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   OLG Nürnberg, 21.06.1993 - 8 W 1632/93   

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https://dejure.org/1993,4068
OLG Nürnberg, 21.06.1993 - 8 W 1632/93 (https://dejure.org/1993,4068)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 21.06.1993 - 8 W 1632/93 (https://dejure.org/1993,4068)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 21. Juni 1993 - 8 W 1632/93 (https://dejure.org/1993,4068)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AUB 88 § 2 I Nr. 1
    Anforderungen an eine forensisch verwertbare BAK-Bestimmung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AUB § 2
    Beweislast des Versicherers bezüglich einer alkoholbedingten Bewusstseinsstörung des Versicherungsnehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Haftungsausschuß; Beweispflicht des Versicherers; Alkoholbedingte Bewußtseinsstörung; Unfallursache; Beweisführung; Blutprobe; Blutalkoholkonzentration; ADH-Verfahren; Verfahren nach Widmark; Forensische Verwertbarkeit

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 97
  • NZV 1994, 443 (Ls.)
  • VersR 1994, 167
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.10.1990 - IV ZR 231/89

    Ausschluß des Versicherungsschutzes - Alkoholbedingte Bewußtseinsstörung -

    Auszug aus OLG Nürnberg, 21.06.1993 - 8 W 1632/93
    Die Antragsgegnerin hat jedoch die tatsächlichen Voraussetzungen dieses Haftungsausschlusses voll zu beweisen (BGH VersR 1990, 1343 ) und wird bei Sachlage diesen Beweis nicht führen können.
  • BGH, 15.06.1988 - IVa ZR 8/87

    Anforderungen an die Annahme einer alkoholbedingten Bewußtseinsstörung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 21.06.1993 - 8 W 1632/93
    Nach herrschender Meinung in Rechtsprechung und Literatur genügt es zur Feststellung der BAK im Unfallzeitpunkt, wenn jeweils zwei Analyen nach 2 Meßmethoden durchgeführt worden sind, aus denen ein Mittelwert gebildet wird (Bayerisches Oberstes Landesgericht NJW 1982, 2131 ; BGH NJW-RR 1988, 1376).
  • BayObLG, 19.03.1982 - 1 ObOWi 503/81

    Blutalkohol; Alkohol; Untersuchung; Blut; ADH-Methode; Promille;

    Auszug aus OLG Nürnberg, 21.06.1993 - 8 W 1632/93
    Nach herrschender Meinung in Rechtsprechung und Literatur genügt es zur Feststellung der BAK im Unfallzeitpunkt, wenn jeweils zwei Analyen nach 2 Meßmethoden durchgeführt worden sind, aus denen ein Mittelwert gebildet wird (Bayerisches Oberstes Landesgericht NJW 1982, 2131 ; BGH NJW-RR 1988, 1376).
  • OLG Nürnberg, 29.06.1989 - 8 U 189/88
    Auszug aus OLG Nürnberg, 21.06.1993 - 8 W 1632/93
    Der Senat hat jedoch mit Urteil vom 29.6.1989 (8 U 189/88 = 6 O 1477/87 LG Regensburg), gestützt auf ein Sachverständigengutachen des festgestellt, daß bei Vorliegen von nur 3 Einzelanalysen (2 nach ADH und eine nach der gaschromatographischen (GC)-Methode) der ermittelte BAK-Wert forensisch verwertbar ist, wenn der Abstand zwischen dem höchsten und dem niedrigsten Wert der Einzelanalysen nicht mehr als 10 % des Mittelwertes beträgt, was im damaligen Verfahren der Fall war.
  • BGH, 25.09.2002 - IV ZR 212/01

    Anforderungen an die Blutalkoholmessung

    Teilweise wird eine Unverwertbarkeit des Meßwerts angenommen (so wohl OLG Nürnberg NJW-RR 1994, 97 = VersR 1994, 167).
  • OLG Brandenburg, 18.07.2001 - 14 U 159/99

    Leistungsausschluss nach § 61 VVG bei nur einem BAK-Analysewert

    In der Rechtsprechung wird teilweise die Auffassung vertreten, dass ein solches Analyseergebnis die Feststellung einer bestimmten Blutalkoholkonzentration nicht erlaube, weil mangels hinreichender Kontrolluntersuchungen die Gefahr von Fehleinschätzungen nicht ausgeschlossen sei (so OLG Stuttgart, VRS 66, 450; OLG Nürnberg, VersR 94, 167).
  • OLG Hamm, 15.01.1997 - 20 U 144/96

    Begriff der Bewußtseinsstörung in der Unfallversicherung

    Schließlich wird noch einmal bestritten, daß die Blutalkoholkonzentration ordnungsgemäß ermittelt sei; bislang sei jedenfalls nicht erkennbar, daß die durchgeführte Untersuchung den Anforderungen von OLG Nürnberg, VersR 1994, 167 genüge.
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