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   OLG Celle, 19.05.1994 - 4 W 350/93   

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OLG Celle, 19.05.1994 - 4 W 350/93 (https://dejure.org/1994,3408)
OLG Celle, Entscheidung vom 19.05.1994 - 4 W 350/93 (https://dejure.org/1994,3408)
OLG Celle, Entscheidung vom 19. Mai 1994 - 4 W 350/93 (https://dejure.org/1994,3408)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 5 Abs. 1 GG; § 14 WEG; § 22 WEG
    Parabolantenne als bauliche Veränderung; Anspruch auf Zustimmung der Miteigentümer; Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung; Interessenabwägung; Neubescheidung des Antrags

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Parabolantenne als bauliche Veränderung; Anspruch auf Zustimmung der Miteigentümer; Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung; Interessenabwägung; Neubescheidung des Antrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 2160 (Ls.)
  • NJW-RR 1994, 977
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 09.02.1994 - 1 BvR 1687/92

    Parabolantenne I

    Auszug aus OLG Celle, 19.05.1994 - 4 W 350/93
    Sowohl im Mietrecht (zuletzt OLG Frankfurt, NJW 1992, 2490; OLG Karlsruhe, NJW 1993, 2815 [OLG Karlsruhe 24.08.1993 - 3 ReMiet 2/93] und BVerfG, NJW 1994, 1147 [BVerfG 09.02.1994 - 1 BvR 1687/92] - jeweils mit ausführlichen Rechtsprechungsnachweisen) als auch im Wohnungseigentumsrecht (BayObLG NJW-RR 1992, 16; OLG Zweibrücken, NJW 1992, 2899 [OLG Zweibrücken 29.06.1992 - 3 W 30/92] ; OLG Düsseldorf, NJW 1993, 1274 [OLG Düsseldorf 02.12.1992 - 3 Wx 159/92] ; OLG Hamm, NJW 1993, 1276 [OLG Hamm 04.12.1992 - 15 W 324/92] ; OLG Frankfurt, NJW 1993, 2817 und OLG Düsseldorf, NJW 1994, 1163 [OLG Düsseldorf 12.11.1993 - 3 Wx 333/93] - jeweils mit Rechtsprechungsnachweisen) gibt es eine inzwischen nahezu unübersehbare Rechtsprechung zu der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Vermieter oder eine Wohnungseigentümergemeinschaft verpflichtet sind, deutschen und/oder ausländischen Mietern bzw. Wohnungseigentümern das Anbringen einer Parabolantenne zu gestatten.

    Im Mietrecht dürfte sich in diesem Zusammenhang eine gefestigte Rechtsprechung gebildet haben, wonach der Vermieter bei vorhandenem Breitbandkabelanschluß zwar deutschen Mietern die Aufstellung einer Parabolantenne nicht zu gestatten braucht, ausländischen Mietern indessen grundsätzlich, sofern sie über den Breitbandkabelanschluß nicht in einem ausreichenden Umfang mit Programmen ihres Heimatlandes versorgt werden, wobei ein Programm in ihrer Landessprache nicht als ausreichend anzusehen ist (in diesem Sinne insbesondere BVerfG NJW 1994, 1147 [BVerfG 09.02.1994 - 1 BvR 1687/92] , Leitsätze 3 und 4).

    Nach Auffassung des Senats kann die bisherige Rechtsprechung zur Zulässigkeit von Parabolantennen im Wohnungseigentumsrecht unter Berücksichtigung der erwähnten neuen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 1994, 1147 [BVerfG 09.02.1994 - 1 BvR 1687/92] ) weitgehend nicht mehr aufrecht erhalten werden.

    Wie das Bundesverfassungsgericht (NJW 1994, 1147, 1149) [BVerfG 09.02.1994 - 1 BvR 1687/92] ausdrücklich hervorgehoben hat, kann der Umstand, daß zahlreiche Mieter eines Wohnkomplexes aufgrund ihrer besonderen Umstände ein berechtigtes Interesse an einer Parabolantenne haben und dieses sich nicht durch eine Gemeinschaftsanlage befriedigen läßt, durchaus bei der Abwägung der Eigentümerinteressen berücksichtigt werden.

  • OLG Karlsruhe, 24.08.1993 - 3 REMiet 2/93

    Mietrecht; Anbringung einer Parabolantenne durch ausländischen Mieter

    Auszug aus OLG Celle, 19.05.1994 - 4 W 350/93
    Sowohl im Mietrecht (zuletzt OLG Frankfurt, NJW 1992, 2490; OLG Karlsruhe, NJW 1993, 2815 [OLG Karlsruhe 24.08.1993 - 3 ReMiet 2/93] und BVerfG, NJW 1994, 1147 [BVerfG 09.02.1994 - 1 BvR 1687/92] - jeweils mit ausführlichen Rechtsprechungsnachweisen) als auch im Wohnungseigentumsrecht (BayObLG NJW-RR 1992, 16; OLG Zweibrücken, NJW 1992, 2899 [OLG Zweibrücken 29.06.1992 - 3 W 30/92] ; OLG Düsseldorf, NJW 1993, 1274 [OLG Düsseldorf 02.12.1992 - 3 Wx 159/92] ; OLG Hamm, NJW 1993, 1276 [OLG Hamm 04.12.1992 - 15 W 324/92] ; OLG Frankfurt, NJW 1993, 2817 und OLG Düsseldorf, NJW 1994, 1163 [OLG Düsseldorf 12.11.1993 - 3 Wx 333/93] - jeweils mit Rechtsprechungsnachweisen) gibt es eine inzwischen nahezu unübersehbare Rechtsprechung zu der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Vermieter oder eine Wohnungseigentümergemeinschaft verpflichtet sind, deutschen und/oder ausländischen Mietern bzw. Wohnungseigentümern das Anbringen einer Parabolantenne zu gestatten.

    Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat in diesem Zusammenhang (NJW 1993, 2815, 2817) [OLG Karlsruhe 24.08.1993 - 3 ReMiet 2/93] allerdings eine Reihe von Kriterien zum Schutze des Vermieters fortentwickelt und ausgesprochen, daß die Vorschriften des öffentlichen Baurechtes nicht entgegenstehen dürfen, der Vermieter im Rahmen des Zumutbaren den Aufstellungsort bestimmen, die Anbringung durch einen Fachmann gefordert werden darf und auf Verlangen eine Sicherheitsleistung für die Kosten der Entfernung der Anlage beim Auszug beigebracht werden muß.

    In den von der Rechtsprechung zum Mietrecht entwickelten Leitsätzen (OLG Karlsruhe, NJW 1993, 2815 ff [OLG Karlsruhe 24.08.1993 - 3 ReMiet 2/93] ) ist darüber hinaus der Grundsatz aufgestellt worden, wonach der Vermieter - mithin auch die Mehrheit der Wohnungseigentümer - über die Wahl des Aufstellungsortes entscheiden darf.

  • OLG Frankfurt, 28.07.1993 - 20 W 44/92

    Errichtung einer Gemeinschaftsparabolantenne in einer Wohnungseigentumsanlage bei

    Auszug aus OLG Celle, 19.05.1994 - 4 W 350/93
    Sowohl im Mietrecht (zuletzt OLG Frankfurt, NJW 1992, 2490; OLG Karlsruhe, NJW 1993, 2815 [OLG Karlsruhe 24.08.1993 - 3 ReMiet 2/93] und BVerfG, NJW 1994, 1147 [BVerfG 09.02.1994 - 1 BvR 1687/92] - jeweils mit ausführlichen Rechtsprechungsnachweisen) als auch im Wohnungseigentumsrecht (BayObLG NJW-RR 1992, 16; OLG Zweibrücken, NJW 1992, 2899 [OLG Zweibrücken 29.06.1992 - 3 W 30/92] ; OLG Düsseldorf, NJW 1993, 1274 [OLG Düsseldorf 02.12.1992 - 3 Wx 159/92] ; OLG Hamm, NJW 1993, 1276 [OLG Hamm 04.12.1992 - 15 W 324/92] ; OLG Frankfurt, NJW 1993, 2817 und OLG Düsseldorf, NJW 1994, 1163 [OLG Düsseldorf 12.11.1993 - 3 Wx 333/93] - jeweils mit Rechtsprechungsnachweisen) gibt es eine inzwischen nahezu unübersehbare Rechtsprechung zu der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Vermieter oder eine Wohnungseigentümergemeinschaft verpflichtet sind, deutschen und/oder ausländischen Mietern bzw. Wohnungseigentümern das Anbringen einer Parabolantenne zu gestatten.

    Das OLG Frankfurt (NJW 1993, 2817) hat ferner für das Wohnungseigentumsrecht den auch im Mietrecht geltenden Grundsatz bekräftigt, daß für Deutsche, aber eben nur für Deutsche, ein Anspruch auf eine Parabolantenne ausscheidet, wenn das Haus an das Breitbandkabelnetz angeschlossen ist.

    Gleichwohl kann kein ernstlicher Zweifel daran bestehen, daß die vom Verfassungsgericht aufgestellten Grundsätze auch für das Wohnungseigentumsrecht gelten müssen und es damit im Interesse einer gleichmäßigen Rechtsprechung geboten erscheint, auch den vom Oberlandesgericht Karlsruhe (NJW 1993, 2817) entwickelten Kriterienkatalog für die Interessenabwägung zum gerichtlichen Maßstab der Überprüfung eines Wohnungseigentümerbeschlusses zu machen.

  • OLG Zweibrücken, 29.06.1992 - 3 W 30/92

    Voraussetzungen der Anbringung einer Parabolantenne in einer Wohnanlage;

    Auszug aus OLG Celle, 19.05.1994 - 4 W 350/93
    Sowohl im Mietrecht (zuletzt OLG Frankfurt, NJW 1992, 2490; OLG Karlsruhe, NJW 1993, 2815 [OLG Karlsruhe 24.08.1993 - 3 ReMiet 2/93] und BVerfG, NJW 1994, 1147 [BVerfG 09.02.1994 - 1 BvR 1687/92] - jeweils mit ausführlichen Rechtsprechungsnachweisen) als auch im Wohnungseigentumsrecht (BayObLG NJW-RR 1992, 16; OLG Zweibrücken, NJW 1992, 2899 [OLG Zweibrücken 29.06.1992 - 3 W 30/92] ; OLG Düsseldorf, NJW 1993, 1274 [OLG Düsseldorf 02.12.1992 - 3 Wx 159/92] ; OLG Hamm, NJW 1993, 1276 [OLG Hamm 04.12.1992 - 15 W 324/92] ; OLG Frankfurt, NJW 1993, 2817 und OLG Düsseldorf, NJW 1994, 1163 [OLG Düsseldorf 12.11.1993 - 3 Wx 333/93] - jeweils mit Rechtsprechungsnachweisen) gibt es eine inzwischen nahezu unübersehbare Rechtsprechung zu der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Vermieter oder eine Wohnungseigentümergemeinschaft verpflichtet sind, deutschen und/oder ausländischen Mietern bzw. Wohnungseigentümern das Anbringen einer Parabolantenne zu gestatten.

    Im Wohnungseigentumsrecht sind die Gerichte demgegenüber bisher überwiegend davon ausgegangen (BayObLG, NJW-RR 1992, 16; OLG Zweibrücken, NJW 1992, 2899 [OLG Zweibrücken 29.06.1992 - 3 W 30/92] und OLG Hamm, NJW 1993, 1276 [OLG Hamm 04.12.1992 - 15 W 324/92] ), daß die Anbringung einer Parabolantenne jedenfalls in der Regel schon wegen der Beeinträchtigung des optischen Gesamteindrucks eine bauliche Veränderung darstellt, die gemäß § 22 WEG der einstimmigen Billigung sämtlicher Wohnungseigentümer bedarf, weil die Rechte der übrigen Miteigentümer jedenfalls bei einer Veränderung der Gesamtansicht sowie des bisweilen vorliegenden Eingriffs in Gemeinschaftseigentum über das in § 14 WEG genannte Maß hinaus beeinträchtigt werden.

  • OLG Düsseldorf, 12.11.1993 - 3 Wx 333/93
    Auszug aus OLG Celle, 19.05.1994 - 4 W 350/93
    Sowohl im Mietrecht (zuletzt OLG Frankfurt, NJW 1992, 2490; OLG Karlsruhe, NJW 1993, 2815 [OLG Karlsruhe 24.08.1993 - 3 ReMiet 2/93] und BVerfG, NJW 1994, 1147 [BVerfG 09.02.1994 - 1 BvR 1687/92] - jeweils mit ausführlichen Rechtsprechungsnachweisen) als auch im Wohnungseigentumsrecht (BayObLG NJW-RR 1992, 16; OLG Zweibrücken, NJW 1992, 2899 [OLG Zweibrücken 29.06.1992 - 3 W 30/92] ; OLG Düsseldorf, NJW 1993, 1274 [OLG Düsseldorf 02.12.1992 - 3 Wx 159/92] ; OLG Hamm, NJW 1993, 1276 [OLG Hamm 04.12.1992 - 15 W 324/92] ; OLG Frankfurt, NJW 1993, 2817 und OLG Düsseldorf, NJW 1994, 1163 [OLG Düsseldorf 12.11.1993 - 3 Wx 333/93] - jeweils mit Rechtsprechungsnachweisen) gibt es eine inzwischen nahezu unübersehbare Rechtsprechung zu der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Vermieter oder eine Wohnungseigentümergemeinschaft verpflichtet sind, deutschen und/oder ausländischen Mietern bzw. Wohnungseigentümern das Anbringen einer Parabolantenne zu gestatten.

    Demgegenüber haben sowohl das Landgericht in der angefochtenen Entscheidung sowie neuerdings das OLG Düsseldorf (NJW 1994, 1163) anerkannt, daß eine ohne Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer angebrachte Parabolantenne durch die Wahrnehmung des Grundrechts auf Informationsfreiheit des Ausländers gedeckt sein kann.

  • OLG Hamm, 04.12.1992 - 15 W 324/92

    Zustimmungsbedürftigkeit der Anbringung einer Parabolantenne auf dem Dach einer

    Auszug aus OLG Celle, 19.05.1994 - 4 W 350/93
    Sowohl im Mietrecht (zuletzt OLG Frankfurt, NJW 1992, 2490; OLG Karlsruhe, NJW 1993, 2815 [OLG Karlsruhe 24.08.1993 - 3 ReMiet 2/93] und BVerfG, NJW 1994, 1147 [BVerfG 09.02.1994 - 1 BvR 1687/92] - jeweils mit ausführlichen Rechtsprechungsnachweisen) als auch im Wohnungseigentumsrecht (BayObLG NJW-RR 1992, 16; OLG Zweibrücken, NJW 1992, 2899 [OLG Zweibrücken 29.06.1992 - 3 W 30/92] ; OLG Düsseldorf, NJW 1993, 1274 [OLG Düsseldorf 02.12.1992 - 3 Wx 159/92] ; OLG Hamm, NJW 1993, 1276 [OLG Hamm 04.12.1992 - 15 W 324/92] ; OLG Frankfurt, NJW 1993, 2817 und OLG Düsseldorf, NJW 1994, 1163 [OLG Düsseldorf 12.11.1993 - 3 Wx 333/93] - jeweils mit Rechtsprechungsnachweisen) gibt es eine inzwischen nahezu unübersehbare Rechtsprechung zu der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Vermieter oder eine Wohnungseigentümergemeinschaft verpflichtet sind, deutschen und/oder ausländischen Mietern bzw. Wohnungseigentümern das Anbringen einer Parabolantenne zu gestatten.

    Im Wohnungseigentumsrecht sind die Gerichte demgegenüber bisher überwiegend davon ausgegangen (BayObLG, NJW-RR 1992, 16; OLG Zweibrücken, NJW 1992, 2899 [OLG Zweibrücken 29.06.1992 - 3 W 30/92] und OLG Hamm, NJW 1993, 1276 [OLG Hamm 04.12.1992 - 15 W 324/92] ), daß die Anbringung einer Parabolantenne jedenfalls in der Regel schon wegen der Beeinträchtigung des optischen Gesamteindrucks eine bauliche Veränderung darstellt, die gemäß § 22 WEG der einstimmigen Billigung sämtlicher Wohnungseigentümer bedarf, weil die Rechte der übrigen Miteigentümer jedenfalls bei einer Veränderung der Gesamtansicht sowie des bisweilen vorliegenden Eingriffs in Gemeinschaftseigentum über das in § 14 WEG genannte Maß hinaus beeinträchtigt werden.

  • BayObLG, 12.08.1991 - BReg. 2 Z 86/91

    Anspruch auf Installation einer Parabolantenne

    Auszug aus OLG Celle, 19.05.1994 - 4 W 350/93
    Sowohl im Mietrecht (zuletzt OLG Frankfurt, NJW 1992, 2490; OLG Karlsruhe, NJW 1993, 2815 [OLG Karlsruhe 24.08.1993 - 3 ReMiet 2/93] und BVerfG, NJW 1994, 1147 [BVerfG 09.02.1994 - 1 BvR 1687/92] - jeweils mit ausführlichen Rechtsprechungsnachweisen) als auch im Wohnungseigentumsrecht (BayObLG NJW-RR 1992, 16; OLG Zweibrücken, NJW 1992, 2899 [OLG Zweibrücken 29.06.1992 - 3 W 30/92] ; OLG Düsseldorf, NJW 1993, 1274 [OLG Düsseldorf 02.12.1992 - 3 Wx 159/92] ; OLG Hamm, NJW 1993, 1276 [OLG Hamm 04.12.1992 - 15 W 324/92] ; OLG Frankfurt, NJW 1993, 2817 und OLG Düsseldorf, NJW 1994, 1163 [OLG Düsseldorf 12.11.1993 - 3 Wx 333/93] - jeweils mit Rechtsprechungsnachweisen) gibt es eine inzwischen nahezu unübersehbare Rechtsprechung zu der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Vermieter oder eine Wohnungseigentümergemeinschaft verpflichtet sind, deutschen und/oder ausländischen Mietern bzw. Wohnungseigentümern das Anbringen einer Parabolantenne zu gestatten.

    Im Wohnungseigentumsrecht sind die Gerichte demgegenüber bisher überwiegend davon ausgegangen (BayObLG, NJW-RR 1992, 16; OLG Zweibrücken, NJW 1992, 2899 [OLG Zweibrücken 29.06.1992 - 3 W 30/92] und OLG Hamm, NJW 1993, 1276 [OLG Hamm 04.12.1992 - 15 W 324/92] ), daß die Anbringung einer Parabolantenne jedenfalls in der Regel schon wegen der Beeinträchtigung des optischen Gesamteindrucks eine bauliche Veränderung darstellt, die gemäß § 22 WEG der einstimmigen Billigung sämtlicher Wohnungseigentümer bedarf, weil die Rechte der übrigen Miteigentümer jedenfalls bei einer Veränderung der Gesamtansicht sowie des bisweilen vorliegenden Eingriffs in Gemeinschaftseigentum über das in § 14 WEG genannte Maß hinaus beeinträchtigt werden.

  • BGH, 12.02.1987 - III ZR 255/85

    Erhöhung der Prozeßgebühr bei Vertretung mehrerer Wohnungseigentümer

    Auszug aus OLG Celle, 19.05.1994 - 4 W 350/93
    Eine Wohnungseigentümergemeinschaft, die sich auf Auseinandersetzungen mit einem Miteigentümer über die Parabolantenne einläßt, muß deshalb damit rechnen, daß sie selbst dann, wenn das Gericht ihre Interessenabwägung hinnimmt, trotz eines Obsiegens im Prozeß mindestens sechs (für den Anwalt entsteht bei der Vertretung einer Gemeinschaft gemäß § 6 BRAGO eine weitere Geschäftsgebühr - vgl. BGH NJW 1987, 2240) Anwaltsgebühren zuzüglich Mehrwertsteuer und Nebenkosten selbst übernehmen muß, und zwar auf der Grundlage eines realistischerweise für derartige Verfahren zugrundezulegenden Geschäftswertes von 5.000 DM, weil es sich um eine Entscheidung handelt, die sich auf die Informationsfreiheit für viele Jahre auswirkt.
  • BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89

    Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG

    Auszug aus OLG Celle, 19.05.1994 - 4 W 350/93
    Das Bundesverfassungsgericht hat andererseits mehrfach ausgesprochen (z. B. BVerfG NJW 1992, 1673), es dürften keine Regeln aufgestellt werden, die einem Bürger die Wahrnehmung seiner Rechte in unzumutbarer Weise erschweren.
  • BVerfG, 16.01.1991 - 1 BvR 933/90

    Ungleichbehandlung von Prozeßparteien betreffend Kostentragung bzw.

    Auszug aus OLG Celle, 19.05.1994 - 4 W 350/93
    Man wird bezweifeln dürfen, ob das noch mit dem Grundsatz der Waffengleichheit im Prozeß vereinbar ist, der ebenfalls Verfassungsrang genießt (BVerfG; NJW-RR 1991, 1134).
  • OLG Frankfurt, 22.07.1992 - 20 REMiet 1/91

    Mietvertrag über Wohnraum: Anspruch des Mieters zur Errichtung einer

  • OLG Düsseldorf, 02.12.1992 - 3 Wx 159/92

    Wohnungseigentum: Duldungspflicht der Miteigentümer bei Anbringung einer

  • AG Hamburg-Blankenese, 15.04.2020 - 539 C 16/18

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Notwendige Vergleichsangebote

    Das Gericht hat einen gewissen Beurteilungs- beziehungsweise Ermessensspielraum der Eigentümer zu akzeptieren (vgl. Riecke/Schmidt/Elzer, 4. Aufl., 2006 "Die erfolgreiche Eigentümerversammlung", Rn. 565 unter Hinweis auf OLG Celle NJW-RR 1994, 977, Rn. 30 bei juris).
  • OLG Celle, 10.07.2006 - 4 W 89/06

    Berechtigung eines Wohnungseigentümers ausländischer Herkunft zur Errichtung

    Die Errichtung einer Parabolantenne stellt - unabhängig von einem Eingriff in die Gebäudesubstanz - eine bauliche Veränderung dar (OLG Celle NJW-RR 1994, 977, 978; Bärmann/Pick, WEG, 17. A., § 22 Rz. 5; Palandt/Bassenge, BGB, 65. A., § 22 WEG Rz. 2f.; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. A., § 22 Rz. 79f.).

    Im Falle der beabsichtigten Errichtung einer Satellitenantenne kann sich aus der Informationsfreiheit gemäß Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG ein Anspruch des einzelnen Wohnungseigentümers auf Zustimmung ergeben (OLG Celle NJW-RR 1994, 977, 978; Hogenschurz MietRB 2003, 19, 20).

    In Rechtsprechung und Literatur ist die Ansicht herrschend, es sei regelmäßig zumutbar, die Kabelanlage statt einer Satellitenempfangsanlage zu nutzen, wenn auf diese Weise Zugang zu mehreren Programmen in der Sprache des Heimatlandes des Wohnungseigentümers oder Mieters besteht (BGH, NJW 2006, 1062 = MDR 2006, 741; BGH ZMR 2005, 436, 437; BGH NJW 2004, 937, 939; OLG Celle NJW-RR 1994, 977; LG Ellwangen DWE 2000, 146; AG Hamburg-Wandsbek WE 2006, 138; AG Hamburg-Harburg WE 2006, 130; Palandt/Weidenkaff, BGB, 65. A., § 535 Rz. 23; Bärmann/Pick/ Merle, WEG, 9. A. § 14 Rz. 34; Weitnauer/Lüke, WEG, 9. A., § 22 Rz. 12; Müller, Praktische Fragen des Wohnungseigentums, 4. A., Rz. 476; Bärmann/Pick, WEG, 16. A., § 13 Rz. 23).

  • BayObLG, 28.10.1994 - 2Z BR 77/94

    Zum Interesse eines im Ausland geborenen Wohnungseigentümers, der die deutsche

    Dies entspricht allgemeiner Meinung in der Rechtsprechung (vgl. BayObLGZ 1991, 296/298; OLG Zweibrücken NJW 1992, 2899 ; OLG Düsseldorf WuM 1994, 162; OLG Celle NJW-RR 1994, 977).

    Bei einem Ausländer hat die Rechtsprechung der Wohnungseigentumsgerichte im Rahmen der erforderlichen Abwägung ein besonderes Interesse des betroffenen Wohnungseigentümers an Informationen aus seinem Heimatland angenommen (vgl. OLG Düsseldorf NJW 1993, 1274 ; WuM 1994, 162; OLG Celle NJW-RR 1994, 977).

    d) Diese Grundsätze müssen auch im wohnungseigentumsrechtlichen Verfahren bei der im Rahmen des § 22 Abs. 1 in Verbindung mit § 14 Nr. 1 WEG vorzunehmenden Abwägung des Interesses des einzelnen Wohnungseigentümers an der Anbringung einer Parabolantenne und des Interesses der übrigen Wohnungseigentümer an der Abwehr von Beeinträchtigungen des gemeinschaftlichen Eigentums angewendet werden (ebenso OLG Celle NJW-RR 1994, 977/978).

    Daran knüpft die deutliche Kritik des Oberlandesgerichts Celle (NJW-RR 1994, 977) an der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung an, "daß zwar sämtliche überhaupt denkbaren Gesichtspunkte und Interessen in die Erwägung einbezogen worden sind, jedoch mit Ausnahme der Frage, ob das berechtigte Bemühen um Einzelfallgerechtigkeit noch zu Ergebnissen führt, die auch nur einigermaßen praktikabel sowie dem Vermieter und der Wohnungseigentümergemeinschaft unter dem Gesichtspunkt des Zeitaufwands und des Kostenrisikos zumutbar sind".

  • OLG Hamm, 01.10.2001 - 15 W 166/01

    Duldungsanspruch des Wohnungseigentümers, wenn der ausländische Lebenspartner

    Es gibt auch keine tragfähigen und sachgerechten Kriterien für eine Ungleichbehandlung von Mietern und Eigentümern innerhalb einer Wohnungsanlage (vgl. OLG Celle NJW-RR 1994, 977, 978).

    Bei einem dauerhaft in Deutschland lebenden Ausländer ist bei der Interessenabwägung als ein Faktor das besondere Interesse des Ausländers zu berücksichtigen, sich mittels der Programme seines Heimatlandes über das dortige Geschehen zu unterrichten und die kulturelle und sprachliche Verbindung aufrechtzuerhalten; diese Möglichkeit eröffnet in der Regel nur eine Satellitenempfangsanlage (vgl. BVerfG NJW 1995, 1665, NJW 1994, 2143; BayObLG NJW 1995, 337; OLG Stuttgart WuM 1996, 177; OLG Celle NJW-RR 1994, 977; OLG Düsseldorf NJW 1993, 1274, 1275; OLG Karlsruhe NJW 1993, 2815).

  • BVerfG, 13.03.1995 - 1 BvR 1107/92

    Informationsfreiheit des Wohnungseigentümers und Anbringung einer Parabolantenne

    Neuere Entscheidungen orientieren sich dagegen weitgehend an den in der mietrechtlichen Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen (vgl. OLG Celle, NJW-RR 1994, S. 977 [978]; LG Heilbronn, NJW-RR 1993, S. 588 [589]).
  • AG Hamburg-Blankenese, 23.01.2019 - 539 C 10/18

    Vergleichsangebote: Wann entbehrlich und wie zu prüfen?

    Das Gericht hat einen gewissen Beurteilungs- beziehungsweise Ermessensspielraum der Eigentümer zu akzeptieren (vgl. Riecke/Schmidt/Elzer, 4. Aufl., 2006 "Die erfolgreiche Eigentümerversammlung", Rn. 565 unter Hinweis auf OLG Celle NJW-RR 1994, 977, Rn. 30 bei juris).
  • OLG München, 06.11.2007 - 32 Wx 146/07

    Pflicht der Wohnungseigentümer zur Duldung der Anbringung einer Parabolantenne

    - die Installation auf Kosten des betreffenden Wohnungseigentümers durch einen Fachmann erfolgt, um eine Beschädigung oder eine erhöhte Reparaturanfälligkeit des Gemeinschaftseigentums zu vermeiden (BGH aaO.; OLG Celle NJW-RR 1994, 977; OLG Düsseldorf FGPrax 1995, 228 f.).
  • OLG Frankfurt, 10.07.2003 - 20 W 466/02

    Wohnungseigentumsverfahren: Geschäftswert und Beschwer bei Streit über die

    Für eine Unterschreitung des Regelsatzes besteht aber im Hinblick auf die in der tatsächlichen Auswirkung für das Nutzungsrecht vergleichbaren Sachverhalte, die der Anfechtung von Beschlüssen über die Nichtgestattung von Parabolanlagen oder von Beseitigungsanträgen zu Grunde liegen und für die ein Geschäftswert von 5.000,00 DM für angemessen erachtet worden ist (OLG Celle NJW-RR 1994, 977, 979), keine Veranlassung.
  • OLG Düsseldorf, 02.08.1995 - 3 Wx 174/95

    Beseitigungsanspruch der Miteigentümergemeinschaft bei eigenmächtig

    Denn bei der typischen Spannungslage zwischen dem Grundrecht des einzelnen Wohnungseigentümers auf Informationsfreiheit und den Eigentümerinteressen der übrigen Miteigentümer ist der Eigentümerversammlung jedenfalls im Zusammenhang mit der Art und Weise der Installation einer solchen Parabolantennenanlage ein gewisses Direktionsrecht und Beurteilungsermessen zuzubilligen (vgl. auch OLG Celle NJW-RR 1994, 977 ff.), um sicherstellen zu können, daß die Antenne selbst und die Kabelzuführung möglichst unauffällig und für die übrigen Miteigentümer schonend angebracht werden.
  • AG Hamburg-Blankenese, 10.07.2019 - 539 C 30/18

    Sanierung läuft suboptimal: Muss ein Anwalt beauftragt werden?

    Das Gericht hat vielmehr einen gewissen Beurteilungs- beziehungsweise Ermessensspielraum der Eigentümer zu akzeptieren (vergleiche Riecke/Schmid/Elzer, 4. Auflage, 2006 "Die erfolgreiche Eigentümerversammlung", Rn. 565 unter Hinweis auf OLG Celle, NJW-RR 1994, 977, Rn. 30 bei juris).
  • OLG Hamm, 09.10.1997 - 15 W 245/97

    Installation einer Parabolantenne auf dem Dach einer Wohnungseigentumsanlage;

  • AG Hamburg-Blankenese, 16.10.2019 - 539 C 4/19

    WEG: Beschlussanfechtungsklage im Zusammenhang mit einer Instandsetzungs- bzw.

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