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OLG Frankfurt, 30.09.1993 - 1 U 248/90 |
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2 cm Niveauunterschied
§ 823 BGB, Reichweite der Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde für Gehwege, berechtigte Sicherheitserwartung des Verkehrs
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1994, 348
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Saarbrücken, 05.08.2015 - 1 U 31/15
Haftung bei Sturzunfall eines Joggers im Bereich unvollständig beendeter …
Diese örtlichen Verhältnisse sind durch den Gebietscharakter im allgemeinen, durch die nähere Umgebung im besonderen und schließlich durch den optischen Eindruck des Bürgersteiges als solchen charakterisiert; denn von dem so umschriebenen Gesamteindruck hängt es ab, zu welchem Maß an eigener Sorgfalt sich der Benutzer eines Bürgersteiges aufgerufen fühlen wird (vgl. OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 30. September 1993 - 1 U 248/90 -, NJW-RR 1994, S. 348). - OLG Stuttgart, 26.11.2020 - 2 U 437/19
Verkehrssicherungspflichtverletzung und Schmerzensgeld: Sturzunfall eines …
Mit Niveauunterschieden von 1, 5 bis 2 cm haben Fußgänger unter gewissen Umständen noch zu rechnen (OLG Frankfurt, Urteil vom 30. September 1993 - 1 U 248/90, juris Rn. 5). - OLG Koblenz, 04.10.2000 - 1 U 437/99
Verkehrssicherungspflicht bei Verlegung unfallträchtiger Betonsteinplatten im …
Hierbei und auch für das Ausmaß der Verkehrssicherungspflicht überhaupt spielt die Erwartungshaltung eines Verkehrsteilnehmers eine maßgebliche Rolle, wobei gerade in Fußgängerzonen zu berücksichtigen ist, dass der Fußgänger eine besondere Sicherheit erwartet, weil er durch die Auslagen in den Geschäften abgelenkt sein kann (vgl. OLG Oldenburg a.a.O. sowie OLG Frankfurt NJW-RR 1994, 348 m.w.N. und OLG Schleswig in BADK-Information 1998, 107, 108 m.w.N.). - OLG Dresden, 09.10.1996 - 6 U 1328/96
Verkehrssicherungspflicht von Gemeinden in den neuen Bundesländern
Entscheidend sind Art und Ausmaß, insbesondere die Höhe des Niveauunterschiedes sowie die Örtlichkeit (OLG Hamburg, NJW-RR 1987, 412 ; 1992, 1442; OLG Köln, Zf S 1992, 75; NJW-RR 1994, 350; OLG Frankfurt, NJW-RR 1994, 348 ;… Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 33. Auflage, § 45 StVO RNr. 53).