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Rechtsprechung
   BGH, 10.03.1994 - VII ZR 139/93   

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https://dejure.org/1994,3358
BGH, 10.03.1994 - VII ZR 139/93 (https://dejure.org/1994,3358)
BGH, Entscheidung vom 10.03.1994 - VII ZR 139/93 (https://dejure.org/1994,3358)
BGH, Entscheidung vom 10. März 1994 - VII ZR 139/93 (https://dejure.org/1994,3358)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsstreit - Werklohnanspruch - Fehlende Abnahmefähigkeit - Mängel - Schadenersatzanspruch - Hilfsaufrechnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Werklohnanspruch Zug-um Zug gegen Mängelbeseitigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    ZPO §§ 546 Abs. 2, 554b Abs. 1
    Beschwer des Beklagten bei Verteidigung mit Haupt- und Hilfsantrag

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 827
  • BauR 1994, 540
  • ZfBR 1994, 180
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 10.04.1997 - VII ZR 266/96

    Anspruch auf Zahlung von Werklohn - Mangelhaftigkeit eines Werkes -

    Zur Begründung hat es ausgeführt, es habe im Hinblick auf den Senatsbeschluß vom 10. März 1994 (VII ZR 139/93 = NJW-RR 1994, 827 = BauR 1994, 540 = ZfBR 1994, 180) versucht, eine Klärung der Prozeßsituation herbeizuführen.

    Anders als in seinem Urteil vom 15. Juni 1993, welches dem Senatsbeschluß vom 10. März 1994 (a.a.O.) zugrunde lag, hat das Oberlandesgericht in dem nunmehr angefochtenen Urteil deutlich zu erkennen gegeben, daß es die Aufrechnungserklärung der Beklagten in Höhe von 25.000 bis 30.000 DM (Mängelbeseitigungskosten) als gegenstandslos angesehen und ihre Gegenforderung lediglich als Rechnungsposten im Rahmen einer Abrechnung gewürdigt hat.

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 28.01.1994 - 22 U 188/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,6592
OLG Düsseldorf, 28.01.1994 - 22 U 188/93 (https://dejure.org/1994,6592)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.01.1994 - 22 U 188/93 (https://dejure.org/1994,6592)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. Januar 1994 - 22 U 188/93 (https://dejure.org/1994,6592)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 827
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • OLG Schleswig, 06.10.2009 - 3 U 98/08

    Berücksichtigung der Kosten für die laufende Grabpflege bei der Höhe des

    Die Beklagten hätten es auch nicht mit der etwas abweichenden Rechtssprechung des OLG Düsseldorf (NJW-RR 1994, 827, 828) versäumt, ihre Zahlungsbereitschaft unter Beweis zu stellen.
  • BGH, 28.01.1999 - III ZB 39/98

    Zulässigkeit der Berufung gegen ein lediglich eine Kostenentscheidung

    Im übrigen wäre auch dann, wenn das Landgericht seine Entscheidung nicht nur auf § 93 ZPO, sondern auch auf § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO gestützt hätte, nicht zu beanstanden gewesen, wenn es über die Kosten einheitlich durch Urteil befunden hätte (Brandenburgisches OLG, OLG-NL 1998, 18, 19; Zöller/Greger, ZPO, 21. Aufl., § 269 Rn. 19 a; vgl. auch BGH, Beschluß vom 4. Januar 1963 aaO; BGHZ 40, 265, 269 ff; a.A. OLG Düsseldorf NJW-RR 1994, 827 f).
  • KG, 01.08.2006 - 19 WF 90/06

    Isolierte Anfechtung einer Kostenentscheidung im Ehescheidungsverbundurteil

    Eine isolierte Anfechtungsmöglichkeit wird auch für den Fall der gemischten Kostenentscheidung bei einer Teilklagerücknahme bejaht, und zwar hinsichtlich des auf der Klagerücknahme beruhenden Kostenteils (vgl. BGH NJW-RR 1999, S. 1741 f; OLG Düsseldorf FamRZ 1982, S. 723 f; NJW-RR 1994, S. 827 f; OLG Frankfurt FamRZ 1985, S. 823; OLG Frankfurt vom 21.4.2005 - 6 W 218/04 - Stein/Jonas/Bork, Kommentar zur ZPO, 22. Aufl., § 99 Rdn. 15, 17).
  • LAG Hamm, 14.03.2002 - 4 Sa 1366/97

    Kostentragungspflicht bei Konkursfestsstellungsklage nach vorläufigem Bestreiten

    Ein sofortiges Anerkenntnis wirkt zwar bei Geldschulden nur dann gem. § 93 ZPO kostenbefreiend, wenn es mit alsbaldiger Erfüllung verbunden ist (OLG Düsseldorf v. 28.01.1994 - 22 U 188/93, NJW-RR 1994, 827, 828 = OLGR Düsseldorf 1995, 13, 14).
  • OLG Köln, 27.07.2005 - 13 W 45/05
    Dabei kann dahinstehen, ob das Landgericht richtigerweise durch Schlussurteil einheitlich über die Kosten aufgrund des Teilanerkenntnisses, der übereinstimmenden Teilerledigungserklärung und der Klagerücknahme gegen den Beklagten zu 2. hätte entscheiden müssen (vgl. einerseits BGH, NJW-RR 1999, 1741; andererseits OLG Düsseldorf, NJW-RR 1994, 827).
  • LAG Hamm, 05.12.1996 - 4 Sa 1785/96

    Beschwerdewert: Beschwer bei gerichtlicher Auflösung des Arbeitsverhältnisses

    Deshalb gebietet bereits ein Wortvergleich beider Vorschriften, die Kostenschlußentscheidung nach vorausgegangenem Teilurteil und nachfolgender (Teil-)Erledigung der restlichen Klage bzw. (Teil-)Rücknahme derselben nicht unterschiedlich vorzunehmen, sondern auch im letztgenannten Falle über die Kosten nach frei gestellter mündlicher Verhandlung stets durch Beschluß zu entscheiden (OLG Düsseldorf vom 28.01.1994, NJW-RR 1994, 827, 828).
  • LG Düsseldorf, 14.05.2002 - 35 O 45/01
    Das von der überwiegenden Rechtsprechung, bei Geldschulden aufgestellte weitere Erfordernis, wonach die Beklagte die fällige Forderung sofort erbringen müsse (vgl. dazu etwa OLG Düsseldorf NJW-RR 1994, 827) ist ebenfalls erfüllt.
  • OLG Brandenburg, 13.07.1999 - 9 WF 98/99

    Klage auf Auskunft und Zahlung von Ehegattenunterhalt; Auferlegung der Kosten bei

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  • OLG Brandenburg, 10.11.1997 - 1 W 24/97

    Entscheidung des Gerichts über die Kostenverteilung fälschlicherweise durch

    Ergeht auf ein Teilanerkenntnis ein - die Kostenentscheidung zutreffend der Schlußentscheidung vorbehaltendes - Anerkenntnisteilurteil und wird die übrige Klage im folgenden zurückgenommen, so ist über die Kosten des Rechtsstreits insgesamt durch Kostenschlußurteil zu befinden (so auch Zöller/Greger, ZPO , 20. Aufl. 1997, § 269 Rdn. 19 a a.E.; vgl. auch OLG Köln JMBl. NRW 1984, S. 33; Thomas/Putzo, ZPO , 20. Aufl. 1997, § 99 Rdn.17 und § 269 Rdn. 16; a.A. OLG Düsseldorf, NJW-RR 1994, S. 827 f.).
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