Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 25.01.1995 - 6 U 198/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,5827
OLG Karlsruhe, 25.01.1995 - 6 U 198/93 (https://dejure.org/1995,5827)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25.01.1995 - 6 U 198/93 (https://dejure.org/1995,5827)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25. Januar 1995 - 6 U 198/93 (https://dejure.org/1995,5827)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,5827) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • RA Kotz

    Parteiwechsel in einem Rechtsstreit über einen Notwegeanspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 1042
  • MDR 1995, 745
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.11.1979 - V ZR 85/78

    Notweg für Zufahrt mit Kraftfahrzeugen zu Wohngrundstück?

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.01.1995 - 6 U 198/93
    Wegen des schwerwiegenden Eingriffs, den ein Notweg für das Eigentum des Nachbarn bedeutet, hat die Rechtsprechung an die tatbestandlichen Erfordernisse des § 917 Abs. 1 BGB für ein Überfahrtsrecht stets einen strengen Maßstab angelegt und besonders sorgfältig geprüft, ob nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls die beanspruchte Zufahrtsmöglichkeit tatsächlich für eine ordnungsmäßige Benutzung des betreffenden Grundstücks unerläßlich und damit im Sinne der gesetzlichen Regelung notwendig ist (BGH LM Nr. 7, 11 zu § 917 BGB; BGHZ 75, 315, 319).

    Der Senat schließt sich der letzteren Ansicht, welche im Ansatz auch vom Bundesgerichtshof in BGHZ 75, 315 vertreten wird, an.

    Gesichtspunkte der Bequemlichkeit und auch der Zweckmäßigkeit rechtfertigen dabei noch nicht die Inanspruchnahme des Nachbargrundstücks (BGHZ 75, 315, 319 m.w.N.).

    Zu Recht weist die Beklagte auf solche Beispielsfälle im innerstädtischen Bereich hin (vgl. auch BGHZ 75, 315, 319).

    Insbesondere kann es hierbei auch nicht darauf ankommen, wie die Verhältnisse auf den Nachbargrundstücken liegen, auf welche sich die Kläger beziehen (vgl. dazu BGHZ 75, 315, 320).

    Die im Streitfall zu beurteilende Rechtsfrage, ob die Kfz-Zufahrt für die ordnungsmäßige Nutzung eines Wohngrundstücks i.S.d. 5 917 Abs. 1 ZPO notwendig ist, wurde in der Entscheidung BGHZ 75, 315 hinsichtlich der im Einzelfall entscheidungserheblichen Grundsätze höchstrichterlich geklärt.

  • OLG Frankfurt, 10.03.1981 - 8 U 219/80
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.01.1995 - 6 U 198/93
    Bei der streitbefangenen Grundstücksfläche von ursprünglich 13 qm, nunmehr 21 qm, handelt es sich nicht um eine, wie das Landgericht meint, ohnehin vorhandene Garagenzufahrt, so daß es der ordnungsmäßigen Nutzung beider Grundstücke entspreche, die Zufahrt zu gestatten (vgl. zu einem solchen Fall OLG Frankfurt MDR 1981, 932).
  • OLG Karlsruhe, 22.06.1994 - 6 U 240/93

    Notweg - Wegfall der Verpflichtung zur Duldung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.01.1995 - 6 U 198/93
    Die Annahme eines Notwegrechts bedarf nämlich im Hinblick auf den schwerwiegenden Eingriff, den das Notwegrecht für das Eigentum des betroffenen Nachbarn bedeutet, einer besonderen Begründung (BGHZ a.a.O., S. 319; vgl. auch Senat, Urteil vom 08.06.1994 - 6 U 240/93 - ).
  • BGH, 11.11.1959 - V ZR 98/58

    Notweg

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.01.1995 - 6 U 198/93
    Diese Eigentumsbeschränkung muß der Verpflichtete im Interesse einer wirtschaftlichen Ausnutzung des Grunds und Bodens hinnehmen (BGHZ 31, 159, 161).
  • BGH, 18.10.2013 - V ZR 278/12

    Notwegerecht: Anforderungen an eine notwendige Verbindung eines Wohngrundstücks

    Es besteht kein Anlass, von dieser Rechtsprechung abzurücken, zumal in der nach der Entscheidung des Senats veröffentlichten Rechtsprechung und Literatur dieser Ansatz nahezu durchgehend gebilligt wird (OLG Schleswig, MDR 2003, 25; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2002, 1385; OLG Saarbrücken, NJWE-MietR 1996, 217; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1995, 1042, 1043; BeckOK-BGB/Fritzsche, Edition 28, § 917 Rn. 16 f.; Erman/Lorenz, BGB, 13. Aufl., § 917 Rn. 2; jurisPK-BGB/Rösch, 6. Aufl., 2012, § 917 Rn. 5; MünchKomm-BGB/Säcker, 6. Aufl., § 917 Rn. 13; NK-BGB/Ring, § 917 Rn. 13; Staudinger/Roth, BGB, [Bearb. 2009], § 917 Rn. 27; Palandt/Bassenge, BGB, 72. Aufl., § 917 Rn. 6; PWW/Lemke, BGB, 8. Aufl., § 917 Rn. 16; Dehner, Nachbarrecht, 7. Aufl., B § 27 S. 12 ff.; Saller in: Grziwotz/Lüke/Saller, Praxishandbuch Nachbarrecht, 2. Aufl., 4. Teil Rn. 31; aA OLG Frankfurt am Main, ZfIR 2000, 124, 126 zu einer WEG-Anlage mit Tiefgaragen- und Stellplätzen; Soergel/Baur, BGB 13. Aufl., § 917 Rn. 5).
  • OLG Hamm, 06.07.2017 - 5 U 152/16

    Baulast kann Grundstücksnutzung durch Nachbarn rechtfertigen

    Eine Zufahrt auf das Grundstück, selbst wenn sich dort Garagen/Stellplätze befinden, ist nicht notwendig, wenn in der Nähe auf der Straße - wie hier - Parkmöglichkeiten bestehen (BGH, MDR 2014, 149 Rn. 11 f. - juris; BGH, NJW-RR 2009, 515, OLG Karlsruhe, Urteil vom 25. Januar 1995 - 6 U 198/93 -, Rn. 45, juris Palandt, a.a.O., § 917, Rn. 6 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 25.04.2013 - 9 U 173/10

    Umfang des Notwegerechts

    a) Allerdings wird es heute bei Wohngrundstücken in der Regel für erforderlich erachtet, dass man das Grundstück mit Kraftfahrzeugen erreichen kann (vgl. BGH, NJW-RR 2009, 515, 517; OLG Karlsruhe - 6. Zivilsenat -, NJW-RR 1995, 1042; Palandt/Bassenge a. a. O., § 917 BGB , Rdnr. 6).

    Hieraus hat die Rechtsprechung abgeleitet, dass jedenfalls im Regelfall ein Notwegrecht nicht aus dem Wunsch des Grundstückseigentümers abgeleitet werden kann, Fahrzeuge auf dem Grundstück abzustellen, wenn andererseits die bloße Erreichbarkeit des Grundstücks (siehe oben a) gewährleistet ist (vgl. hierzu BGH, LM-Nr. 11 zu § 917 BGB ; BGH, NJW 1980, 585; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1995, 1042; OLG Karlsruhe, MDR 2013, 397; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2002, 1385 ; OLG Saarbrücken, OLGR 2004, 391; VGH München, Beschluss vom 11.01.2007 - 14 B 03.572 - zitiert nach [...] -, BGH, NJW-RR 2009, 515; Palandt/Bassenge aaO., § 917 BGB , Rdnr. 6; Staudinger/Roth a. a. O., § 917 BGB , Rdnr. 27).

    Hierbei können nur objektive Umstände, die sich auf das Grundstück des Berechtigten beziehen, und nicht persönliche Bedürfnisse maßgeblich sein (vgl. BGH, NJW 1980, 585, 586, 587; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1995, 1042; BGH, NJW-RR 2009, 515, 516; Staudinger/Roth a. a. O., § 917 BGB , Rdnr. 27).

  • OLG Karlsruhe, 07.01.2013 - 12 U 205/11

    Notwegerecht: Anforderungen an die zumutbare Erreichbarkeit eines Wohngrundstücks

    Eine Abwägung der beiderseitigen Interessen unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit und Berücksichtigung des Ausmaßes der Beeinträchtigung des Nachbargrundstücks findet nicht statt (BGH NJW 1964, 1321, 1323; OLG Karlsruhe NJW-RR 1995, 1042 - juris Tz. 35; Staudinger/Roth (2009) § 917 Rdnr. 19).

    Denn die bloße Befriedigung des Interesses des Eigentümers, mit dem Fahrzeug möglichst nahe an sein Haus zu gelangen, ist zur ordnungsmäßigen Benutzung des Grundstücks nicht notwendig (OLG Karlsruhe NJW-RR 1995, 1042 - juris Tz. 42; OLG Hamm, Urt. v. 31.5.2007 - 5 U 21/07 - BeckRS 2007, 15777).

    Vielmehr sind gerade im innerstädtischen Bereich aber auch in dörflichen, historisch gewachsenen Ortskernlagen die Fälle nicht selten, in denen ein Wohngrundstück nicht direkt mit dem Pkw angefahren, sondern nur fußläufig erreicht werden kann (BGHZ 75, 315, 319; OLG Karlsruhe NJW-RR 1995, 1042 - juris Tz. 44).

    Für die Kläger ist eine Erreichbarkeit ihres Wohngrundstücks mit Kraftfahrzeugen vielmehr auch dann gegeben, wenn das Kraftfahrzeug in zumutbarer Nähe des Grundstücks abgestellt und das Grundstück über einen begehbaren Verbindungsweg erreicht werden kann (OLG Karlsruhe NJW-RR 1995, 1042 - juris Tz. 44; OLGR Saarbrücken 2004, 391 - juris Tz. 23).

  • OLG Hamm, 22.03.2018 - 5 U 60/17

    Notwegerecht: Ersteigerer eines Wohngrundstücks muss sich nicht auf eine

    Dessen Interessen finden in § 917 Abs. 1 BGB bei der Feststellung der Entstehungsvoraussetzungen keine Berücksichtigung (BGH NJW 1964, 1321, 1323; OLG Karlsruhe NJW-RR 1995, 1042; Staudinger/Roth, 2016, § 917 BGB Rz.19).
  • AG Bergisch Gladbach, 17.05.2013 - 63 C 298/12

    Unterlassunganspruch des Eigentümers hinsichtlich der Benutzung eines

    Eine Abwägung der beiderseitigen Interessen unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit und Berücksichtigung des Ausmaßes der Beeinträchtigung des Nachbargrundstücks findet nicht statt (BGH NJW 1964, 1321, OLG Karlsruhe NJW-RR 1995, 1042).

    Denn die bloße Befriedigung des Interesses des Eigentümers, mit dem Fahrzeug möglichst nahe an sein Haus zu gelangen, ist zur ordnungsmäßigen Benutzung des Grundstücks nicht notwendig (OLG Karlsruhe NJW-RR 1995, 1042; OLG Hamm, Urt. v. 31.5.2007 - Az. 5 U 21/07 - BeckRS 2007, 15777).

    Vielmehr sind gerade im innerstädtischen Bereich aber auch in dörflichen, historisch gewachsenen Ortskernlagen die Fälle nicht selten, in denen ein Wohngrundstück nicht direkt mit dem Pkw angefahren, sondern nur fußläufig erreicht werden kann (BGHZ 75, 315; OLG Karlsruhe NJW-RR 1995, 1042).

    Für die Beklagten ist eine Erreichbarkeit des Wohngrundstücks mit Kraftfahrzeugen vielmehr auch dann gegeben, wenn das Kraftfahrzeug in zumutbarer Nähe des Grundstücks abgestellt und das Grundstück über einen begehbaren W-Weg erreicht werden kann (OLG Karlsruhe NJW-RR 1995, 1042; OLGR Saarbrücken 2004, 391).

  • OLG Hamm, 16.04.2007 - 5 U 126/06

    Notwegerecht bei Vorhandensein einer Straße

    Nur besondere Umstände des Einzelfalles können die Notwendigkeit einer Zufahrt zum Zweck des Abstellens rechtfertigen (BGHZ 75, 315 ff.; ebenso auch: OLG Hamm SchAZtg 2002, 79 [juris Rn. 26]; OLG Saarbrücken NJW-RR 2002; 1385, OLG Karlsruhe NJW-RR 1995, 1042 [juris Rn. 42 - 45]).
  • OLG Hamm, 31.05.2007 - 5 U 21/07

    Kein Notwegerecht bei fehlender Verbindung zu einem öffentlichen Weg

    Nur besondere Umstände des Einzelfalls können die Notwendigkeit einer Zufahrt zum Zweck des Abstellens eines Fahrzeuges rechtfertigen (BGHZ 75, 315 ff. [juris Rn.17]; ebenso auch: OLG Hamm SchAZtg 2002, 79 [juris Rn. 26]; OLG Saarbrücken NJW-RR 2002, 1385; OLG Karlsruhe NJW-RR 1995, 1042 [1043]).
  • OLG Schleswig, 09.07.2002 - 3 U 131/01

    Kein Notwegerecht für die Zufahrt zu einer Garage in einem städtischen

    Die Notwendigkeit einer Zufahrt für Kraftfahrzeuge zu dem Zweck, sie auf einem Wohngrundstück abstellen zu können, stellt sich nicht als Regelfall dar, sondern könnte sich jedenfalls bei Bestehen der Möglichkeit des anderweitigen Parkens in der Nähe nur aus besonderen Umständen des Einzelfalls ergeben, die ein unabweisbares Bedürfnis für die Inanspruchnahme des anderweitigen Grundeigentums begründen (vgl. BGH NJW 1980, 585, 587; OLG Karlsruhe NJW-RR 1995, 1042, 1043).
  • OLG Schleswig, 27.04.2011 - 5 U 16/11

    Duldung eines Notwegerechts bei beabsichtigter Bebauung eines "abgeschnittenen"

    Da ein Notwegerecht regelmäßig einen gravierenden Eingriff in das Eigentum bedeutet, sind an die Notwendigkeit der Verbindung grundsätzlich strenge Anforderungen zu stellen (Staudinger-Roth, BGB , Neubearbeitung 2009, § 917 Rdnr. 18 m.w.N.; OLG Karlsruhe NJW-RR 1995, 1042).
  • OLG Frankfurt, 27.05.1999 - 3 U 86/97

    Anspruch auf Notwegrecht im Falle des Fehlens einer zur ordnungsgemäßen Benutzung

  • OLG Koblenz, 07.01.2009 - 2 U 715/09

    Umfang der Pflichten aus einem Notwegerecht

  • LG Bochum, 18.07.2008 - 6 O 196/08

    Anspruch auf Unterlassen der Nutzung von im eigenen Grundstück liegenden

  • LG Magdeburg, 14.12.2017 - 10 O 1705/16

    Grenzen des Notwegerechts des Grundstücksnachbarn: Duldungsanspruch für ein

  • BayObLG, 20.10.2004 - 2Z BR 53/04

    Antragsänderungen im Beschwerderechtszug des Wohnungseigentumsverfahrens - kein

  • OLG Schleswig, 28.01.2021 - 11 U 91/20

    Notwegerecht: Duldungspflicht für ein Überfahrten durch Grundstücksmieter zum

  • OLG Hamm, 16.10.2000 - 5 U 108/00
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.10.2003 - 2 L 32/03

    Hinterliegergrundstück hat bei Notwegerecht Vorteil von der Straßenbaumaßnahme

  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.10.2003 - 2 L 32/02

    Hinterliegergrundstück hat bei Notwegerecht Vorteil von der Straßenbaumaßnahme

  • LG Frankfurt/Oder, 04.11.2008 - 6a S 109/06
  • OLG München, 02.06.2008 - 32 Wx 44/08

    Wohnungseigentum: Begründung von Sondereigentum bei fehlerhaftem Teilungsplan;

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht