Weitere Entscheidung unten: AG Regensburg, 11.11.1994

Rechtsprechung
   OLG Köln, 11.01.1995 - 16 W 73/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,4047
OLG Köln, 11.01.1995 - 16 W 73/94 (https://dejure.org/1995,4047)
OLG Köln, Entscheidung vom 11.01.1995 - 16 W 73/94 (https://dejure.org/1995,4047)
OLG Köln, Entscheidung vom 11. Januar 1995 - 16 W 73/94 (https://dejure.org/1995,4047)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,4047) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vollständige Befriedigung des Hauptsacheanspruchs im einstweiligen Rechtsschutzverfahren

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 1088
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (20)

  • OLG Celle, 24.11.2014 - 2 W 237/14

    Anordnung der Räumung von Gewerbemieträumen im Wege einstweiliger Verfügung

    Die Leistungsverfügung ist mithin neben Fällen der Existenzgefährdung und Notlage des Antragstellers als Eilmaßnahme nur dann zulässig, wenn die geschuldete Handlung oder Leistung so kurzfristig zu erbringen ist, dass die Erwirkung eines Titels im ordentlichen Verfahren nicht (mehr) möglich ist, das heißt, wenn ohne Erlass der begehrten einstweiligen Verfügung anders nicht abwendbare Nachteile für den Antragstellers entstünden, ferner die Erwirkung eines Titels im Hauptsacheverfahren irreversible Fakten schaffen würde und der Verweis auf das ordentliche Verfahren praktisch einer Rechtsverweigerung gleichkäme (Thüringer Oberlandesgericht, NJW-RR 2012, 862; OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 123; OLG Köln, NJW-RR 1995, 1088; Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 940 Rz. 6 m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 26.02.2009 - 10 W 14/09

    Zulässigkeit der Räumung von Mieträumen im Wege einstweiliger Verfügung

    Soweit des weiteren in Rechtsprechung und Schrifttum vereinzelt eine Räumungsverfügung zugelassen wird, wenn der Vermieter infolge einer besonderen (wirtschaftlichen!) Notlage auf die sofortige Herausgabe der Räume angewiesen ist (OLG Rostock, Urt. v. 3.5.2001, OLGR 2001, 560 - 1 U 233/00; OLG Köln, Beschl. v. 11.1.1995, NJW-RR 1995, 1988 - 16 W 73/94; LG Karlsruhe, Urt. v. 27.7.2005, ZMR 2005, 870 - 4 O 510/05; Klevemann/Haberkamm, Einstweiliger Rechtsschutz, § 11, RdNr. 123; Schuschke/Walker, a.a.O.), ist dem entgegen zu halten, dass die einstweilige Verfügung nicht das Vermögen schützen soll, sondern ihr Ziel ist es, ein Individualrecht zu schützen, das hier in Gestalt des Anspruchs auf Herausgabe der Mietsache durch das verweigernde Verhalten der Antragsgegnerin nicht gefährdet ist.
  • AG Brandenburg, 05.07.2018 - 31 C 107/18

    Einstweilige Verfügung: "Hauptsache" ist Verfügungsgrund!

    Eine "Hauptsache" eines einstweiligen Verfügungsverfahrens im Sinne von § 91a ZPO hätte vorliegend also nur dann vorgelegen, wenn der Verfügungskläger auch dringend der sofortigen Erfüllung des hier geltend gemachten Anspruchs auf Unterlassung gegenüber den Verfügungsbeklagten zu 1.) und 2.) bedurft hätte, die geschuldete Handlung also derartig kurzfristig hätte erbracht werden müssen, dass die Erwirkung eines Titels im ordentlichen Zivilverfahren nicht mehr möglich erschien und die dem Verfügungskläger drohenden Nachteile derartig schwer gewogen hätten, dass diese außer Verhältnis zu den Nachteilen gestanden hätten, die die Verfügungsbeklagten zu 1.) und 2.) bei Erlass der einstweiligen Verfügung erlitten hätten ( OLG Celle , Beschluss vom 27.06.2017, Az.: 2 U 63/17, u.a. in: MietRB 2017, Seiten 351 f.; OLG Düsseldorf , Urteil vom 20.03.2017, Az.: I-9 U 159/16, u.a. in: BeckRS 2017, Nr. 134476 = "juris"; OLG Stuttgart , Beschluss vom 22.11.2011, Az.: 10 W 47/11, u.a. in: NJW 2012, Seiten 625 ff.; OLG Frankfurt/Main , Beschluss vom 02.02.2004, Az.: 19 U 240/03, u.a. in: MDR 2004, Seiten 1019 f.; OLG Rostock , Urteil vom 03.05.2001, Az.: 1 U 233/00, u.a. in: OLG-NL 2001, Seiten 279 ff.; OLG Köln , Beschluss vom 11.01.1995, Az.: 16 W 73/94, u.a. in: NJW-RR 1995, Seite 1088; OLG Bamberg , Beschluss vom 24.10.1994, Az.: 2 UF 149/94, u.a. in: NJW-RR 1995, Seiten 579 f.; OLG Nürnberg , Beschluss vom 14.06.1994, Az.: 7 WF 1664/94, u.a. in: NJW-RR 1995, Seite 264 OLG Düsseldorf , Beschluss vom 30.09.1993, Az.: 3 WF 156/93, u.a. in: FamRZ 1994, Seite 387 OLG Celle , Beschluss vom 01.12.1989, Az.: 17 WF 246/89, u.a. in: NJW-RR 1991, Seite 137; OLG Hamburg , Beschluss vom 24.05.1988, Az.: 12 WF 60/88 U, u.a. in: FamRZ 1988, Seiten 1181 f.; AG Hamburg-Blankenese , Urteil vom 12.08.2015, Az.: 531 C 190/15, u.a. in: ZMR 2016, Seiten 923 f. ).
  • LG Köln, 12.06.2013 - 1 T 147/13

    Räumungsverfügung: Nur anwendbar auf Wohnraummietverhältnisse!

    Einstweilige Verfügungen, die bereits zur uneingeschränkten Befriedigung des Hauptsacheanspruchs des Antragstellers führen, sind nur ganz ausnahmsweise zulässig, wenn der Antragsteller auf die sofortige Erfüllung seines Anspruchs dringend angewiesen ist, wenn darüber hinaus die geschuldete Handlung, soll sie ihren Sinn nicht verlieren, so kurzfristig zu erbringen ist, dass die Erwirkung eines Titels im ordentlichen Verfahren nicht möglich ist, und wenn der dem Antragsteller aus der Nichterfüllung drohende Schaden ganz außer Verhältnis steht zu dem Schaden, der dem Antragsteller aus der sofortigen - vorläufigen - Erfüllung droht (OLG Köln, NJW-RR 1995, 1088).
  • OLG Köln, 17.05.2013 - 19 U 38/13

    Zulässigkeit einer Leistungsverfügung

    Einstweilige Verfügungen, die bereits zur uneingeschränkten Befriedigung des Hauptsacheanspruchs des Antragstellers führen, sind nur zulässig, wenn der Antragsteller auf die sofortige Erfüllung seines Anspruchs dringend angewiesen ist, wenn darüber hinaus die geschuldete Handlung, soll sie ihren Sinn nicht verlieren, so kurzfristig zu erbringen ist, dass die Erwirkung eines Titels im ordentlichen Verfahren nicht möglich ist, und wenn der dem Antragsteller aus der Nichterfüllung drohende Schaden ganz außer Verhältnis steht zu dem Schaden, der dem Antragsgegner aus der sofortigen - vorläufigen - Erfüllung droht (OLG Köln, NJW-RR 1995, 1088; Musielak, Kommentar zur ZPO, 10. Aufl. 2013, § 940 Rz 14).

    Unabhängig davon, ob die Leistungsverfügung zudem eine existenzielle Gefährdung des Antragstellers voraussetzt (so Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 08.03.2012, 4 W 101/12; anders Senat im Urteil vom 12.11.2010, 10 U 126/10, juris Rz. 74, als nicht tragende Erwägung), muss der Verfügungsklägerin jedenfalls ein erheblicher bzw. unverhältnismäßiger Vermögens- oder sonstiger Nachteil drohen, wenn der Leistungsanspruch nicht sofort erfüllt wird (OLG Köln, NJW-RR 1995, 1088; OLG Brandenburg, Beschluss vom 11.08.2011, 8 W 44/11, OLG Hamm, Urteil vom 31.05.2001 - 4 U 27/01; OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.08.2001, U (Kart) 20/01, alle zitiert nach juris).

  • LAG Düsseldorf, 01.06.2005 - 12 Sa 352/05

    Einstweilige Verfügung auf tatsächliche Beschäftigung, Verfügungsgrund

    Dabei sind an den Verfügungsgrund (§ 940 ZPO) strenge Anforderungen zu stellen: (1) Der Antragsteller muss auf die sofortige Erfüllung seines Anspruchs dringend angewiesen sein, (2) die geschuldete Handlung ist, wenn sie ihren Sinn nicht verlieren soll, so kurzfristig zu erbringen, dass die Erwirkung eines Titels im ordentlichen Verfahren nicht möglich ist, und (3) der dem Antragsteller aus der Nichterfüllung drohende Schaden steht außer Verhältnis zu dem Schaden, der dem Antragsgegner aus der sofortigen - vorläufigen - Erfüllung droht (OLG Düsseldorf, Urteil vom 02.10.2002, CR 2003, 187, OLG Köln, Beschluss vom 11.01.1995, NJW-RR 1995, 1088, Musielak/Huber, ZPO, 4. Aufl., § 940, Rz. 7).
  • AG Rheinbach, 24.10.2012 - 3 C 386/12

    Anspruch der Ehefrau des Erblassers gegenüber den Miterben auf Untersagung des

    Darüber hinaus ist erforderlich, dass die geschuldete Handlung, soll sie ihren Sinn nicht verlieren, so kurzfristig zu erbringen ist, dass die Erwirkung eines Titels im ordentlichen Verfahren nicht möglich ist und wenn der dem Verfügungskläger aus der Nichterfüllung drohende Schaden ganz außer Verhältnis zu dem Schaden steht, den dem Verfügungsbeklagten aus der sofortigen - vorläufigen- Vollstreckung droht (OLG Köln NJW-RR 1995, 1088).
  • OLG Düsseldorf, 15.11.2000 - U (Kart) 40/00

    Begründetheit einer einstweiligen Verfügung auf Zulassung zu einer Messe

    Freilich rechtfertigt sich der Erlass einer Befriedigungsverfügung im allgemeinen nicht schon alleine aus dem Umstand, daß die geschuldete Leistung nur innerhalb eines bestimmten Zeitraums vorzunehmen ist und die Erwirkung eines Titels im ordentlichen Verfahren nicht möglich ist (Senat, NJW-RR 1996, 123, 124; OLG Köln, NJW-RR 1995, 1088; Schuschke in Schuschke/Walker, a.a.O.; M. Huber in Musielak, a.a.O.; aA.: OLG Frankfurt a.M., NJW 1975,,392, 393; OLG Koblenz, WuW/E OLG 3893 - reproreife Anzeige; KG, WuW/E OLG 4628, 4630 - Berlin-Ausgabe des Gongs; Grunsky in Stein/Jonas, vor § 935 IV Rdz. 55; Vollkommer in Zöller, Kommentar zur Zivilprozeßordnung, 21. Aufl., § 940 Rdz. 6).

    Der Erlass einer auf endgültige Befriedigung des Erfüllungsanspruchs gerichteten einstweiligen Verfügung kommt deshalb nur dann in Betracht, wenn der dem Antragsteller aus der Nichterfüllung drohende Schaden außer Verhältnis zu demjenigen Schaden steht, der dem Antragsgegner aus der sofortigen Erfüllung droht (ebenso: OLG Köln, NJW-RR 1995, 1088; OLG Rostock, MDR 1996, 1183; M. Huber in Musielak, a.a.O.; Schuschke in Schuschke/Walker, § 938 Rdz. 16).

  • KG, 16.10.2017 - 8 U 139/17

    Geschäftsraummiete: Einstweilige Verfügung auf Zutrittsgewährung und Duldung von

    Die Leistungsverfügung ist neben Fällen der Existenzgefährdung und Notlage des Antragstellers als Eilmaßnahme nur dann zulässig, wenn die geschuldete Handlung oder Leistung so kurzfristig zu erbringen ist, dass die Erwirkung eines Titels im ordentlichen Verfahren nicht (mehr) möglich ist, mithin in dem Fall, dass ohne Erlass der begehrten einstweiligen Verfügung anders nicht abwendbare Nachteile für den Antragstellers entstünden, ferner die Erwirkung eines Titels im Hauptsacheverfahren irreversible Fakten schaffen würde und der Verweis auf das ordentliche Verfahren praktisch einer Rechtsverweigerung gleichkäme (OLG Celle, Beschluss vom 24.11.2014 - 2 W 237/14 -, juris Tz. 11; Thüringer Oberlandesgericht, NJW-RR 2012, 862; OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 123; OLG Köln, NJW-RR 1995, 1088; Zöller/Vollkommer ZPO, 31. Auflage 2016, § 940 Rz 6 m. w. N.).
  • LG Hamburg, 13.11.2012 - 316 T 70/12

    Einstweiliger Rechtschutz eines Mieters auf Erteilung einer Untermieterlaubnis

    Davon ist auszugehen, wenn die geschuldete Handlung - soll sie ihren Sinn nicht verlieren - so kurzfristig zu erbringen ist, dass die Erwirkung eines Titels im ordentlichen Verfahren nicht möglich ist und der dem Antragsteller aus der Nichterfüllung drohende Schaden den Schaden, der dem Antragsgegner aus der sofortigen - vorläufigen - Erfüllung entsteht, erheblich überwiegt (OLG Köln, Entscheidung vom 11.01.1995, Az. 16 W 73/94, zitiert über [...]).
  • AG Brandenburg, 26.11.2014 - 31 C 263/14
  • OLG Hamm, 06.10.2011 - 5 U 127/11

    Voraussetzungen einer Leistungsverfügung

  • LG Köln, 09.02.2023 - 22 O 279/22
  • AG München, 10.08.2020 - 283 C 13665/20

    Leistungen, Streitwertfestsetzung, Verfahren, Herausgabe, Leistung, Schaden,

  • LG München II, 06.04.2020 - 2 T 1161/20

    Keine Leistungsverfügung auf die Beseitigung von Pferdemist

  • LG Dortmund, 07.07.2005 - 16 O 104/05

    Vorliegen eines konkreten Wettbewerbsverhältnisses im Bereich der Erbringung von

  • LG Hannover, 24.06.2002 - 21 O 35/02

    Abschluss eines All-inclusive-Vertrages zur Stromversorgung ; Notwendigkeit eines

  • LG Karlsruhe, 03.08.2015 - 9 S 7/15

    Nutzungsrechte an einer Schießanlage

  • ArbG Magdeburg, 19.03.2010 - 11 Ga 10/10

    Einstweilige Verfügung - Zuordnung von Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst nach

  • ArbG Marburg, 21.01.2000 - 2 Ga 1/00

    Erlass einer einstweiligen Verfügung; Darlegungs- und Beweislast; Erlass einer

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   AG Regensburg, 11.11.1994 - 8 C 3525/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,8011
AG Regensburg, 11.11.1994 - 8 C 3525/94 (https://dejure.org/1994,8011)
AG Regensburg, Entscheidung vom 11.11.1994 - 8 C 3525/94 (https://dejure.org/1994,8011)
AG Regensburg, Entscheidung vom 11. November 1994 - 8 C 3525/94 (https://dejure.org/1994,8011)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,8011) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Rückzahlung eines vom Vermieter noch einbehaltenen Teils der Mietkaution; Zurückbehaltungsrecht der Kaution zur Sicherung einer noch nicht fälligen Abrechnungsforderung; Auslegung der Sicherheitsleistung i.S.d. § 116 Strafprozessordnung (StPO) als "Kaution"; ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 1088 (Ls.)
  • NJW-RR 1995, 144
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht