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   OLG Düsseldorf, 12.01.1995 - 10 U 36/94   

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https://dejure.org/1995,3854
OLG Düsseldorf, 12.01.1995 - 10 U 36/94 (https://dejure.org/1995,3854)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.01.1995 - 10 U 36/94 (https://dejure.org/1995,3854)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. Januar 1995 - 10 U 36/94 (https://dejure.org/1995,3854)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 535 ff, § 554a, § 325, § 326, § 279
    Zeitpunkt für fristlose Kündigung in gewerblichem Mietverhältnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 1100
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • KG, 20.12.2004 - 8 U 66/04

    Gewerberaummietvertrag: Verwirkung eines Kündigungsrechts wegen Nichtzahlung

    Eine Nichtleistung einer Kaution trotz eines solchen Sicherungsbedürfnisses reicht dann für die Annahme eines wichtigen Grundes aus (OLG Celle NZM 2003, 64; OLG Celle NZM 1998, 265 = NJW-RR 1998, 585; OLG München NJWE- MietR 1996, 127,129; OLG Düsseldorf NJW-RR 1995, 1100).
  • KG, 22.11.2004 - 8 U 109/04

    Gewerberaummiete: Mietzahlungs- und Übernahmepflicht ab "Fertigstellung"

    Entgegen der Auffassung der Klägerin ist unter "Fertigstellung" in diesem Sinne nicht die Abnahmefähigkeit im Rahmen des Werkvertragsrechts nach § 640 Abs. 1 BGB bzw. § 12 Abs. 1 VOB/B zu verstehen, wonach lediglich unwesentliche Mängel oder noch auszuführende geringfügige Arbeiten der Fertigstellung entgegenstehen, (so aber für die Vereinbarung einer "Bezugsfertigkeit" OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.1.1995 - 10 U 36/94 - OLGR Düsseldorf 1995, 167).
  • OLG München, 17.04.2000 - 3 W 1332/00

    Kündigung des Mietverhältnisses wegen Nichtleistung der vereinbarten Kaution

    Bei gewerblichen Mietverhältnissen und Pachtverhältnissen kann die Nichtleistung der Kaution einen Grund zur fristlosen Kündigung nach § 554 a BGB darstellen (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1995, 1100; Schmid, a.a.O., Kap. 6 RdNr. 50).
  • OLG Celle, 23.04.1997 - 2 U 118/96

    Anspruch auf Räumung und Herausgabe gewerblich genutzter Räume; Vorzeitige

    Auch wenn die Nichtzahlung der vereinbarten Mietkaution für sich allein regelmäßig nicht ausreichen mag, die Fortsetzung des Mietverhältnisses für den Vermieter als unzumutbar im Sinne des § 554 a BGB erscheinen zu lassen (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1995, 1100 [OLG Düsseldorf 12.01.1995 - 10 U 36/94] ), kann doch die Nichterfüllung der Verpflichtung zur Zahlung der Mietsicherheit nach Beginn des Mietverhältnisses unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls eine aus diesem Grund erklärte fristlose Kündigung nach vorheriger Abmahnung des Mieters durch den Vermieter begründen (vgl. Bub/Treier/von Martius, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 2. Aufl., III Rdnr. 760).
  • OLG Düsseldorf, 14.11.2005 - 24 U 74/05

    Zum Recht des Mieters auf Mietminderung bzw. zur fristlosen Kündigung wegen

    Bereits die Weigerung des Beklagten, die Kaution zu leisten, hätte den Kläger zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt (vgl. OLG Düsseldorf, 10. Zivilsenat, ZMR 1995, 465; OLG Celle NZM 1998, 265; OLG München ZMR 2000, 528; OLG Celle ZMR 2003, 64; Wolf/Eckert/Ball, a.a.O, Rn. 699).
  • OLG Celle, 20.02.2002 - 2 U 183/01

    Zumutbarkeit der Fortsetzung eines Pachtverhältnisses bei Nichtzahlung der

    Vielmehr ist eine Kündigung gemäß § 554 a BGB auch bereits vor Beginn des Mietverhältnisses zulässig (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 95, 1100; OLG München NJWE-MietR 96, 127).
  • OLG München, 06.10.1995 - 21 U 6746/94

    Positive Vertragsverlätzung der Verpächter bei Ankündigung der Nichtgewährung der

    § 554 a BGB (§ 581 Abs. 2 BGB ) ist auch dann anzuwenden, wenn es um die Frage das Antritts des Miet- oder Pachtverhältnisses aufgrund eines bereits abgeschlossenen Vertrages geht (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1995, 1100 = ZMR 1995, 465 ).

    Die Nichtleistung der Kaution kann allerdings nach den konkreten Umständen das Sicherungsbedürfnis des Verpächters so erheblich berühren, daß er zur fristlosen Kündigung des Pachtverhältnisses gemäß §§ 581 Abs. 2, 554 a BGB oder aus wichtigem Grund berechtigt ist (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 1995, 1100 m.w.N.; Wolf/Eckert a.a.O. Rdnr. 1005).

  • KG, 26.01.2006 - 8 U 128/05

    Formularmäßiger Gewerberaummietvertrag: Unwirksamkeit einer Klausel über die

    Eine fristlose Kündigung wegen Nichtleistung der Kaution nach § 543 Abs. 1 BGB hingegen stellt ein einseitiges Recht zur Vertragsbeendigung dar und setzt voraus, dass das Sicherungsbedürfnis des Vermieters durch die Nichtzahlung erheblich tangiert wird und ferner grundsätzlich, dass eine Abhilfefrist nach § 543 Abs. 3 BGB gesetzt wurde (vgl. OLG Celle NJW-RR 1998, 585 und NZM 2003, 64, 65; OLG München NJW-RR 2000, 1251; OLG Düsseldorf NJW-RR 1995, 1100; Schmidt-Futterer/Blank, Mietrecht, 8. Aufl., § 543 Rn 169).
  • KG, 21.01.2008 - 12 W 90/07

    Gewerberaummiete: Vereinbarungen über die Fälligkeit einer Kaution;

    So können die Parteien eines Gewerbemietverhältnisses eine Fälligkeit der Kaution vor Übergabe der Mietsache auch formularmäßig vereinbaren (vgl. Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., II 443a; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1995, 1100).
  • KG, 12.09.2013 - 8 U 4/13

    Gewerberaummietverhältnis: Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung vor Übergabe

    37 Dass die Mietsache der Mieterin zum Zeitpunkt der fristlosen Kündigung noch nicht übergeben worden war, steht der Wirksamkeit der Kündigung nicht entgegen (Palandt/Weidenkaff, BGB, 72. Auflage, § 543, Rdnr.9; OLG Düsseldorf, OLGR Düsseldorf 1995, 167; OLG Celle, OLGR Celle 2002, 91).
  • OLG Karlsruhe, 11.05.2006 - 9 U 204/05

    Gewerberaummietvertrag: Fristlose Kündigung bei Nichtzahlung der vereinbarten

  • LG Leipzig, 09.06.2005 - 16 T 526/05
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