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   OLG Köln, 25.01.1995 - 19 W 3/95   

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https://dejure.org/1995,7241
OLG Köln, 25.01.1995 - 19 W 3/95 (https://dejure.org/1995,7241)
OLG Köln, Entscheidung vom 25.01.1995 - 19 W 3/95 (https://dejure.org/1995,7241)
OLG Köln, Entscheidung vom 25. Januar 1995 - 19 W 3/95 (https://dejure.org/1995,7241)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 313
    Kein Formzwang für Aufhebung eines Grundstückskaufvertrages - Kaufvertrag, Auflösung, Form

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 1107
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.11.1979 - V ZR 123/76

    Zum Umfang der Zwangsvollstrekkungsunterwerfung wegen des Kaufpreises

    Auszug aus OLG Köln, 25.01.1995 - 19 W 3/95
    Der Beklagte könnte unter diesen Umständen gegen den Kläger für die Zeit nach dem 25.04.1992 allenfalls einen noch zu begründenden Schadensersatzanspruch haben, dessen Vollstreckung aus der notariellen Urkunde aber nicht zulässig wäre (BGH NJW 1980, 1050).
  • OLG Naumburg, 03.12.2002 - 11 W 267/02

    Ermessensbetätigung hinsichtlich der Kostenverteilung bei Wegfall des

    Zwar deckt die Zwangsvollstreckungsunterwerfung in einer notariellen Urkunde i.S.v. § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO keine Vollstreckung wegen eines an Stelle der Kaufpreisforderung getretenen Schadensersatzanspruches aus § 326 BGB a.F. (BGH NJW 1980, 1050, 1051; OLG Köln NJW-RR 1995, 1107, 1108; OLG Hamm NJW-RR 1996, 1024).
  • KG, 14.03.2003 - 14 U 212/01

    Zwangsvollstreckung: Zulässigkeit der Vollstreckungsgegenklage bei

    Dem stehen auch keine schwerwiegenderen Belange des Gläubigers entgegen, da - wie sich insbesondere in diesem Fall zeigt - das Vorliegen der Voraussetzungen des § 326 BGB a.F. in der Regel im Einzelnen streitig ist und dem Schuldner insoweit nicht zuzumuten ist, die sofortige Zwangsvollstreckung einer derart umstrittenen Forderung hinzunehmen (vgl. BGH, Urt. v. 23.11.1979, NJW 1980, 1050; BGH, Urt. v. 08.12.1988, DNotZ 1991, 529; OLG Köln, Beschl. v. 25.01.1995, NJW-RR 1995, 1107; OLG Hamm, Urt. v. 26.10.1995, NJW 1996, 1024).
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