Rechtsprechung
   BayObLG, 30.05.1995 - 2Z BR 41/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,2915
BayObLG, 30.05.1995 - 2Z BR 41/95 (https://dejure.org/1995,2915)
BayObLG, Entscheidung vom 30.05.1995 - 2Z BR 41/95 (https://dejure.org/1995,2915)
BayObLG, Entscheidung vom 30. Mai 1995 - 2Z BR 41/95 (https://dejure.org/1995,2915)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,2915) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fehlende mündliche Verhandlung ist ein Verfahrensmangel in Wohnungseigentumssachen; Einstufung von § 23 Abs. 4 S. 2 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) als materiell-rechtliche Ausschlussfrist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 25; WEG § 23 Abs. 4 S. 2, § 44 Abs. 1
    Absehen von einer mündlichen Verhandlung bei Rückverweisung der Sache vom Landgericht an das Amtsgericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.is (Leitsatz)

    WEG - Niederschrift von Beschlüssen - Versammlungsniederschrift

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 3129 (Ls.)
  • NJW-RR 1995, 1166
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 27.10.1989 - BReg. 2 Z 75/89

    Vorgehen gegen einen Eigentümerbeschluss zur Sanierung einer Wohnanlage, wenn

    Auszug aus BayObLG, 30.05.1995 - 2Z BR 41/95
    Von einem wirksamen Antrag auf Ungültigerklärung der hier verfahrensgegenständlichen Eigentümerbeschlüsse zu TOP 4, 6 und 7 innerhalb der Monatsfrist des § 23 Abs. 4 S. 2 WEG ist auszugehen; bei dieser Frist handelt es sich im übrigen eine materiellrechtliche Ausschlußfrist und nicht um eine verfahrensrechtliche Frist (BayObLG NJW-RR 1990, 210 f.).
  • BayObLG, 07.12.1987 - BReg. 2 Z 35/87

    Beschwerdeverfahren; Mündliche Verhandlung; Durchführung; Zivilkammer;

    Auszug aus BayObLG, 30.05.1995 - 2Z BR 41/95
    Von der mündlichen Verhandlung kann nur in besonderen Ausnahmefällen abgesehen werden (vgl. dazu BayObLG NJW-RR 1988, 1151 f.; WE 1991, 197 f.; Henkes/Niedenführ/Schulze WEG 3.Aufl. § 44 Rn. 3 ff.).
  • BayObLG, 09.01.1991 - BReg. 1a Z 81/90
    Auszug aus BayObLG, 30.05.1995 - 2Z BR 41/95
    Das Landgericht darf die Sache nicht erneut an das Amtsgericht zurückverweisen, weil diese nunmehr vom Gericht der weiteren Beschwerde ausdrücklich an das Landgericht zurückverwiesen wird (BayObLGZ 1991, 14 ff.).
  • BayObLG, 29.08.1979 - BReg. 2 Z 40/79

    Streit über die Festsetzung des Geschäftswerts für Beschlussanfechtungen in einem

    Auszug aus BayObLG, 30.05.1995 - 2Z BR 41/95
    Es erscheint angemessen, den Teilgeschäftswert für den Antrag auf Ungültigerklärung des Eigentümerbeschlusses über die Jahresabrechnung (TOP 4) mit 25 % der in der Jahresabrechnung vorgesehenen Gesamtausgaben in Höhe von etwa 200 000 DM festzulegen (BayObLGZ 1979, 312/314 f.).
  • BayObLG, 11.04.1990 - BReg. 2 Z 35/90

    Kostenentscheidung nach Antragsrücknahme eines Eigentümerbeschlusses ungültig

    Auszug aus BayObLG, 30.05.1995 - 2Z BR 41/95
    Ein solches Verfahren ist rechtlich zulässig (KG ZMR 1986, 62 f.); im übrigen kann bei der Kostenentscheidung.hinsichtlich der zurückgenommenen Anträge berücksichtigt werden, daß.der Antragsteller ein Anfechtungsverfahren insoweit nur deshalb eingeleitet hat, weil der Verwalter das Protokoll über die Eigentümerversammlung nicht innerhalb der Anfechtungsfrist verschickt hat (BayObLG WuM 1990, 322 ).
  • OLG Stuttgart, 12.03.2012 - 5 W 32/11

    Wohnungseigentumsverfahren: Gerichtliches Ermessen bei Bemessung des Streitwerts

    Dass eine Reduzierung des Umfangs der Anfechtung zwischen Klagfrist und Klagbegründungsfrist im WEG-Verfahren als Teilrücknahme anzusehen ist, die u.U. Kostenfolgen auslöst, entspricht auch der breiten Auffassung von Rechtsprechung und Literatur (BayObLG, B. v. 30.05.1995, Az. 2Z BTR 41/95, NJW-RR 1995, 1166, 1167; OLG Köln, B. v. 02.02.1998, Az. 16 Wx 337/97, NZM 1998, 970, 971; Jennißen/Suilmann, WEG, § 46 Rn. 87 u. § 49a GKG Rn. 18; Abramenko in: Riecke/Schmid a.a.O.).
  • OLG Bamberg, 29.07.2010 - 3 W 94/10

    Streitwert in Wohnungseigentumsverfahren: Anfechtung von Jahresabrechnung und

    Stehe die gesamte Jahresabrechnung im Streit, könne ein Wert von 20-25% des Gesamtvolumens angemessen sein (BayObLG WuM 1995, 451; NJW-RR 1990, 81).
  • OLG Köln, 02.02.1998 - 16 Wx 337/97

    Antragauslegung bei der Anfechtung von Beschlüssen der

    Zulässig wäre auch die Anfechtung sämtlicher Beschlüsse aus einer Eigentümerversammlung, wobei diese Vorgehensweise im Falle einer späteren Teilrücknahme mit einem Kostenrisiko verbunden ist (OLG Zweibrücken, a.a.O., S. 398; OLG Köln, a.a.O., S. 500; BayObLG, NJW-RR 95, 1166).

    Dagegen liegt der Entscheidung des BayObLG vom 30.05.1995 (NJW-RR 95, 1166) eine andere Fallkonstellation zugrunde, worauf das Landgericht zu Recht hingewiesen hat.

  • OLG Düsseldorf, 04.07.2014 - 18 W 53/12

    Zuständiges Gericht für die Entscheidung über die Beschwerde gegen die

    Bei der Beschlussanfechtung nach dem WEG verhält es sich dagegen anders: Wie bei der aktienrechtlichen Beschlussanfechtungsklage, der die Beschlussanfechtung nach dem WEG nachgebildet ist, muss im Interesse der Rechtssicherheit und Funktionsfähigkeit der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer bereits mit Ablauf der Klagefrist feststehen, in welchem Umfang Beschlüsse angegriffen sind (vgl. etwa Hüffer, AktG, 10. Aufl., § 246 Rn. 26; auch das BayObLG NJW-RR 1995, 1166, das OLG Köln NZM 1998, 970 und das OLG Stuttgart ZMR 2012, 560 gehen davon aus, dass eine Beschränkung der Anfechtung zwischen Klagefrist und Klagebegründungsfrist im WEG-Verfahren als Teilrücknahme zu werten ist.).
  • OLG Celle, 13.12.2002 - 4 W 209/02

    Beschwerdeverfahren des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG); Absehen von mündlicher

    2 Z 35/87|OLG Hamm; 27.06.1988; 5 W 59/88|BGH; 08.06.1988; I ZR 148/86">NJW-RR 1988, 1151; NJW-RR 1995, 1166; Bärmann/Pick/Merle WEG, 8. Aufl., § 44 Rn. 24).
  • LG Stuttgart, 22.06.2011 - 19 T 12/11

    Streitwert im Wohnungseigentumsverfahren: Anfechtung der Beschlüsse zu

    Auch wenn ein Kläger einen sowohl Gesamt- wie Einzelwirtschaftspläne oder einen Wirtschaftsplan genehmigenden Beschluss insgesamt mit der Anfechtungsklage angreift, kann das Interesse aller Wohnungseigentümer im Sinne von § 49 a GKG - in aller Regel - nicht mit dem Nennbetrag der in der Jahresabrechnung oder dem Wirtschaftsplan als Ausgaben eingestellten Kosten gleichgesetzt werden (Jennißen, WEG, § 49 a GKG Rn. 16 unter Bezugnahme auf KG Beschluss v. 18.02.2004 - 24 W 126/04; OLG Hamm Beschluss v. 19.05.2000 - 15 W 118/00; BayObLG Beschluss v. 30.05.1995 - 2Z BR 41/95).
  • LG Nürnberg-Fürth, 23.05.2008 - 14 T 2925/08

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Demnächstige Zustellung der

    Danach wurde das Interesse mit einem Bruchteil des Volumens des Wirtschaftplans oder der Abrechnung bewertet, regelmäßig mit einem Wert von 20-25% (vgl. etwa KG NJW-RR 2004, 878; BayObLG WuM 1995, 451; weitere Nachweise bei Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9.A, § 48 Rn 22 Fn 9).
  • OLG Bamberg, 29.07.2010 - 3 W 105/10

    Klare Vorgaben zum Streitwert durch neue Regelung

    Stehe die gesamte Jahresabrechnung im Streit, könne ein Wert von 20-25% des Gesamtvolumens angemessen sein (BayObLG WuM 1995, 451; …
  • BayObLG, 25.09.1997 - 2Z BR 79/97

    Bestimmtheit des Antrags auf Ungültigerklärung eines Eigentümerbeschlusses -

    Aus dem innerhalb der Frist zu stellenden Antrag muß sich daher bestimmt ergeben, welche Eigentümerbeschlüsse angefochten werden (vgl. BayObLG WuM 1995, 451 f., OLG Zweibrücken NJW-RR 1995, 397 f.; OLG Köln ZMR 1996, 576).
  • BayObLG, 16.10.1997 - 2Z BR 81/97

    Anfechtung einer amtsgerichtlichen Teilentscheidung zur Ungültigerklärung eines

    Aus dem innerhalb der Frist zu stellenden Antrag muß sich daher bestimmt ergeben, welche Eigentümerbeschlüsse angefochten werden (vgl. BayObLG WuM 1995, 451 f.; OLG Zweibrücken NJW-RR 1995, 397 f.; OLG Köln ZMR 1996, 576).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht