Rechtsprechung
OLG Hamm, 04.10.1993 - 8 U 124/93 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,7361) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Aufhebung einer Stiftung; Wirksamkeit der Bestellung eines Sachwalters; Begriff des besonders schwerwiegenden Fehlers; Beschränkung der staatsaufsichtlichen Eingriffsmöglichkeiten auf die Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Stiftungsverwaltung; Grundsatz der Subsidarität ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Essen, 30.03.1993 - 3 O 44/93
- OLG Hamm, 04.10.1993 - 8 U 124/93
Papierfundstellen
- NJW-RR 1995, 120
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 22.09.1972 - VII C 27.71 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Hamm, 28.06.2004 - 15 W 213/04
Auslegung einer letztwilligen Verfügung: Erbvertrag oder Ehegattentestament
Bei der Auslegung eines Erbvertrags muss bei vertragsmäßigen Verfügungen der erklärte übereinstimmende Wille der Vertragsparteien ermittelt werden, §§ 133, 157 BGB (BGHZ 106, 359 = NJW 1989, 2885; BayObLGZ 1994, 313, 319 = NJW-RR 1995, 330; 1995, 120, 123 = NJW-RR 1995, 904; FamRZ 1997, 911); für die Auslegung einseitiger Verfügungen gelten dagegen die allgemeinen Grundsätze der Testamentsauslegung (§ 2299 Abs. 2 S. 1 BGB). - OLG Hamm, 09.06.2004 - 15 W 319/03
Keine Amtspflichtverletzung bei unterbliebener Anforderung eines …
Bei der Auslegung eines Erbvertrags muss bei vertragsmäßigen Verfügungen der erklärte übereinstimmende Wille der Vertragsparteien ermittelt werden, §§ 133, 157 BGB (BGHZ 106, 359 = NJW 1989, 2885; BayObLGZ 1994, 313, 319 = NJW-RR 1995, 330; 1995, 120, 123 = NJW-RR 1995, 904; FamRZ 1997, 911); für die Auslegung einseitiger Verfügungen gelten dagegen die allgemeinen Grundsätze der Testamentsauslegung (§ 2299 Abs. 2 S. 1 BGB). - OLG Hamm, 09.06.2010 - 8 U 133/09
Voraussetzungen der Einziehung eines Geschäftsanteils an einer GmbH
Die Verfügung wäre deshalb nur dann für die im vorliegenden Verfahren zu treffende Entscheidung unbeachtlich, wenn sie gem. § 44 VwVfG Nordrhein-Westfalen an einem besonders schwerwiegenden Fehler litte und dieser bei Würdigung aller Umstände offenkundig wäre (OLG Hamm, NJW-RR 1995, S. 120, 123). - AG München, 04.05.2022 - 452 C 8089/21
Außerordentliche fristlose Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses wegen …
Aufgrund dieser Obhutspflicht hat ein Mieter die Mietsache schonend und pfleglich zu behandeln sowie alles zu unterlassen, was zu einer - von dem ihm zustehenden vertragsgemäßen Gebrauch (§ 538 BGB) nicht umfassten - Verschlechterung oder einem Schaden an dieser führen kann (vgl. BGHZ 108, 1 [8] = NJW 1989, 2247; BGH, NJW-RR 1995, 120 unter II 2 a; NJW).". - OVG Nordrhein-Westfalen, 27.11.1995 - 25 A 4196/92
Berechtigung des Vorstands einer Stiftung zu deren Aufhebung und Liquidation; …
Urteil des OLG Hamm vom 4.10.1993- 8 U 124/93 - ,.