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Rechtsprechung
   KG, 17.05.1995 - 24 W 431/95   

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https://dejure.org/1995,2227
KG, 17.05.1995 - 24 W 431/95 (https://dejure.org/1995,2227)
KG, Entscheidung vom 17.05.1995 - 24 W 431/95 (https://dejure.org/1995,2227)
KG, Entscheidung vom 17. Mai 1995 - 24 W 431/95 (https://dejure.org/1995,2227)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG § 10

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang einer Ermächtigung zur Änderung der Teilungserklärung; Beurteilung eines Dachgeschossausbaus als mehr als eine bauliche Veränderung; Gestattung eines Ausbaus im notariellen Kaufvertrag; Bildung neuer Wohneinheiten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 10
    Umfang der Ermächtigung zur Änderung der Teilungserklärung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 1228
  • FGPrax 1995, 190
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BezG Dresden, 09.10.1992 - BSZ-W 24/92
    Auszug aus KG, 17.05.1995 - 24 W 431/95
    Zutreffend führt das Landgericht aus, daß die Beteiligten zu 1) und 2) ihre Unterlassungsansprüche als einzelne Wohnunseigentümer gegen den Beteiligten zu 3) gerichtlich geltend machen können (BGH NJW 1992, 978; Senat OLGZ 1993, 427 = NJW-RR 1993, 909 = ZMR 1993, 288 = WM 1993, 292 = WE 1993, 220 = DWE 1993, 117 = GE 1993, 925 = KGR Berlin 1993, 3).
  • BGH, 24.11.1978 - V ZB 2/78

    Veräußerung nach Unterteilung bedarf keiner Zustimmung!

    Auszug aus KG, 17.05.1995 - 24 W 431/95
    Denn es ist in Rechtsprechung und Schrifttum einhellig anerkannt, daß ein Wohnungseigentum regelmäßig ohne Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer (sofern die Abgeschlossenheit vorhanden ist) auch unterteilt werden darf (BGHZ 49, 250 = NJW 1968, 499; BGHZ 73, 150 = NJW 1979, 870; Weitnauer, WEG 7. Aufl., § 3 Rdnr. 27; § 8 Rdnr. 1 a; Bärmann/Pick, WEG 13. Aufl., § 8 Rdnr. 16).
  • BGH, 19.12.1991 - V ZB 27/90

    Beseitigungsanspruch bei Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums -

    Auszug aus KG, 17.05.1995 - 24 W 431/95
    Zutreffend führt das Landgericht aus, daß die Beteiligten zu 1) und 2) ihre Unterlassungsansprüche als einzelne Wohnunseigentümer gegen den Beteiligten zu 3) gerichtlich geltend machen können (BGH NJW 1992, 978; Senat OLGZ 1993, 427 = NJW-RR 1993, 909 = ZMR 1993, 288 = WM 1993, 292 = WE 1993, 220 = DWE 1993, 117 = GE 1993, 925 = KGR Berlin 1993, 3).
  • BGH, 17.01.1968 - V ZB 9/67

    Unterteilung von Wohnungseigentum

    Auszug aus KG, 17.05.1995 - 24 W 431/95
    Denn es ist in Rechtsprechung und Schrifttum einhellig anerkannt, daß ein Wohnungseigentum regelmäßig ohne Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer (sofern die Abgeschlossenheit vorhanden ist) auch unterteilt werden darf (BGHZ 49, 250 = NJW 1968, 499; BGHZ 73, 150 = NJW 1979, 870; Weitnauer, WEG 7. Aufl., § 3 Rdnr. 27; § 8 Rdnr. 1 a; Bärmann/Pick, WEG 13. Aufl., § 8 Rdnr. 16).
  • BayObLG, 25.08.1994 - 2Z BR 80/94

    Vollmacht zur Änderung einer Teilungserklärung im Kaufvertrag über eine

    Auszug aus KG, 17.05.1995 - 24 W 431/95
    Diese Vollmachten waren im Außenverhältnis sehr weitgehend gefaßt und deshalb auch taugliche Grundlage für die Änderung im Grundbuch (vgl. BayObLG NJW-RR 1995, 208 = WM 1994, 631).
  • KG, 17.02.1993 - 24 W 3563/92

    Beseitigung eines Deckendurchbruches ; Beseitigung der Beeinträchtigung eines

    Auszug aus KG, 17.05.1995 - 24 W 431/95
    Zutreffend führt das Landgericht aus, daß die Beteiligten zu 1) und 2) ihre Unterlassungsansprüche als einzelne Wohnunseigentümer gegen den Beteiligten zu 3) gerichtlich geltend machen können (BGH NJW 1992, 978; Senat OLGZ 1993, 427 = NJW-RR 1993, 909 = ZMR 1993, 288 = WM 1993, 292 = WE 1993, 220 = DWE 1993, 117 = GE 1993, 925 = KGR Berlin 1993, 3).
  • KG, 17.05.1989 - 24 W 5147/88
    Auszug aus KG, 17.05.1995 - 24 W 431/95
    Solange ein Amtswiderspruch gemäß § 53 Abs. 1 Satz 1 GBO im Grundbuch nicht eingetragen sei, sei von der gesetzlichen Vermutung der Grundbuchrichtigkeit auszugehen (KG ZMR 1989, 388).
  • BayObLG, 18.10.1994 - 2Z BR 55/94

    Geltungserhaltende Reduktion einer Grundbuchvollmacht, die dem

    Auszug aus KG, 17.05.1995 - 24 W 431/95
    Diese in den jeweiligen notariellen Kaufverträgen der Beteiligten zu 1) und 2) enthaltene Gestattung des Dachgeschoßausbaus mit den dazu erforderlichen Veränderungen des Gemeinschaftseigentums gilt unverändert fort und berechtigte den Beteiligten zu 3) auch schon vor der Änderung der Teilungserklärung und des Aufteilungsplanes materiell zur Durchführung der Umbauarbeiten (offengelassen in BayObLG NJW-RR 1995, 209).
  • OLG Frankfurt, 28.07.2004 - 20 W 248/03

    Wohnungseigentum: Pflicht zur Duldung der Änderung der Teilungserklärung

    Der (teilende) Eigentümer kann sich in allen Kaufverträgen mit den Erwerbern gleichlautende und bestimmt umrissene Vollmachten zur Änderung der Teilungserklärung erteilen lassen (vgl. dazu KG NJW-RR 1995, 1228; BayObLG NJW-RR 1995, 209; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 10 Rz. 38; Müller, a.a.O., Rz. 45; Staudinger/Rapp, a.a.O., § 8 Rz. 22).

    Wie bei einem Änderungsvorbehalt muss auch bei einer Vollmacht das Ausmaß der vorbehaltenen Änderung nachvollziehbar vorgegeben sein (zum Änderungsvorbehalt: Staudinger/Kreuzer, a.a.O., § 10 Rz. 79, mit weiteren Nachweisen aus der Rspr.; zur Vollmacht: Staudinger/Rapp, a.a.O., § 8 Rz. 22; Brych/Pause, Bauträgerkauf und Baumodelle, 3. Aufl., Rz. 67; vgl. auch KG NJW-RR 1995, 1228); sie sind jedenfalls inhaltlich und zeitlich nicht unbeschränkt möglich (Müller, a.a.O., Rz. 45).

  • KG, 10.02.1997 - 24 W 6582/96

    Beseitigungsanspruch bei Errichtung eines Sichtschutzzauns

    Zutreffend nimmt das Landgericht an, daß der Antragsteller seinen Anspruch auf Beseitigung der Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums gegen den Antragsgegner ohne Ermächtigung durch die Wohnungseigentümergemeinschaft geltend machen kann (BGHZ 116, 392 = NJW 1992, 978; Senat NJW-RR 1995, 1228 = WE 1995, 313 = ZMR 1995, 418 = WM 1995, 444).
  • BayObLG, 13.02.2003 - 2Z BR 125/02

    Prüfung der Unwirksamkeit einer Vollmacht durch Grundbuchamt - offensichtliche

    a) Der Senat folgt der Auffassung des Landgerichts, dass die Vollmacht nicht gegen den das Grundbuchverfahren beherrschenden Bestimmtheitsgrundsatz verstößt (dazu BayObLGZ 1993, 259/263; BayObLGZ 1994, 244; 1994, 302/307 f.; jüngst auch BayObLGZ 2002, 296/298; siehe ferner etwa KG NJW-RR 1995, 1228/1229).
  • OLG Köln, 16.04.1999 - 16 Wx 8/99

    Faktische Wohnungseigentümergemeinschaft

    Dabei kann dahinstehen, ob und inwieweit diese Vollmacht im Kaufvertrag der für das Grundbuchverfahren erforderlichen Bestimmtheit genügt und die Antragsgegner zur die streitige Baumaßnahme zulassenden Abänderung der Teilungserklärung und des Aufteilungsplans wirksam bevollmächtigt sind (vgl. OLG Frankfurt FGPrax 97, 214; KG NJW-RR 95, 1228; BayObLG NJW-RR 93, 1362).
  • OLG Hamburg, 16.01.1996 - 2 Wx 46/95

    Begründung von Wohneigentum an älterem Mehrfamilienhaus ; Einräumung von

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Rechtsprechung
   BayObLG, 22.06.1995 - 2Z BR 40/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,4826
BayObLG, 22.06.1995 - 2Z BR 40/95 (https://dejure.org/1995,4826)
BayObLG, Entscheidung vom 22.06.1995 - 2Z BR 40/95 (https://dejure.org/1995,4826)
BayObLG, Entscheidung vom 22. Juni 1995 - 2Z BR 40/95 (https://dejure.org/1995,4826)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Schriftliche Einwilligung des Verwalters einer Wohnanlage zur Ausübung eines Gewerbes oder Berufes insbesondere zur Ausübung der Prostitution durch einen Mieter

  • rechtsportal.de

    Duldung der Nutzung einer Wohnung durch eine Prostituierte durch die übrigen Wohnungseigentümer

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 1228
  • MDR 1995, 1117
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Nürnberg-Fürth, 18.04.1990 - 14 T 214/90

    Ausübung der Prostitution in einer Eigentumswohnung; Rechtmäßigkeit von

    Auszug aus BayObLG, 22.06.1995 - 2Z BR 40/95
    Auf die Entscheidung der Kammer vom 18.4.1990 (NJW-RR 1990, 1355 ) könne sich der Antragsteller nicht berufen, da im dortigen Fall die Wohnung zu beruflichen und gewerblichen Zwecken habe genutzt werden dürfen.
  • BayObLG, 16.06.1988 - BReg. 2 Z 46/88

    Ermächtigung des Verwalters, Ansprüche der Wohnungseigentümer geltend zu machen

    Auszug aus BayObLG, 22.06.1995 - 2Z BR 40/95
    Auch der Gegenantrag wurde von diesem ausschließlich im eigenen Namen, allerdings in Verfahrensstandschaft für die übrigen Wohnungseigentümer, gestellt; die Rechtsgrundlage hierfür enthält der Eigentümerbeschluß vom 20.4.1994 (vgl. § 27 Abs. 2 Nr. 5 WEG ; BayObLGZ 1988, 212/213).
  • OLG Hamburg, 09.10.2008 - 2 Wx 76/08

    Unterlassungsanspruch wegen Betriebs einer Massagepraxis

    Es entspricht der Lebenserfahrung, dass die Nutzung eines Wohnungs- oder Teileigentums, die mit einem sozialen Unwerturteil behaftet ist oder als anstößig empfunden wird, nachteilige Auswirkungen auf den verkehrswert und Mietwert der übrigen Einheilen hat (vgl. BayObLGZ 1994, 237/243; BayObLG NJW-RR 1995, 1228; OLG Karlsruhe NZM 2000, 194; OLG Hamm WE 1995, 34; LG Tübingen MDR 2000, 387/388; a.A. zu einem Sonderfall - Großstadt ohne Sperrbezirk - LG Berlin NJW-RR 2000, 601/602).
  • BayObLG, 16.06.2000 - 2Z BR 178/99

    Zulässige gewerbliche Nutzung von Teileigentum

    (1) Es entspricht der Lebenserfahrung, daß die Nutzung eines Wohnungs- oder Teileigentums, die mit einem sozialen Unwerturteil behaftet ist oder als anstößig empfunden wird, nachteilige Auswirkungen auf den Verkehrswert und Mietwert der übrigen Einheiten hat (vgl. BayObLGZ 1994, 237/243; BayObLG NJW-RR 1995, 1228; OLG Karlsruhe NZM 2000, 194; OLG Hamm WE 1995, 34; LG Tübingen MDR 2000, 387/388; a.A. zu einem Sonderfall - Großstadt ohne Sperrbezirk - LG Berlin NJW-RR 2000, 601/602).
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