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OLG Hamm, 22.03.1995 - 13 U 167/94 |
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Haftung bei einstürzendem Carport? (IBR 1996, 63)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1995, 1230
- NZV 1996, 199
Wird zitiert von ... (12)
- OLG Brandenburg, 22.06.1999 - 2 U 45/97
Haftungsverteilung bei Kollision mit lose auf die Straße gestellten Betonpollern
Der Anspruch entfällt daher, wenn der Geschädigte, wie hier, auf die Durchführung der Reparatur verzichtet, weil er dadurch zu erkennen gibt, das Fahrzeug nicht nutzen zu wollen, es sei denn, der Nutzungswille ergibt sich aus der baldigen Anschaffung eines Ersatzkraftfahrzeuges (OLG Hamm, NJW-RR 1995, 1230). - OLG Hamm, 13.11.2001 - 27 U 88/01
Schadensregulierung bei Kraftfahrzeugschäden - Anwaltskosten-Ersatz: kein Ersatz …
Unabhängig davon, ob insoweit angesichts der für den Vater des Klägers verletzungsbedingt eingebüßten Möglichkeit zur Nutzung seines Pkw auf den Nutzungswillen des Klägers abgestellt werden kann (…vgl. hierzu Palandt, Rn. 22 vor § 249 BGB;… Sanden/Völtz, Sachschadensrecht des Kraftverkehrs, 7. Aufl., Rn. 234), ist im Hinblick auf die Zerstörung der nicht reparierten Fahrzeuge zur Geltendmachung des Nutzungswillens jedenfalls erforderlich, dass dieser durch eine Neuanschaffung dokumentiert wird (Palandt, a.a.O., OLG Hamm in NJW-RR 1995, 1230). - AG Gummersbach, 06.09.2010 - 10 C 23/10
Zahlung einer Nutzungsausfallentschädigung im Hinblick auf ein langes Zuwarten …
Der Unfallgeschädigte kann in der Regel auch dann Nutzungsausfall beanspruchen, wenn er auf die Durchführung einer Reparatur verzichtet, jedoch alsbald ein Ersatzfahrzeug für den beschädigten PKW anschafft (…Palandt-Heinrichs, BGB, 67. Auflage 2008, Vorbem. v. § 249 Rdnr. 22; OLG Hamm NJW-RR 1995, 1230; AG Gummersbach, Urteil vom 03.02.97 - 1 C 521/96 - Urteil vom 01.12.2003 - 1 C 318/03).
- LG München I, 16.09.2004 - 32 O 8911/04 In diesem Zusammenhang verweisen die Beklagten insbesondere auf die Entscheidung des OLG München in NZV 1996, 199 ff. [OLG Hamm 22.03.1995 - 13 U 167/94].
Dass sich der Schaden innerhalb der privaten Tiefgarage des streitgegenständlichen Anwesens realisiert hat, steht vorliegend der Anwendung des § 7 StVG auch im Hinblick auf die Entscheidung des OLG München vom 08.12.1995 (NZV 1996, 199 [OLG Hamm 22.03.1995 - 13 U 167/94] f) nicht entgegen.
- OLG Celle, 26.02.2004 - 14 U 200/03
Aufteilung des Schadens bei Auffahren eines Kraftfahrzeugs auf einen unbeleuchtet …
Zwar trifft es zu, dass bei der Abrechnung nach fiktiven Reparaturkosten eine Nutzungsentschädigung entfallen kann, wenn der Geschädigte nicht alsbald nach dem Unfall ein neues Fahrzeug kauft (OLG Bremen, NJW-RR 2002, 383 f.; vgl. auch OLG Hamm, NJW-RR 1995, 1230 f., wonach eine Nutzungsentschädigung jedenfalls dann zuzusprechen ist, wenn der Geschädigte alsbald nach dem Unfall ein neues Fahrzeug anschafft;… Rixecker in: Geigel, Der Haftpflichtprozess, 24. Aufl., 3. Kap., Rn. 89). - AG Bremen, 22.04.2016 - 7 C 288/15
Ermittlung der notwendigen und erstattungsfähigen Dauer des Nutzungsausfalls
Ein von der Beklagten bestrittener Nutzungswille ergibt sich bereits aus der vorstehend dargestellten weiteren Entwicklung, wonach der Kläger nach Verkauf des beschädigten Fahrzeugs zeitnah ein Folgefahrzeug erworben hat (vgl. nur: OLG Hamm, NJW-RR 95, 1230;… Landgericht Kaiserslautern, DAR 2013, S. 517). - OLG Celle, 26.04.2001 - 14 U 130/00
Schadensersatz beim Kfz-Unfall: Behauptung von Vorschäden am Fahrzeug des …
Trotz des Verkaufs des Fahrzeugs in unrepariertem Zustand kann der Kläger eine Nutzungsentschädigung verlangen, da er sich alsbald ein anderes Fahrzeug angeschafft und damit seinen Nutzungswillen dokumentiert hat (OLG Hamm, NJW-RR 1995, 1230). - AG Halle/Saale, 21.11.2012 - 93 C 1420/12
Nutzungsausfallentschädigung nach Verkehrsunfall
Der Nutzungswille wird im Falle des Totalschadens regelmäßig durch Ersatzbeschaffung dokumentiert (OLG Hamm, Urteil vom 22. März 1995, Az. 13 U 167/94, zitiert nach juris), während im Gegenteil eine unterlassene Ersatzbeschaffung regelmäßig das Fehlen eines Nutzungswillens dokumentieren wird. - AG Bonn, 06.11.2012 - 109 C 145/11
Verkehrsunfall, Haushaltsführungsschaden, Mietwagenkosten, …
Im Falle eines Totalschadens können Mietwagenkosten daher nur für eine normale Wiederbeschaffungsfrist beansprucht werden, in der dem Geschädigten die Beschaffung eines gleichartigen und gleichwertigen Ersatzfahrzeugs auf dem Gebrauchtwagenmarkt bei unverzüglichen Bemühungen möglich ist (OLG Celle,NJW 2008, 446).Die Fahrzeuganmietung muss alsbald geschehen (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 22.03.1995, Az. 13 U 167/94). - LG Duisburg, 07.10.2005 - 10 O 401/01
Substantiierung von Ansprüchen aus einem angeblichen Verkehrsunfall; Nachweis …
Durch einen solchen dauernden Reparaturverzicht entfällt im allgemeinen der Anspruch auf Nutzungsausfall, es sei denn, dass sich der weiter bestehende Nutzungswille aus der baldigen Anschaffung eines Ersatzfahrzeuges ergibt (…Heinrichs a.a.O.; BGH NJW 1976, 1398, 1398, OLG Hamm NJW-RR 1995, 1230). - AG Wiesbaden, 04.05.2004 - 92 C 2150/03
Anspruch auf Zahlung einer Nutzungsausfallentschädigung nach einem Autounfall; …
- LG Karlsruhe, 27.08.2021 - 20 S 76/20