Rechtsprechung
AG Konstanz, 20.10.1994 - 9 C 443/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Musik in der Zahnarztpraxis - Das ist nur gegen Lizenzgebühr erlaubt: Arzt verstößt gegen Urheberrechte
Papierfundstellen
- NJW-RR 1995, 1325
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 18.06.2015 - I ZR 14/14
Urheberrechtsschutz für ausübende Künstler und Tonträgerhersteller: …
cc) Nach diesen Maßstäben haben die Instanzgerichte die Lautsprecherübertragung von Hörfunksendungen als Hintergrundmusik in Arztpraxen als öffentliche Wiedergabe eingestuft, weil eine solche Übertragung für mehrere Personen bestimmt sei und die Patienten weder mit dem Arzt noch miteinander persönlich verbunden seien (vgl. LG Leipzig, NJW-RR 1999, 551, 552; AG Konstanz, NJW-RR 1995, 1325; GRUR-RR 2007, 384; AG Nürnberg, NJW-RR 1996, 683; Wolf, GRUR 1997, 511 ff. mwN; vgl. auch LG Frankfurt/Main, GRUR-RR 2005, 180). - AG Konstanz, 26.04.2007 - 4 C 104/07
Urheberrecht: GEMA-Pflichtigkeit einer Hörfunkwiedergabe in einer zahnärztlichen …
Zunächst ist festzuhalten, dass Patienten eines Zahnarztes eine Öffentlichkeit darstellen, da sie mit diesem nicht persönlich verbunden sind im Sinne des Gesetzes (Amtsgericht Konstanz, NJW-RR 1995, 1325, Wolf, GRUR 1997, 511).