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   OLG München, 09.02.1995 - 11 W 689/95   

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https://dejure.org/1995,2809
OLG München, 09.02.1995 - 11 W 689/95 (https://dejure.org/1995,2809)
OLG München, Entscheidung vom 09.02.1995 - 11 W 689/95 (https://dejure.org/1995,2809)
OLG München, Entscheidung vom 09. Februar 1995 - 11 W 689/95 (https://dejure.org/1995,2809)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattungsfähigkeit von Privatgutachterkosten in einem Rechtsstreit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Voraussetzungen der Erstattung von Privatgutachterkosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 1470
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.02.2013 - VI ZB 59/12

    Kostenfestsetzung im Verkehrsunfallprozess: Erstattungsfähigkeit der Kosten eines

    Im Hinblick auf die abweichende Auffassung des Oberlandesgerichts München (NJW-RR 1995, 1470) zu der Frage, ob Gutachterkosten nur dann erstattungsfähig seien, wenn das Gutachten zur Gerichtsakte gereicht werde, sei die Rechtsbeschwerde zuzulassen.

    (2) Auch soweit die Vorlage des Gutachtens im Rechtsstreit mit der Begründung verlangt wird, dass die Notwendigkeit eines Privatgutachtens zu verneinen sei, wenn dieses nicht in den Rechtsstreit eingeführt werde und deshalb weder vom Gericht noch von dem Gegner überprüfbar sei (OLG München, NJW-RR 1995, 1470 f.), kann dem nicht gefolgt werden.

  • OLG Frankfurt, 26.07.2012 - 18 W 114/12

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Privatgutachtens im Verkehrsunfallprozess

    Letztlich steht es der Erstattungsfähigkeit nicht entgegen, dass die Beklagte das Sachverständigengutachten als solches nicht zur Gerichtsakte gereicht hat (a.A. OLG München, NJW-RR 1995, 1470).

    Im Hinblick auf die abweichende Rechtsauffassung des OLG München (NJW-RR 1995, 1470) ist es geboten, nach § 574 11, 111 ZPO zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung die Rechtsbeschwerde zuzulassen.

  • OLG München, 04.06.2013 - 11 W 751/13

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Privatgutachtens

    Die Erstattungsfähigkeit der Kosten eines von einer Partei eingeholten Privatgutachtens setzt nicht zwingend voraus, dass dieses im Rechtsstreit oder später während des Kostenfestsetzungsverfahrens dem Gericht vorgelegt wurde (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 26.02.2013 - VI ZB 59/12 = MDR 2013, 559 ; Aufgabe von Senat NJW-RR 1995, 1470 = JurBüro 1995, 372 ).

    Es trifft zwar zu, dass der Senat und auch andere Oberlandesgerichte bisher in ständiger Rechtsprechung die Auffassung vertreten haben, dass die Erstattungsfähigkeit von Privatgutachterkosten eine Vorlage des Gutachtens im Prozess voraussetzt (Senat NJW-RR 1995, 1470 = JurBüro 1995, 372 und AnwBl. 1989, 232/233; ebenso OLG Zweibrücken MDR 2009, 415 ; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 06.11.1996 - 3 W 113/96 = BB 1996, 2648 ; OLG Frankfurt JurBüro 1984, 1083; OLG Bamberg JurBüro 1989, 392; OLG Düsseldorf Rpfleger 1995, 39; OLG Hamm NJW-RR 1996, 830).

  • BGH, 14.10.2015 - IV ZB 21/15

    Verwerfung der Berufung wegen Nichterreichens der Berufungssumme: Anforderungen

    b) Hiervon abweichend will das Berufungsgericht in den Fällen, in denen es dem Kläger um die bloße Auskunft geht, nicht dagegen um die Vorbereitung einer Leistungsklage, für die Wertbemessung allein auf den Aufwand an Zeit und Sachmitteln abstellen, der mit der Erteilung der verlangten Auskunft verbunden ist (so auch OLG Köln OLGR 2009, 680, 681; OLG Düsseldorf OLGR 1995, 192; Zöller aaO; Schneider/Herget, Streitwertkommentar 12. Aufl. Rn. 4467).
  • OLG Köln, 13.09.1999 - 13 W 55/99

    Auslegung eines Begründungsverzichts als konkludenter Rechtsmittelverzicht

    OLG Hamm - 18. Zivilsenat - NJW-RR 1995, 1213; OLG Hamm - 8. Zivilsenat - OLGR 1995, 192 = NJW-RR 1996, 63; OLG Hamm - 10. Zivilsenat - NJW-RR 1997, 318; SchlHOLG, OLGR 1998, 15 = NJW-RR 1998, 1371).
  • OLG Köln, 06.03.2009 - 17 W 18/09

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Privatgutachtens

    Anm. Mümmler; OLG München NJW-RR 1995, 1470; Werner/Pastor, a. a. O., Rn. 176; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 67. Auflage, § 91 Rn. 103; Thomas / Putzo/Hüßtege, ZPO, 29. Auflage, § 91 Rn. 49; a. A. nur: OLG Saarbrücken JB 1990, 623 mit abl.
  • OLG Bamberg, 10.01.2008 - 4 W 148/07

    Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit von Privatgutachterkosten

    Zudem sei im Prozess kein Gutachten des Sachverständigen O. vorgelegt worden, eine schriftsätzliche Verwertung reiche nicht (OLG München NJW-RR 1995, 1470).

    Dies ist aber ausweislich der Entscheidungsgründe des landgerichtlichen Endurteils nicht der Fall, so dass dahinstehen kann, dass die Beklagte jedenfalls kein Privatgutachten vorgelegt und nach der Auffassung des OLG München und anderer (vgl. dort) schon deshalb keinen Erstattungsanspruch hat ( OLG München NJW-RR 1995, 1470 m.w.N. ).

  • OLG Köln, 26.02.2009 - 2 W 16/09

    Bindungswirkung der Streitwertfestsetzung des verweisenden Gerichts

    In einem solchen Falle ist für die Wertbemessung des Streitgegenstandes vielmehr auf den Aufwand an Zeit und Sachmitteln abzustellen, der mit der Erteilung der verlangten Auskunft oder Rechnungslegung verbunden ist (OLG Düsseldorf, OLGR 1995, 192; Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 12. Auflage 2007, Rn. 4467; Zöller/Herget, aaO, § 3 Rn. 16 Stichwort "Rechnungslegung").
  • OLG Zweibrücken, 21.07.2008 - 4 W 63/08

    Ohne Anlass keine Erstattungsfähigkeit der Kosten für ein Privatgutachten

    Weitere Voraussetzung für die Erstattungsfähigkeit der Kosten eines während eines Rechtsstreits eingeholten Privatgutachtens ist aber ferner, dass das Gutachten im Rechtsstreit vorgelegt wird (OLG München, NJW-RR 1995, 1470) oder wenigstens den Rechtsstreit beeinflusst (OLG Bamberg, JurBüro 1990, 732; OLG Frankfurt/Main, JurBüro 1984, 1083; AnwBl. 1987, 149); eine Erstattungsfähigkeit wird ferner bejaht, wenn das Gericht eine Substantiierung verlangt hat, die ohne gutachterliche Hilfe nicht möglich ist (OLG Stuttgart NJW-RR 1996, 255).
  • OLG Celle, 10.01.2011 - 2 W 8/11

    Ersatzfähigkeit der Kosten eines durch den Haftpflichtversicherer wegen des

    und vom 25.05.2010 [Az.: 2 W 130/10]; vgl. auch OVG Niedersachsen, Beschluss vom 2.12.2009 [Az.: 12 OAG 1129/08]; noch strenger OLG München [NJW-RR 1995, 1470], wonach es der Vorlage des Gutachtens im Prozess bedarf; a.A. OLG Saarbrücken [JurBüro 1990, 623, 624], wonach es sich bei dem vorgenannten Erfordernis nur um eine widerlegliche Vermutung handele, die es nicht ausschließe, die Kosten eines Privatgutachtens auch ohne Einführung desselben in den Rechtsstreit als erstattungsfähig anzusehen).
  • BGH, 28.09.2017 - III ZR 580/16
  • OLG Köln, 26.02.2009 - 2 W 17/09

    Bindungswirkung der Streitwertfestsetzung des verweisenden Gerichts

  • VGH Baden-Württemberg, 08.05.2001 - 5 S 3245/98

    Aufwendung für Privatgutachten - Notwendigkeit

  • KG, 03.04.2006 - 1 W 203/05

    Einstweiliges Verfügungsverfahren: Erstattungsfähigkeit von Privatgutachterkosten

  • OLG Karlsruhe, 03.04.1998 - 2 WF 25/98

    Kostenfestsetzungsbeschluß; Sachverständigengutachten; Zugewinnausgleich; Kosten,

  • OLG Brandenburg, 23.11.2020 - 6 W 89/20
  • LG Köln, 04.06.2012 - 11 T 11/12

    Privatgutachten, Erstattungsfähigkeit

  • OLG München, 06.03.2007 - 11 W 1117/07

    Privatgutachten: Kosten erstattungsfähig ohne Vorlage?

  • OLG München, 13.12.2006 - 11 W 2936/06

    Verfahrensrecht - Kostenerstattung für Privatgutachten nach Prozessvergleich?

  • VerfG Brandenburg, 17.01.2002 - VfGBbg 60/01

    Willkür; Prüfungsmaßstab; Zivilprozeßrecht; gesetzlicher Richter; Bundesrecht

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