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OLG Hamm, 28.06.1994 - 19 U 179/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Gerichtsstandsvereinbarung in AGB nach EuGVÜ und EKG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1995, 188
- BB 1994, 877
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Hamm, 19.05.2015 - 7 U 26/15
Anforderungen an die Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen im …
Auch diese Klausel hält einer Inhaltskontrolle nach § 307 ff BGB stand (OLG Hamm, Urteil vom 28.06.1994, 19 U 179/93, NJW-RR 1995, S. 188, 189). - OLG Hamm, 06.12.2005 - 19 U 120/05
Erfüllungsort
Allerdings hat der Senat in einem Urteil vom 28.06.1994 - 19 U 179/93 - EwiR 1994, 1189 entschieden, dass eine in AGB enthaltene Gerichtsstandsklausel auch dann eine Gerichtsstandsvereinbarung im Sinne des Art. 17 Abs. 1 S. 2 1. Alt. EuGVÜ begründen kann, wenn die Gegenpartei des Verwenders eine Annahmeerklärung unterschreibt, in der auf die rückseitig abgedruckten AGB hingewiesen wird, obwohl diese in einer Sprache abgefasst sind, welche die Gegenpartei nicht versteht (so fortgeführt mit Urteil des Senats vom 20.09.2005 - 19 U 40/05). - OLG Hamm, 20.09.2005 - 19 U 40/05
Wirksamkeit einer Vereinbarung der internationalen Zuständigkeit deutscher …
Ansonsten hätte sie nicht unterschreiben dürfen (Urteil des Senats vom 28.06.1994 - 19 U 179/93 - EwiR 1994, 1189). - OLG Stuttgart, 24.03.2004 - 14 U 21/03
Internationale Zuständigkeit: Bestimmung des Erfüllungsorts im Sinne der …
Sekundäransprüche werden zuständigkeitsrechtlich der Hauptverpflichtung zugeordnet (OLG Hamm NJW-RR 1995, 188).