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   BGH, 08.12.1994 - I ZR 192/92   

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https://dejure.org/1994,1133
BGH, 08.12.1994 - I ZR 192/92 (https://dejure.org/1994,1133)
BGH, Entscheidung vom 08.12.1994 - I ZR 192/92 (https://dejure.org/1994,1133)
BGH, Entscheidung vom 08. Dezember 1994 - I ZR 192/92 (https://dejure.org/1994,1133)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Kennzeichenrecht - Möbel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 16 Abs. 1
    "Garant-Möbel"; Kennzeichenrechtlicher Schutz eines Firmenbestandteils

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 357
  • MDR 1995, 709
  • GRUR 1995, 156
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 06.12.1990 - I ZR 297/88

    "SL"; Verkehrsgeltung eines aus zwei Buchstaben bestehenden Warenzeichens;

    Auszug aus BGH, 08.12.1994 - I ZR 192/92
    Es genügt die objektive Möglichkeit, daß ein nicht unerheblicher Teil des Verkehrs zu der Vorstellung gelangen kann, die Bezeichnung diene als Hinweis auf die betriebliche Herkunft der Ware (BGH, Urt. v. 6.7.1989 - I ZR 234/87, GRUR 1990, 274, 275 - Klettverschluß; BGHZ 113, 115, 120 f. - SL).

    Ist nämlich dem Verkehr bekannt, daß eine Bezeichnung als Herkunfts- oder als Unternehmenshinweis bereits verwendet wird, so ist er geneigt, auch in deren (verwechslungsfähigen) Benutzung durch Dritte einen kennzeichenmäßigen Gebrauch zu sehen (vgl. BGH, Urt. v. 23.4.1969 - I ZR 129/67, GRUR 1970, 302, 304 - Hoffmann's Katze; Urt. v. 9.3.1989 - I ZR 153/86, GRUR 1989, 510, 513 - Teekanne II; BGHZ 113, 115, 121 - SL).

    c) Die kennzeichenrechtliche Verwechslungsgefahr, die als Rechtsfrage vom Revisionsgericht selbständig zu beurteilen ist (BGHZ 113, 115, 124 - SL; BGH, Urt. v. 14.11.1991 - I ZR 24/90, GRUR 1992, 110, 111 - dipa/dib), liegt darin begründet, daß nicht unerhebliche Teile des Verkehrs, dem die Möbelbezeichnung der Beklagten "Garant" begegnet, annehmen, zwischen den Unternehmen der Klägerin und der Beklagten bestünden jedenfalls beim Vertrieb von "Garant-Möbel" wirtschaftliche Zusammenhänge.

  • BGH, 24.06.1993 - I ZR 187/91

    Schlagwortartig abgekürzte Firmenbezeichnung - KOWOG

    Auszug aus BGH, 08.12.1994 - I ZR 192/92
    Dies folgt allerdings nicht schon daraus, daß die Klägerin nach ihrem - unwidersprochen gebliebenen - Vortrag erst im Jahre 1990, also kurz vor ihrem Vorgehen, Kenntnis von den Verletzungshandlungen der Beklagten erlangt hat; denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs steht bei der Beurteilung des Verwirkungseinwands der positiven Kenntnis des Verletzten eine Unkenntnis gleich, die darauf beruht, daß er es versäumt hat, den Markt, für den er Schutz seines Kennzeichens beansprucht, in gebotener und zumutbarer Weise zu beobachten (vgl. BGH, Urt. v. 2.2.1989 - I ZR 183/86, GRUR 1989, 449, 452 = WRP 1989, 717 - Maritim m.w.N.; BGH GRUR 1993, 151, 153 [BGH 23.09.1992 - I ZR 251/90] = WRP 1993, 101 - Universitätsemblem, insoweit in BGHZ 119, 237 nicht abgedruckt; BGH, Urt. v. 24.6.1993 - I ZR 187/91, GRUR 1993, 913, 914 f. - KOWOG).
  • BGH, 19.12.1960 - I ZR 39/59

    Verletzung eines Warenzeichenrechts - Individualisierung von Waren - Anspruch auf

    Auszug aus BGH, 08.12.1994 - I ZR 192/92
    Für die Frage der zeichenmäßigen Benutzung eines sogenannten Bestellzeichens kommt es nicht auf dessen Zweckbestimmung durch den Verwender, sondern allein darauf an, ob der angesprochene Verkehr das Zeichen auch als einen Hinweis auf die Herkunft der Ware aus einem bestimmten Betrieb versteht (BGH, Urt. v. 19.12.1960 - I ZR 39/59, GRUR 1961, 280, 281 - Tosca; Urt. v. 26.11.1987 - I ZR 123/85, GRUR 1988, 307, 308 - Gaby).
  • BGH, 23.04.1969 - I ZR 129/67

    Beanspruchung von Ausstattungsrechten an einem Katzen-Bildzeichen - Verletzung

    Auszug aus BGH, 08.12.1994 - I ZR 192/92
    Ist nämlich dem Verkehr bekannt, daß eine Bezeichnung als Herkunfts- oder als Unternehmenshinweis bereits verwendet wird, so ist er geneigt, auch in deren (verwechslungsfähigen) Benutzung durch Dritte einen kennzeichenmäßigen Gebrauch zu sehen (vgl. BGH, Urt. v. 23.4.1969 - I ZR 129/67, GRUR 1970, 302, 304 - Hoffmann's Katze; Urt. v. 9.3.1989 - I ZR 153/86, GRUR 1989, 510, 513 - Teekanne II; BGHZ 113, 115, 121 - SL).
  • BGH, 09.03.1989 - I ZR 153/86

    "Teekanne II"; Schutzfähigkeit der bildlichen Darstellung einer Teekanne;

    Auszug aus BGH, 08.12.1994 - I ZR 192/92
    Ist nämlich dem Verkehr bekannt, daß eine Bezeichnung als Herkunfts- oder als Unternehmenshinweis bereits verwendet wird, so ist er geneigt, auch in deren (verwechslungsfähigen) Benutzung durch Dritte einen kennzeichenmäßigen Gebrauch zu sehen (vgl. BGH, Urt. v. 23.4.1969 - I ZR 129/67, GRUR 1970, 302, 304 - Hoffmann's Katze; Urt. v. 9.3.1989 - I ZR 153/86, GRUR 1989, 510, 513 - Teekanne II; BGHZ 113, 115, 121 - SL).
  • BGH, 11.10.1990 - I ZR 8/89

    "Rialto"; Räumlich begrenzter Schutz einer Geschäftsbezeichnung gegenüber der

    Auszug aus BGH, 08.12.1994 - I ZR 192/92
    Auch der Umgangssprache entlehnte Bezeichnungen können einem Unternehmenskennzeichen hinreichende Unterscheidungskraft verleihen, wenn deren Verwendung nicht ihrem üblichen Gebrauch entspricht (BGHZ 21, 67, 72 [BGH 15.06.1956 - I ZR 71/54] - Hausbücherei; 24, 239, 242 - Tabu I; BGH, Urt. v. 11.10.1990 - I ZR 8/89, GRUR 1991, 155, 156 = WRP 1991, 162 - Rialto).
  • BGH, 14.11.1991 - I ZR 24/90

    Verwechslungsgefahr bei Branchen-und Warenidentität - "dib"

    Auszug aus BGH, 08.12.1994 - I ZR 192/92
    c) Die kennzeichenrechtliche Verwechslungsgefahr, die als Rechtsfrage vom Revisionsgericht selbständig zu beurteilen ist (BGHZ 113, 115, 124 - SL; BGH, Urt. v. 14.11.1991 - I ZR 24/90, GRUR 1992, 110, 111 - dipa/dib), liegt darin begründet, daß nicht unerhebliche Teile des Verkehrs, dem die Möbelbezeichnung der Beklagten "Garant" begegnet, annehmen, zwischen den Unternehmen der Klägerin und der Beklagten bestünden jedenfalls beim Vertrieb von "Garant-Möbel" wirtschaftliche Zusammenhänge.
  • BGH, 14.05.1957 - I ZR 94/55

    Firma eines Gaststättenunternehmens

    Auszug aus BGH, 08.12.1994 - I ZR 192/92
    Da der Firmenbestandteil "Garant-Möbel" geeignet ist, sich im Verkehr als schlagwortartiger Hinweis durchzusetzen, kommt ihm der firmenrechtliche Schutz des § 16 UWG zu, ohne daß es hierzu noch der Feststellung einer Verkehrsgeltung bedürfte (vgl. BGHZ 24, 238, 240 - Tabu I; BGHZ 74, 1, 2 [BGH 07.03.1979 - I ZR 45/77] - RBB/RBT m.w.N.).
  • BGH, 23.09.1992 - I ZR 251/90

    Universitätsname als Warenaufdruck

    Auszug aus BGH, 08.12.1994 - I ZR 192/92
    Dies folgt allerdings nicht schon daraus, daß die Klägerin nach ihrem - unwidersprochen gebliebenen - Vortrag erst im Jahre 1990, also kurz vor ihrem Vorgehen, Kenntnis von den Verletzungshandlungen der Beklagten erlangt hat; denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs steht bei der Beurteilung des Verwirkungseinwands der positiven Kenntnis des Verletzten eine Unkenntnis gleich, die darauf beruht, daß er es versäumt hat, den Markt, für den er Schutz seines Kennzeichens beansprucht, in gebotener und zumutbarer Weise zu beobachten (vgl. BGH, Urt. v. 2.2.1989 - I ZR 183/86, GRUR 1989, 449, 452 = WRP 1989, 717 - Maritim m.w.N.; BGH GRUR 1993, 151, 153 [BGH 23.09.1992 - I ZR 251/90] = WRP 1993, 101 - Universitätsemblem, insoweit in BGHZ 119, 237 nicht abgedruckt; BGH, Urt. v. 24.6.1993 - I ZR 187/91, GRUR 1993, 913, 914 f. - KOWOG).
  • BGH, 15.11.1990 - I ZR 245/88

    Verwechslungsgefahr zweier Bezeichnungen bei Identität eines von zwei Begriffen

    Auszug aus BGH, 08.12.1994 - I ZR 192/92
    Für die Entscheidung des Rechtsstreits kommt es nicht darauf an, ob die Klägerin sich daneben auch auf einen kennzeichenrechtlichen Schutz wegen Verletzung eines ihrer verschiedenen Wort-/Bildzeichen berufen kann, was voraussetzte, daß die Bezeichnung "Garant" in einem der Klagezeichen eine den Gesamteindruck des Zeichens prägende Bedeutung hat (BGH, Urt. v. 30.6.1983 - I ZR 96/81, GRUR 1983, 768 f. - Capri-Sonne; Urt. v. 15.11.1990 - I ZR 245/88, GRUR 1991, 319, 320 - HURRICANE; Urt. v. 28.11.1991 - I ZR 297/89, GRUR 1992, 203, 205 - Roter mit Genever).
  • BGH, 06.07.1989 - I ZR 234/87

    "Klettverschluß"; Beurteilung des zeichenmäßigen Gebrauchs und der

  • BGH, 28.11.1991 - I ZR 297/89

    Darlegungs- und Beweislast bei Schadensersatzhaftung wegen ungerechtfertigter

  • BGH, 07.03.1979 - I ZR 45/77

    Buchstabenzusammenstellungen als Firmen- und Warenkennzeichnung

  • BGH, 07.03.1991 - I ZR 148/89

    Unterscheidungskraft der Firmenbezeichnung Leasingpartner

  • BGH, 30.06.1983 - I ZR 96/81

    Verwechslungsgefahr zwischen dem Warenzeichen "Capri-Sonne" und der Bezeichnung

  • OLG Hamm, 29.09.1992 - 4 U 56/92
  • BGH, 02.02.1989 - I ZR 183/86

    "Maritim"; Verwechslungsgefahr zweier Marken; Verwirkung eines firmenrechtlichen

  • BGH, 26.11.1987 - I ZR 123/85

    "Gaby"; Zeichenmäßiger Gebrauch eines aus einem weiblichen Vornamen bestehenden

  • BGH, 15.06.1956 - I ZR 71/54

    Kennzeichnungsschutz. Vorübergehende Betriebseinstellung

  • OLG Hamburg, 01.03.2018 - 3 U 214/16

    Markenverletzungsstreit um ein unionsweites Verbot der Zeichenbenutzung:

    zu benutzen und dies dem Verbraucher auch geläufig ist (Anschluss an: BGH GRUR 1988, 307 (308), juris Rn. 16ff. - Gaby; GRUR 1995, 156 (157), juris Rn. 15 - Garant-Möbel).

    Nach der Rechtsprechung des BGH ist es für die Annahme einer markenmäßigen Benutzung hinreichend, dass nach der Lebenserfahrung davon ausgegangen werden kann, dass ein nicht unerheblicher Teil des angesprochenen Verkehrs die angegriffenen Bezeichnungen nicht als Beschaffenheitsangabe wahrnimmt, sondern sie als Namen auffasst und in ihnen die Bezeichnungen von Waren oder Dienstleistungen eines bestimmten Unternehmens sieht (BGH, GRUR 2009, 484, Rn. 61 - METROBUS; GRUR 1995, 156, juris Rn. 15 - Garant-Möbel).

    zu benutzen und dies dem Verbraucher auch geläufig ist (BGH GRUR 1988, 307 (308), juris Rn. 16ff. - Gaby; GRUR 1995, 156, Rn. 15 - Garant-Möbel).

    Das gilt in besonderem Maße, wenn eine Bezeichnung dem Verkehr schon als Herkunftshinweis bekannt ist, was den Schluss zulassen kann, dass er das Zeichen auch in anderem Zusammenhang als markenmäßig benutzt auffasst (BGH, GRUR 1995, 156, Rn. 15 - Garant-Möbel).

  • BGH, 05.03.1998 - I ZR 13/96

    Les-Paul-Gitarren

    Es genügt die objektive Möglichkeit, daß ein nicht unerheblicher Teil des Verkehrs zu der Vorstellung gelangen kann, die Bezeichnung diene als Hinweis auf die betriebliche Herkunft der Ware (vgl. BGH, Urt. v. 24.3.1994 - I ZR 152/92, GRUR 1994, 635, 636 = WRP 1994, 516 - Pulloverbeschriftung; Urt. v. 8.12.1994 - I ZR 192/92, GRUR 1995, 156 = WRP 1995, 307 - Garant-Möbel).
  • BGH, 27.09.1995 - I ZR 199/93

    "COTTON LINE"; Unterscheidungsfähigkeit einer Unternehmenskennzeichnung

    Eine ausreichende Unterscheidungskraft wäre nur anzunehmen, wenn es sich um eine eigenartige, phantasievolle Zusammensetzung dieser beiden Begriffe handelte, die der Verkehr als individuellen Herkunftshinweis auffassen würde (BGH - VIDEO-RENT aaO.; Urt. v. 27.9.1990 - I ZR 87/89, WRP 1991, 151, 154 - Pizza & Pasta; Urt. v. 8.12.1994 - I ZR 192/92, WRP 1995, 307, 309 - Garant-Möbel).
  • OLG Hamm, 03.06.2008 - 15 Wx 15/08

    Auslegung einer qualifizierten Protokollierungsklausel

    Wenn jedoch die benötigten Gelder erheblich zu niedrig oder erheblich zu hoch angesetzt werden, sind die Grundsätze ordnungsmäßiger Verwaltung verletzt (BayObLG NJW-RR 2004, 1378, 1380; WE 1999, 147; NJW-RR 1991, 1360 f.; KG NJW-RR 1995, 357; Palandt - Bassenge, a.a.O., § 28 WEG Rn. 19).
  • LG Hamburg, 06.12.2016 - 312 O 88/16

    Markenverletzungsverfahren: Verwechslungsgefahr bei einer Übereinstimmung von

    Der Begriff der kennzeichenmäßigen Verwendung ist dabei weit zu fassen: es genügt die objektive Möglichkeit, dass ein nicht unerheblicher Teil des Verkehrs zu der Vorstellung gelangen kann, die Bezeichnung diene als Hinweis auf die betriebliche Herkunft der Ware (vgl. BGH, GRUR 1995, 156 - Garant-Möbel ).

    Denn wenn im Verkehr eine Bezeichnung bereits als betriebliche Herkunftskennzeichnung bekannt ist, fasst er sie auch in anderem Zusammenhang als markenmäßige Kennzeichnung auf (vgl. BGH, GRUR 1995, 156, 157 Garant Möbel ).

    Für die Frage der zeichenmäßigen Benutzung eines so genannten Bestellzeichens kommt es zudem nicht auf dessen Zweckbestimmung durch den Verwender, sondern allein darauf an, ob der angesprochene Verkehr das Zeichen als einen Hinweis auf die Herkunft der Ware aus einem bestimmten Betrieb versteht (vgl. BGH, GRUR 1995, 156 - Garant-Möbel ).

  • OLG Köln, 20.05.2009 - 6 U 203/08

    Verwechslungsgefahr zweier Marken für Beleuchtungsgeräte

    Da bei der Verwendung fremder Marken als Bestandteil einer angegriffenen Gesamtkennzeichnung eine besonders kritische Sicht angezeigt ist und hier nur in eindeutigen Fällen eine markenmäßige Benutzung verneint werden sollte (Ströbele / Hacker, MarkenG, 8. Aufl., § 14 Rn. 71; vgl. zur "Markenusurpation" auch ebd., § 9 Rn. 250 ff. m.w.N.), besteht insbesondere kein Anlass für die Annahme, dass "Power Moon" vom Verkehr lediglich als Bestell- oder Designzeichen aufgefasst wird (vgl. insoweit zur älteren deutschen [WZG-] Rechtsprechung BGH, GRUR 1961, 280 - Tosca; GRUR 1988, 307 - Gaby; GRUR 1995, 156 - Garant-Möbel; Ingerl / Rohnke, MarkenG, 2. Aufl., § 14 Rn. 138; Ströbele / Hacker, a.a.O., § 14 Rn. 14 m.w.N.).
  • LG Düsseldorf, 20.12.2017 - 2a O 248/16
    Für das Verständnis eines reinen Bestellzeichens muss die Zeichenverwendung einer gewissen Systematik hinsichtlich der Produktkennzeichnung folgen, z.B. indem durchgängig Vornamen verwendet werden (vgl. BGH NJW-RR 1995, 357 - Garant-Möbel ).
  • OLG Frankfurt, 14.10.2004 - 20 W 418/04

    Zuständiges Registergericht: Anmeldung der Verschmelzung mit Kapitalerhöhung und

    Im vorliegenden Fall ist jedoch eine Durchbrechung dieses Grundsatzes geboten, weil die verfahrensrechtlichen Vorschriften des Umwandlungsgesetzes für die mit einer Verschmelzung zu deren Durchführung verbundene Kapitalerhöhung bei dem aufnehmenden Rechtsträger eine einheitliche Eintragung nicht gestatten (so bereits OLG Hamm NJW-RR 1995, 357).
  • LG München I, 26.09.2017 - 33 O 19313/16

    Markenmäßige Nutzung eines Zeichens im Onlinehandel

    Ob dies der Fall ist, kann nur unter sorgfältiger Berücksichtigung der Verhältnisse des Einzelfalls beurteilt werden (vgl. BGH GRUR 1988, 307 - Gaby, BGH GRUR 1995, 156 - Garant-Möbel; Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 3. Auflage,. § 14 Rdnr. 196; Ströbele/Hacker/Hackrer, MarkenG, 11. Auflage, § 14 Rdnr. 135).
  • LG Köln, 17.04.2020 - 33 O 23/19
    Ausreichend ist die objektive Möglichkeit, dass ein nicht unerheblicher Teil des Verkehrs zu der Vorstellung gelangen kann, die Bezeichnung diene als Hinweis auf die betriebliche Herkunft der Ware (BGH GRUR 1995, 156 - Garant-Möbel, m.w.N.), wofür auch die Kennzeichnungsgewohnheiten in der betreffenden Branche relevant sind (BGH GRUR 2019, 522, 524 - SAM, m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 24.04.2001 - 20 U 139/00

    Markenwirkung bei Neubefüllung von Besprudelungsgeräten

  • KG, 27.06.2000 - 5 U 9310/98

    Freihaltebedürfnis für einen Markenbestandteil

  • OLG Dresden, 26.05.1997 - 14 W 307/97
  • LG Braunschweig, 25.08.2004 - 9 O 409/04

    Abgrenzung; Bedeutungsgehalt; bekannte Marke; Bekleidungsstück; Benutzungsverbot;

  • BayObLG, 11.03.1998 - 2Z BR 12/98

    Prognose der zu erwartenden Kosten zur Festlegung der Höhe einer Sonderumlage

  • LG Düsseldorf, 18.06.1996 - 4 O 322/95

    Kult Shirts

  • LG Düsseldorf, 04.11.1997 - 4 O 34/97

    Marke "TDI-Motor" hat durch Bewerbung von Audi und VW starke Kennzeichnungskraft

  • LG Düsseldorf, 04.11.1997 - 4 O 344/97

    TDI

  • LG Düsseldorf, 20.01.1997 - 4 O 393/96

    VITA/VITAL III

  • BPatG, 10.12.1997 - 32 W (pat) 138/96

    Markenschutz - Ungeeignetheit zur Alleinstellung bei Einwortmarke

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