Weitere Entscheidung unten: OLG Rostock, 07.07.1994

Rechtsprechung
   OLG Dresden, 22.02.1994 - 5 W 403/93   

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OLG Dresden, 22.02.1994 - 5 W 403/93 (https://dejure.org/1994,2982)
OLG Dresden, Entscheidung vom 22.02.1994 - 5 W 403/93 (https://dejure.org/1994,2982)
OLG Dresden, Entscheidung vom 22. Februar 1994 - 5 W 403/93 (https://dejure.org/1994,2982)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 114; BGB § 823; BGB § 254
    Entscheidung bei Erfolgsaussicht unterhalb der Zuständigkeitsgrenze

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 823 254; ZPO § 114
    Verfahrensrecht; Kosten; Prozeßkostenhilfe; Prozeßkostenhilfe bei amtsgerichtlicher Streitwertzuständigkeit durch Landgericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Prozeßkostenhilfe; Bejahung der teilweisen Erfolgsaussicht; Streitwert; Landgerichtliche Zuständigkeitsgrenze; Standsicherheit eines Grabsteines; Friedhofsträger; Inhaber der Grabstelle; Maßnahmen; Standsicherheitsüberprüfung; Umlegen des Grabsteines; Wiederbefestigung; ...

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 382
  • MDR 1995, 202
  • VersR 1995, 235
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 05.10.1971 - VI ZR 268/69

    Verkehrssicherungspflicht des Inhabers einer Grabstelle

    Auszug aus OLG Dresden, 22.02.1994 - 5 W 403/93
    a) Hinsichtlich der Gefahr, die von einem nicht mehr standsicheren Grabstein ausgeht, ist sowohl der Friedhofsträger wie auch der Inhaber der Grabstelle verkehrssicherungspflichtig (BGHZ 34, 206, 209; BGH, VersR 1963, 1144, 1146; BGH, NJW 1971, 2308 ; BGH, NJW 1977, 1392, 1393).

    Zu den insoweit bestehenden Sorgfaltspflichten gehört die Überprüfung der Standsicherheit in regelmäßigen Zeitabständen, im Normalfall einmal jährlich nach dem Ende der winterlichen Witterung und des Frostes (BGHZ 34, 206, 215; BGH, NJW 1971, 2308 ).

    Angesichts der erheblichen Gefahren, die für die Friedhofsbesucher, insbesondere auch für die sich auf dem Friedhof aufhaltenden Kinder, von einem umstürzenden Grabstein ausgehen können, und bei der nicht geringen diesbezüglichen Unfallhäufigkeit (vgl. LG Ansbach, NJW 1968, 1479; Müller-Hannemann, MDR 1975, 796; BGH, NJW 1977, 1392, 1393), ist bei den sich im Zusammenhang mit der Grabsteinsicherung ergebenden Pflichten ein strenger Maßstab anzulegen (BGH, NJW 1971, 2308, 2309).

  • BGH, 30.01.1961 - III ZR 225/59

    Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde auf ihren Friedhöfen

    Auszug aus OLG Dresden, 22.02.1994 - 5 W 403/93
    a) Hinsichtlich der Gefahr, die von einem nicht mehr standsicheren Grabstein ausgeht, ist sowohl der Friedhofsträger wie auch der Inhaber der Grabstelle verkehrssicherungspflichtig (BGHZ 34, 206, 209; BGH, VersR 1963, 1144, 1146; BGH, NJW 1971, 2308 ; BGH, NJW 1977, 1392, 1393).

    Zu den insoweit bestehenden Sorgfaltspflichten gehört die Überprüfung der Standsicherheit in regelmäßigen Zeitabständen, im Normalfall einmal jährlich nach dem Ende der winterlichen Witterung und des Frostes (BGHZ 34, 206, 215; BGH, NJW 1971, 2308 ).

  • BGH, 29.03.1977 - VI ZR 64/76

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht des Friedhofsträgers; Standfestigkeit der

    Auszug aus OLG Dresden, 22.02.1994 - 5 W 403/93
    a) Hinsichtlich der Gefahr, die von einem nicht mehr standsicheren Grabstein ausgeht, ist sowohl der Friedhofsträger wie auch der Inhaber der Grabstelle verkehrssicherungspflichtig (BGHZ 34, 206, 209; BGH, VersR 1963, 1144, 1146; BGH, NJW 1971, 2308 ; BGH, NJW 1977, 1392, 1393).

    Angesichts der erheblichen Gefahren, die für die Friedhofsbesucher, insbesondere auch für die sich auf dem Friedhof aufhaltenden Kinder, von einem umstürzenden Grabstein ausgehen können, und bei der nicht geringen diesbezüglichen Unfallhäufigkeit (vgl. LG Ansbach, NJW 1968, 1479; Müller-Hannemann, MDR 1975, 796; BGH, NJW 1977, 1392, 1393), ist bei den sich im Zusammenhang mit der Grabsteinsicherung ergebenden Pflichten ein strenger Maßstab anzulegen (BGH, NJW 1971, 2308, 2309).

  • BGH, 08.03.1951 - III ZR 65/50

    Zurechnung des Verschuldens des gesetzlichen Vertreters im Rahmen des

    Auszug aus OLG Dresden, 22.02.1994 - 5 W 403/93
    Dahingestellt bleiben kann, ob die Eltern des Antragstellers ihre Aufsichts- oder Hinweispflicht verletzt haben; ein diesbezügliches Verschulden könnte dem Antragsteller nicht als Mitverschulden zugerechnet werden (BGHZ 1, 248; 73, 190, 192 f.; BGH, VersR 1975, 133, 134 f.).
  • BGH, 29.10.1974 - VI ZR 159/73

    Verkehrssicherungspflicht des Veranstalters eines besuchsoffenen Reitertrainings

    Auszug aus OLG Dresden, 22.02.1994 - 5 W 403/93
    Dahingestellt bleiben kann, ob die Eltern des Antragstellers ihre Aufsichts- oder Hinweispflicht verletzt haben; ein diesbezügliches Verschulden könnte dem Antragsteller nicht als Mitverschulden zugerechnet werden (BGHZ 1, 248; 73, 190, 192 f.; BGH, VersR 1975, 133, 134 f.).
  • LG Ansbach, 26.04.1968 - 1 S 23/68
    Auszug aus OLG Dresden, 22.02.1994 - 5 W 403/93
    Angesichts der erheblichen Gefahren, die für die Friedhofsbesucher, insbesondere auch für die sich auf dem Friedhof aufhaltenden Kinder, von einem umstürzenden Grabstein ausgehen können, und bei der nicht geringen diesbezüglichen Unfallhäufigkeit (vgl. LG Ansbach, NJW 1968, 1479; Müller-Hannemann, MDR 1975, 796; BGH, NJW 1977, 1392, 1393), ist bei den sich im Zusammenhang mit der Grabsteinsicherung ergebenden Pflichten ein strenger Maßstab anzulegen (BGH, NJW 1971, 2308, 2309).
  • BGH, 23.03.1987 - II ZR 190/86

    Beginn der Verjährung einer Schadensersatzforderung gegen ein Vorstandsmitglied

    Auszug aus OLG Dresden, 22.02.1994 - 5 W 403/93
    Ob das gemäß § 256 Abs. 1 ZPO grundsätzlich erforderliche Feststellungsinteresse vorliegend gegeben ist - insbesondere, ob es dem Antragsteller gegenwärtig nicht möglich ist, wegen der bisher, eingetretenen materiellen Schäden eine Leistungsklage zu erheben, und ob hinsichtlich der künftigen Schäden eine hinreichende Eintrittswahrscheinlichkeit anzunehmen ist (vgl. zum letzteren BGHZ 100, 228, 232) -, kann offen bleiben.
  • BGH, 16.01.1979 - VI ZR 243/76

    Haftungsverteilung bei Überfahren eines nicht hinreichend beaufsichtigten, noch

    Auszug aus OLG Dresden, 22.02.1994 - 5 W 403/93
    Dahingestellt bleiben kann, ob die Eltern des Antragstellers ihre Aufsichts- oder Hinweispflicht verletzt haben; ein diesbezügliches Verschulden könnte dem Antragsteller nicht als Mitverschulden zugerechnet werden (BGHZ 1, 248; 73, 190, 192 f.; BGH, VersR 1975, 133, 134 f.).
  • OLG Saarbrücken, 26.06.1989 - 2 W 18/89
    Auszug aus OLG Dresden, 22.02.1994 - 5 W 403/93
    Nicht gefolgt werden kann der Auffassung des Landgerichts, die zum Teil auch in der Rechtsprechung und Kommentarliteratur vertreten wird (OLG Saarbrücken, NJW-RR 1990, 575; Stein/Jonas, ZPO , 20. Aufl., § 114 Rdn. 20; Zöller, ZPO , 18. Aufl., § 114 Rdn. 21; Baumbach/Lauterbach u.a., ZPO , 51. Aufl., 114 Rdn. 105 Stichwort "Zuständigkeit"), ein beim Landgericht eingereichter Prozeßkostenhilfeantrag für eine Klage, deren Streitwert in die landgerichtliche Zuständigkeit fällt, sei wegen nicht gegebener Erfolgsaussicht für den Prozeß vor dem Landgericht insgesamt zurückzuweisen, wenn das Gericht die Erfolgsaussicht bei einem Teil der Klage aus sachlichen Gründen verneint und der verbleibende Teil der Klage nicht mehr in die landgerichtliche Zuständigkeit fällt.
  • BGH, 13.07.2004 - VI ZB 12/04

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei fehlender sachlicher Zuständigkeit des

    Die von der abweichenden Auffassung (vgl. OLG Dresden, NJW-RR 1995, 382, 383) dagegen vorgebrachten Einwände überzeugen nicht.
  • OLG Karlsruhe, 18.11.2013 - 7 W 45/13

    Geltendmachung einer Stammeinlageforderung gegen den Gründungsgesellschafter

    Der BGH, von dessen Auffassung der Senat keinen Anlass sieht abzuweichen, hat a.a.O. ausdrücklich ausgeführt, dass die hier vertretene Ansicht nicht zu einer unzumutbaren verfahrensverzögernden Zuständigkeitsspaltung führt (a. A. OLG Dresden, MDR 1995, 202 f.).
  • OLG Köln, 06.05.1998 - 13 W 52/97

    Haftungsrechtliche Folgen eines geringfügigen Hundebisses; keine PHK bei

    Nach herrschender, auch vom Senat geteilter Auffassung (Beschluß vom 21.6.1996 - 13 W 28/96 - unveröffentlicht) darf das Landgericht keine Prozeßkostenhilfe für eine Klage bewilligen, wenn deren Erfolgsaussichten unterhalb der sachlichen Zuständigkeit des Landgerichts liegen (OLG Köln, NJW 1960, 1623; OLG Saarbrücken, NJW-RR 1990, 575; OLG Frankfurt, NJW-RR 1995, 899; OLG Hamm, VersR 1996, 774; OLG Köln, OLGR 1996, 176; Hohloch, JuS 1995, 936; Baumbach/Hartmann, ZPO, 56. Aufl., § 114 Rdnr. 105 Stichwort "Zuständigkeit"; differenzierend Zöller/Philippi, ZPO, 20. Aufl., § 114 Rdnr. 23; a.M. OLG Dresden, NJW-RR 1995, 382 = VersR 1995, 235, KG, KG-Report Berlin 1996, 192; Stein/Jonas/Bork, ZPO, 21. Aufl., § 117 Rdnr. 10; Schoreit/Dehn, Beratungshilfe/Prozeßkostenhilfe, 5. Aufl., § 114 ZPO Rdnr. 15).
  • OLG Schleswig, 09.08.2008 - 14 W 54/08

    Prozesskostenhilfe; Schmerzensgeld bei Nasenfraktur

    Die Gegenansicht (OLG Dresden NJW-RR 1995, 382) überzeugt nicht.
  • OLG Schleswig, 09.09.2008 - 14 W 54/08

    Zuständigkeit in einem Schmerzensgeldverfahren: Erfolgsaussicht einer vor dem

    Die Gegenansicht (OLG Dresden NJW-RR 1995, 382) überzeugt nicht.
  • OLG Brandenburg, 23.03.2001 - 1 W 7/01

    Zurückweisung eines Prozesskostenhilfegesuchs bei lediglich teilweiser

    Nach überwiegender, auch vom Senat geteilter Auffassung ist das bei einem Landgericht eingereichte Prozeßkostenhilfegesuch, sofern Klage noch nicht erhoben ist, insgesamt zurückzuweisen, wenn der erfolgversprechende Teil der beabsichtigten Klage unterhalb der Zuständigkeitsgrenze des Landgerichts bleibt (s. OLG Saarbrücken, NJW-RR 1995, S. 575; OLG Hamm, MDR 1995, S: 1065 f.; OLG Frankfurt/Main, NJW-RR 1995, S. 899; OLG Köln, VersR 1999, S. 115, 117 m.w.Nw.; Zöller/Philippi, ZPO, 22. Aufl. 2001, § 114 Rdn 23; Baumbach/Hartmann, ZPO, 59. Aufl. 2001, § 114 Rdn. 105 "Zuständigkeit"; Thomas/Putzo, ZPO, 22. Aufl. 1999, § 114 Rdn. 2; offengelassen bei OLG München, MDR 1998, S. 922; a.A. OLG Dresden. MDR 1995, S. 202.).
  • OLG Karlsruhe, 18.10.2013 - 7 W 56/13

    Prozesskostenhilfeverfahren: Verweisung an das sachlich zuständige Amtsgericht;

    c) Ohne Erfolg wendet sich der Antragsteller auch mit seiner Beschwerde unter Berufung auf eine Entscheidung des OLG Dresden (MDR 1995, 202 f.) gegen die vom Landgericht auf seinen fürsorglichen Antrag hin ausgesprochene Verweisung des Verfahrens an das sachlich zuständige Amtsgericht Heidelberg.
  • OLG Naumburg, 09.08.2005 - 4 W 16/05

    Bewilligung von Prozesskostenhifle bei materiel erfolgversprechender Klage vor

    Aus diesem Grunde kommt auch eine teilweise Bewilligung unterhalb der Zuständigkeitsgrenze des Landgerichts nicht in Betracht (so aber OLG Dresden NJW-RR 1995, 382 und KG in KGReport 1996, 192).
  • OLG Zweibrücken, 24.03.2004 - 4 W 22/04

    Prozesskostenhilfe: Versagung des beim Landgericht gestellten Antrags wegen

    Nach überwiegender, vom Senat geteilter Ansicht ist deshalb die Prozesskostenhilfe für eine Klage vor dem Landgericht insgesamt zu versagen (vgl. etwa OLG Saarbrücken NJW-RR 1990, 575; OLG Hamm MDR 1995, 1065; OLG Köln FamRZ 2000, 364; OLG Brandenburg MDR 2001, 769; Zöller/Philippi, ZPO 24. Aufl. § 114 Rdn. 23; Musielak/Fischer, ZPO 3. Aufl. § 114 Rdn. 25; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 62. Auflage § 114 Rdn. 105 "Zuständigkeit"; a.A. OLG Dresden MDR 1995, 202, jeweils m. w. N.).
  • OLG Bremen, 24.03.2004 - 4 W 6/04

    Keine Ablehnung des Antrags auf Prozesskostenhilfe durch das Landgericht mit der

    Anders als in den Fällen einer nur bedingten Klage, d.h. eines Klagentwurfs, bei dem die Klagerhebung von vornherein nur im Umfang der Prozesskostenhilfebewilligung beabsichtigt ist ( dazu OLG Saarbrücken NJW-RR 1990, 575), ist bei einer unbedingten Klageinreichung die vollständige Versagung der Prozesskostenhilfe bei teilweiser Aussicht auf Erfolg mit der Begründung der mangelnden Zuständigkeit nicht zulässig, wenn für den erfolgversprechenden Teil an sich die Zuständigkeit des Landgerichts fehlen würde (OLG Dresden MDR 1995, 202; OLG München MDR 1998, 922; Stein/Jonas, ZPO Kom.
  • OLG Hamm, 21.03.1995 - 6 W 3/95

    Prozeßkostenhilfe; Klage; Streitwert; Zuständigkeit; Erfolgsaussicht;

  • KG, 26.04.2004 - 22 W 19/04

    Prozesskostenhilfeantrag zum Landgericht: Zurückweisung bei Erfolgsaussicht nur

  • OLG München, 22.01.1998 - 10 W 3433/97

    Anspruch auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • KG, 04.12.1997 - 20 W 8459/97

    Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen einer ärztlichen

  • OLG Köln, 14.05.1999 - 11 W 13/99

    Prozesskostenhilfe

  • KG, 03.05.1996 - 9 W 2830/96

    Ablehnung der Zuständigkeit des Landgerichts zur Entscheidung über ein

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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 07.07.1994 - 1 U 61/94   

Zitiervorschläge
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OLG Rostock, 07.07.1994 - 1 U 61/94 (https://dejure.org/1994,5631)
OLG Rostock, Entscheidung vom 07.07.1994 - 1 U 61/94 (https://dejure.org/1994,5631)
OLG Rostock, Entscheidung vom 07. Juli 1994 - 1 U 61/94 (https://dejure.org/1994,5631)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Einrede des fehlenden Güteversuches; Einrede des mangelnden Güteversuches als verzichtbare Rüge der Zulässigkeit; Zulässigkeit der nur von einem Streitgenossen erklärten Klagerücknahme; Klagerücknahme eines einzelnen Streitgenossen einer Streitgenossenschaft; Einwand der ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 381
  • NJW-RR 1995, 382
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2018 - 11 A 1221/14

    Erfolglosigkeit eines Antrags auf Zulassung der Berufung eines echten

    Da auch im Fall der echten (materiell-rechtlichen) notwendigen Streitgenossenschaft jeder einzelne Streitgenosse über den Streitgegenstand disponieren kann, selbst wenn er sich im Innenverhältnis pflichtwidrig verhalten sollte, vgl. etwa Bier, in: Schoch/Schneider/Bier, Verwaltungsgerichtsordnung, Kommentar, Stand: Juni 2017, § 64 Rn. 20; OLG Rostock, Urteil vom 7. Juli 1994 - 1 U 61/94 -, NJW-RR 1995, 381 (382), stand es der ehemaligen Klägerin zu 1. offen, nicht mit der im Zulassungsverfahren auftretenden Klägerin (zu 2.) gemeinsam einen Antrag auf Zulassung der Berufung zu stellen.

    vgl. OLG Rostock, Urteil vom 7. Juli 1994 - 1 U 61/94 -, NJW-RR 1995, 381 ff., m. w. N.; a. A. Vollkommer, in: Zöller, Zivilprozessordnung, Kommentar, 31. Aufl. 2016, § 62 Rn. 25.

  • OLG Hamm, 06.07.2000 - 28 U 107/99

    Verpflichtung eines Treuhänders zur Rechnungslegung im Rahmen der Abwicklung

    Die anderen Streitgenossen sind weiterhin rechtsmittelbefugt (Schilken, in: MünchKomm, § 62 ZPO , Rdn. 52; RGZ 157, 33, 38, 39; OLG Koblenz, NJW-RR 1998, 64, 65; Stein/Jonas/Bork, § 62 ZPO , Rdn. 42; OLG Rostock, NJW-RR 1995, 381, 382).
  • OLG Köln, 26.06.2003 - 18 U 168/02

    Wirkung der Klagerücknahme gegenüber Nebenintervenient

    Damit werden ihm zwar im Gegensatz zum einfachen Nebenintervenienten weitergehende Rechte ähnlich denen eines Streitgenossen eingeräumt, ohne ihm aber tatsächlich die Rolle eines echten Streitgenossen zuzuweisen; er bleibt Prozesshelfer und ist nicht Partei (BGH NJW 1965, 780; OLG Rostock, NJW-RR 1995, 381, 382).
  • OLG Dresden, 09.06.1998 - 14 U 3245/97

    Wettbewerbswidrige Werbung von in einer Sozietät zusammengeschlossenen

    Auch trifft zu, daß die Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts in einem von ihnen angestrengten Aktivprozeß wegen ihrer gesamthänderischen Verbundenheit aus sachlich-rechtlichen Gründen häufig notwendige Streitgenossen im Sinne von § 62 Abs. 1 2. Alternative ZPO sind (vgl. BGH Urt. v. 25.9.1990 - XI ZR 94/89, NJW 1991, 101 m.w.N.; BAG, Beschl. v. 12.5.1972 - 1 AZR 99/72, NJW 1972, 1388, 1389; OLG Rostock, NJW-RR 1995, 381 ).
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