Weitere Entscheidung unten: OLG Zweibrücken, 05.07.1994

Rechtsprechung
   KG, 12.08.1994 - 24 W 2762/94   

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https://dejure.org/1994,3679
KG, 12.08.1994 - 24 W 2762/94 (https://dejure.org/1994,3679)
KG, Entscheidung vom 12.08.1994 - 24 W 2762/94 (https://dejure.org/1994,3679)
KG, Entscheidung vom 12. August 1994 - 24 W 2762/94 (https://dejure.org/1994,3679)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestandskraft nicht rechtzeitig angefochtener Eigentümerbeschlüsse; Beschwerdeberechtigung bei fehlender Anfechtung des Wohnungseigentümerbeschlusses; Bildung einer "Wohngeldrücklage" als zusätzlich zum Wirtschaftsplan beschlossene Umlage zur Vermeidung von ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentümerbeschluss; Wirtschaftsplan; Wohngeldzahlung; Sonderumlage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    WEG § 28 Abs. 1
    Eigentümerbeschluß über eine einmalige Zahlung zur Vermeidung von Liquiditätsengpässen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 397
  • FGPrax 1995, 30
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.12.1992 - V ZB 3/92

    Beschwerdeberechtigung im Beschlußanfechtungsverfahren nach

    Auszug aus KG, 12.08.1994 - 24 W 2762/94
    Dementsprechend hat auch der Bundesgerichtshof (BGHZ 120, 396 = NJW 1993, 662 = ZMR 1993, 230 = WuM 1993, 146 = WE 1993, 108; ebenso …

    Soweit die Antragstellerin sich in ihrer Rechtsbeschwerdebegründung auf BGHZ 71, 314 = NJW 1978, 1977 stützt, verkennt sie, daß der Bundesgerichtshof sich dort nicht speziell mit den Beschlußanfechtungsverfahren nach § 23 Abs. 4 WEG befaßt hat, gerade hierfür jedoch in BGHZ 120, 396 = NJW 1993, 662 Einschränkungen angenommen, hat.

  • BGH, 18.05.1978 - VII ZB 30/76

    Anschlußbeschwerde nach FGG

    Auszug aus KG, 12.08.1994 - 24 W 2762/94
    Regelmäßig ist zwar in Verfahren nach § 43 WEG auch die unselbständige Anschlußbeschwerde unbefristet zulässig (BGHZ 71, 314 = NJW 1978, 1977; BGHZ 95, 118 = NJW 1985, 2717).

    Soweit die Antragstellerin sich in ihrer Rechtsbeschwerdebegründung auf BGHZ 71, 314 = NJW 1978, 1977 stützt, verkennt sie, daß der Bundesgerichtshof sich dort nicht speziell mit den Beschlußanfechtungsverfahren nach § 23 Abs. 4 WEG befaßt hat, gerade hierfür jedoch in BGHZ 120, 396 = NJW 1993, 662 Einschränkungen angenommen, hat.

  • KG, 11.02.1991 - 24 W 4560/90

    Gerichtliche Erhöhung der Wirtschaftsplanansätze; Gleichzeitige Beschlussfassung

    Auszug aus KG, 12.08.1994 - 24 W 2762/94
    Erst wenn die benötigten Gelder erheblich zu niedrig oder erheblich zu hoch angesetzt werden, sind die Grundsätze ordnungsmäßiger Verwaltung verletzt (Senat WE 1986, 139; NJW-RR 1991, 725).
  • BGH, 27.06.1985 - VII ZB 16/84

    Wohnungseigentum: Zwangsversteigerung; weitere Anschlußwerte

    Auszug aus KG, 12.08.1994 - 24 W 2762/94
    Regelmäßig ist zwar in Verfahren nach § 43 WEG auch die unselbständige Anschlußbeschwerde unbefristet zulässig (BGHZ 71, 314 = NJW 1978, 1977; BGHZ 95, 118 = NJW 1985, 2717).
  • BGH, 15.06.1989 - V ZB 22/88

    Erhebung einer Sonderumlage zur Deckung eines Wohngeldausfalls; Konkurs des

    Auszug aus KG, 12.08.1994 - 24 W 2762/94
    Es begegnet auch keinen rechtlichen Bedenken, daß diese Umlage (anders bei später auftretenden weiterem Finanzbedarf; vgl. dazu BGHZ 108, 44 = NJW 1989, 3018) zeitgleich mit dem Wirtschaftsplan beschlossen worden ist.
  • KG, 13.03.1991 - 24 W 4715/90

    Regelungsbefugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Erstattung einer

    Auszug aus KG, 12.08.1994 - 24 W 2762/94
    Für Beschlußanfechtungsverfahren ergibt sich aus deren Eigenart jedoch etwas anderes (Senat OLGZ 1991, 306 = WuM 1991, 367 = WE 1991, 323).
  • BGH, 13.01.2012 - V ZR 129/11

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Anforderungen an die Einladung zu einer

    Den erforderlichen Umlagebetrag können die Wohnungseigentümer großzügig bemessen (KG, NJW-RR 1995, 397).
  • LG Düsseldorf, 18.12.2013 - 25 S 78/13

    Umfang der Ansammlung einer angemessenen Instandhaltungsrücklage für das

    Den erforderlichen Umlagebetrag können die Wohnungseigentümer großzügig bemessen (KG, NJW-RR 1995, 397).
  • AG Berlin-Charlottenburg, 07.09.2017 - 72 C 32/17

    Wohnungseigentum: Wirksamkeit von Wohnungseigentümerbeschlüssen zur Errichtung

    Dabei können die Ansätze auch reichlich vorgenommen werden (vgl. Kammergericht Berlin, Beschl. v. 12. Aug. 1994 - 24 W 2762/94, NJW-RR 1995, 397; BayObLG, Beschl. v. 12. Juni 1991 - BReg 2 Z 49/91, NJW-RR 1991, 1360).

    Ebenso wie für mögliche spätere Reparaturen können sie für die sonstige Bewirtschaftung der Anlage ein mehr oder minder großes finanzielles Polster vorsehen, um etwa eine Kreditaufnahme zu vermeiden (vgl. nur Kammergericht Berlin, Beschl. v. 12. Aug. 1994 - 24 W 2762/94, NJW-RR 1995, 397).

  • AG Zeitz, 22.08.2019 - 4 C 25/19

    Wie hoch darf der jährliche Beitrag zur Instandhaltungsrücklage sein?

    (KG Berlin, Beschluss vom 12. August 1994 - 24 W 2762/94 -, Rn. 11, juris).
  • BayObLG, 25.05.1998 - 2Z BR 22/98

    Wirksamkeit bestandskräftig gewordener Eigentümerbeschlüsse bei Verstoß gegen

    Im übrigen haben die Wohnungseigentümer bei der Bemessung der Instandhaltungsrücklage und des jährlichen Beitrags dazu einen weiten Ermessensspielraum; nur wesentlich überhöhte Ansätze können gegen die Grundsätze ordnungsmäßiger Verwaltung verstoßen (vgl. BayObLG aaO; BayObLG NJW-RR 1991, 1360 f.; KG NJW-RR 1995, 397 ).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 05.07.1994 - 3 W 85/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,7923
OLG Zweibrücken, 05.07.1994 - 3 W 85/94 (https://dejure.org/1994,7923)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 05.07.1994 - 3 W 85/94 (https://dejure.org/1994,7923)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 05. Juli 1994 - 3 W 85/94 (https://dejure.org/1994,7923)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 397
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BGH, 16.01.2009 - V ZR 74/08

    Begründung der Anfechtungsklage

    Die Begründungsfrist des § 46 Abs. 1 Satz 2 WEG ist Ausdruck des gesetzgeberischen Anliegens, über die Herstellung von Rechtssicherheit und Rechtsklarheit die ordnungsgemäße Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums zu gewährleisten (vgl. auch Jennißen/Suilmann, aaO, § 46 Rdn. 101 i.V.m. Rdn. 70; zur Anfechtungsfrist vgl. auch OLG Zweibrücken NJW-RR 1995, 397 ).
  • BGH, 12.12.2014 - V ZR 53/14

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Grenzen der Auslegung von

    Nur wenn sich das Rechtsschutzziel des Klägers auch durch die gebotene Auslegung nicht eindeutig ermitteln lässt, gehen die verbleibenden Unklarheiten zu seinen Lasten (Niedenführ in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 11. Aufl., § 46 Rn. 63; missverständlich insoweit Suilmann in Jennißen, WEG, 4. Aufl., § 46 Rn. 85; zum früheren Verfahren nach dem FGG OLG Celle, OLGZ 1989, 183 ff.; OLGR 1994, 195; OLG Frankfurt, OLGR 2005, 80, 81; OLG Zweibrücken, NJW-RR 1995, 397 f.).
  • BayObLG, 07.02.2002 - 2Z BR 161/01

    Zustellungsvertretung der Wohnungseigentümer bei Streit über Wirksamkeit des

    Allerdings scheitert der Antrag nicht bereits an dessen mangelnder Bestimmtheit (siehe dazu OLG Zweibrücken NJW-RR 1995, 397).
  • OLG Köln, 02.02.1998 - 16 Wx 337/97

    Antragauslegung bei der Anfechtung von Beschlüssen der

    Dieser Grundsatz gilt auch im Recht des Wohnungseigentumsverfahrens, erfährt hier freilich eine Einschränkung im Verfahren der Beschlußanfechtung gem. § 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG (vgl. BayObLGZ 74, 172, 174; OLG Zweibrücken, NJW-RR 95, 397; OLG Köln vom 25.4.1996, 16 Wx 50/96= WuM 96, 499).

    Deshalb müssen diejenigen Beschlüsse, die gerichtlich überprüft werden sollen, nach Inhalt oder Tagesordnungspunkt (TOP) konkret bezeichnet werden (OLG Zweibrücken, NJW-RR 95, 397; OLG Köln, WuM 96, 499).

    Hierbei ist, da es sich bei dem Rechtsschutzgesuch um eine empfangsbedürftige Erklärung handelt, auf den objektiven Erklärungswert abzustellen (OLG Zweibrücken, NJW-RR 95, 397 ; OLG Köln, WuM 96, 499, 500).

  • OLG Köln, 25.04.1996 - 16 Wx 50/96

    Anfechtung von Beschlüssen der Wohnungseigentümerversammlung

    Die für die Beschlußanfechtung gesetzte Antragsfrist dient als Ausschußfrist der Rechtssicherheit, sie kann diese Aufgabe nur erfüllen, wenn aufgrund des Antrags innerhalb der Frist feststeht, welche Beschlüsse im einzelnen angefochten werden sollen (OLG Celle OLGZ 1989, 183 ff.; OLG Zweibrücken NJW-RR 1995, 397, 398).

    Nur diese Auffassung trägt dem Schutzbedürfnis der übrigen Wohnungseigentümer hinreichend Rechnung; denn diese haben ein berechtigtes Interesse daran zu wissen, welche Beschlüsse bestandskräftig geworden sind und welche nicht (OLG Celle OLGZ 1989, 183, 184; OLG Zweibrücken NJW-RR 1995, 397, 398).

    Für die Auslegung des Verfahrensantrags der Antragsteller sind die allgemein zu § 133 BGB entwickelten Grundsätze zu beachten; abzustellen ist auf den objektiven Erklärungswert, für den in erster Linie der Wortlaut nach dem allgemeinen Sprachgebrauch maßgebend ist (vgl. OLG Zweibrücken NJW-RR 1995, 397, 398).

  • BayObLG, 30.04.1999 - 2Z BR 153/98

    Abnahme des gemeinschaftlichen Eigentums als Angelegenheiten der gemeinsamen

    Auf eine bestimmte Wortwahl kommt es dabei nicht an; da die Monatsfrist des § 23 Abs. 4 Satz 2 WEG der Rechtssicherheit dient, muß die nötige Klarheit jedoch innerhalb dieser Frist herbeigeführt werden (vgl. BayObLG ZMR 1983, 419/421; Senatsbeschluß vom 24.4.1997 2Z BR 33/97 = BayObLG-Report 97, 57; OLG Zweibrücken NJW-RR 1995, 397 f.; Weitnauer/Lüke WEG 8. Aufl. § 23 Rn. 28).
  • OLG Zweibrücken, 07.07.2003 - 3 W 81/03

    Wohnungseigentumsverfahren: Wahrung der Beschlussanfechtungsfrist durch demnächst

    Zunächst genügt der Beschlussanfechtungsantrag des Antragstellers vom 17. Juli 2000 den Mindestanforderungen, die an die Bestimmtheit eines zulässigen Anfechtungsbegehrens nach § 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG zu stellen sind (vgl. hierzu Senat NJW-RR 1995, 397 f; von Rechenberg/Riecke, MDR 1997, 518, 520 f): denn der Antrag bezeichnet konkret (nach Nummern der Tagesordnung und Inhalt) diejenigen Beschlüsse, die angefochten werden sollen.
  • BayObLG, 04.03.2004 - 2Z BR 244/03

    Durchführung einer Instandhaltungsmaßnahme infolge Mehrheitsbeschlusses

    Vorliegende Antragsformulierung unterscheidet sich wesentlich von derjenigen, die Gegenstand der Entscheidung des Oberlandesgerichts Zweibrücken (NJW-RR 1995, 397) war.
  • LG Duisburg, 08.03.2006 - 11 T 208/05

    Anfechtung der Jahreseinzelabrechnungen einer Wohneigentümergemeinschaft; Geltung

    Zwar weisen die Antragsgegner zutreffend darauf hin, dass der Grundsatz, dass das WEG-Gericht nicht an den Wortlaut der gestellten Anträge gebunden ist und bei der Auslegung der Anträge den wirklichen Willen des Beteiligten zu Grunde zu legen hat, im Beschlussanfechtungsverfahren gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG keine Anwendung findet (vgl. OLG Zweibrücken NJW-RR 1995, 397; OLG Celle WuM 1989, 208; BayObLG NJW 1974, 1910; Bärmann u.a. - Merle § 44 WEG Rn. 35).
  • BayObLG, 25.09.1997 - 2Z BR 79/97

    Bestimmtheit des Antrags auf Ungültigerklärung eines Eigentümerbeschlusses -

    Aus dem innerhalb der Frist zu stellenden Antrag muß sich daher bestimmt ergeben, welche Eigentümerbeschlüsse angefochten werden (vgl. BayObLG WuM 1995, 451 f., OLG Zweibrücken NJW-RR 1995, 397 f.; OLG Köln ZMR 1996, 576).
  • BayObLG, 16.10.1997 - 2Z BR 81/97

    Anfechtung einer amtsgerichtlichen Teilentscheidung zur Ungültigerklärung eines

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