Weitere Entscheidung unten: AG Hagen, 08.11.1994

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   OLG Koblenz, 15.12.1994 - 6 U 289/91   

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OLG Koblenz, 15.12.1994 - 6 U 289/91 (https://dejure.org/1994,5182)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 15.12.1994 - 6 U 289/91 (https://dejure.org/1994,5182)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 15. Dezember 1994 - 6 U 289/91 (https://dejure.org/1994,5182)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betreiben eines Gewerbes durch eine Kommanditgesellschaft; Beschränkung der Haftung der Kommanditisten im Innenverhältnis auf die Kommanditeinlage; Abgrenzung zwischen Innenverhältnis und Außenverhältnis einer Kommanditgesellschaft; Haftung der Kommanditisten für ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 486
  • DNotZ 1995, 979
  • WM 1995, 765
  • DB 1995, 421
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 02.07.1979 - II ZR 132/78

    Voraussetzungen für den Gesamtschuldnerausgleich - Anforderungen an Ansprüche von

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.12.1994 - 6 U 289/91
    Die pro rata-Haftung bestimmt sich im Zweifel - abweichend von der Regel des § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB - nicht nach Kopfteilen; vielmehr ist die jeweilige Verlustbeteiligung maßgebend (vgl. BGHZ 37, 299, 301 ff. (allerdings: pro rata-Haftung gemäß § 128 HGB ); 103, 72, 76 (zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts); BGH NJW 1980, 339, 340 (zur Gesellschaft bürgerlichen Recht); Ulmer aaO. Rdnr. 32; Martens aaO.; Karsten Schmidt aaO. Rdnr. 34 aE).

    Der Gesellschaftsvertrag entbindet die Beklagten von einer solchen Verpflichtung (vgl. zu einer solchen Regelung BGH NJW 1980, 339, 340).

  • BGH, 14.01.1991 - II ZR 112/90

    Eröffnung des Konkurses über das Vermögen einer im Handelsregister als

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.12.1994 - 6 U 289/91
    In einem solchen Fall haften die Gesellschafter so, als handelte es sich wirklich um eine Kommanditgesellschaft (vgl. BGH WM 1991, 404, 406).
  • BGH, 02.07.1962 - II ZR 204/60

    Rückständige Gewerbesteuer - § 110 HGB, subsidiäre Haftung der Mitgesellschafter,

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.12.1994 - 6 U 289/91
    Die pro rata-Haftung bestimmt sich im Zweifel - abweichend von der Regel des § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB - nicht nach Kopfteilen; vielmehr ist die jeweilige Verlustbeteiligung maßgebend (vgl. BGHZ 37, 299, 301 ff. (allerdings: pro rata-Haftung gemäß § 128 HGB ); 103, 72, 76 (zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts); BGH NJW 1980, 339, 340 (zur Gesellschaft bürgerlichen Recht); Ulmer aaO. Rdnr. 32; Martens aaO.; Karsten Schmidt aaO. Rdnr. 34 aE).
  • BGH, 15.01.1988 - V ZR 183/86

    Gesamtschuldnerausgleich in der Auseinandersetzung einer BGB -Gesellschaft;

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.12.1994 - 6 U 289/91
    Die pro rata-Haftung bestimmt sich im Zweifel - abweichend von der Regel des § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB - nicht nach Kopfteilen; vielmehr ist die jeweilige Verlustbeteiligung maßgebend (vgl. BGHZ 37, 299, 301 ff. (allerdings: pro rata-Haftung gemäß § 128 HGB ); 103, 72, 76 (zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts); BGH NJW 1980, 339, 340 (zur Gesellschaft bürgerlichen Recht); Ulmer aaO. Rdnr. 32; Martens aaO.; Karsten Schmidt aaO. Rdnr. 34 aE).
  • OLG Hamburg, 19.06.2009 - 11 U 210/06

    Ausgleichsanspruch unter Kommanditisten bei Zahlungen eines Kommanditisten an

    Sie haben nämlich im Hinblick auf ihre gemeinsame Außenhaftung gegenüber der E. AG nach § 171 I HGB an diese Zahlungen in Höhe von insgesamt EUR 1.952.445,30 erbracht, ohne im Innenverhältnis zur KG hierzu verpflichtet zu sein, und können von der KG selbst dafür keinen Ausgleich nach §§ 110, 161 II HGB erlangen (vgl. zu den Voraussetzungen des Innenausgleichs der Kommanditisten bei Zahlungen auf die Haftsumme z.B. BGH 17.12.2001 - II ZR 382/99, ZIP 2002, 394, unter 3.b., m.w.N.; OLG Koblenz 15.12.1994 - 6 U 289/91, NJW-RR 1995, 486, unter I.2.; Westermann/Sassenrath, Hb der Personengesellschaften, Rz. I 2921, 2924).

    Die Haftungsquote des Beklagten in Höhe von 1/100 folgt daraus, dass sich die anteilige Haftung der Gesellschafter im Verhältnis zueinander im Zweifel abweichend von der Regel des § 426 I 1 BGB nicht nach Kopfteilen, sondern nach der jeweiligen Verlustbeteiligung bestimmt, soweit diese noch nicht durch Zahlung der vollständigen Haftsumme erschöpft ist (BGH 17.12.2001 - II ZR 382/99, ZIP 2002, 394, unter 3.b., m.w.N.; OLG Koblenz 15.12.1994 - 6 U 289/91, a.a.O.; Westermann/Sassenrath, Hb der Personengesellschaften, Febr. 2005, Rz. I 2924, m.w.N.).

  • OLG Düsseldorf, 18.07.2013 - 6 U 147/12

    Rechtsstellung des auf Zahlung seiner Hsafteinlage in Anspruch genommenen

    Der Senat muss nicht abschließend entscheiden und lässt dies ausdrücklich offen, ob nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft generell davon auszugehen ist, dass diese zur Befriedigung des Aufwendungsersatzanspruchs des Gesellschafters nicht mehr in der Lage ist (so wohl Koller/Roth/Morck , HGB, 7. Aufl., 2011, Rdnr. 10 zu § 128; Staudinger/Noack , BGB, Neubearb. 2005, Rdnr. 190 zu § 426; differenzierend OLG Koblenz, Urt. v. 15.12.1994, 6 U 289/91 = NJW-RR 1995, 486, 487).

    Aus der vorstehend zitierten und auch von der Klägerin angeführten Entscheidung des OLG Koblenz, Urt. v. 15.12.1994, 6 U 289/91, wonach die Eröffnung des Konkursverfahrens nur nahe legt, dass kein Vermögen mehr vorhanden ist, kann im Übrigen schon deshalb nichts anderes entnommen werden, weil der seinerzeit entschiedene Sachverhalt anders als der Streitfall dadurch gekennzeichnet war, dass - vor Inkrafttreten des § 93 InsO und noch unter Geltung der Konkursordnung - die Inanspruchnahme eines Komplementärs durch einen Gesellschaftsgläubiger erfolgte und gerade nicht durch den Konkursverwalter, die Inanspruchnahme dann aber auch nicht schon für sich Ausdruck eines Unvermögens oder jedenfalls Unwillens der Gesellschaft bzw. des für sie handelnden Verwalters zur Erstattung der in Rede stehenden Zahlung angesehen werden konnte.

    Der Senat sieht auch keine Divergenz zum Urteil des OLG Koblenz vom 15.12.1994, 6 U 289/91.

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Rechtsprechung
   AG Hagen, 08.11.1994 - 92-2671756-06-N   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,19325
AG Hagen, 08.11.1994 - 92-2671756-06-N (https://dejure.org/1994,19325)
AG Hagen, Entscheidung vom 08.11.1994 - 92-2671756-06-N (https://dejure.org/1994,19325)
AG Hagen, Entscheidung vom 08. November 1994 - 92-2671756-06-N (https://dejure.org/1994,19325)
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Kurzfassungen/Presse

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Vollstreckungsbescheid gegen erloschene OHG

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 486
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