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Rechtsprechung
   OLG Celle, 17.11.1994 - 11 U 4/94   

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https://dejure.org/1994,4570
OLG Celle, 17.11.1994 - 11 U 4/94 (https://dejure.org/1994,4570)
OLG Celle, Entscheidung vom 17.11.1994 - 11 U 4/94 (https://dejure.org/1994,4570)
OLG Celle, Entscheidung vom 17. November 1994 - 11 U 4/94 (https://dejure.org/1994,4570)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Formvoraussetzungen eines Maklervertrag; Konkludente Annahme eines "Maklerangebots" durch Wohnungsbesichtigung; Ursächlichkeit des Nachweises einer Vertragsgelegenheit für Vertragsschluss; Kenntnis des Maklerkunden vom Objekt; Auslegung eines Angebots zum Abschluss eines ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Formvoraussetzungen eines Maklervertrag; Konkludente Annahme eines "Maklerangebots" durch Wohnungsbesichtigung; Ursächlichkeit des Nachweises einer Vertragsgelegenheit für Vertragsschluss; Kenntnis des Maklerkunden vom Objekt; Auslegung eines Angebots zum Abschluss eines ...

  • zimmermann-notar-rostock.de PDF

    Provisionszusage des Kunden bei Vorkenntnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Maklerprovision bei Vorkenntnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 652
    Provisionspflicht bei Inanspruchnahme von Maklerdiensten trotz Vorkenntnis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 501
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 21.05.1971 - IV ZR 52/70

    Voraussetzungen für den Anspruch auf Maklerprovision - Anforderungen an das

    Auszug aus OLG Celle, 17.11.1994 - 11 U 4/94
    Ein Maklervertrag muß weder schriftlich noch ausdrücklich abgeschlossen werden, vielmehr kann dieses auch durch stillschweigende oder schlüssige Erklärung erfolgen (so BGH WM 1971, 904 und WM 1971, 1098, 1099).

    Dabei steht einer Vergütungspflicht des Käufers nicht entgegen, daß der Makler schon einen Auftrag des Verkäufers hat (so BGH WM 1971, 1098, 1099).

    Unklarheiten gehen insoweit zu seinen Lasten (so BGH WM 1971, 1098, 1099 und LM Nr. 6 zu § 652 BGB).

    Dabei ist grundsätzlich davon auszugehen, daß ein gewerbsmäßiger Makler nicht umsonst arbeitet (so BGH WM 1971, 1098, 1099).

  • BGH, 21.04.1971 - IV ZR 4/69

    Voraussetzungen für das Zustandekommen eines Maklervertrages - Anforderungen an

    Auszug aus OLG Celle, 17.11.1994 - 11 U 4/94
    Ein Maklervertrag muß weder schriftlich noch ausdrücklich abgeschlossen werden, vielmehr kann dieses auch durch stillschweigende oder schlüssige Erklärung erfolgen (so BGH WM 1971, 904 und WM 1971, 1098, 1099).

    Daß im Zusammenhang damit das Objekt zugleich bekanntgegeben wird, muß einer Wertung des Verhaltens des Kunden als Annahme nicht entgegenstehen (vgl. BGH WM 1971, 904 und näher: BGH WM 1983, 865 und WM 1985, 1344).

  • BGH, 10.02.1971 - IV ZR 85/69

    Voraussetzungen für das Zustandekommen eines Maklervertrages - Vorliegen eines

    Auszug aus OLG Celle, 17.11.1994 - 11 U 4/94
    Aufgrund des in dem Maklerangebot der Klägerin vom 21. November 1992 enthaltenen Nachweises und des nur wenige Wochen später erfolgten Vertragsschlusses ergibt sich im allgemeinen der Ursachenzusammenhang von selbst (vgl. BGH NJW 1980, 123 und NJW 1971, 1133, 1134) [BGH 10.02.1971 - IV ZR 85/69] .

    Dieser wird vermutet, so daß es Sache des Kunden ist, besondere Umstände vorzutragen und zu beweisen, nach denen diese Ursächlichkeit ausgeschlossen ist (vgl. OLG Hamburg AIZ 1992, Heft 10; BGH NJW 1971, 1133, 1134) [BGH 10.02.1971 - IV ZR 85/69] .

  • BGH, 09.11.1983 - IVa ZR 60/82

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Zahlung einer Maklerprovision - Nachweis für

    Auszug aus OLG Celle, 17.11.1994 - 11 U 4/94
    Diesem Verständnis der Zusage steht nicht entgegen, daß der Maklerkunde nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofes WM 1984, 62 f nicht verpflichtet ist, den Makler davon zu unterrichten, daß ihm das angebotene Objekt bereits bekannt ist.

    Abgesehen davon, daß darin die Entscheidung BGH WM 1984, 62 nicht nur auf den entschiedenen Fall bezogen wird, daß der Maklerkunde erst nach Abschluß des Maklervertrages erkannt hat, daß ihm das angebotene Objekt bereits bekannt ist, läßt diese Entscheidung jegliche Auseinandersetzung mit dem Inhalt der von dem Maklerkunden - trotz Vorkenntnisses - erteilten Provisionszusage vermissen.

  • OLG Koblenz, 06.07.1989 - 5 U 278/89

    Maklerlohn trotz Vorkenntnis des Erwerbers?

    Auszug aus OLG Celle, 17.11.1994 - 11 U 4/94
    Letztlich vermag der Senat der vom OLG Koblenz NJW-RR 1991, 248 f [OLG Koblenz 06.07.1989 - 5 U 278/89] vertretenen Auffassung nicht zu folgen, wonach ein Maklerkunde sich selbst dann auf Vorkenntnis berufen können soll, wenn er diese erlangt hat, bevor er am Abschluß des Hauptvertrages überhaupt interessiert war.
  • BGH, 28.11.1990 - IV ZR 258/89

    Zustandekommen eines Maklervertrages; Aushändigung eines Exposés mit

    Auszug aus OLG Celle, 17.11.1994 - 11 U 4/94
    Ist ein Makler erkennbar schon für einen Kunden tätig, kommt ein Maklervertrag mit dem Interessenten erst dann zustande, wenn dieser auch nach Zugang des ausdrücklichen Provisionsverlangens weiter Maklerdienste in Anspruch nimmt (so BGH NJW-RR 1991, 371).
  • BGH, 16.05.1990 - IV ZR 64/89

    Beweiskraft des Tatbestandes; Vorkenntnis des Erwerbers

    Auszug aus OLG Celle, 17.11.1994 - 11 U 4/94
    Ebensowenig steht der Ansicht des Senates die von der Beklagten angeführte Entscheidung des Bundesgerichtshofes VersR 1990, 974 f entgegen.
  • BGH, 25.09.1985 - IVa ZR 22/84

    Maklertätigkeit ohne Provisionsversprechen

    Auszug aus OLG Celle, 17.11.1994 - 11 U 4/94
    Daß im Zusammenhang damit das Objekt zugleich bekanntgegeben wird, muß einer Wertung des Verhaltens des Kunden als Annahme nicht entgegenstehen (vgl. BGH WM 1971, 904 und näher: BGH WM 1983, 865 und WM 1985, 1344).
  • BGH, 26.09.1979 - IV ZR 92/78

    Kausalität der Nachweistätigkeit eines Maklers für den später zustande gekommenen

    Auszug aus OLG Celle, 17.11.1994 - 11 U 4/94
    Aufgrund des in dem Maklerangebot der Klägerin vom 21. November 1992 enthaltenen Nachweises und des nur wenige Wochen später erfolgten Vertragsschlusses ergibt sich im allgemeinen der Ursachenzusammenhang von selbst (vgl. BGH NJW 1980, 123 und NJW 1971, 1133, 1134) [BGH 10.02.1971 - IV ZR 85/69] .
  • OLG Stuttgart, 10.07.2002 - 3 U 31/02

    Maklergemeinschaftsgeschäft: Provisionsanspruch des einen Maklers bei

    Allerdings hält ein Teil der Instanzgerichte die Berufung auf die Vorkenntnis für treuwidrig, wenn sich der Kunde/Auftraggeber zum Abschluss eines Maklervertrages entschließt und Maklerleistungen entgegennimmt, ohne diese Vorkenntnis dem Makler gegenüber zu offenbaren (vgl. OLG München OLGR 93, 34, 35; OLG Köln OLGR 1991, 36; OLG Hamburg NJW-RR 1987, 175; OLG Celle NJW-RR 1995, 501).
  • OLG Zweibrücken, 05.09.2023 - 8 U 138/22

    Kunde muss Vorkenntnis umgehend mitteilen, sonst muss er zahlen!

    Allerdings kann ihm die Berufung auf eine Vorkenntnis wiederum verwehrt sein, wenn er bei Kontaktaufnahme mit dem Makler (beispielsweise auf Wunsch des Verkäufers) nicht sogleich auf eben diese Vorkenntnis hinweist und etwaigen Provisionsforderungen unter Hinweis auf selbige widerspricht (vgl. OLG Celle, NJW-RR 1995, 501; ähnlich OLG Schleswig, Beschl. v. 12.06.2014 - 16 U 134/13 zit. n. juris Rn. 13 bei unterlassenem Hinweis nach ausdrücklichem Provisionsverlangen und OLG Koblenz, NJW-RR 1991, 248, 249, wenn klar ist, dass der Makler auch vom Käufer eine Provision verlangen möchte).
  • OLG Zweibrücken, 26.09.2023 - 8 U 138/22

    Abschluss eines Maklervertrags mit eigenständigem Provisionsanspruch mit dem

    Allerdings kann ihm die Berufung auf eine Vorkenntnis wiederum verwehrt sein, wenn er bei Kontaktaufnahme mit dem Makler (beispielsweise auf Wunsch des Verkäufers) nicht sogleich auf eben diese Vorkenntnis hinweist und etwaigen Provisionsforderungen unter Hinweis auf selbige widerspricht (vgl. OLG Celle, NJW-RR 1995, 501; ähnlich OLG Schleswig, Beschl. v. 12.06.2014 - 16 U 134/13 zit. n. juris Rn. 13 bei unterlassenem Hinweis nach ausdrücklichem Provisionsverlangen und OLG Koblenz, NJW-RR 1991, 248, 249, wenn klar ist, dass der Makler auch vom Käufer eine Provision verlangen möchte).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 26.11.1993 - 7 U 260/92   

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https://dejure.org/1993,9400
OLG Düsseldorf, 26.11.1993 - 7 U 260/92 (https://dejure.org/1993,9400)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.11.1993 - 7 U 260/92 (https://dejure.org/1993,9400)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. November 1993 - 7 U 260/92 (https://dejure.org/1993,9400)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht (Leitsatz)

    Maklervertrag aufgrund kaufmännischen Bestätigungsschreibens eines Telefongesprächs

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 501
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Koblenz, 26.06.2006 - 12 U 685/05

    Stillschweigende Annahme: Schweigen eines als Bauherrschaft eines gewerblichen

    Die Grundsätze des kaufmännischen Bestätigungsschreibens sind nach der Rechtsprechung aber über Kaufleute hinaus auch auf jeden anzuwenden, der ähnlich wie ein Kaufmann am Rechtsverkehr teilnimmt (vgl. BGHSt 40, 42, 43 f.; OLG Düsseldorf NJW-RR 1995, 501 f. und OLG-Report Düsseldorf 2004, 112, 113; OLG Frankfurt OLG-Report Frankfurt 1993, 247).
  • OLG Saarbrücken, 09.11.2004 - 4 U 729/03

    Werklohnanspruch für Fußbodenbelagsarbeiten: Inhaltliche Anforderungen an ein

    b) Auch unterliegt der Adressat des Schreibens dem persönlichen Anwendungsbereich der Rechtsgrundsätze zum Schweigen auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben: Nach richtiger Auffassung kann ein Architekt möglicher Empfänger eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens sein (Palandt/Heinrichs, aaO., § 148 Rdnr. 18; BGH, Urt. v. 11.10.1973 - VII ZR 96/72, WM 1973, 1376; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1995, 501).
  • OLG Düsseldorf, 05.03.2007 - 24 U 144/06

    Vorliegen eines unternehmensbezogenen Mietvertrags

    Der Kläger geht zutreffend davon aus, dass ein Architekt grundsätzlich tauglicher Empfänger eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens sein kann (BGH WM 1973, 1376; OLG Düsseldorf NJW-RR 1995, 501; Palandt/Heinrichs, BGB, 66. Auflage, § 147 Rn. 9).
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