Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 08.08.1994

Rechtsprechung
   OLG Köln, 24.06.1994 - 19 U 272/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,5712
OLG Köln, 24.06.1994 - 19 U 272/93 (https://dejure.org/1994,5712)
OLG Köln, Entscheidung vom 24.06.1994 - 19 U 272/93 (https://dejure.org/1994,5712)
OLG Köln, Entscheidung vom 24. Juni 1994 - 19 U 272/93 (https://dejure.org/1994,5712)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PflVG § 3 Nr. 1, 2; ZPO § 286
    Versicherungsvertrag: Beweislast für das Vorliegen eines Unfalles

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Versicherungsnehmer; Haftpflichtversicherung; Verkehrsunfall; Darlegen und Beweisen des Anspruchs; Schaden am Fahrzeug; Verabredung zum Unfall; Überzeugung des Gerichts; Rechtsgutsverletzung

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 546
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.12.1977 - VI ZR 36/76

    Schadensersatz auf Grund eines Verkehrsunfalls - Sittenwidrigkeit der

    Auszug aus OLG Köln, 24.06.1994 - 19 U 272/93
    Ausgangspunkt ist, dass die Klägerin als Anspruchsstellerin zunächst darzulegen und nach dem Bestreiten durch die Beklagten zu beweisen hat, dass erstens der von ihr behauptete Unfall stattgefunden hat und zweitens hierdurch der von ihr behauptete Schaden am Fahrzeug verursacht wurde (vgl. BGH VersR 1978, 865).
  • BGH, 13.12.1977 - VI ZR 206/75

    Zu den Beweislastproblemen bei einem fingiertem Unfall und zur

    Auszug aus OLG Köln, 24.06.1994 - 19 U 272/93
    B. vom 3.11.1992 (Blatt 67 ff d.A.) das Unfallereignis und die Ursächlichkeit von behauptetem Unfallereignis und geltend gemachten Schaden substantiiert bestritten hat, bleibt es bei der vollen Darlegungs- und Beweislast der Klägerin als Anspruchsstellerin für den objektiven Tatbestand der Rechtsgutverletzung, mithin den behaupteten Unfall und die Ursächlichkeit des geltend gemachten Schadens (vgl. BGH NJW 1978, 2154, 2156).
  • OLG Saarbrücken, 04.12.2014 - 4 U 36/14

    Beweislast bei Kfz-Unfall: Behauptung der Beschädigung eines geparkten Fahrzeugs

    Mithin ist auch der Beweis für das den Anspruch begründende Schadensereignis erst dann erbracht, wenn das Gericht die volle Überzeugung gewonnen hat, dass sich der Unfall in der vom Kläger nach Ort und Zeit beschriebenen Weise tatsächlich zutrug (Senat OLGR 2009, 394; NJW-RR 2012, 356, 357; 2013, 1498; 1499; Urt. v. 08.05.2014 - 4 U 393/11 - 124 -, juris Rn. 37; ebenso OLG Köln NJW-RR 1995, 546; Kaufmann in Geigel, Der Haftpflichtprozess 26. Aufl. Kap. 25 Rn. 10; Heß/Burmann NJW 2014, 1154, 1155).
  • OLG Saarbrücken, 24.08.2005 - 5 W 244/05

    Ausbleiben eines Zeugen: Kostenauferlegung und Verhängung von Ordnungsmitteln bei

    Teilt das Gericht dem Zeugen nämlich den Gegenstand der Vernehmung nicht mit, liegt eine ordnungsgemäße Ladung nicht vor und sind Ordnungsmittel unzulässig (OLG Celle, NJW 1977, S. 540; OLG Celle, OLGR 1994, S. 286 ff; KG, NJW 1976, S. 719; OLG Frankfurt, MDR 1979, S. 236; LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 4.8.2004, 6 Ta 171/04 sowie Beschl. v. 4.2.1992, 9 Ta 13/92; LAG Hessen, Beschl. v. 11.8.1983, 3 Ta 225/83; Baumbach-Lauterbach-Hartmann, aaO, § 273, Rdnr. 24 m.w.N.; Zöller-Greger, ZPO, 25. Aufl., § 273, Rdnr. 10 m.w.N.; Münchener-Kommentar-Damrau, ZPO, 1992, § 380, Rdnr. 3, m.w.N.).
  • OLG Köln, 09.07.2003 - 13 U 162/02
    Da streitig ist, dass sich das behauptete Unfallereignis vom 08.02.2000 überhaupt zugetragen hat und dass die vom Kläger geltend gemachten Fahrzeugschäden hierauf zurückzuführen sind, obliegt es nach allgemeinen Beweisgrundsätzen dem Kläger, den äußeren Tatbestand der Rechtsgutverletzung - den behaupteten Unfallhergang - sowie die Ursächlichkeit für das Zustandekommen und den Umfang der geltend gemachten Schäden zu beweisen (BGHZ 71, 339 = NJW 1978, 2154; OLG Hamm, NJW-RR 1987, 1239; OLG Köln, OLGR 1994, 286 = NJW-RR 1995, 546).
  • LG Essen, 16.04.2002 - 12 O 604/00
    Soweit der Beklagte sowohl das von dem Kläger dargestellte Unfallereignis als auch die Ursächlichkeit dieses Geschehens für den geltend gemachten Schaden bestreitet, trägt der Kläger die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der behauptete Unfall stattgefunden hat und hierdurch der behauptete Schaden eingetreten ist (vgl. dazu OLG Köln, NJW-RR 1995, 546).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 08.08.1994 - 5 W 60/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,5370
OLG Köln, 08.08.1994 - 5 W 60/94 (https://dejure.org/1994,5370)
OLG Köln, Entscheidung vom 08.08.1994 - 5 W 60/94 (https://dejure.org/1994,5370)
OLG Köln, Entscheidung vom 08. August 1994 - 5 W 60/94 (https://dejure.org/1994,5370)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 935; ZPO § 940
    Unzulässige Leistungsverfügung gegen Krankenversicherer

  • rechtsportal.de

    ZPO §§ 935 940
    Keine einstweilige Verfügung gegen private Krankenversicherung - Versicherung, Krankenversicherung, Leistungsverfügung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 546
  • VersR 1995, 1464
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Köln, 01.09.2004 - 5 W 99/04

    Verfahrensrecht; Versicherungsrecht

    Die vorläufige Befriedigung des Hauptanspruchs, um die es hier im wesentlichen geht, kann nur ausnahmsweise beansprucht werden, wenn der Gläubiger auf die sofortige Erfüllung dringend angewiesen ist und die Erwirkung eines Titels im ordentlichen Verfahren wegen der unvermeidlichen zeitlichen Verzögerung nicht zumutbar ist, weil zwischenzeitlich irreversible Fakten geschaffen würden oder der Verweis auf das ordentliche Verfahren praktisch einer Rechtsverweigerung gleichkäme ( vgl. Senat, NJW-RR 95, 546 ).
  • OLG Saarbrücken, 20.04.2016 - 5 U 7/16

    Private Krankenversicherung: Kostenübernahmeanspruch für eine Behandlung mit

    Die vorläufige Befriedigung des Hauptanspruchs, um die es hier geht, kann nur ausnahmsweise dann beansprucht werden, wenn der Anspruchsteller darlegt und glaubhaft macht, dass er auf die sofortige Erfüllung seines geltend gemachten Anspruchs dringend angewiesen und die Erwirkung eines Titels im Hauptverfahren wegen der unvermeidlichen zeitlichen Verzögerung nicht zumutbar ist, weil zwischenzeitlich irreversible Fakten geschaffen würden oder der Verweis auf das ordentliche Verfahren praktisch einer Rechtsverweigerung gleichkäme (vgl. OLG Köln, VersR 1995, 1464 zu den Voraussetzungen einer Leistungsverfügung gegen den Krankenversicherer).
  • LG Dortmund, 25.02.2016 - 2 O 213/15

    Gefahrumstandsausschlussklausel in privater Krankheitskostenvollversicherung

    Für die Noteinweisung ("Notfall" OLG Köln r+s 1995, 74; OLG Hamm VersR 1982, 137; Prölss/Martin/Voit, VVG, 29. Aufl. 2015, MB/KK 2009 § 4 Rn. 77) gelten strenge Voraussetzungen.
  • OLG Koblenz, 23.11.2005 - 10 U 1559/05

    Befriedigung des Hauptsacheanspruchs im einstweiligen Verfügungsverfahren - hier:

    Die Befriedigung des Hauptsacheanspruchs, um die es hier geht, kann nur ausnahmsweise beansprucht werden, wenn der Gläubiger auf die sofortige Erfüllung dringend angewiesen ist und die Erwirkung eines Titels im ordentlichen Verfahren wegen der unvermeidlichen zeitlichen Verzögerung nicht zumutbar ist, weil zwischenzeitlich irreversible Fakten geschaffen würden oder der Verweis auf das ordentliche Verfahren praktisch einer Rechtsverweigerung gleichkäme (vgl. Senat VersR 2005, 392; OLG Köln VersR 1995, 1464).
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