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OLG Hamm, 13.12.1994 - 7 U 151/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit von Wildschadenspauschalen in Jagtpachtverträgen; Wildschadenersatz als Teil des Mietzinses
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Keine pauschale Abgeltung für Wildschäden - Nordrhein-Westfalen verliert vor Gericht gegen den Pächter eines Jagdbezirks
Verfahrensgang
- LG Hagen, 13.07.1994 - 8 O 91/94
- OLG Hamm, 13.12.1994 - 7 U 151/94
Papierfundstellen
- NJW-RR 1995, 624
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 28.05.1984 - III ZR 231/82
Formularmäßige Vereinbarung eines Zinses bei Rückstand des Darlehensschuldners
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 03.12.1991 - XI ZR 77/91
Verbot von mit Leerräumen versehenen Formularklauseln
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LG Wuppertal, 14.02.1991 - 17 O 244/90 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 08.10.1998 - III ZR 278/97
Formularmäßige Vereinbarung einer Wildschadenspauschale in einem Vertrag über die …
Insoweit verbietet sich hier auch ein Vergleich mit etwa in Jagdpachtverträgen enthaltenen Regelungen über die Abgeltung von Wildschäden (vgl. dazu OLG Hamm NJW-RR 1995, 624); daran vermag auch das Vorbringen des Prozeßbevollmächtigten des Klägers in der Revisionsverhandlung bezüglich der Ähnlichkeiten der Gestaltung des vorliegenden Vertrages über die Erteilung einer Jagderlaubnis mit einem Jagdpachtvertrag nichts zu ändern. - OLG Celle, 05.12.2001 - 7 U 209/00
Jagdpachtvertrag; Rückzahlungsanspruch; Wildschadenspauschale; Inhaltskontrolle ; …
Denn diese in dem Vertrag enthaltene Bestimmung über die Zahlung einer Pauschale zur Abgeltung von Wildschäden an den Grundstücken des Verpächters, bei der es sich um eine allgemeine Geschäftsbedingung im Sinne des § 1 Abs. 1 AGBG handelt, schneidet dem Kläger als Pächter die Möglichkeit ab, den Beweis zu führen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger als die vereinbarte Pauschale ist (vgl. OLG Celle, OLG-Report 1998, 123/124; - für eine Eigenjagd - auch OLG Hamm, NJW-RR 1995, 624; - auch für eine Eigenjagd -). - OLG Köln, 19.11.1997 - 11 U 59/97 Anders als in einem vom Oberlandesgericht Hamm - Urteil vom 13.12.1994 - 7 U 151/94 - entschiedenen Fall ist die Frage des Wildschadensersatzes nicht zum Gegenstand einer besonderen vertraglichen Bestimmung gemacht worden, die neben der Zahlung eines Entgelts eine Schadensersatzregelung für Wildschäden vorsah, sondern vielmehr in das einheitlich festgesetzte Entgelt des Klägers für die Jagdausübung kalkulatorisch eingeflossen.
- OLG Stuttgart, 11.01.2001 - 13 U 140/00
Abwälzung der Kosten zur Wildschadensverhütung als Preisbestandteil in …
Das OLG Hamm, auf dessen Entscheidung (veröffentlicht in NJW-RR 1995, 624) sich die Kläger berufen haben, hat im dortigen Fall, bei dem es um eine Wildschadenspauschale ging, eine Untersuchung der Frage unterlassen, ob es sich insoweit um eine nur eingeschränkt überprüfbare Preisabrede handelt.