Rechtsprechung
   BayObLG, 29.06.1994 - 1Z AR 31/94   

Kurzfassungen/Presse

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW-RR 1995, 635
  • Rpfleger 1995, 339



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Wird zitiert von ... (7)  

  • OLG Frankfurt, 24.02.2005 - 21 AR 133/04  

    Verfahrensrecht - Gerichtsstand bei Wohnsitzwechsel des Schuldners

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bestimmung der (hier: örtlichen) Zuständigkeit ist der Zeitpunkt des Eingangs der Akten (§ 696 Absatz 1 Satz 4 ZPO) bei dem Streitgericht (Zöller-Vollkommer, Zivilprozessordnung, 25. Auflage, Randnummern 5 und 7 zu § 696; Zöller-Herget aaO Rdnr. 3 zu § 4; Zöller-Greger aaO Rdnr. 2 zu § 261; BayObLG, NJW-RR 1995, 635 und Senat, Beschluss vom 22.5.02, 21 AR 104/01 zur örtlichen sowie OLG Frankfurt NJW-RR 1992, 1341, 1995, 831 und 1996, 1403 zur sachlichen Zuständigkeit).

    Ein Wahlrecht kann jedoch auch erst nach Beantragung des Mahnbescheids und - wie vorliegend - noch nach dessen Zustellung entstehen (vgl. BayObLG MDR 1995, 312 = NJW-RR 1995, 635).

  • BGH, 16.11.2006 - IX ZR 206/03  

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die internationale

    Dahin stehen kann dabei, ob die Rechtshängigkeit entsprechend Art. 30 EuGVVO oder nach § 696 ZPO zu beurteilen ist (vgl. BGH, Urt. v. 30. März 2006 - VII ZR 249/04, ZIP 2006, 1013, 1014, z.V.b. in BGHZ 167, 83); denn die Klage galt nach § 696 ZPO grundsätzlich mit dem Eingang der Akten beim Landgericht (vgl. BGH, Urt. v. 16. Oktober 2003 - IX ZR 167/02, WM 2004, 472, 474; BayObLG NJW-RR 1995, 635, 636; ZIP 2003, 1863, 1864; Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO 27. Aufl. § 696 Rn. 7; a.A. Musielak/Voit, ZPO 4. Aufl. § 696 Rn. 4) am 18. August 2000 als erhoben.
  • BayObLG, 17.07.2003 - 1Z AR 75/03  

    Verfahrensrecht - Verweisung: Bindungswirkung trotz Verstoß gegen Willkürverbot?

    Die von Zöller/ Vollkommer § 38 Rn. 12a angeführte Entscheidung des Senats NJW-RR 1995, 635 betrifft den Sonderfall einer vor Abgabe des Rechtsstreits durch das Mahngericht getroffenen und dem Mahngericht mitgeteilten, von diesem jedoch rechtsfehlerhaft (vgl. § 696 Abs. 1 Satz 1 ZPO) nicht beachteten Gerichtsstandsvereinbarung, der hier nicht gegeben ist.
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  • BayObLG, 17.07.2002 - 1Z AR 74/02  

    Verfahrensrecht - Bindungswirkung einer Verweisung

    b) Die Abgabe an ein "anderes Gericht" (§ 696 Abs. 1 Satz 1 ZPO) scheidet jedoch aus, wenn die Abgabe an das im Mahnbescheid bezeichnete Gericht vollzogen ist (BayObLG aaO; Zöller/Vollkommer § 696 Rn. 3; zum - hier nicht gegebenen - Sonderfall eines vom Mahngericht nicht beachteten übereinstimmenden Abgabeverlangens vgl. BayObLG NJW-RR 1995, 635).
  • BayObLG, 09.09.2002 - 1Z AR 109/02  

    Zuständigkeitsstreit bei Streitgenossenschaft im Mahnverfahren vor Durchführung

    Dies ist vereinbar mit dem Grundsatz, dass ein Wahlrecht nach § 35 ZPO (nur) bis zur Rechtshängigkeit ausgeübt werden kann (Wieczorek/ Schütze/Hausmann § 35 Rn. 4, 7); denn die Rechtshängigkeit tritt nach h. M. erst durch die Abgabe ein (BayObLG NJW-RR 1995, 635/636; Zöller/Vollkommer § 696 Rn. 5 und 6).
  • BayObLG, 10.04.2003 - 1Z AR 32/03  

    Abgabeverlangen bei Übergang vom Mahn- in das Streitverfahren - Bindungswirkung

    Der Sonderfall eines vom Mahngericht nicht beachteten übereinstimmenden Abgabeverlangens (vgl. BayObLG NJW-RR 1995, 635) ist vorliegend nicht gegeben.
  • LG Nürnberg-Fürth, 28.07.2011 - 6 O 3296/10  

    Zum Bestehen vertraglicher Zahlungsansprüche gegenüber dem Geschäftsführer einer

    Zwar ist eine Gerichtsstandsvereinbarung in diesem Verfahrensstadium grundsätzlich zulässig (vgl. BayObLG, NJW-RR 1995, 635).
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