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   OLG Düsseldorf, 24.02.1994 - 10 U 122/93   

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https://dejure.org/1994,3548
OLG Düsseldorf, 24.02.1994 - 10 U 122/93 (https://dejure.org/1994,3548)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.02.1994 - 10 U 122/93 (https://dejure.org/1994,3548)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. Februar 1994 - 10 U 122/93 (https://dejure.org/1994,3548)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 139 § 315 § 319
    Umfang der Hinweispflicht des Gerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 636
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 18.02.1993 - 10 U 114/92
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.02.1994 - 10 U 122/93
    Die Hinweispflicht des Gerichtes gemäß § 139 ZPO entfällt nur dann, wenn das Parteivorbringen nicht nur ergänzungsbedürftig, sondern gänzlich substanzlos ist (Senat, NJW 1993, 2543 ).
  • OLG Hamm, 15.10.1987 - 18 U 50/87

    Scheitern eines Anspruchs auf Maklerprovision mangels Erbringung einer für den

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.02.1994 - 10 U 122/93
    Als Anerkenntnis im Sinne des § 208 BGB ist das rein tatsächliche Verhalten des Schuldners gegenüber dem Gläubiger zu werten, aus dem sich das Bewußtsein vom Bestehen des Anspruches unzweideutig ergibt (Palandt/Heinrichs, Kommentar zum BGB , 52. Aufl., § 208 , Rdnr. 2 mit Hinweis auf BGHZ 58, 104 und NJW-RR 1988, 685).
  • BGH, 27.10.1955 - II ZR 310/53

    Berichtigung eines Berufungsurteils

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.02.1994 - 10 U 122/93
    Ist das Urteil eines Kollegialgerichts von einem Richter versehentlich mitunterzeichnet worden, der bei der Beratung und Beschlußfassung nicht mitgewirkt hatte, so kann der Mangel dadurch beseitigt werden, daß die Unterschrift des Richters gestrichen und die unrichtige Angabe die Mitwirkung des Richters durch Berichtigungsbeschluß korrigiert wird (Zöller/Vollkommer, Kommentar zur ZPO , 18. Aufl., § 315 , Rdnr. 2 und § 319 Rdnr. 13 jeweils mit Hinweis auf BGHZ 18, 350 = NJW 1955, 1919).
  • OLG Düsseldorf, 09.05.2008 - 22 U 191/07

    Rechtsnatur von Fristen für die Bauausführung; Anforderungen an die Darlegung der

    Indes bedarf es einer Aufklärung nicht, wenn sich das Vorbringen der Partei als völlig substanzlos darstellt ( vgl. BGH NJW 1982, 1708, 1710; OLG Düsseldorf NJW-RR 1995, 636 ).
  • BayObLG, 27.03.2003 - 1Z AR 28/03

    Gerichtsstand der unerlaubten Handlung bei Betrug an einem Bankkunden

    Diese Klagen waren nach vorangegangenem Mahnverfahren mit Abgabe der Akten an das Landgericht Hof rechtshängig geworden (vgl. BayObLG NJW-RR 1995, 636).

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Zuständigkeit - und gegebenenfalls ihre Verfestigung nach § 261 Abs. 3 Nr. 2 ZPO - ist bei vorangegangenem Mahnverfahren der des Akteneingangs beim Streitgericht gemäß § 696 Abs. 1 Satz 4 ZPO; die Zurückbeziehung auf die Zustellung des Mahnbescheids (§ 696 Abs. 3 ZPO) bleibt insoweit außer Betracht (BayObLG NJW-RR 1995, 636).

  • OLG Nürnberg, 25.03.1999 - 8 U 4317/98

    Rechtzeitigkeit der Zahlung bei vereinbartem Teilerlass

    Der Senat ist insoweit auch zu keiner weiteren Aufklärung gemäß § 139 Abs. 1 ZPO verpflichtet, weil das Vorbringen der Beklagten insoweit völlig substanzlos ist (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 95, 636; Stein-Jonas-Leipold, a.a.O., Rdz. 12 zu § 139 ZPO , m.w.N.).
  • OLG Köln, 29.03.1996 - 20 U 185/95

    Sittenwidrigkeit eines Time-Sharing-Vertrags

    Aus der von dem Kläger zitierten Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 21.10.1994 (NJW-RR 1995, 636) ergibt sich, daß die Anlage des C. L. C. in M. d. S. unterteilt ist in zwei Bereiche, nämlich denjenigen der sogenannten Gold-Appartements und den übrigen Teil mit dem geringeren Standard einer Drei-Sterne-Anlage.
  • BayObLG, 30.10.2003 - 1Z AR 112/03

    Voraussetzungen für Gerichtsstandsbestimmung im negativen Kompetenzkonflikt -

    Das ist nicht der Fall, weil nach Aktenlage weder das Landgericht München II noch das Landgericht Berlin in dem gemäß § 696 Abs. 1 Satz 4 ZPO für die Zuständigkeitsprüfung maßgeblichen Zeitpunkt des Eingangs der Akten beim Streitgericht (vgl. BayObLG NJW-RR 1995, 636; Zöller/Vollkommer ZPO 24. Aufl. § 696 Rn. 6, 7) zuständig gewesen ist.
  • BayObLG, 12.08.2002 - 1Z AR 100/02

    Wirksame Verweisung aufgrund Auslegung unzutreffender Gerichtsbezeichnung -

    Dieser ist satzungsmäßig festgelegt (§ 3 Abs. 1, § 4a GmbHG) und befand sich ausweislich des vorgelegten Handelsregisterauszugs schon vor dem Jahr 2001, in dem der für die Zuständigkeitsprüfung maßgebliche Zeitpunkt liegt (vgl. § 696 Abs. 1 Satz 4 ZPO; BayObLG NJW-RR 1995, 636; Zöller/Vollkommer § 696 Rn. 6, 7), in Berlin.
  • LG Braunschweig, 06.11.2009 - 8 O 856/09

    Verlust des Ankermieters = Mietmangel?

    Vorbringen, dass nicht nur ergänzungsbedürftig, sondern substanzlos ist, gibt - jedenfalls im Anwaltsprozess - keine Veranlassung zu richterlicher Aufklärungstätigkeit (vergleiche OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.02.1994, 10 U 122/93 ; BGH, Urteil vom 22.04.1982, VII ZR 160/81 , jeweils zitiert nach JURIS).
  • OLG Köln, 29.03.1996 - 20 U 185/85

    Vermittlung des Kaufs eines Time-Sharing-Nutzungsrechts an einer Ferienwohnanlage

    Aus der von dem Kläger zitierten Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 21.10.1994 (NJW-RR 1995, 636) ergibt sich, daß die Anlage des Clubs C. in M. d. S. unterteilt ist in zwei Bereiche, nämlich denjenigen der sogenannten Gold-Appartements und den übrigen Teil mit dem geringeren Standart einer Drei-Sterne-Anlage.
  • LG Koblenz, 06.08.2004 - 2 AR 15/04

    Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses wegen örtlicher Unzuständigkeit

    Erst mit Eingang der Akten beim Amtsgericht Diez ist der Rechtsstreit rechtshängig geworden im Sinne des § 261 Abs. 3 Nr. 2 ZPO (KG MDR 2002, 1147, KG NJW-RR 1999, 1011; OLG Frankfurt, NJW-RR 1995, 831; BayObLG NJW-RR 1995, 636).
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