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   OLG Karlsruhe, 21.01.1994 - 18a W 38/93   

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https://dejure.org/1994,11419
OLG Karlsruhe, 21.01.1994 - 18a W 38/93 (https://dejure.org/1994,11419)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21.01.1994 - 18a W 38/93 (https://dejure.org/1994,11419)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21. Januar 1994 - 18a W 38/93 (https://dejure.org/1994,11419)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 9
    Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für Deliktsklagen gegen Arbeitnehmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unerlaubte Handlung; Arbeitsverhältnis; Zuständigkeit der Arbeitsgerichte; Partei; Arbeitgeber

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 64
  • VersR 1994, 834
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LAG Baden-Württemberg, 07.12.2015 - 3 Ta 21/15

    Rechtsweg - Abhilfeentscheidung - Kammerbesetzung - unerlaubte Handlung im

    Sie waren lediglich gleichzeitig in derselben Halle tätig, ohne, wie in einem vom Oberlandesgericht Karlsruhe entschiedenen Fall (OLG Karlsruhe 21. Januar 1994 - 18a W 38/93 - NJW-RR 1995, 64), bei der Durchführung von Sicherheitsmaßnahmen oder in anderer Weise zusammengewirkt zu haben.
  • OLG Hamm, 23.09.1999 - 6 W 31/99

    Streitigkeit aus einer unerlaubten Handlung ; Zulässigkeit des Rechtsweges zu den

    Die hier allein in Betracht kommende Alternative der Streitigkeit aus einer unerlaubten Handlung setzt zwar nicht voraus, daß die Parteien beim selben Arbeitgeber beschäftigt sind (vgl. OLG Karlsruhe - Senat Freiburg - NJW-RR 95, 64 m. w. N.).
  • OLG Oldenburg, 15.09.1998 - 5 W 160/98

    Abgrenzung der sachlichen Zuständigkeit zwischen ordentlichen Gerichten und

    Die Parteien waren lediglich gleichzeitig auf derselben Baustelle tätig, ohne, wie in dem vom OLG Karlsruhe entschiedenen Fall (NJW-RR 1995, S. 64) - bei der Durchführung von Sicherheitsmaßnahmen oder in anderer Weise zusammenzuwirken.
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