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   BGH, 28.03.1995 - X ARZ 1088/94   

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BGH, 28.03.1995 - X ARZ 1088/94 (https://dejure.org/1995,2253)
BGH, Entscheidung vom 28.03.1995 - X ARZ 1088/94 (https://dejure.org/1995,2253)
BGH, Entscheidung vom 28. März 1995 - X ARZ 1088/94 (https://dejure.org/1995,2253)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 702
  • MDR 1995, 951
  • BB 1995, 2029
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.01.1993 - X ARZ 845/92

    Ausübung des Wahlrechts bei Angabe des Streitgerichts im Mahnbescheidantrag -

    Auszug aus BGH, 28.03.1995 - X ARZ 1088/94
    Der Senatsbeschluß vom 19. Januar 1993 (- X ARZ 845/92, NJW 1993, 1273) steht dem nicht entgegen.
  • BGH, 26.07.2001 - X ARZ 69/01

    Negativer Kompetenzkonflikt zwischen Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit

    Im Verfahren nach § 36 ZPO ist von mehreren einander widersprechenden und nicht offensichtlich rechtsfehlerhaften Verweisungsbeschlüssen allerdings in der Regel der zeitlich erste als maßgeblich angesehen worden (vgl. BGH, Beschl. v. 06.10.1993 - XII ARZ 22/93, NJW-RR 1994, 126, Sen.Beschl. v. 28.03.1995 - X ARZ 1088/94, NJW-RR 1995, 702; vgl. auch Greger/ Heinemann, EWiR 2000, 529, 530).
  • OLG München, 12.01.2018 - 34 AR 110/17

    Garantenstellung bei Prospekthaftung

    Bei der Beurteilung, ob ein die Willkür begründender schwerer Rechtsfehler vorliegt, ist nur derjenige Vortrag zu berücksichtigen, der zum Zeitpunkt des Erlasses des Verweisungsbeschlusses vorgetragen war (BGH NJW-RR 1995, 702; KG, OLG-Report KG 2008, 209; Zöller/Greger § 281 Rn. 17).
  • OLG Hamm, 26.09.2016 - 32 Sa 55/16

    Zulässigkeit eines Antrags des Beklagten auf Bestimmung des gemeinsam zuständigen

    Im Verfahren nach § 36 ZPO ist schon bei Vorliegen von mehreren einander widersprechenden Verweisungsbeschlüssen innerhalb einer Gerichtsbarkeit der zeitlich erste maßgeblich (vgl. BGH, Beschluss vom 28.03.1995 - X ARZ 1088/94, juris Rn. 10; BGH, Beschluss vom 26. Juli 2001 - X ARZ 69/01, juris Rn. 24; Greger in Zöller, a.a.O., § 281 ZPO Rn. 19).
  • KG, 19.09.2007 - 2 AR 38/07

    Verweisungsbeschluss: Prüfungspunkte einer fehlenden Bindungswirkung wegen

    Der Beurteilung, ob ein solcher Fehler vorliegt, ist der Sachverhalt zu Grund zu legen, den die Parteien dem Gericht vortragen (BGH NJW-RR 1995, 702 [702]); die befassten Gerichte sind nicht gehalten, von Amts wegen Ermittlungen zur Feststellung der Zuständigkeit vorzunehmen.

    Zudem ist bei der o.g. Beurteilung nur derjenige Vortrag zu berücksichtigen, der zum Zeitpunkt des Erlasses des Verweisungsbeschlusses vorgetragen war (BGH NJW-RR 1995, 702 [702]; OLG Naumburg, OLGR 2007, 563 [563], Leitsatz 3; Greger in Zöller, a.a.O.).

  • OLG Naumburg, 28.03.2001 - 5 AR 1/01

    Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit des Insolvenzgerichts nach Sitzverlegung

    Soweit eines der beteiligten Gerichte die Sache nach § 281 Abs. 2 Satz 5 ZPO bindend an das andere verwiesen hat, ist deshalb letzteres als das zuständige Gericht zu bestimmen (BGH FamRZ 1994, 437 f.; MDR 1995, 951 f.).
  • OLG Naumburg, 12.06.2001 - 1 AR 10/01

    Verweisung des Rechtsstreits - objektive Willkürlichkeit - "gespaltene örtliche

    Die Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses entfällt jedoch dann, wenn dieser jeder rechtlichen Grundlage entbehrt und objektiv willkürlich erscheint (vgl. BGH BB 1995, 2029; NJW 1993, 1273; BGH FamRZ 1988, 155).
  • OLG Naumburg, 04.01.2001 - 1 AR 54/00

    Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit für die Durchführung eines Rechtstreits

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  • KG, 11.10.2007 - 2 AR 41/07

    Örtliche Zuständigkeit: Prüfung der Willkürlichkeit eines Verweisungsbeschlusses;

    Der Beurteilung, ob ein solcher Fehler vorliegt, ist der Sachverhalt zu Grund zu legen, den die Parteien dem Gericht vortragen (BGH NJW-RR 1995, 702 [702]); die befassten Gerichte sind nicht gehalten, von Amts wegen Ermittlungen zur Feststellung der Zuständigkeit vorzunehmen.
  • OLG Celle, 11.09.2001 - 4 AR 62/01

    Örtliche Zuständigkeit: Keine Zuständigkeitsbestimmung nach antragsgemäßer

    Die Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses wirkt im Bestimmungsverfahren fort ( vgl. BGH NJW-RR 95, 702; Zöller/Vollkommer a.a.0., Rdnr. 28).
  • OLG Naumburg, 22.04.2013 - 1 AR 15/13

    Prozesskostenhilfeverfahren: Zuständigkeitsbestimmung bei negativem

    Bei der gerichtlichen Bestimmung der Zuständigkeit sind auch eingetretene verfahrensrechtliche Bindungen zu berücksichtigen, wie sie hier aus dem Verweisungsbeschluss des Landgerichts Dessau-Roßlau und § 281 Abs. 2 Satz 4 ZPO folgen (bspw. BGH NJW-RR 1995, 702).
  • KG, 05.02.2009 - 2 AR 5/09

    Zuständigkeitsstreit: Vorliegen einer Unzuständigkeitserklärung; bei Prüfung der

  • OLG Stuttgart, 10.09.1998 - 8 AR 30/98
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Rechtsprechung
   AG Wiesbaden, 14.11.1994 - 99 C 118/94   

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https://dejure.org/1994,17843
AG Wiesbaden, 14.11.1994 - 99 C 118/94 (https://dejure.org/1994,17843)
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AG Wiesbaden, Entscheidung vom 14. November 1994 - 99 C 118/94 (https://dejure.org/1994,17843)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 702
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