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   BayObLG, 24.11.1994 - 3Z BR 180/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,3549
BayObLG, 24.11.1994 - 3Z BR 180/94 (https://dejure.org/1994,3549)
BayObLG, Entscheidung vom 24.11.1994 - 3Z BR 180/94 (https://dejure.org/1994,3549)
BayObLG, Entscheidung vom 24. November 1994 - 3Z BR 180/94 (https://dejure.org/1994,3549)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Festsetzung eines Zwangsgeldes zur Erzwingung der Vorlage von Jahresabschlüssen einer Familien-GmbH

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 798
  • BB 1995, 353
  • DB 1995, 316
  • Rpfleger 1995, 302
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.06.1957 - II ZR 15/56

    Rechtsnatur der Verwirkung

    Auszug aus BayObLG, 24.11.1994 - 3Z BR 180/94
    Es ist selbstverständlich, dass sich ein Schuldner zur Abwehr eines gegen ihn gerichteten Anspruchs nicht auf die Grundsätze von Treu und Glauben berufen kann, wenn er selbst die Belange des Berechtigten schuldhaft außer acht gelassen und dadurch die verspätete Geltendmachung des gegen ihn gerichteten Anspruchs veranlasst hat (vgl. BGHZ 25, 47/52 f.).
  • BVerfG, 09.03.1988 - 1 BvL 49/86

    Verfassungswidrigkeit des § 687 ZPO

    Auszug aus BayObLG, 24.11.1994 - 3Z BR 180/94
    Der Einzelne muss vielmehr Einschränkungen dieses Rechts im überwiegenden Allgemeininteresse hinnehmen (BVerfGE 78, 77/85).
  • OLG Frankfurt, 17.03.1993 - 23 U 63/92

    Verwendung eines im Bundesanzeiger veröffentlichten Jahresabschlusses zu

    Auszug aus BayObLG, 24.11.1994 - 3Z BR 180/94
    Jedermann soll sich ein Bild über die wirtschaftliche Lage der jeweiligen Kapitalgesellschaft machen können, um imstande zu sein, die aufgrund der Haftungsbeschränkung bestehenden Risiken abzuwägen (OLG Frankfurt BB 1993, 1842/1843).
  • OLG Köln, 08.03.1991 - 2 Wx 1/91

    Gesetzliche Voraussetzungen einer Zwangsgeldfestsetzung; Umfang der

    Auszug aus BayObLG, 24.11.1994 - 3Z BR 180/94
    Diese Publizitätspflichten dienen insbesondere dem Schutz der Gläubiger und der übrigen Teilnehmer am Wirtschaftsleben - auch des in § 335 HGB ausdrücklich aufgeführten Betriebsrats -, die so einen Einblick in die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft erhalten (vgl. OLG Köln GmbHR 1991, 423/424).
  • BayObLG, 04.11.1976 - BReg. 1 Z 119/76

    Erteilung einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung zum Abschluss eines

    Auszug aus BayObLG, 24.11.1994 - 3Z BR 180/94
    Die Angemessenheit und Zweckmäßigkeit der Entscheidung unterliegt hingegen nicht der Nachprüfung des Rechtsbeschwerdegerichts (BayObLGZ 1976, 281/284).
  • BGH, 11.03.2009 - I ZR 8/07

    Wer wird Millionär?

    Entscheidend ist, ob die Darstellung bei dem Leser eine gedankliche Beziehung zwischen dem Abgebildeten und dem beworbenen Produkt herstellt (vgl. BGH NJW-RR 1995, 798, 790 - Chris Revue; zum Namensrecht BGHZ 30, 7, 13 - Catharina Valente).
  • LG Köln, 08.10.2008 - 28 O 302/08

    Kein Verstoß gegen das Recht der informationellen Selbstbestimmung durch

    Diese Publizitätspflichten dienen insbesondere dem Schutz der Gläubiger und der übrigen Teilnehmer am Wirtschaftsleben, die so einen Einblick in die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft erhalten (vgl. BayObLG NJW-RR 1995, 798; OLG Köln NJW-RR 1992, 486).

    Jedermann soll sich ein Bild über die wirtschaftliche Lage der jeweiligen Kapitalgesellschaft machen können, um imstande zu sein, die aufgrund der Haftungsbeschränkung bestehenden Risiken abzuwägen (vgl. LG Frankfurt NZI 2007, 294, 295; BayObLG NJW-RR 1995, 798; OLG Frankfurt a.M., BB 1993, 1842, 1843).

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