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   BayObLG, 23.02.1995 - 2Z BR 113/94   

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BayObLG, 23.02.1995 - 2Z BR 113/94 (https://dejure.org/1995,2164)
BayObLG, Entscheidung vom 23.02.1995 - 2Z BR 113/94 (https://dejure.org/1995,2164)
BayObLG, Entscheidung vom 23. Februar 1995 - 2Z BR 113/94 (https://dejure.org/1995,2164)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG § 16; GBO § 22, § 29 Abs. 1
    Quittung des Verwalters über Bezahlung einer hypothekarisch gesicherten Forderung der Wohnungseigentümer zur Löschung der Hypothek ausreichend

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Die notarielle Beglaubigung einer löschungsfähigen Quittung gem. § 29 Abs.1 S. 1 Grundbuchordnung (GBO) ist ausreichend; Berechtigung des Verwalters zur Vertretung der im Grundbuch eingetragenen Gläubiger bei der Empfangnahme von Zahlungen und Erteilung der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO § 22, § 29 Abs. 1; WEG § 16
    Zur Löschung einer Zwangssicherungshypothek zugunsten einer Wohnungseigentümergemeinschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 852
  • DNotZ 1995, 627
  • Rpfleger 1995, 410
  • BayObLGZ 1995, 103
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (14)

  • BayObLG, 15.10.1984 - BReg. 2 Z 55/84

    Eintragung einer Zwangssicherungshypothek für eine Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus BayObLG, 23.02.1995 - 2Z BR 113/94
    Nach der vom Senat vertretenen Meinung (BayObLGZ 1984, 198/206 f.; 1984, 239/242 f.; ebenso Weitnauer WEG 7. Aufl. § 1 Rn. 4 c ff., insbesondere 4 m und 4 n; Augustin WEG § 27 Rn. 23; Palandt/Bassenge § 1 WEG Rn. 14; a.A. vor allem Bärmann/Pick WEG 6. Aufl. § 1 Rn. 39; Henke/Niedenführ/Schulze WEG 2. Aufl. § 21 Rn. 3; Röll Handbuch für Wohnungseigentümer und Verwalter 5. Aufl. S. 28) stehen gemeinschaftliche Forderungen gegen Dritte den Wohnungseigentümern in schlichter Rechtsgemeinschaft gemäß § 741 ff. BGB zu; die Mitberechtigung eines Wohnungseigentümers daran geht mit einem Wechsel in der Mitgliedschaft durch Veräußerung der Wohnung oder infolge Zuschlags in der Zwangsversteigerung nicht kraft Gesetzes auf den neuen Wohnungseigentümer über Entsprechendes gilt für Ansprüche der Wohnungseigentümer gemäß § 16 Abs. 2 WEG , wenn es sich bei ihnen auch streng genommen nicht um gemeinschaftliche Forderungen im Sinne von § 741 ff. BGB handelt (vgl. Weitnauer "Partner im Gespräch" Bd. 21 S 59/66 f.).

    (3) Die löschungsfähige Quittung der Verwalterin reicht also zum Nachweis dafür aus, daß die im Grundbuch eingetragenen Sicherungshypotheken auf den Beteiligten zu 1 als Eigentümer des Hälfteanteils übergegangen sind; der Senat halt die im Beschluß vom 15.10.1984 (BayObLGZ 1984, 239/244) geäußerten Zweifel nicht aufrecht.

  • BGH, 07.05.1991 - XI ZR 244/90

    Formularmäßige Vereinbarung eines Entgelts für die Ausfertigung von

    Auszug aus BayObLG, 23.02.1995 - 2Z BR 113/94
    Damit ist der Nachweis gemäß § 22 GBO geführt, daß die Hypotheken nicht mehr den eingetragenen Gläubigern zustehen; diese brauchen bei der Löschung nicht mehr mitzuwirken (vgl. BGHZ 114, 330/333 f.; KG NJW 1973, 56/57; Demharter GBO 21. Aufl. Rn. 21, KEHE/Ertl GBR 4. Aufl. Rn. 23 und 24, Meikel/Böttcher GBR 7. Aufl. Rn. 48 und 49, jeweils zu § 27).
  • OLG Köln, 16.05.1994 - 2 Wx 15/94

    Wohnungseigentümergemeinschaft als Berechtigte

    Auszug aus BayObLG, 23.02.1995 - 2Z BR 113/94
    Daran, daß gemäß § 1115 Abs. 1 BGB alle Wohnungseigentümer als Gläubiger einer Zwangssicherungshypothek in das Grundbuch eingetragen werden müssen (ebenso OLG Celle Rpfleger 1986, 484; OLG Köln Rpfleger 1994, 496) hält der Senat aber fest.
  • OLG Celle, 23.06.1986 - 4 W 102/86
    Auszug aus BayObLG, 23.02.1995 - 2Z BR 113/94
    Daran, daß gemäß § 1115 Abs. 1 BGB alle Wohnungseigentümer als Gläubiger einer Zwangssicherungshypothek in das Grundbuch eingetragen werden müssen (ebenso OLG Celle Rpfleger 1986, 484; OLG Köln Rpfleger 1994, 496) hält der Senat aber fest.
  • BayObLG, 15.07.1988 - BReg. 2 Z 59/88

    Löschung einer Auflassungsvormerkung aufgrund eines notariell beurkundeten bzw.

    Auszug aus BayObLG, 23.02.1995 - 2Z BR 113/94
    Notarielle Beglaubigung reicht nicht nur dann aus, wenn die "sonstige zu der Eintragung erforderliche Erklärung" als solche Grundlage der Eintragung ist; sie genügt auch dann, wenn durch die Erklärung der Nachweis einer besonderen Eintragungsvoraussetzung geführt werden soll, etwa im Zusammenhang mit § 22 GBO (vgl. BayObLG MittRhNotK 1988, 96/97; BayObLG DNotZ 1989, 363/364; KG KGJ 53 A 141/144).
  • OLG Zweibrücken, 18.12.1990 - 3 W 188/90

    Prüfungskompetenz des Beschwerdegerichts bei Anfechtung einer Zwischenverfügung

    Auszug aus BayObLG, 23.02.1995 - 2Z BR 113/94
    Soweit die Vorinstanzen die Löschungsbewilligung der eingetragenen Hypothekengläubiger verlangen, kann die Zwischenverfügung schon aus formellen Gründen keinen Bestand haben (vgl. BayObLGZ 1988, 229/231; BayObLG MittBayNot 1990, 307; OLG Zweibrücken OLGZ 1991, 153 f.).
  • BayObLG, 18.03.1993 - 2Z BR 108/92

    Anspruch auf Erklärung eines Eigentümerbeschlüsse einer Eigentümerversammlung

    Auszug aus BayObLG, 23.02.1995 - 2Z BR 113/94
    In den Entscheidungen BayObLGZ 1992, 210/213 f. und WuM 1993, 486 hat der Senat im Anschluß an das Kammergericht (WuM 1992, 327 ) seine frühere Rechtsprechung (WuM 1991, 443) zu § 16 Abs. 5 WEG aufgegeben.
  • BayObLG, 12.06.1991 - BReg. 2 Z 49/91

    Streit über die den Abrechnungen maßgeblichen Wohnflächen; Ungültigerklärung von

    Auszug aus BayObLG, 23.02.1995 - 2Z BR 113/94
    In den Entscheidungen BayObLGZ 1992, 210/213 f. und WuM 1993, 486 hat der Senat im Anschluß an das Kammergericht (WuM 1992, 327 ) seine frühere Rechtsprechung (WuM 1991, 443) zu § 16 Abs. 5 WEG aufgegeben.
  • BayObLG, 30.06.1988 - BReg. 2 Z 64/88

    Ausschluß der Zwischenverfügung bei fehlender Eintragungsbewilligung

    Auszug aus BayObLG, 23.02.1995 - 2Z BR 113/94
    Soweit die Vorinstanzen die Löschungsbewilligung der eingetragenen Hypothekengläubiger verlangen, kann die Zwischenverfügung schon aus formellen Gründen keinen Bestand haben (vgl. BayObLGZ 1988, 229/231; BayObLG MittBayNot 1990, 307; OLG Zweibrücken OLGZ 1991, 153 f.).
  • KG, 30.03.1992 - 24 W 6339/91
    Auszug aus BayObLG, 23.02.1995 - 2Z BR 113/94
    In den Entscheidungen BayObLGZ 1992, 210/213 f. und WuM 1993, 486 hat der Senat im Anschluß an das Kammergericht (WuM 1992, 327 ) seine frühere Rechtsprechung (WuM 1991, 443) zu § 16 Abs. 5 WEG aufgegeben.
  • BayObLG, 20.06.1990 - BReg. 2 Z 64/90

    Zur Sicherung eines Rückübereignungsanspruchs durch Auflassungsvormerkung

  • BGH, 02.12.1977 - I ZR 29/76

    Anspruch aus einer Speditionsversicherung - Voraussetzungen der Haftungsbefreiung

  • BayObLG, 25.06.1992 - 2Z BR 25/92

    Inhalt der Jahresgesamtabrechnung

  • BayObLG, 25.07.1984 - BReg. 2 Z 108/83

    Begründung einer Mithaftung des Erstehers; Verpflichtung des Eigentümers zur

  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von

    Hier wird einerseits die Auffassung vertreten, gemeinschaftliche Forderungen gegen Dritte stünden den Wohnungseigentümern in schlichter Rechtsgemeinschaft nach §§ 741 ff. BGB zu und die Mitberechtigung ginge nicht kraft Gesetzes auf den Erwerber über (BayObLGZ 1995, 103, 107 m.w.Nachw.).

    Unabhängig von der Frage des Übergangs soll der Verwalter andererseits berechtigt sein, Erfüllungsleistungen in jedem Fall entgegenzunehmen und z. B. eine löschungsfähige Quittung zu erteilen (BayObLG NJW-RR 1995, 852 f.; Demharter, ZfIR 2001, 957 f.).

  • BGH, 15.03.2007 - V ZB 1/06

    Umlegung von Verfahrenskosten auf die Wohnungseigentümer; Aufteilung von

    Dieser Vorrang der gerichtlichen Kostenentscheidung ist allgemein anerkannt (BayObLGZ 1992, 210, 213 f.; 1995, 103, 107; WE 1994, 118, 119; NZM 1999, 862, 863; NJW-RR 2002, 158, 159; KG, ZMR 1987, 386, 387 f.; NJW-RR 1992, 845; OLG Düsseldorf, ZMR 2003, 228, 229; OLG Frankfurt, NJW-RR 2006, 519, 520; OLG Hamm, OLGZ 1989, 47, 49; OLG Köln, WE 1997, 428, 429; ZfIR 2003, 683; vgl. auch Senat, BGHZ 115, 253, 256 und BGH, Urt. v. 2. Juli 1998, IX ZR 51/97, NJW 1998, 3279 f.; ebenso Staudinger/Bub, aaO, § 16 WEG Rdn. 60, 182; Staudinger/Wenzel, aaO, § 47 WEG Rdn. 6; MünchKomm-BGB/Engelhardt, 4. Aufl., § 16 WEG Rdn. 8; Pick, in Bärmann/Pick/Merle, aaO, § 16 Rdn. 149; Merle, ebenda, § 47 Rdn. 9 und WE 1991, 4, 6; Weitnauer/Gottschalg, aaO, § 16 Rdn. 60; Niedenführ, in Niedenführ/Schulze, WEG, 7. Aufl., § 16 Rdn. 44; Bader, DWE 1991, 86, 90; Becker, MietRB 2004, 25, 28; Drasdo, ZfIR 2002, 1002, 1003; Schmid, ZMR 1989, 361, 362; Schnauder, WE 1992, 30, 36 f.; Sturhahn, NZM 2004, 84, 85) und auch in den hier zu beurteilenden Jahresabrechnungen beachtet worden.
  • OLG Nürnberg, 04.11.2020 - 15 W 3330/20

    Ausschlagung eines Vermächtnisses

    Insbesondere genügt eine notarielle Beglaubigung im Sinne von § 29 Abs. 1 Satz 1 GBO (auch einer Wissenserklärung über einen tatsächlichen Vorgang wie der Entgegennahme von etwas) auch dann, wenn durch die Erklärung der Nachweis einer besonderen Eintragungsvoraussetzung geführt werden soll, wie dies im Zusammenhang mit § 22 GBO gerade der Fall ist (BayObLG, Beschluss vom 23.02.1995 - 2Z BR 113/94 -, juris Rn. 7; Beschluss vom 15.07.1988 - BReg …
  • OLG Frankfurt, 11.08.2005 - 20 W 56/03

    Wohneigentum: Aufnahme der Rechtsverfolgungskosten in der Jahresgesamtabrechnung,

    Zwar sind diese Ausgaben nach nunmehr herrschender Auffassung in die Jahresgesamtabrechnung aufzunehmen (vgl. Senat OLGR 1997, 26; Kammergericht NJW-RR 1992, 845; BayObLG WuM 1992, 448; WuM 1993, 486; NJW-RR 1995, 852; OLG Düsseldorf ZfIR 2002, 1000; Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 28 Rz. 50; Müller, Praktische Fragen des Wohnungseigentums, 4. Aufl., Rz. 670; Röll/Sauren, Handbuch für Wohnungseigentümer und Verwalter, 8. Aufl., Rz. 151).

    Es sind diese Kosten in den Einzelabrechnungen nur denjenigen Eigentümern aufzuerlegen, die von ihnen unter Berücksichtigung der Gerichtsentscheidung betroffen sind (vgl. Senat OLGR 1997, 26; BayObLG WuM 1992, 448; WuM 1993, 486; NJW-RR 1995, 852; OLG Köln ZfIR 2003, 683; Staudinger/Bub, a.a.O., § 16 Rz. 182; Röll/Sauren, a.a.O., Rz. 151; Müller, a.a.O., Rz. 671; Drasdo WE 1995, 298; Schnauder WE 1992, 30; Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 28 Rz. 50; Bärmann/Pick, WEG, 16. Aufl., § 16 Rz. 61).

  • OLG München, 28.02.2011 - 34 Wx 101/10

    Grundbuchverfahren: Löschung von Gesamtgrundpfandrechten an Miteigentumsanteilen

    (1) die Tatsache der Zahlung, also der Befriedigung des Gläubigers (Meikel/Böttcher § 27 Rn. 51); daraus ergibt sich, dass dieser nicht mehr Berechtigter der Hypothek und damit nicht mehr bewilligungsberechtigt ist (BayObLGZ 1995, 103/104; vgl. auch Böttcher Rpfleger 1982, 174/175);.

    Ist ihm bekannt, dass der eingetragene Gläubiger nicht der wahre - oder hier: der einzige - Berechtigte ist, so muss auch der Mitberechtigte die Löschung bewilligen (vgl. BayObLGZ 1995, 103; OLG Hamm FGPrax 2005, 58/59; Schöner/Stöber Rn. 2728).

  • OLG Frankfurt, 30.08.2004 - 20 W 440/01

    Wohnungseigentum: Mehrheitsbeschluss über die Stilllegung eines Müllschluckers

    Damit wird anerkannt, dass diese Ausgaben mit der laufenden Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums zusammenhängen (vgl. im Einzelnen BayObLG NJW-RR 1995, 852; WuM 1992, 448; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 16 Rz. 149, 63; Niedenführ/Schulze, WEG, 6. Aufl., § 28 Rz. 50; Palandt/Bassenge, BGB, 63. Aufl., § 16 Rz. 13b; Staudinger/Bub, BGB, Stand Juni 1997, § 16 WEG Rz. 182, jeweils m. w. N.).
  • BayObLG, 24.01.2001 - 2Z BR 140/00

    Löschungsfähige Quittung

    Eine löschungsfähige Quittung kann, wenn Gläubiger der Hypothek Wohnungseigentümer sind, der Verwalter abgeben (BayObLGZ 1995, 103/105 f. m. w. N.).

    Deshalb wurde der vom Senat mit seiner Entscheidung vom 23.2.1995 (BayObLGZ 1995, 103) eröffnete Weg über die löschungsfähige Quittung gewählt.

  • BayObLG, 28.11.1996 - 2Z BR 81/96

    Auflassungsvormerkung und Pfändungsvermerk

    Soll die Erklärung Grundlage für eine Eintragung (Löschung) im Grundbuch sein, bedarf sie der notariell beglaubigten Form (vgl. BayObLGZ 1995, 103, 105 f. m.w.N.).
  • OLG Nürnberg, 05.11.2020 - 15 W 3330/20

    Unrichtigkeit eines in das Grundbuch eingetragenen Testamentsvollstreckervermerks

    Insbesondere genügt eine notarielle Beglaubigung im Sinne von § 29 Abs. 1 Satz 1 GBO (auch einer Wissenserklärung über einen tatsächlichen Vorgang wie der Entgegennahme von etwas) auch dann, wenn durch die Erklärung der Nachweis einer besonderen Eintragungsvoraussetzung geführt werden soll, wie dies im Zusammenhang mit § 22 GBO gerade der Fall ist (BayObLG, Beschluss vom 23.02.1995 - 2Z BR 113/94 -, juris Rn. 7; Beschluss vom 15.07.1988 - BReg …
  • BayObLG, 30.05.1996 - 2Z BR 9/96

    Umfang der einem Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft eingeräumten

    "Ansprüche der Gemeinschaft", d.h. den Wohnungseigentümern gemeinschaftlich zustehende Ansprüche sind etwa Ansprüche gegen Dritte aus Verträgen, die der Verwalter im Namen der Wohnungseigentümer abgeschlossen hat oder Ansprüche auf Zahlung von Wohngeld gemäß § 16 Abs. 2 WEG (vgl. BGHZ 104, 197, 199, aber auch BayObLGZ 1995, 103, 10, m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 26.03.2012 - 3 Wx 64/12

    Ermessensfehlerhafte Aufrechterhaltung einer Zwischenverfügung

  • LG Frankfurt/Main, 21.10.2005 - 13 T 205/05

    Zur Löschung einer Zwangssicherungshypothek für Wohnungseigentümergemeinschaft

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