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   OLG Köln, 21.03.1994 - 12 U 189/93   

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https://dejure.org/1994,11169
OLG Köln, 21.03.1994 - 12 U 189/93 (https://dejure.org/1994,11169)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.03.1994 - 12 U 189/93 (https://dejure.org/1994,11169)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. März 1994 - 12 U 189/93 (https://dejure.org/1994,11169)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen eines formularmäßigen Vertragshändlervertrages; Kündigung des Vertrages; Vertrieb von Fahrzeugen eines anderen Herstellers ohne Einwilligung; Einschränkung des Konkurrenzverbots durch ordentliche Kündigung; Bestehen eines Konkurrenzverbots ohne ausdrückliche ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 947
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 25.02.2003 - U (Kart) 2/00

    Verpflichtung eines das Alleinvertriebsrecht für Fahrzeuge und Fahrzeugteile

    Sie bilden mit einen Maßstab für die Vereinbarkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit dem dispositiven Recht, welche zu verneinen ist, sofern durch Bestimmungen des im Streitfall zu beurteilenden Händler-Vertrages in einem nicht unerheblichem Maß in rechtlich geschützte Interessen von Vertragshändlern eingegriffen wird (vgl. auch Löwe/Graf von Westphalen/Trinkner, AGBG, Bd. III, Vertragshändlerverträge Rn 7; Ulmer/Brandner/Hensen, AGBG, 8. Aufl., Anh. §§ 9-11 AGBG, Rn. 875, 878; Wolf/Horn/Lindacher, AGB-Gesetz, 4. Aufl., § 9 AGBG, Rn. V 26; offengelassen von BGH [8. Zivilsenat] NJW 1994, 1060, 1061 - Daihatsu; von BGH [Kartellsenat] NJW-RR 1995, 1260, 1261 jedoch insoweit bestätigt, als im Rahmen einer Inhaltskontrolle anhand dispositiven Gesetzesrechts die Übereinstimmung von AGB mit den Regelungen der GVO wie selbstverständlich untersucht worden ist; ebenso OLG Köln NJW-RR 1995, 947, 948).

    Sie ist unwirksam nach § 307 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 BGB (§ 9 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 AGBG), da sie die wirtschaftliche Entfaltung eines Vertragshändlers unangemessen beschränkt und mit Grundgedanken unmittelbar anzuwendenden europäischen Rechts nicht zu vereinbaren ist (vgl. insoweit auch OLG Köln NJW-RR 1995, 947, 948; Löwe/Graf von Westphalen/Trinkner, a.a.O., Rn 19; Ulmer/Brandner/Hensen, a.a.O., Rn. 886).

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