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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 16.05.1994 - 8 W 287/93   

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https://dejure.org/1994,3898
OLG Stuttgart, 16.05.1994 - 8 W 287/93 (https://dejure.org/1994,3898)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 16.05.1994 - 8 W 287/93 (https://dejure.org/1994,3898)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 16. Mai 1994 - 8 W 287/93 (https://dejure.org/1994,3898)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unwirksamkeit der Verfügung eines den Berechtigten beerbenden Nichtberechtigten bis zur Unmöglichkeit einer Beschränkung seiner Haftung für die Nachlassverbindlichkeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 968
  • DNotZ 1995, 147
  • Rpfleger 1995, 12
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG München, 16.05.2018 - 20 U 2903/17

    Herausgabe eines Grundstücks an Nacherben

    Zum einen stellt die ganz herrschende Meinung für die Anwendbarkeit des § 185 Abs. 2 Satz 1 3. Alternative BGB darauf ab, ob die Erbenhaftung noch beschränkbar ist (OLG Stuttgart, 8 W 287/93, juris Rn. 9 ff. mwN; BayObLG 2Z BR 83/96, juris Rn. 24 mwN).
  • BayObLG, 14.11.1996 - 2Z BR 83/96

    Bindung des Grundbuchamtes an einen Erbschein; Heilung der Verfügung eines

    (4) Weiter setzt § 185 Abs. 2 Satz 1 Fall 3 BGB nach der fast einhellig vertretenen Meinung voraus, dass der Erbe die Möglichkeit verloren hat, seine Haftung auf den Nachlass zu beschränken; die Haftung für die Nachlassverbindlichkeiten muss also unbeschränkbar geworden sein (OLG Stuttgart NJW-RR 1995, 968 ; Palandt/Heinrichs Rn. 11, Erman/Brox BGB 9. Aufl. Rn. 13, MünchKomm/Schramm Rn. 64, Soergel/Leptien BGB 12. Aufl. Rn. 32, Staudinger/Gursky BGB 13. Aufl. Rn. 78 (unter Hinweis auf § 2013 BGB ), jeweils zu § 185 ; Enneccerus-Nipperdey Allgemeiner Teil des BGB 15. Aufl. Band II § 204 V 2 b; Medicus Allgmeiner Teil des BGB 4. Aufl. Rn. 1032; Ebel NJW 1982, 724/725).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 08.06.1994 - 2 Wx 5/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,2762
OLG Köln, 08.06.1994 - 2 Wx 5/94 (https://dejure.org/1994,2762)
OLG Köln, Entscheidung vom 08.06.1994 - 2 Wx 5/94 (https://dejure.org/1994,2762)
OLG Köln, Entscheidung vom 08. Juni 1994 - 2 Wx 5/94 (https://dejure.org/1994,2762)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 968
  • Rpfleger 1994, 495
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • OLG Köln, 30.08.1999 - 16 Wx 123/99

    Anforderungen an Mitglieder des Verwaltungsbeirats einer

    Der der Rechtspflegerin überreichte Schriftsatz vom 17.08.1999, auf dem im Protokoll lediglich Bezug genommen ist, hat dagegen unberücksichtigt zu bleiben, da er der Form des § 29 FGG nicht genügt (Keidel/Kuntze/Winkler/Kahl, § 29 FGG Rz. 29; OLG Köln, NJW-RR 1995, 968 f).
  • OLG Frankfurt, 10.12.2002 - 20 W 446/02

    Wohnungseigentum: Aufrechnung mit bzw. Zurückbehaltung von einer unangefochtenen

    Dem Sinn und Zweck der Mitwirkung des Rechtpflegers, nämlich im Interesse einer geordneten Rechtspflege und im Interesse der rechtssuchenden Parteien für eine rechtskundige Prüfung und Filterung des Vortrages im Rechtsbeschwerdeverfahren zu sorgen (vgl. OLG Köln Rpfleger 1990, 14 und 1994, 495; Senat, Beschluss vom 27.07.2002 -20 W 192/01- für das Grundbuchverfahren, ebenso Demharter: GBO, 24. Aufl., § 80, Rdnr. 10), wird bei einer derartigen Verfahrensweise allerdings nicht Rechnung getragen.
  • OLG Frankfurt, 25.07.2002 - 20 W 192/01

    Grundbuchsache: Weitere Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle;

    Sinn und Zweck der Mitwirkung des Rechtspflegers ist es aber, im Interesse einer geordneten Rechtspflege und im Interesse der rechtssuchenden Parteien für eine rechtskundige Prüfung und Filterung des Vortrages im Rechtsbeschwerdeverfahren zu sorgen (OLG Köln Rpfleger 1990, 14 und 1994, 495; Demharter: GBO, 24. Aufl., § 80, Rdnr. 10; Kuntze/Ertl/Herrmann/Eickmann: Grundbuchrecht, 5. Aufl., § 80 Rdnr. 18).
  • OLG Frankfurt, 24.02.2004 - 20 W 40/04

    Wohnungseigentumsverfahren: Voraussetzungen einer Wiederaufnahme

    Dem Sinn und Zweck der Mitwirkung des Rechtpflegers, nämlich im Interesse einer geordneten Rechtspflege und im Interesse der rechtssuchenden Parteien für eine rechtskundige Prüfung und Filterung des Vortrages im Rechtsbeschwerdeverfahren zu sorgen (vgl. OLG Köln Rpfleger 1990, 14 und 1994, 495; Senat, Beschluss vom 27.07.2002 ­20 W 192/01- für das Grundbuchverfahren, ebenso Demharter: GBO, 24. Aufl., § 80, Rdnr. 10), wird bei einer derartigen Verfahrensweise allerdings nicht Rechnung getragen.
  • OLG Frankfurt, 13.12.2002 - 20 W 408/02

    Wiedereinsetzung im Wohnungseigentumsverfahren: Ursächlichkeit der fehlenden

    Dem Sinn und Zweck der Mitwirkung des Rechtpflegers, nämlich im Interesse einer geordneten Rechtspflege und im Interesse der rechtssuchenden Parteien für eine rechtskundige Prüfung und Filterung des Vortrages im Rechtsbeschwerdeverfahren zu sorgen (vgl. OLG Köln Rpfleger 1990, 14 und 1994, 495; Senat, Beschluss vom 27.07.2002 -20 W 192/01- für das Grundbuchverfahren, ebenso Demharter: GBO, 24. Aufl., § 80, Rdnr. 10), wird bei einer derartigen Verfahrensweise allerdings nicht Rechnung getragen.
  • OLG Köln, 19.12.2008 - 2 Wx 51/08

    Beschwerdebefugnis im FGG -Verfahren nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

    Dieser Zweck besteht darin, die - wegen der Ausgestaltung der weiteren Beschwerde als Rechtsbeschwerde (§§ 78 GBO, 546, 559 ZPO) gebotene - sachgerechte Beratung des Beschwerdeführers sicher zu stellen und zu verhindern, dass von vornherein aussichtslose Rechtsmittel eingelegt werden (vgl. Senat, Rpfleger 1990, 14; Senat, NJW-RR 1995, 968 f.; Demharter, GBO, 26. Aufl. 2008, § 80, Rdn. 10; Meyer-Holz in Keidel/Kuntze/Winkler, Freiwillige Gerichtsbarkeit, 15. Aufl. 2003, § 29, Rdn. 30).
  • KG, 22.11.1995 - 24 W 2452/95

    Wiedereinsetzung in weitere Beschwerde

    Die sofortige weitere Beschwerde des Antragstellers vom 25. September 1995 ist gemäß §§ 22, 27, 29 FGG zulässig, nachdem die erste Beschwerdeeinlegung wegen fehlender Aufnahme der Rechtsmitteleinschränkung in das Rechtspfleger-Protokoll unzulässig war (vgl. OLG Köln NJW-RR 1995, 968).
  • OLG Frankfurt, 09.12.2002 - 20 W 429/02

    Hausgeldrückstände, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

    Dem Sinn und Zweck der Mitwirkung des Rechtpflegers, nämlich im Interesse einer geordneten Rechtspflege und im Interesse der rechtssuchenden Parteien für eine rechtskundige Prüfung und Filterung des Vortrages im Rechtsbeschwerdeverfahren zu sorgen (vgl. OLG Köln Rpfleger 1990, 14 und 1994, 495; Senat, Beschluss vom 27.07.2002 -20 W 192/01- für das Grundbuchverfahren, ebenso Demharter: GBO, 24. Aufl., § 80, Rdnr. 10), wird bei einer derartigen Verfahrensweise allerdings nicht Rechnung getragen.
  • BayObLG, 08.04.2004 - 2Z BR 72/04

    Keine Widereinsetzung bei formwidriger Beschwerde trotz gerichtlichen Hinweises

    Dessen ungeachtet hat die Antragstellerin mit ihren Schreiben vom 10., 15. und 17.3.2004 den formellen Mangel nicht behoben und auch nicht beheben können, weil die sofortige weitere Beschwerde zu Protokoll der Geschäftsstelle eine bloße Bezugnahme auf eine auf dem Postweg eingereichte oder persönlich vorgelegte Privatschrift nicht erlaubt (BayObLG Rpfleger 1995, 342; OLG Köln Rpfleger 1994, 495).
  • OLG Köln, 08.12.1998 - 16 Wx 115/98

    Einlegung der sofortigen weiteren Beschwerde ; Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auch wenn der Rechtspfleger - wie er in siner dienstlichen Äußerung ausführt - nach Kenntnisnahme von dem Entwurf die Erklärung so zu Protokoll genommen hätte, stellt der damalige Vorgang vom Sinn und Zweck der Formvorschrift des § 19 Abs. 1 S. 1 FGG her keine ordnungsgemäße Protokollierung dar (vgl. BayObLG BayObLGR 1995, 33 LS; OLG Köln - 2. ZS - RPfleger 1994, 495 = NJW-RR 1995, 968 = FGPrax 1995, 85 = OLGR 1995, 27; Bumiller/Winkler a.a.O. § 29 Anm. 4; Keidel/Kuntze, FG 13. Auflage, § 29 Rdn. 29).
  • OLG Frankfurt, 14.02.1995 - 20 W 32/95

    Frist zur Erstellung eines Nachlassverzeichnisses gemäß § 1994 Abs. Satz 1

  • OLG Frankfurt, 09.12.2002 - 20 W 428/02

    Wohnungseigentum: Aufrechnung mit bzw. Zurückbehaltung von bestandskräftig

  • BayObLG, 10.02.1995 - 2Z BR 104/94

    Widereinsetzung in den vorigen Stand wegen formunwirksamer Beschwerde durch

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