Weitere Entscheidung unten: OLG Bremen, 21.02.1995

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   OLG München, 19.12.1994 - 14 W 203/94   

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OLG München, 19.12.1994 - 14 W 203/94 (https://dejure.org/1994,6533)
OLG München, Entscheidung vom 19.12.1994 - 14 W 203/94 (https://dejure.org/1994,6533)
OLG München, Entscheidung vom 19. Dezember 1994 - 14 W 203/94 (https://dejure.org/1994,6533)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • LG Augsburg - 4 S 4309/93
  • OLG München, 19.12.1994 - 14 W 203/94

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 1023
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerfG, 18.03.1999 - 2 BvR 346/98

    Auslagenerstattung bei Erledigung der Verfassungsbeschwerde wegen Wegfalls der

    Denn die Zulässigkeit einer außerordentlichen Beschwerde gegen rechtskräftige Berufungsurteile des Landgerichts wird ganz überwiegend verneint (vgl. etwa OLG München NJW-RR 1995, S. 1023 ff.; Voßkuhle NJW 1995, S. 1377 ).
  • OLG Celle, 22.03.2000 - 2 W 30/00

    Unzulässige außerordentliche Beschwerde gegen Berufungsentscheidung des

    Eine außerordentliche Beschwerde wegen greifbarer Gesetzeswidrigkeit ist nämlich gegen einen die Berufung als unzulässig verwerfenden Beschluss des Landgerichts als Berufungsgerichts ebenso wenig statthaft wie gegen Berufungsurteile des Landgerichts (hierzu: vgl. OLG München NJW-RR 1995, 1023; Senat Beschlüsse vom 20.06.1995 -- 2 W 25/95 und 2 W 31/95).
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   OLG Bremen, 21.02.1995 - 3 U 140/94   

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OLG Bremen, 21.02.1995 - 3 U 140/94 (https://dejure.org/1995,12983)
OLG Bremen, Entscheidung vom 21.02.1995 - 3 U 140/94 (https://dejure.org/1995,12983)
OLG Bremen, Entscheidung vom 21. Februar 1995 - 3 U 140/94 (https://dejure.org/1995,12983)
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Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 1023
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • KG, 08.04.2005 - 13 U 74/04

    Geschlossener Immobilienfonds: Rechtsgeschäftliches Handeln des

    Bei Streitgenossen richtet sich die Berufung im Zweifel gegen all diejenigen, die erstinstanzlich siegreich waren (BGH NJW 2003, 3203; OLG Bremen NJW-RR 1995, 1023).
  • KG, 20.12.2005 - 13 U 26/05

    Steuerberatervertrag: Sekundärhaftung eines Steuerberaters

    Vor diesem Hintergrund ist nach Auffassung des Senates jedenfalls dann von einer unbeschränkten Berufungseinlegung gegen alle erstinstanzlich obsiegenden Streitgenossen auszugehen, wenn dem Rechtsmittelführer mit einer Beschränkung des Rechtsmittels gegen nur einen Streitgenossen erkennbar nicht gedient sein kann (so auch in vergleichbaren Fällen : Hanseatisches Oberlandesgericht Bremen NJW-RR 1995, 1023; Brandenburgisches Oberlandesgericht OLGR 1998, 219; OLG Hamm MDR 2000, 539).
  • OLG Düsseldorf, 07.06.2005 - 4 U 135/04

    Auswirkungen der Benennung nur eines von mehreren Streitgenossen der Gegenseite,

    Wird die angefochtene Entscheidung in dieser Weise in der Berufungsschrift gekennzeichnet, so liegt eine der Vorschrift des § 519 Abs. 2 ZPO genügende Bezeichnung des angefochtenen Urteils selbst dann vor, wenn es an dem Zusatz "u. a." hinter dem Namen des aufgeführten Streitgenossen fehlt (BGH NJW 1969, 928, 929; OLG Hamm MDR 2000, 539; OLGR Brandenburg 1998, 219, 220 f.; OLG Bremen NJW-RR 1995, 1023).
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