Rechtsprechung
   OLG Hamm, 04.10.1993 - 8 U 124/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,7361
OLG Hamm, 04.10.1993 - 8 U 124/93 (https://dejure.org/1993,7361)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.10.1993 - 8 U 124/93 (https://dejure.org/1993,7361)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. Oktober 1993 - 8 U 124/93 (https://dejure.org/1993,7361)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,7361) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung einer Stiftung; Wirksamkeit der Bestellung eines Sachwalters; Begriff des besonders schwerwiegenden Fehlers; Beschränkung der staatsaufsichtlichen Eingriffsmöglichkeiten auf die Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Stiftungsverwaltung; Grundsatz der Subsidarität ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 120
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 28.06.2004 - 15 W 213/04

    Auslegung einer letztwilligen Verfügung: Erbvertrag oder Ehegattentestament

    Bei der Auslegung eines Erbvertrags muss bei vertragsmäßigen Verfügungen der erklärte übereinstimmende Wille der Vertragsparteien ermittelt werden, §§ 133, 157 BGB (BGHZ 106, 359 = NJW 1989, 2885; BayObLGZ 1994, 313, 319 = NJW-RR 1995, 330; 1995, 120, 123 = NJW-RR 1995, 904; FamRZ 1997, 911); für die Auslegung einseitiger Verfügungen gelten dagegen die allgemeinen Grundsätze der Testamentsauslegung (§ 2299 Abs. 2 S. 1 BGB).
  • OLG Hamm, 09.06.2004 - 15 W 319/03

    Keine Amtspflichtverletzung bei unterbliebener Anforderung eines

    Bei der Auslegung eines Erbvertrags muss bei vertragsmäßigen Verfügungen der erklärte übereinstimmende Wille der Vertragsparteien ermittelt werden, §§ 133, 157 BGB (BGHZ 106, 359 = NJW 1989, 2885; BayObLGZ 1994, 313, 319 = NJW-RR 1995, 330; 1995, 120, 123 = NJW-RR 1995, 904; FamRZ 1997, 911); für die Auslegung einseitiger Verfügungen gelten dagegen die allgemeinen Grundsätze der Testamentsauslegung (§ 2299 Abs. 2 S. 1 BGB).
  • OLG Hamm, 09.06.2010 - 8 U 133/09

    Voraussetzungen der Einziehung eines Geschäftsanteils an einer GmbH

    Die Verfügung wäre deshalb nur dann für die im vorliegenden Verfahren zu treffende Entscheidung unbeachtlich, wenn sie gem. § 44 VwVfG Nordrhein-Westfalen an einem besonders schwerwiegenden Fehler litte und dieser bei Würdigung aller Umstände offenkundig wäre (OLG Hamm, NJW-RR 1995, S. 120, 123).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.11.1995 - 25 A 4196/92

    Berechtigung des Vorstands einer Stiftung zu deren Aufhebung und Liquidation;

    Urteil des OLG Hamm vom 4.10.1993- 8 U 124/93 - ,.
  • AG München, 04.05.2022 - 452 C 8089/21

    Außerordentliche fristlose Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses wegen

    Aufgrund dieser Obhutspflicht hat ein Mieter die Mietsache schonend und pfleglich zu behandeln sowie alles zu unterlassen, was zu einer - von dem ihm zustehenden vertragsgemäßen Gebrauch (§ 538 BGB) nicht umfassten - Verschlechterung oder einem Schaden an dieser führen kann (vgl. BGHZ 108, 1 [8] = NJW 1989, 2247; BGH, NJW-RR 1995, 120 unter II 2 a; NJW).".
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht