Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 09.06.1995 - 1 W 4/95 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, Schmähkritik; Meinungs- und Pressefreiheit des Art. 5 Abs. 1 GG; Kritische Berichterstattung auf dem Gebiet der Wohnbausanierung; Abgrenzung Werturteile/Tatsachenbehauptungen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 24.04.1995 - 3 O 18/95
- OLG Brandenburg, 09.06.1995 - 1 W 4/95
Papierfundstellen
- NJW-RR 1995, 1429
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (15)
- BGH, 07.12.1976 - VI ZR 272/75
Anspruch auf Schadensersatz wegen einer unerlaubten Handlung - Umfang der …
Auszug aus OLG Brandenburg, 09.06.1995 - 1 W 4/95
Die verfassungsrechtlich gewährleistete Meinungs- und Pressefreiheit erlaubt insoweit nach ständiger Rechtsprechung auch eine scharfe, unter Umständen sogar eine übersteigerte Kritik (BGH NJW 1974, 1762; 1977, 626; BGH LM § 847 Nr. 42 und § 823 [BD] Nr. 5; vgl. auch OLG Celle AfP 1977, 232).Die Grenze zur Rechtswidrigkeit wird erst überschritten, wenn es sich um bloße Schmähkritik handelt, bei der es dem Kritiker nicht mehr um die Sache, sondern nur oder wenigstens in erster Linie um die Kränkung des Gegners geht (BVerfG NJW 1983, 1415; BGH NJW 1977, 626).
- BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79
Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'
Auszug aus OLG Brandenburg, 09.06.1995 - 1 W 4/95
Die Grenze zur Rechtswidrigkeit wird erst überschritten, wenn es sich um bloße Schmähkritik handelt, bei der es dem Kritiker nicht mehr um die Sache, sondern nur oder wenigstens in erster Linie um die Kränkung des Gegners geht (BVerfG NJW 1983, 1415; BGH NJW 1977, 626).Das gilt auch angesichts der Benutzung starker Ausdrücke und überspitzter bzw. plakativer Wertungen, solange nicht die Grenze zu bloßer Schmähkritik überschritten wird, die den Kritisierten diffamieren soll (BVerfG NJW 1983, 1415, 1416,; 1991, 96; OLG München NJW 1992, 1323).
- BGH, 24.10.1961 - VI ZR 204/60
Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts durch Presseberichte
Auszug aus OLG Brandenburg, 09.06.1995 - 1 W 4/95
Dabei ist zu berücksichtigen, daß sich ein Geschäftsmann grundsätzlich der Kritik an seiner gewerblichen Tätigkeit stellen muß (vgl. BGH NJW 1962, 32, 33).
- BGH, 18.06.1974 - VI ZR 16/73
Ehrverletzende Werturteile - Presseveröffentlichung - Wertung - Unzulässigkeit
Auszug aus OLG Brandenburg, 09.06.1995 - 1 W 4/95
Die verfassungsrechtlich gewährleistete Meinungs- und Pressefreiheit erlaubt insoweit nach ständiger Rechtsprechung auch eine scharfe, unter Umständen sogar eine übersteigerte Kritik (BGH NJW 1974, 1762; 1977, 626; BGH LM § 847 Nr. 42 und § 823 [BD] Nr. 5; vgl. auch OLG Celle AfP 1977, 232). - BGH, 08.07.1980 - VI ZR 159/78
Ehrenscbutz gegen "verdeckte" Behauptungen
Auszug aus OLG Brandenburg, 09.06.1995 - 1 W 4/95
Wo sich Tatsachen- und Meinungselemente mischen, entscheidet, ob nach dem Gesamteindruck der Tatsachen- oder der Wertungscharakter im Vordergrund steht und überwiegt, wobei das Verständnis des Durchschnittslesers maßgebend ist (BGH NJW 1965, 329; BGHZ 78, 9; 24; OLG Frankruft NJW 1971, 471;… Erman/Ehmann, Anhang zu § 12, Rdn. 131). - BGH, 13.10.1964 - VI ZR 130/63
Marktbericht
Auszug aus OLG Brandenburg, 09.06.1995 - 1 W 4/95
Ausdrucksweisen wie "Drängeln", "Schubsen" oder "knieweich" haben von vornherein einen subjektiven Einschlag (vgl. auch RGZ 101, 338; BGH NJW 1965, 36). - OLG Frankfurt, 13.11.1970 - 16 U 89/70
Auszug aus OLG Brandenburg, 09.06.1995 - 1 W 4/95
Wo sich Tatsachen- und Meinungselemente mischen, entscheidet, ob nach dem Gesamteindruck der Tatsachen- oder der Wertungscharakter im Vordergrund steht und überwiegt, wobei das Verständnis des Durchschnittslesers maßgebend ist (BGH NJW 1965, 329; BGHZ 78, 9; 24; OLG Frankruft NJW 1971, 471;… Erman/Ehmann, Anhang zu § 12, Rdn. 131). - BGH, 23.10.1951 - 1 StR 7/50
Rechtsmittel
Auszug aus OLG Brandenburg, 09.06.1995 - 1 W 4/95
Soweit in der Rechtsprechung eine vorherige Rückfrage verlangt wird, wenn belastende Tatsachen unter voller Namensnennung mitgeteilt werden (vgl. BGH NJW 1952, 194), kann dies vorliegend auf sich beruhen, weil den Antragstellern der Inhalt des Artikels durch die Antragsgegnerin zu 2. vorab telefonisch mitgeteilt worden ist. - BayObLG, 27.07.1982 - RReg. 4 St 41/82
Auszug aus OLG Brandenburg, 09.06.1995 - 1 W 4/95
Ist das der Fall, dürfen an die Zulässigkeit öffentlicher Kritik keine überhöhten Anforderungen gestellt werden (BVerfG NJW 1982, 2655; BVerfGE 42, 163, 170; BayObLG NstZ 1983, 126). - OLG München, 14.12.1990 - 21 U 4846/90
Auszug aus OLG Brandenburg, 09.06.1995 - 1 W 4/95
Das gilt auch angesichts der Benutzung starker Ausdrücke und überspitzter bzw. plakativer Wertungen, solange nicht die Grenze zu bloßer Schmähkritik überschritten wird, die den Kritisierten diffamieren soll (BVerfG NJW 1983, 1415, 1416,; 1991, 96; OLG München NJW 1992, 1323). - BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 426/80
Einwirkung des Grundrechts der Pressefreiheit auf die bürgerlich-rechtlichen …
- BGH, 21.06.1966 - VI ZR 261/64
Verletzung des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch …
- BVerfG, 11.05.1976 - 1 BvR 163/72
Herabsetzende Werturteile
- BGH, 30.05.1974 - VI ZR 174/72
Brüning-Memoiren I
- BVerfG, 14.04.1989 - 1 BvR 1235/85
Meinungsfreiheit und persönlicher Ehrenschutz
- OLG Brandenburg, 05.02.2003 - 1 U 18/02
Grenzen der identifizierbaren Darstellung von Personen in der …
Ist der Betroffene im öffentlichen Bereich tätig, handelt es sich um einen Vorgang aus der Sozialsphäre und geht es um die Berichterstattung zu einer die breitere Öffentlichkeit interessierenden Frage, so ist eine Presseveröffentlichung unter Namensnennung im allgemeinen zulässig (Senat, NJW 1999, S. 3339, 3342 f., OLG-NL 1995, S. 247 =NJW-RR 1995, S. 1429, OLG-NL 1995, S. 73, 74 f. = NJW 1995, S. 886, 887 f.).Im vorliegenden Fall standen der Verdacht auf "Korruption" - d. h. der Bestechung/ Bestechlichkeit bzw. der Vorteilsgewährung/Vorteilsannahme (§§ 331 ff. StGB) - im Zusammenhang mit Immobiliengeschäften im Beitrittsgebiet und im Zusammenhang damit der Vorwurf unlauterer Machenschaften unter Beteiligung von Amtsträgern zum Schaden der Allgemeinheit im Raum (Mutmaßliche) Straftaten dieser Art sind von erheblicher öffentlicher Bedeutung und stoßen auf das besondere Interesse der Öffentlichkeit vor allem auch in den neuen Bundesländern und in B... In diesem Bereich kommt der Informationsaufgabe von Rundfunk und Presse ein besonderes Gewicht zu (vgl. BGHZ 143, S. 199, 207 = NJW 2000, S. 1036, 1038, Senat, OLG-NL 1995, S. 73, 74 f = NJW 1995, S. 886, 887 f., für Vorgänge im Wirtschaftsleben und Immobilienangelegenheiten im Beitrittsgebiets auch Senat, OLG-NL 1995, S. 247 = NJW-RR 1995, S. 1429, NJW 1999, S. 3339, 3342 f.).