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   OLG Koblenz, 07.05.1996 - 3 U 799/95   

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OLG Koblenz, 07.05.1996 - 3 U 799/95 (https://dejure.org/1996,2082)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 07.05.1996 - 3 U 799/95 (https://dejure.org/1996,2082)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 07. Mai 1996 - 3 U 799/95 (https://dejure.org/1996,2082)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zustandekommen eines Architektenvertrages; Honorierung der ersten drei Leistungsphasen; Entstehen einer Vergütungsverpflichtung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 631 632
    Architektenhonorar bei bloßen Vorarbeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 1045
  • BauR 1996, 888
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 28.05.1993 - 22 U 300/92

    Wann ist das Architektenhonorar vollständig verdient?

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.05.1996 - 3 U 799/95
    Grundsätzlich ist hierzu anzumerken, daß das Überschreiten eines vom Bauherren vorgegebenen Höchstbetrages der Baukosten - soweit dies das Landgericht feststellen können wird -, Planungen noch nicht gänzlich unbrauchbar oder irreparabel fehlerhaft macht (vgl. OLG Düsseldorf, BauR 1994, 133 ff.).
  • BGH, 27.10.1994 - VII ZR 217/93

    Fälligkeit des Architektenhonorars; Prüffähigkeit der Schlußrechnung

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.05.1996 - 3 U 799/95
    Grundsätzlich trifft den Auftraggeber eine Mitwirkungspflicht bei der Feststellung der anrechenbaren Kosten (vgl. auch BGH NJW 1995, 399 ).
  • BGH, 28.03.1985 - VII ZR 180/84

    Arbeiten eines Architekten auf eigenes Risiko

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.05.1996 - 3 U 799/95
    Erst wenn sein Anspruch dem Grunde nach feststeht, sind für die Berechnung seines Entgelts die Bestimmungen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure ( HOAI ) (hier in der Fassung vom 4. März 1991 - BGBl. I 533) anzuwenden (BGH NJW 1985, 2830 ).
  • OLG Düsseldorf, 20.08.2001 - 23 U 214/00

    Zur Auftragserteilung und Vergütung eines Architekten

    Die HOAI regelt diese Frage nicht; ihre Bestimmungen sind nur und erst dann zur Berechnung des Honoraranspruchs heranzuziehen, wenn dieser dem Grunde nach feststeht (BGH aaO.; BGH NJW 1985, 2830 = BauR 1985, 467, 468; KG BauR 1988, 621; OLG Koblenz NJW-RR 1996, 1045; Hesse/Korbion/Mantscheff/Vygen aaO., Rn. 6 f.).

    91; NJW-RR 1996, 83, 84; OLG Düsseldorf [22. Zivilsenat] BauR 1993, 108, 109; OLG München NJW-RR 1996, 341, 342; OLG Koblenz NJW-RR 1996, 1045; OLG Stuttgart BauR 1997, 681, 683 f.; Knacke, BauR 1990, 395, 399; Werner/Pastor aaO., Rn. 612; Hesse/Korbion/Mantscheff/Vygen, § 1 HOAI, Rn. 8).

  • OLG Düsseldorf, 20.08.2001 - 23 U 6/01

    Abschlagsforderung

    Die HOAI regelt diese Frage nicht; ihre Bestimmungen sind nur und erst dann zur Berechnung des Honoraranspruchs heranzuziehen, wenn dieser dem Grunde nach feststeht (BGHZ 136, 33, 36 f. = NJW 1997, 3017; BGH NJW 1985, 2830; KG BauR 1988, 621; OLG Koblenz NJW-RR 1996, 1045; Hesse/Korbion/Mantscheff/Vygen aaO., Rn. 6 f.).
  • OLG Frankfurt, 20.09.2005 - 22 U 210/02

    Architektenvertrag: Abgrenzung Vertragsschluss von der Begründung eines

    Dieser Vertrag hätte den gesamten Leistungsumfang der Architektenleistung erfasst, demgegenüber geht es hier nur um die Honorierung der ersten beiden Leistungsphasen, nämlich der Grundlagenermittlung und der Vorplanung (vgl. insoweit OLG Koblenz NJW-RR 1996, 1045).

    Wenn sie dies hätte verhindern wollen, hätte sie ihrerseits den Kläger von vorneherein klar und eindeutig darauf hinweisen müssen, dass sie diese Leistungen als kostenfrei ansah (vgl. OLG Koblenz NJW-RR 1996, 1045 f.).

  • OLG Bremen, 02.06.2004 - 1 U 8/04

    Architektenvertrag: Zur Frage der rechtsgeschäftlichen Vertretung des

    In der Regel kann in der Entgegennahme von Architektenleistungen durch den Auftraggeber zugleich auch eine stillschweigende Vereinbarung einer Honorarzahlungspflicht gesehen werden (OLG Hamm, NZBau 2001, 508 (508)), weil derjenige, der die Dienste eines Architekten in Anspruch nimmt, mit Vergütungspflichten rechnen muss (OLG Koblenz, NJW-RR 1996, 1045 (1045); Sprau in: Palandt, BGB, 61. Aufl., 2002, § 632 Rdnr. 5).

    Auch wenn Architektenleistungen gemeinhin nur gegen Vergütung zu erwarten sind, kann nicht pauschal davon ausgegangen werden, dass es dem Auftraggeber obliegt, von vornherein klarzustellen, dass er die von einem Architekten über die schriftliche Vertragsgrundlage hinaus erbrachten Vorarbeiten als kostenfrei ansieht (a.A. OLG Koblenz, NJW-RR 1996, 1045 (LS 3)).

  • OLG Naumburg, 21.04.2010 - 5 U 54/09

    Architektenhonorar in der Insolvenz des Auftraggebers: Darlegungs- und

    Wenn sie dies hätte verhindern wollen, hätte sie ihrerseits die Nebenintervenientin von vornherein klar und eindeutig darauf hinweisen müssen, dass sie diese Leistungen als kostenfrei ansah (OLG Koblenz, NJW-RR 1996, 1045).
  • OLG Saarbrücken, 25.05.2004 - 4 U 417/03

    Zur Frage eines konkludenten Abschlusses eines Architektenvertrages durch

    Vielmehr ist auch in diesem Fall zu prüfen, ob nach den Gesamtumständen hiervon oder von einer vergütungsfreien Akquisitionstätigkeit auszugehen ist (vgl. OLG Koblenz, NJW-RR 1996, 1045; Werner/Pastor, aaO., Rdnr. 615).
  • OLG Frankfurt, 07.12.2012 - 10 U 183/11

    Erteilung eines Architektenauftrages ("Hoffnungsinvestitionen")

    Zwar hat die Klägerin hat Leistungen bis in die Entwurfsplanung (40 % der LP 3) erbracht (vgl. hierzu OLG München NJW-RR 1996, 341; OLG Koblenz NJW-RR 1996, 1045; Locher/Koeble/Frik, Rdn. 59).
  • LG Stendal, 08.07.1999 - 22 S 269/98

    Zustandekommen eines Architektenvertrages durch schlüssiges Verhalten; Grenze

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  • OLG Frankfurt, 30.04.2012 - 24 U 63/11

    Architektenrecht: Ersatz von Aufwendungen für in Anspruch genommenes Vertrauen

    Ansonsten greift nach ständiger Rechtsprechung eine Haftung für in Anspruch genommenes Vertrauen, (vgl. z.B.: BGH III ZR 47/83, VII ZR 124/96, IX ZR 409/97, XI ZR 235/99, OLG Frankfurt, 22 U 210/02, OLG Koblenz, 3 U 799/95).
  • OLG Koblenz, 31.07.1997 - 5 U 90/97

    Kann ein Bauunternehmer für vorbereitende Planungsleistungen eine Vergütung

    Die vom LG insoweit in den Vordergrund gerückte Frage, unter welchen Voraussetzungen einem Architekten, den ein Bauherr wegen der Objektplanung konsultiert, ein Honorar zusteht (vgl. dazu BGH, NJW 1987, 2742 [2743] = LM § 632 BGB Nr. 14; OLG Koblenz, 3. ZS, NJW-RR 1996, 1045), bedarf hier jedoch keiner Entscheidung.
  • OLG Frankfurt, 29.08.2003 - 19 U 237/02

    Darlegungs- und Beweislast für den Abschluss eines Architektenvertrages

  • OLG Frankfurt, 13.02.1998 - 25 U 74/97

    Architektenrecht: Zustandekommen des Vertrages durch konkludente Handlungen der

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