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   BGH, 01.02.1996 - I ZR 90/94   

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https://dejure.org/1996,6048
BGH, 01.02.1996 - I ZR 90/94 (https://dejure.org/1996,6048)
BGH, Entscheidung vom 01.02.1996 - I ZR 90/94 (https://dejure.org/1996,6048)
BGH, Entscheidung vom 01. Februar 1996 - I ZR 90/94 (https://dejure.org/1996,6048)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unerlaubte Handlung - Transportschaden - Vertragspflichten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB §§ 241, 242, 305, 823 ff.
    Schadensersatzanspruch aus Delikt neben vertraglichen Schadensersatzansprüchen; Mangelhafte Diebstahlsicherung durch ein Beförderungsunternehmen

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 1121
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.11.1995 - I ZR 245/93

    Grob fahrlässiges Organisationsverschulden des Spediteurs; Darlegungs- und

    Auszug aus BGH, 01.02.1996 - I ZR 90/94
    Denn der Bekl. hat unabhängig von ihren Verpflichtungen aus dem Vertrag mit der Kl. zu 2 die allgemeine Verpflichtung oblegen, das ihr anvertraute fremde Eigentum, das ihr im Rahmen der Besorgung der Beförderung überlassen war, soweit möglich und zumutbar, vor Beeinträchtigungen zu schützen (vgl. BGH, NJW 1996, 545 = LM H. 4/1996 § 407 HGB Nr. 7 = TranspR 1996, 72 (74)).

    Ein derartiges Vorgehen, das das zur Besorgung übergebene Gut dem beliebigen Zugriff jedes Dritten preisgibt, der zu einem Diebstahl entschlossen ist, muß als schuldhaft, und zwar als grob fahrlässig beurteilt werden (BGH, NJW 1996, 545 = LM H. 4/1996 § 407 HGB Nr. 7 = TranspR 1996, 72 (74)).

  • BGH, 28.10.1993 - I ZR 220/91

    Verjährung von Ansprüchen im Transportrecht

    Auszug aus BGH, 01.02.1996 - I ZR 90/94
    Nach der Rechtsprechung des BGH kann ein derartiger Anspruch in echter Anspruchskonkurrenz aus demselben Sachverhalt jedoch unabhängig von einem Vertragsanspruch gegeben sein, wenn ein Verhalten nicht nur gegen eine vertraglich begründete Verpflichtung, sondern auch gegen eine allgemeine Rechtspflicht verstößt (BGHZ 116, 297 (300) = NJW 1992, 1679 = LM H. 7/1992 § 823 (L) BGB Nr. 26; BGHZ 123, 394 (398) = NJW 1994, 1220 = LM H. 3/1994 § 64 ADSp Nr. 11).
  • BGH, 12.12.1991 - I ZR 212/89

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen als unerlaubte Handlung neben solchen mit

    Auszug aus BGH, 01.02.1996 - I ZR 90/94
    Nach der Rechtsprechung des BGH kann ein derartiger Anspruch in echter Anspruchskonkurrenz aus demselben Sachverhalt jedoch unabhängig von einem Vertragsanspruch gegeben sein, wenn ein Verhalten nicht nur gegen eine vertraglich begründete Verpflichtung, sondern auch gegen eine allgemeine Rechtspflicht verstößt (BGHZ 116, 297 (300) = NJW 1992, 1679 = LM H. 7/1992 § 823 (L) BGB Nr. 26; BGHZ 123, 394 (398) = NJW 1994, 1220 = LM H. 3/1994 § 64 ADSp Nr. 11).
  • KG, 09.03.2006 - 22 W 33/05

    Bindungswirkung der Verweisung im PKH-Verfahren; Haftung des Vermieters für

    Soweit ein solches Unterlassen der Beklagten in die Zeit bis zum Inkrafttreten des Schadensrechtsänderungsgesetzes vom 19. Juli 2002 bis zum dem 31. Juli 2002 (vgl. die Übergangsvorschrift des Art. 229 § 8 Abs. 1 Nr. 2 EGBGB) fällt, könnte dies einen Schmerzensgeldanspruch der Kläger lediglich dann begründen, wenn das Unterlassen der Beklagten nicht nur gegen eine vertraglich begründete Verpflichtung, sondern darüber hinaus auch gegen eine allgemeine Rechtspflicht verstoßen und damit den Tatbestand einer unerlaubten Handlung nach § 823 BGB erfüllen würde (vgl. dazu Palandt/Sprau, BGB, 65. Aufl., Einf. Vor § 823 Rdn. 4,5 und § 823 Rdn. 48 f; BGH VersR 1961, 886; NJW-RR 1996, 1121 f; KG Urteil vom 12. Februar 1998 - 8 U 3313/97 - KGR Berlin 1998, 176 ff m. w. N.) Dies ergibt sich aber aus dem Vorbringen der Kläger nicht ohne weiteres.
  • OLG Braunschweig, 28.08.2014 - 8 U 179/12

    Nicht gesicherte Baustelle verlassen: Verkehrssicherungspflicht dauert fort!

    Mehrere Personen oder Rechtsträger können auf unterschiedlicher Grundlage nebeneinander verkehrssicherungspflichtig sein (vgl. Palandt-Sprau, BGB, 73. Aufl. 2014, § 823 Rdn. 45 und 49; BGH NJW-RR 1996, 1121 f.).
  • OLG Saarbrücken, 11.09.2012 - 4 U 193/11

    Verkehrssicherungspflichten im Speisesaal einer Reha-Klinik: Vermeidung einzelner

    Die Wahrung eines verkehrssicheren Zustandes ist nicht nur Ausfluss einer vertraglich begründeten Nebenpflicht; vielmehr deckt sich die dem Beklagten aus der vertraglichen Sonderbeziehung resultierende Schutzpflicht mit der deliktsrechtlich sanktionierten allgemeinen Rechtspflicht, so dass der streitgegenständliche Anspruch in echter Anspruchskonkurrenz aus der vertraglichen und der deliktsrechtlichen Anspruchsnorm hergeleitet werden kann (vgl. BGHZ 116, 297, 300; 123, 394, 398; Urt. v. 1.2.1996 - I ZR 90/94, NJW-RR 1996, 1121; Palandt/Sprau, BGB, 71. Aufl., § 823 Rdnr. 49).
  • KG, 12.02.1998 - 8 U 3313/97

    Anspruch eines körperbehinderten Mieters auf Schmerzensgeld bei schuldhafter

    Das wäre nur dann der Fall, wenn die Vertragspflichtverletzung gleichzeitig eine den Tatbestand des § 823 BGB ausfüllende Verletzung einer allgemeinen, zwischen allen Personen bestehenden Rechtspflicht beinhalten würde (vgl. Palandt-Thomas, BGB , 57- Aufl., Einf. vor § 823 , Rn 1, 4; Staudinger-Schäfer, BGB , 13. Aufl., Vorbem. zu §§ 823 ff, Rn 1, 3; BGH in VersR 1961, 886, in VersR 1965, 364, in NJW-RR 1996, 1121, 1122).
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