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   BayObLG, 11.04.1996 - 1Z BR 163/95   

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BayObLG, 11.04.1996 - 1Z BR 163/95 (https://dejure.org/1996,2017)
BayObLG, Entscheidung vom 11.04.1996 - 1Z BR 163/95 (https://dejure.org/1996,2017)
BayObLG, Entscheidung vom 11. April 1996 - 1Z BR 163/95 (https://dejure.org/1996,2017)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einziehung eines Erbscheins wegen Unrichtigkeit; Antrag auf Erteilung eines Erbscheins; Unwirksamkeit des Testaments wegen Testierunfähigkeit des Erblassers im Zeitpunkt der Errichtung der Verfügung; Voraussetzungen, die an die Feststellung der Testierunfähigkeit zu ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beweislast für die Testierfähigkeit eines Erblassers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 1160
  • FamRZ 1996, 1438
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (14)

  • BayObLG, 28.05.1993 - 1Z BR 7/93

    Erbrechtliche Ausgestaltung der Wirksamkeit eines handschriftlich verfassten

    Auszug aus BayObLG, 11.04.1996 - 1Z BR 163/95
    Gleiches gilt in entsprechender Anwendung der genannten Vorschrift, wenn das Testament zwar eine Zeitangabe enthält, die für deren Richtigkeit sprechende Vermutung jedoch widerlegt ist (BayObLG FamRZ 1994, 593, 594 m. w. N.).

    Der Umstand, daß der Beteiligte zu 4 Antragsteller im Erbscheinsverfahren ist, steht seiner Anhörung nicht entgegen (BayObLG FamRZ 1994, 593, 594).

  • BayObLG, 20.09.1982 - BReg. 1 Z 79/82

    Zu den Voraussetzungen der Testierfähigkeit

    Auszug aus BayObLG, 11.04.1996 - 1Z BR 163/95
    aa) Steht die Testierfähigkeit wegen einer krankhaften Störung der Geistestätigkeit in Frage, so ist, weil die Störung der Geistestätigkeit die Ausnahme bildet, ein Erblasser grundsätzlich so lange als testierfähig anzusehen, als nicht die Testierunfähigkeit zur Gewißheit des Gerichts nachgewiesen ist (BayObLGZ 1982, 309, 312; 1989, 327, 329).

    Deshalb trifft die Feststellungslast für die Testierunfähigkeit des Erblassers grundsätzlich denjenigen, der sich auf die darauf beruhende Unwirksamkeit des Testaments beruft (BayObLGZ 1982, 309, 312).

  • BayObLG, 25.01.1973 - BReg. 1 Z 83/72

    Erteilung des gemeinschaftlichen Erbscheins auf Grund des Erbvertrags;

    Auszug aus BayObLG, 11.04.1996 - 1Z BR 163/95
    Denn auch wenn sich die Erben und die Erbquoten bei gesetzlicher Erbfolge mit den im Erbschein ausgewiesenen Erben und Erbquoten decken, fehlt doch ein Antrag auf Erteilung eines Erbscheins nach der gesetzlichen Erbfolge (vgl. BayObLGZ 1973, 28).

    c) Soweit das Landgericht das Nachlaßgericht zur Erteilung eines Erbscheins aufgrund gesetzlicher Erbfolge angewiesen hat, kann seine Entscheidung schon deshalb keinen Bestand haben, weil bisher ein Erbscheinsantrag mit diesem Inhalt nicht vorliegt (vgl. BayObLGZ 1973, 28 und Palandt/Edenhofer § 2353 Rn. 41).

  • BayObLG, 06.11.1995 - 1Z BR 56/95

    Testierfähigkeit bei Aufhebung eines Erbvertrags durch gemeinschaftliches

    Auszug aus BayObLG, 11.04.1996 - 1Z BR 163/95
    Die Feststellung der Testierunfähigkeit liegt auf tatsächlichem Gebiet und kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nur eingeschränkt überprüft werden (vgl. BayObLGZ 1995, 383, 388 m. w. N.).
  • BayObLG, 05.07.1990 - BReg. 1a Z 26/90

    Antrag auf Erteilung des Erbscheins; Entbehrlichkeit der Testamentsauslegung bei

    Auszug aus BayObLG, 11.04.1996 - 1Z BR 163/95
    Auf der Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse hat es den in erster Instanz als Gutachter eingeschalteten Landgerichtsarzt gehört und sodann die gutachtliche Stellungnahme eines besonders erfahrenen Arztes für Psychiatrie eingeholt (vgl. BayObLG 1995, 383, 389 und BayObLG NJW-RR 1990, 1419, 1420).
  • BayObLG, 13.06.1994 - 1Z BR 130/93

    Einziehung eines Erbscheins wegen Unrichtigkeit; Zulässigkeit einer Entscheidung

    Auszug aus BayObLG, 11.04.1996 - 1Z BR 163/95
    Allerdings ist er nicht aufzuheben, vielmehr ist das Nachlaßgericht zu seiner Einziehung anzuweisen (vgl. BayObLGZ 1994, 169, 177).
  • BayObLG, 25.02.1993 - 1Z BR 67/92

    Aufhebung eines Erbvertrags

    Auszug aus BayObLG, 11.04.1996 - 1Z BR 163/95
    Mit.diesem Ziel ist sein Rechtsmittel statthaft (vgl. BayObLG Rpfleger 1993, 448, 449 und Palandt/Edenhofer BGB 55. Aufl. § 2353 Rn. 36) und, wie das Landgericht zutreffend angenommen hat, auch im übrigen zulässig.
  • BayObLG, 23.09.1994 - 1Z BR 91/94

    Testierfähigkeit des Erblassers; Lese- und Schreibfähigkeit des Erblassers;

    Auszug aus BayObLG, 11.04.1996 - 1Z BR 163/95
    Steht hingegen der Zeitraum fest, in dem das Testament errichtet worden ist, nicht aber, ob der Erblasser zu irgendeinem Zeitpunkt während dieses Zeitraums testierunfähig war, so verbleibt es bei dem Grundsatz, daß die Feststellungslast für die Testierunfähigkeit des Erblassers derjenige zu tragen hat, der sich auf die darauf beruhende Unwirksamkeit des Testaments beruft (BayObLG FamRZ 1995, 898, 899).
  • BayObLG, 03.08.1989 - BReg. 1a Z 56/88

    Weitere Beschwerde des Ehemannes der Verstorbenen gegen die Erteilung des

    Auszug aus BayObLG, 11.04.1996 - 1Z BR 163/95
    aa) Steht die Testierfähigkeit wegen einer krankhaften Störung der Geistestätigkeit in Frage, so ist, weil die Störung der Geistestätigkeit die Ausnahme bildet, ein Erblasser grundsätzlich so lange als testierfähig anzusehen, als nicht die Testierunfähigkeit zur Gewißheit des Gerichts nachgewiesen ist (BayObLGZ 1982, 309, 312; 1989, 327, 329).
  • BayObLG, 24.07.1984 - BReg. 1 Z 41/84

    Erbschein; Beschwerde; Beschwerdebefugnis; Erbe; Vorbescheid

    Auszug aus BayObLG, 11.04.1996 - 1Z BR 163/95
    Für die Formgültigkeit kommt es nur darauf an, daß eine die gesamten Erklärungen nach dem Willen des Erblassers deckende Unterschrift vorhanden ist (BayObLGZ 1965, 258, 262 und 1984, 194, 196; vgl. auch BayObLG FamRZ 1990, 1399, 1400).
  • BayObLG, 13.02.1990 - BReg. 1a Z 61/89

    Zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung nicht mehr im Vollbesitz der geistigen

  • BayObLG, 01.08.1979 - BReg. 1 Z 16/79
  • BayObLG, 09.07.1965 - BReg. 1b Z 3/65
  • BayObLG, 28.11.1974 - BReg. 1 Z 94/73

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer weiteren Beschwerde; Anforderungen an

  • OLG Jena, 04.05.2005 - 9 W 612/04

    Zeitweile Testierunfähigkeit bei einem nicht datierbaren Testament

    Ist jedoch das Testament nicht datiert und auch nicht aufgrund sonstiger Umstände datierbar, trifft die Feststellungslast denjenigen, der Rechte hieraus für sich in Anspruch nimmt, wenn feststeht, dass der Erblasser zu irgendeinem Zeitpunkt während des in Betracht kommenden Zeitraums der Testamentserrichtung testierunfähig war, § 2247 Abs. 5 BGB analog (vgl. BayObLG FamRZ 2005, 308, 310; NJW-RR 2003, 297, 299; NJW-RR 1996, 1160, 1161; FamRZ 1994, 593, 594; Palandt/Edenhofer, § 2229, Rn. 13; Bamberger/Roth/Litzenburger, BGB, § 2229, Rn. 14; Münchener Kommentar-Hagena, § 2229, Rn. 64; Soergel/Mayer, BGB, 13. Aufl., § 2229, Rn. 36; Staudinger/Baumann, BGB, 2003, § 2229, Rn. 61; Dittmann/Reimann/Bengel, Testament und Erbvertrag, 4. Aufl., § 2229, Rn. 22).
  • BayObLG, 24.03.2005 - 1Z BR 107/04

    Testierfreiheit und Einflüsse interessierter Dritter - tatrichterliche Prüfung

    Deshalb trifft die Feststellungslast für die Testierunfähigkeit des Erblassers grundsätzlich denjenigen, der sich auf die darauf beruhende Unwirksamkeit des Testaments beruft (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 1438/1439 m. w. N.).
  • BayObLG, 14.09.2001 - 1Z BR 124/00

    Testierunfähigkeit

    Schließlich wird zu beachten sein, dass, je nach dem, wie eine etwaige Beweisaufnahme hinsichtlich des Zeitpunkts, zu dem das Testament tatsächlich verfasst wurde, ausfällt, die Frage nach der Testierunfähigkeit u. U. für einen anderen Zeitpunkt gestellt werden muss und eine Umkehr der Feststellungslast für die Testierunfähigkeit entsprechend § 2247 Abs. 5 Satz 1 BGB in Betracht kommt (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 1438/1439; 1994, 593/594).
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