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   OLG Frankfurt, 06.02.1996 - 20 W 570/95   

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https://dejure.org/1996,6815
OLG Frankfurt, 06.02.1996 - 20 W 570/95 (https://dejure.org/1996,6815)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06.02.1996 - 20 W 570/95 (https://dejure.org/1996,6815)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06. Februar 1996 - 20 W 570/95 (https://dejure.org/1996,6815)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Universität des Saarlandes (Pressemitteilung)

    Beschwerden der Eheleute Dr. Jürgen Schneider und Claudia Schneider gegen die Eröffnung des Konkurses zurückgewiesen

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Jürgen Schneider

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 1200
  • ZIP 1996, 556
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Köln, 03.01.2000 - 2 W 270/99

    Beschwerdefrist bei öffentlicher Bekanntmachung

    Für das Verfahren nach der Konkursordnung ist daher allgemein anerkannt, daß die Frist zur Einlegung einer sofortigen Beschwerde nach § 73 Abs. 3 KO im Fall der öffentlichen Bekanntmachung einer Entscheidung stets mit dem in § 76 Abs. 1 Satz 2 KO bezeichneten Zeitpunkt beginnt, eine Zustellung an einen Beteiligten in diesem Fall also weder erforderlich noch ausreichend ist, um die Beschwerdefrist in Lauf zu setzen (vgl. OLG Celle, KTS 1972, 264; OLG Frankfurt/M., NJW-RR 1996, 1200 = ZIP 1996, 556; OLG Hamm, ZIP 1993, 777; OLG Stuttgart, ZZP 79 [1966], 305 [307]; LG Frankfurt/M., ZIP 1995, 1836; Kilger/Karsten Schmidt, Insolvenzgesetze, 17. Aufl. 1997, § 76 KO, Anm. 2; Kuhn/Uhlenbruck, KO, 11. Aufl. 1994, § 76, Rdn. 4; Onusseit, EWiR § 109 KO 2/93 [S. 603]).
  • OLG Celle, 02.03.2000 - 2 W 15/00

    Ausschluss der Rücknahme des Insolvenzantrags nach Erlass des

    Zwar liegt inzwischen eine Entscheidung des OLG ... (Beschl. v. 03.01.2000 - 2 W 70/99 -) vor, in dem das OLG für den Beginn der Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde gegen den Eröffnungsbeschluss die individuelle Zustellung des Beschlusses an den Schuldner und nicht die öffentliche Bekanntmachung für maßgeblich erklärt hat, obwohl die bisherigen Auffassungen zur Konkursordnung (vgl. etwa OLG Celle, KTS 1972, 264; OLG Hamm, ZIP 1993, 777; OLG Frankfurt/Main, NJW-RR 1996, 1200 = ZIP 1996, 556; Kilger/Karsten Schmidt, Insolvenzgesetze, 17. Aufl., § 76 KO Anm. 2; Kuhn/Uhlenbruck, KO, 11. Aufl., § 76 Rn. 4; Hess, KO, 6. Aufl., § 76 Rn. 5; Jaeger/Weber, KO. 8. Aufl., § 76 Rn. 5) und die überwiegenden Meinungen zur InsO (s. Hess, InsO, § 9 Rn. 11; Kirchhof, In: Heidelberger Kommentar zur Insolvenzordnung, § 9 Rn. 7 sowie § 34 Rn. 10; Prütting, In: Kübler/Prütting, InsO, § 9, Rn. 15; a. A. nur Becker, in: Nerlich/Römermann, InsO, § 9, Rn. 25) ganz einhellig von der Maßgeblichkeit der öffentlichen Bekanntmachung ausgingen und ausgehen.
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