Rechtsprechung
KG, 12.06.1996 - 24 U 690/96 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,9335) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für den Auszahlungsanspruch auf angefallene Hinterlegungszinsen; Legitimation der Hinterlegungsstelle im Hinblick auf das Verlangen nach Freigabeerklärungen der Beteiligten; Begriff des "Beteiligten" im Sinne der Hinterlegungsordnung; Inhaltliche ...
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 31.10.1995 - 13 O 168/95
- KG, 12.06.1996 - 24 U 690/96
Papierfundstellen
- NJW-RR 1996, 1202
- Rpfleger 1996, 518
Wird zitiert von ... (4)
- BayObLG, 25.06.2020 - 1 VA 43/20
Zum Nachweis der Erbenstellung im Hinterlegungsverfahren
Zu der Herausgabe der Zinsen muss ebenfalls die Empfangsberechtigung nach Art. 20 Abs. 1 Nr. 2 BayHintG nachgewiesen sein (vgl. zu § 8 HintO: KG, Urt. v. 12. Juni 1996, 24 U 690/96, [juris Rn. 16]). - OLG Frankfurt, 13.11.2017 - 8 U 28/15
Argentinische Inhaberschuldverschreibung: Aushändigung der Schuldverschreibung …
Die Hinterlegungsstelle, der materiell-rechtliche Ermittlungen versagt sind (vgl. KG, Urteil vom 12.06.1996 - 24 U 690/96, juris), hat daher in Bezug auf den Kläger offenbar die Voraussetzungen des § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 der am 2. August 2010 noch geltenden Hinterlegungsordnung als gegeben erachtet. - OLG Naumburg, 07.03.2001 - 10 VA 1/01
Hinterlegungssachen - Entscheidungen der Amtsgerichte - Anfechtung - Verzinsung …
Für den Fall, dass sich dieser Antrag auf tatsächlich erzielte Zinsen bezöge, wäre der Beteiligte auf den zivilrechtlichen Klageweg zu verweisen gewesen (vgl. KG NJW-RR 1996, 1202). - OLG Düsseldorf, 26.02.1999 - 22 U 69/98
Schadensersatz; Ertragseinbuße; Verjährung; Eigentumsverletzung; …
Die für die Abgrenzung zwischen den nach § 639 BGB und den nach § 195 BGB verjährenden Ansprüchen auf Ersatz von Mangelfolgeschäden letztlich maßgebliche, an Leistungsobjekt und Schadensersatz orientierte Güter- und Interessenabwägung (vgl. BGH NJW-RR 1996, 1202, 1206), führt zu keinem anderen Ergebnis.