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Rechtsprechung
   OLG München, 21.09.1995 - 29 U 1793/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,3237
OLG München, 21.09.1995 - 29 U 1793/95 (https://dejure.org/1995,3237)
OLG München, Entscheidung vom 21.09.1995 - 29 U 1793/95 (https://dejure.org/1995,3237)
OLG München, Entscheidung vom 21. September 1995 - 29 U 1793/95 (https://dejure.org/1995,3237)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettwerbsrechtliche Zulässigkeit der Werbung mit einem vierwöchigen kostenlosen Probebezug einer Zeitschrift; Grenzen einer noch zulässigen Erprobungsphase; Unterschiedliche Beurteilungsmaßstäbe für eine etablierte Zeitschrift und ein neues Produkt; Differenzierte ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 1216 (Ls.)
  • NJW-RR 1996, 490
  • afp 1996, 84
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • KG, 10.09.1999 - 5 U 4241/99

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit eines preisreduzierten Probeabonnements einer

    So passen die von der Antragstellerin zitierten Entscheidungen schon deshalb nicht, weil sie jeweils an eine Gratislieferung anknüpfen (BGH GRUR 1982, 56 - Bäckerfachzeitschrift; GRUR 1996, 778 - Stumme Verkäufer; OLG Koblenz NJW-RR 1988, 422; OLG Hamburg GRUR 1988, 135 - Steckaktion; OLG München NJW-RR 1996, 490 - Probelesen; 809 - Angebot und Anliegen; OLG Schleswig WRP 1996, 57; vgl. auch KG AfP 1997, 726, 727).
  • LG München I, 07.04.2004 - 33 O 5243/04
    d) Schließlich besteht die Gefahr, dass sich Mitkonkurrenten zur Nachahmung veranlasst sehen könnten, um im Wettbewerb Schritt zu halten (vgl. BGH WRP 1974, 547, 550 - Colgate; OLG München NJW-RR 1996, 490, 491 - Probelesen).
  • LG München I, 07.04.2004 - 33 O 5050/04

    Premiere darf Nachfolgezeitschrift nicht kostenlos verteilen

    d) Schließlich besteht die Gefahr, dass sich Mitkonkurrenten zur Nachahmung veranlasst sehen könnten, um im Wettbewerb Schritt zu halten (vgl. BGH WRP 1974, 547, 550 - Colgate; OLG München NJW-RR 1996, 490, 491 - Probelesen).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 22.08.1995 - 2 U 29/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,7539
OLG Hamburg, 22.08.1995 - 2 U 29/94 (https://dejure.org/1995,7539)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 22.08.1995 - 2 U 29/94 (https://dejure.org/1995,7539)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 22. August 1995 - 2 U 29/94 (https://dejure.org/1995,7539)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf vorzeitigen Erbausgleich gegen kanadischen Vater; Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte; Vermögensrechtliche Ansprüche gegen im Inland wohnsitzlose Person; Deckungskapital für einie Lebensversicherung als Vermögenswert im Inland; Verlagerung des ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 1216 (Ls.)
  • NJW-RR 1996, 203
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 19.11.1985 - IVa ZR 145/84

    Erbrecht eines deutschen nichtehelichen Kindes nach seinem ausländischen Vater;

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  • BGH, 02.07.1991 - XI ZR 206/90

    Voraussetzungen der internationalen Zuständigkeit der Vermögensbelegenheit

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  • BAG, 18.06.1971 - 5 AZR 13/71

    Internationale Zuständigkeit - Angerufenes Arbeitsgericht - Berufungsinstanz -

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  • OLG Düsseldorf, 09.03.2006 - 5 U 2/06

    Voraussetzungen der Zuständigkeit des Oberlandesgerichts für Berufungen gegen

    Hierzu besteht auch keine Veranlassung, so dass nach Auffassung des Senat (in weitgehender Übereinstimmung mit der obergerichtlichen Rechsprechung OLG Hamburg, Urteil vom 22.08.1995 - 2 U 29/94 - NJW-RR 1996, 203; OLG Frankfurt, Urteil vom 04.06.1992- 16 U 140/91 - NJW-RR 1993, 305, 306; eingehend OLG Rostock, Urteil vom 11.11.1999, 1 U 31/98, TranspR 2000, 40ff; ebenso ausführlich BAG, Urteil vom 17.07.1997, 8 AZR 328/95, NZA 1997, 1182, 1183f = NJW 1997, 3462) ebenfalls für die Zuständigkeit nach § 23 ZPO einen hinreichenden Inlandsbezug des Rechtsstreits erforderlich ist.
  • OLG Hamm, 14.10.2003 - 28 U 82/03

    Schadensersatz wegen Schlechterfüllung anwaltlicher Vertragspflichten; Verletzung

    Das Recht sämtlicher kanadischer Provinzen und Territorien ist aber von dem aus dem Common Law stammenden Grundsatz der Nachlassspaltung beherrscht (vgl. insoweit OLG Hamburg in NJW-RR 1996, 203 [204] m.w.N.), so dass sich die Erbrechtsnachfolge der Klägerin und die Voraussetzungen, sowie die Dokumentation eines dadurch bewirkten Eigentumswechsels vorliegend grundsätzlich tatsächlich nach dem für das Grundstück maßgeblichen kanadischen Ortsrecht richtet, wenn dieses nicht wieder auf das deutsche Recht zurückverweist (vgl. Palandt-Heldrich, 61. Aufl., EGBGB Art. 25 Rdn. 1).
  • OLG Düsseldorf, 24.07.2007 - 5 U 2/06

    Arrestverfahren als ein besonderes summarisches Erkenntnisverfahren; Regelung von

    Hierzu besteht auch keine Veranlassung, so dass nach Auffassung des Senat (in weitgehender Übereinstimmung mit der obergerichtlichen Rechsprechung OLG Hamburg, Urteil vom 22.08.1995 - 2 U 29/94 - NJW-RR 1996, 203; OLG Frankfurt, Urteil vom 04.06.1992- 16 U 140/91 - NJW-RR 1993, 305, 306; eingehend OLG Rostock, Urteil vom 11.11.1999, 1 U 31/98, TranspR 2000, 40ff; ebenso ausführlich BAG, Urteil vom 17.07.1997, 8 AZR 328/95, NZA 1997, 1182, 1183f = NJW 1997, 3462) ebenfalls für die Zuständigkeit nach § 23 ZPO einen hinreichenden Inlandsbezug des Rechtsstreits erforderlich ist.
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 15.01.1996 - 7 W 22/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,9553
OLG Naumburg, 15.01.1996 - 7 W 22/95 (https://dejure.org/1996,9553)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 15.01.1996 - 7 W 22/95 (https://dejure.org/1996,9553)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 15. Januar 1996 - 7 W 22/95 (https://dejure.org/1996,9553)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Entscheidung über die Kosten bei vergleichsweiser Beendigung eines Rechtsstreits; Abgrenzung von vergleichsweiser Beendigung eines Rechtsstreits und Beendigung durch übereinstimmende Erledigungserklärungen der Parteien

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 1216
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Brandenburg, 25.07.2007 - 9 UF 91/07

    Vergleich; Kostenentscheidung: Kostenaufhebung bei fehlender Kostenregelung in

    Das bloße Fehlen einer ausdrücklichen Vereinbarung kann nicht dahin verstanden werden, dass damit zugleich die Erledigung des Rechtsstreits mit der Kostenfolge aus § 91a ZPO erklärt werden sollte (Senat, FamRZ 2003, 1573; OLG Naumburg, NJW-RR 1996, 1216; vgl. auch: Baumbach, a.a.O., § 98 Rz. 25 am Ende).
  • OLG Brandenburg, 17.10.2002 - 9 WF 169/02

    Kostenaufteilung nach Vergleich bzw. nach übereinstimmender Erledigung

    Ist aber der Rechtsstreit durch den gerichtlichen Vergleich beendet, so kann er nicht mehr durch nachträgliche Erklärungen wirksam erledigt werden (Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 60. Aufl. 2002 § 91 Rn. 92), es verbleibt bei der Kostenfolge des § 98 ZPO (OLG Naumburg, NJW-RR 1996, 1216, Thomas/Putzo, ZPO, 24. Aufl. 2002 § 98 Rn. 4 a. E., i. E. auch Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann a. a. O. sowie § 98 Rn 18, 21).
  • OLG Karlsruhe, 22.02.2010 - 4 W 84/09

    Kostenentscheidung nach Abschluss eines Prozessvergleichs ohne Kostenregelung

    Dies ist in Rechtsprechung und Literatur für die Auslegung entsprechender Prozessvergleiche weitgehend anerkannt (vgl. - für einen gleichartigen Fall - OLG Brandenburg, FamRZ 2003, 1573, 1574; ebenso BGH, NJW-RR 2006, 1000, 1001; OLG Zweibrücken, OLGR 1983, 80; OLG Naumburg, NJW-RR 1996, 1216; OLG Frankfurt, OLGR 2007, 962; OLG Brandenburg, OLGR 2008, 487; OLG Stuttgart, OLGR 2009, 75, 76; Zöller/Herget, ZPO , 28. Auflage 2010, § 98 ZPO , Rdnr. 3; Giebel in Münchener Kommentar, ZPO , 3. Auflage 2008, § 98 ZPO , Rdnr. 7; nicht ganz klar - möglicherweise anders - OLG Bremen, NJW 1968, 1238 und Baumbach/Hartmann, ZPO , 67. Auflage 2009, § 98 ZPO , Rdnr. 26).
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