Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 15.02.1995

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 13.06.1995 - U (Kart) 15/95   

Volltextveröffentlichungen

Verfahrensgang

  • LG Düsseldorf - 12 O 118/95
  • OLG Düsseldorf, 13.06.1995 - U (Kart) 15/95

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW-RR 1996, 123



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Wird zitiert von ... (13)  

  • OLG Düsseldorf, 15.11.2000 - U (Kart) 40/00  

    Begründetheit einer einstweiligen Verfügung auf Zulassung zu einer Messe

    Jener muß so dringend auf die sofortige Erfüllung seines Leistungsanspruchs angewiesen sein oder ihm müssen so erhebliche wirtschaftliche Nachteile drohen, daß ihm ein Zuwarten oder eine Verweisung auf die spätere Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach Wegfall des ursprünglichen Erfüllungsanspruchs nicht zumutbar ist (Senat, NJW-RR 1996, 123, 124; KG, WuW/E OLG 4628, 4630 - Berlin-Ausgabe des Gongs; OLG Köln, OLG Report 1999, 42, 43; OLG München, OLG Report 1996, 136; Grunsky in Stein/Jonas, Kommentar zur ZPO, 21. Aufl., vor § 935 IV Rdz. 55; Heinze in MüKo, Kommentar zur ZPO, § 935 Rdz. 184 a.E.; Schuschke in Schuschke/Walker, Vollstreckung und vorläufiger Rechtsschutz, 2. Aufl., Vorbemerkung zu § 935 Rdz. 22; M. Huber in Musielak, Kommentar zur Zivilprozeßordnung, § 940 Rdz. 14; vgl. zum Meinungsstand auch: Dunkl in Dunkl/Moeller/Baur/Feldmeier, Handbuch des vorläufigen Rechtsschutzes, 3. Aufl., Abschnitt H Rdz. 73).

    Freilich rechtfertigt sich der Erlass einer Befriedigungsverfügung im allgemeinen nicht schon alleine aus dem Umstand, daß die geschuldete Leistung nur innerhalb eines bestimmten Zeitraums vorzunehmen ist und die Erwirkung eines Titels im ordentlichen Verfahren nicht möglich ist (Senat, NJW-RR 1996, 123, 124; OLG Köln, NJW-RR 1995, 1088; Schuschke in Schuschke/Walker, a.a.O.; M. Huber in Musielak, a.a.O.; aA.: OLG Frankfurt a.M., NJW 1975,,392, 393; OLG Koblenz, WuW/E OLG 3893 - reproreife Anzeige; KG, WuW/E OLG 4628, 4630 - Berlin-Ausgabe des Gongs; Grunsky in Stein/Jonas, vor § 935 IV Rdz. 55; Vollkommer in Zöller, Kommentar zur Zivilprozeßordnung, 21. Aufl., § 940 Rdz. 6).

  • OLG Frankfurt, 11.10.2006 - 19 W 51/06  

    Einstweilige Verfügung wegen des Erwerbsschadens eines Verkehrsunfallverletzten:

    Der Eintritt lediglich vermögensrechtlicher Nachteile kann eine Notlage als Voraussetzung einer Leistungsverfügung nicht begründen (Musilak/Huber, ZPO, 4. Aufl., § 940 Rdnr. 15; Münchener Kommentar/Heinze, 2. Aufl., ZPO § 938 Rdnr. 21; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 123, 124 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 02.02.2004 - 19 U 240/03  

    Darlegungslast bei einer Unterlassungsverfügung

    Der drohende Wegfall der Erfüllbarkeit des Unterlassungsanspruchs durch Zeitablauf genügt zur Annahme eines Verfügungsgrundes nicht, der Verfügungskläger muß vielmehr darlegen, daß er dringend auf die sofortige Erfüllung seines Leistungsanspruchs angewiesen ist und ohne diese so erhebliche wirtschaftliche Nachteile erleiden würde, daß ihm ein Zuwarten oder eine Verweisung auf die spätere Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach Wegfall des ursprünglichen Erfüllungsanspruchs nicht zugemutet werden kann (OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 123, 124; vgl. auch OLG Rostock, MDR 1996, 1183; Sächs. LAG MDR 2001, 882)).
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  • OLG Düsseldorf, 29.12.2004 - U (Kart) 41/04  

    Einstweilige Verfügung und Leistungsverfügung des Möbeleinzelhandelsunternehmers

    Beim Antrag auf Erlass einer Leistungsverfügung - rechtlich also einer Vorwegnahme der Hauptsacheentscheidung - ist nach der Rechtsprechung des Senats (NJW-RR 1996, 123, WuW/E DE-R 619, 774 und 847, zuletzt: Urteil vom 25.4.03 U (Kart) 1/03, früher: WuW/E OLG 3784 und 4300) in Verfahren der einstweiligen Verfügung ein Verfügungsgrund nur in Ausnahmefällen und unter engen Voraussetzungen anzunehmen.
  • OLG Saarbrücken, 04.10.2006 - 5 U 247/06  

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Einstweilige Verfügung bei Einstellung von

    Wie in anderen Fällen einer solchen "Leistungsverfügung" auch muss der Antragsteller darlegen und glaubhaft machen, dass er dringend zur Deckung seiner grundlegenden Bedürfnisse auf die sofortige Erfüllung seines angeblichen Anspruchs angewiesen ist und ohne sie so erhebliche wirtschaftliche Nachteile erleiden würde, dass ihm ein Zuwarten oder eine Verweisung auf die spätere Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nicht zumutbar ist (OLG Düsseldorf, , NJW-RR 1996, 123).
  • OLG Düsseldorf, 26.01.2005 - U (Kart) 32/04  

    Einstweilige Verfügung: Zulässigkeit einer Leistungsverfügung betreffend die

    Im Ansatz zu Recht macht die Verfügungsbeklagte geltend, daß hier eine Leistungsverfügung beantragt worden ist, die zu einer Erfüllung und damit zu einer Vorwegnahme der Entscheidung in der Hauptsache führt, was nach ständiger Rechtsprechung des Senats nur in eng begrenzten Ausnahmefällen zulässig ist (NJW-RR 1996, 123, WuW/E DE-R 619, 774 und 847, zuletzt: Urteil vom 25.4.03 U (Kart) 1/03 und Urteil vom 29.12.04 U (Kart) 41/04, früher: WuW/E OLG 3784 und 4300).
  • OLG Saarbrücken, 20.09.2006 - 5 U 247/06  

    Fortzahlung eingestellter BUZ-Versicherungsleistungen im Wege einstweiliger

    Wie in anderen Fällen einer solchen "Leistungsverfügung" auch muss der Antragsteller darlegen und glaubhaft machen, dass er dringend zur Deckung seiner grundlegenden Bedürfnisse auf die sofortige Erfüllung seines angeblichen Anspruchs angewiesen ist und ohne sie so erhebliche wirtschaftliche Nachteile erleiden würde, dass ihm ein Zuwarten oder eine Verweisung auf die spätere Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nicht zumutbar ist (OLG Düsseldorf, , NJW-RR 1996, 123).
  • OLG München, 26.09.2012 - 7 U 3821/11  

    § 940 ZPO

    In einem solchen Fall müssen strenge Anforderungen an die Annahme gestellt werden, dass dem Verfügungskläger die vorweg genommene Anspruchsbefriedigung aus besonderen Gründen nicht versagt werden kann (vgl. OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.06.1995, NJW-RR 1996, Seite 123 f., m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 16.01.2008 - U (Kart) 23/07  
    ein späterer Schadensersatzanspruch nicht adäquat auszugleichen vermag (OLG Frankfurt MDR 2004, 1019, 1019; OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 123, 124).
  • OLG Hamm, 06.10.2011 - 5 U 127/11  

    Verfahrensrecht - Wann ist eine Befriedigung im Verfügungsverfahren zulässig?

    Die Rechtsprechung lässt über die Sicherung eines Anspruches und die vorläufige Regelung eines streitigen Rechtsverhältnisses hinaus ausnahmsweise eine teilweise Befriedigung zu, wenn der Verfügungskläger auf die sofortige Erfüllung so dringend angewiesen ist, dass er ein ordentliches Verfahren nicht abwarten kann, ohne unverhältnismäßig großen, gar irreparablen Schaden zu erleiden (vgl. OLG Köln NJW-RR 1995, 1088 und OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 123; Thomas/Putzo, 30. Aufl., § 940 Rdn. 6 und Zöller/Vollkommer, ZPO, 28. Aufl., § 940, Rdn. 6).
  • OLG Jena, 08.03.2012 - 4 W 101/12  

    Keine PKH für eine begehrte Leistungsverfügung bei fehlender Notlage (des

  • OLG Düsseldorf, 16.01.2008 - U Kart 23/07  

    Zur Frage, ob die Voraussetzungen für den Erlass einer Leistungsverfügung

  • OLG Düsseldorf, 07.07.2003 - U (Kart) 24/99  

Rechtsprechung
   BayObLG, 15.02.1995 - 2Z BR 1/95   

Volltextveröffentlichungen

Kurzfassungen/Presse

  • inselbilder.de , S. 1206 (Leitsatz)

    Wohnungseigentum - Hobbyräume - Vereinbarung - Bewirtschaftungskosten

    (Hinweis: Teil einer Urteilssammlung im PDF-Format, 6 MB)

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW-RR 1996, 12
  • NJW-RR 1996, 123



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Wird zitiert von ... (15)  

  • LG München I, 22.09.2008 - 1 S 6883/08  

    Wohnungseigentum - Voraussetzungen eines Abmahnbeschlusses

    (2) Ein solcher Abmahnbeschluss ist allerdings nicht daraufhin zu überprüfen, ob die hierin erhobenen Vorwürfe richtig sind (BayObLG NJW-RR 1996, 12, 13; Jennißen/Heinemann, WEG, § 18 Rz. 24; für die Parallelproblematik einer Abmahnung im Mietrecht auch BGH NJW 2008, 1303).

    (3) Der Abmahnbeschluss ist im Anfechtungsverfahren alleine auf seine formelle Richtigkeit hin zu überprüfen (BayObLG NJW-RR 1996, 12, 13).

    Schließlich muss das Fehlverhalten, wegen dem abgemahnt wird, nach Art und Schwere zumindest generell geeignet sein, als Grundlage für eine Entziehung gemäß § 18 WEG dienen zu können (BayObLG NJW-RR 1996, 12, 13).

    Es geht lediglich darum, die Eigentümer vor Überraschungen zu schützen und ihnen die Vorbereitung auf die Versammlung zu ermöglichen (BayObLG NJW-RR 1996, 12, 13; Spielbauer/Then, WEG, § 23 Rz. 11; Jennißen/Elzer, WEG, § 23 Rz. 51).

  • OLG Hamm, 20.12.2004 - 15 W 367/04  

    Wohnungseigentum - Öffnungsklausel der Teilungserklärung

    Dieser Zusammenhang spricht dafür, dass die Überprüfung der Abmahnung nicht anders gestaltet sein kann als diejenige des Veräußerungsverlangens nach § 18 Abs. 1 WEG selbst (so BayObLG NJW-RR 1996, 12; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 18, Rdnr. 42; MK/BGB-Engelhardt, 4. Aufl., § 18, Rdnr. 4; a.A. OLG Düsseldorf DWE 1995, 119).
  • OLG Rostock, 03.11.2008 - 3 W 5/08  

    Wohnungseigentum - Ungültigkeit eines Beschlusses über Eigentumsentziehung

    Im Ausgangspunkt zutreffend gehen sowohl das Landgericht als auch bereits das Amtsgericht davon aus, dass ein Beschluss der Eigentümergemeinschaft, mit dem - wie hier - gem. § 18 Abs. 3 WEG von einem Wohnungseigentümer die Veräußerung seines Wohnungseigentums verlangt wird, vom Gericht nur daraufhin überprüft werden kann, ob formelle Mängel beim Zustandekommen des Beschlusses vorliegen, nicht jedoch, ob das Veräußerungsverlangen materiell gerechtfertigt ist (vgl. BayObLG, Beschl. v. 04.03.1999, 2 Z BR 20/99, NJW-RR 1999, 887; Beschl. v. 15.02.1995, 2 Z BR 1/95, NJW-RR 1996, 12 m.w.N.).
mehr
  • OLG Hamburg, 07.04.2003 - 2 Wx 9/03  

    Wohnungseigentum - Abmahnung als Minus in Veräußerungsverlangen enthalten

    Vielmehr entspricht diese Auffassung der ganz herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. BayObLG WE 1996, 115, 116 = NJW-RR 1996, 12, 13 = WuM 1995, 500, 501 = DWE 1995, 106, 107; Bärmann-Pick-Merle § 18 Rz 42 am Ende; Müller, Praktische Fragen des Wohnungseigentums, 3. Aufl., Rz 378).
  • OLG Frankfurt, 29.08.2003 - 20 W 33/03  

    Wohnungseigentum - Beschwer des Abmahnbeschlusses wegen Störung des Hausfriedens

    Dies entspricht der allgemeinen Auffassung (LG Düsseldorf ZMR 1991, 314; BayObLG NJW-RR 1996, 12; Bärmann/Pick/Merle: WEG, 9. Aufl., § 18 Rdnr. 42; Palandt/Bassenge: WEG, 62. Aufl., § 18, Rdnr. 2; Niedenführ/Schulze, aaO., § 18 Rdnr. 14; Staudinger/Kreuzer: WEG, 12. Aufl. § 18 Rdnr. 17), von der abzuweichen der Senat keine Veranlassung sieht.
  • OLG Hamm, 20.12.2004 - 15 W 369/04  

    gemeinschaftsordnungsdurchbrechende Kostenverteilung im Einzelfall

    Dieser Zusammenhang spricht dafür, dass die Überprüfung der Abmahnung nicht anders gestaltet sein kann als diejenige des Veräußerungsverlangens nach § 18 Abs. 1 WEG selbst (so BayObLG NJW-RR 1996, 12; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 18, Rdnr. 42; MK/BGB-Engelhardt, 4. Aufl., § 18, Rdnr. 4; a.A. OLG Düsseldorf DWE 1995, 119).
  • OLG Hamm, 20.04.2004 - 15 W 367/04  
    Dieser Zusammenhang spricht dafür, dass die Überprüfung der Abmahnung nicht anders gestaltet sein kann als diejenige des Veräußerungsverlangens nach § 18 Abs. 1 WEG selbst (so BayObLG NJW-RR 1996, 12; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 18, Rdnr. 42; MK/BGB-Engelhardt, 4. Aufl., § 18, Rdnr. 4; a.A. OLG Düsseldorf DWE 1995, 119).
  • OLG Hamm, 20.12.2004 - 15 W 368/04  

    gemeinschaftsordnungsdurchbrechende Kostenverteilung im Einzelfall

    Dieser Zusammenhang spricht dafür, dass die Überprüfung der Abmahnung nicht anders gestaltet sein kann als diejenige des Veräußerungsverlangens nach § 18 Abs. 1 WEG selbst (so BayObLG NJW-RR 1996, 12; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 18, Rdnr. 42; MK/BGB-Engelhardt, 4. Aufl., § 18, Rdnr. 4; a.A. OLG Düsseldorf DWE 1995, 119).
  • BayObLG, 05.11.1998 - 2Z BR 131/98  

    Stimmrecht des Zwangsverwalters in der Eigentümerversammlung

    Zutreffend geht das Landgericht davon aus, daß die Wiederholungsversammlung nach der ersten Versammlung wie diese einzuberufen ist (BayObLG WuM 1995, 500 f.).
  • BayObLG, 09.03.2004 - 2Z BR 19/04  

    Wohnungseigentum - Feststellungsantrag gegen Abmahnung unzulässig

    Der Unzulässigkeit des Feststellungsantrags steht auch nicht entgegen, dass der Senat (NJW-RR 1996, 12 ff.) bei einer durch Beschluss der Wohnungseigentümer ausgesprochenen Abmahnung eine Beschlussanfechtung mit eingeschränkter Überprüfung durch das Wohnungseigentumsgericht zugelassen hat.
  • LG München I, 14.06.2010 - 1 S 25652/09  

    Wohnungseigentum - Pauschale Ermächtigung der Verwaltung und Störereigenschaften

  • BayObLG, 04.03.1999 - 2Z BR 20/99  

    Eigentümerbeschluss, durch den von einem Wohnungseigentümer die Veräußerung

  • BayObLG, 09.10.1997 - 2Z BR 84/97  

    Eigentümerbeschluß über Einleitung eines Rechtsstreits gegen Wohnungseigentümer -

  • BayObLG, 25.05.1999 - 2Z BR 38/99  

    Anfechtung einer Eigentümerversammlung wegen mangelhafter Einladung

  • OLG Frankfurt, 28.08.2003 - 20 W 33/03  
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