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   OLG Köln, 10.06.1996 - 18 U 213/95   

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https://dejure.org/1996,3236
OLG Köln, 10.06.1996 - 18 U 213/95 (https://dejure.org/1996,3236)
OLG Köln, Entscheidung vom 10.06.1996 - 18 U 213/95 (https://dejure.org/1996,3236)
OLG Köln, Entscheidung vom 10. Juni 1996 - 18 U 213/95 (https://dejure.org/1996,3236)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nichtigkeit eines Bauvertrags über ein Fertighaus und des zugleich erteilten Planungsauftrags wegen Formmangel

  • rewis.io
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Formbedürftigkeit eines Bauvertrags über ein Fertighaus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 1484
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.12.1979 - VII ZR 313/78

    Formbedürftigkeit eines Bauvertrages

    Auszug aus OLG Köln, 10.06.1996 - 18 U 213/95
    Nicht erforderlich ist, daß an jedem der Rechtsgeschäfte jeweils dieselben Parteien beteiligt sind (BGHZ 76, 43, 48 f.).

    Der rechtliche Zussammenhang wird auch nicht allein dadurch begründet, daß für die Errichtung des Fertighauses ein Grundstück benötigt wird (BGHZ 76, 43, 49).

    Entscheidend ist allein der Verknüpfungswille der Parteien (BGHZ 76, 43, 49; BGHZ 78, 346, 349).

    Ein solches Rücktrittsrecht wird in der Rechtsprechung als Indiz gegen einen Verknüpfungswillen gewertet (BGHZ 76, 43, 49 f.; OLG Koblenz NJW-RR 1994, 295).

  • BGH, 06.11.1980 - VII ZR 12/80

    Rechtliche Einheit von Bauvertrag und Grundstückserwerb; Voranforderungen an die

    Auszug aus OLG Köln, 10.06.1996 - 18 U 213/95
    Insofern ist der vorliegende Fall mit demjenigen identisch, für den der Bundesgerichtshof eine rechtliche Verknüpfung von Bauvertrag und Grundstückserwerb bejaht hat (BGHZ 78, 346).

    Entscheidend ist allein der Verknüpfungswille der Parteien (BGHZ 76, 43, 49; BGHZ 78, 346, 349).

  • OLG Koblenz, 14.10.1993 - 6 U 1763/91

    Voraussetzungen für die Beurkundungsbedürftigkeit eines Fertighausvertrages

    Auszug aus OLG Köln, 10.06.1996 - 18 U 213/95
    Ein solches Rücktrittsrecht wird in der Rechtsprechung als Indiz gegen einen Verknüpfungswillen gewertet (BGHZ 76, 43, 49 f.; OLG Koblenz NJW-RR 1994, 295).
  • BGH, 16.12.1993 - VII ZR 25/93

    Beurkundungsbedürftigkeit eines Werkvertrages bei Errichtung eines Hauses auf

    Auszug aus OLG Köln, 10.06.1996 - 18 U 213/95
    Wenn auch ansonsten in der Rechtsprechung von einem solchen Verknüpfungswillen jeweils nur in Fällen ausgegangen worden ist, in denen ein bestimmtes Grundstück erworben werden sollte (BGH NJW 1994, 721; OLG Hamm NJW-RR 1995, 1045), besagt dies nicht, daß ein rechtlicher Zusammenhang zwischen dem Fertighausvertrag und dem Grundstücksvertrag die Festlegung auf ein bestimmtes Grundstück voraussetzt.
  • OLG Hamm, 10.03.1995 - 25 U 73/94

    Formbedürftigkeit des Bauvertrages über ein Fertighaus

    Auszug aus OLG Köln, 10.06.1996 - 18 U 213/95
    Wenn auch ansonsten in der Rechtsprechung von einem solchen Verknüpfungswillen jeweils nur in Fällen ausgegangen worden ist, in denen ein bestimmtes Grundstück erworben werden sollte (BGH NJW 1994, 721; OLG Hamm NJW-RR 1995, 1045), besagt dies nicht, daß ein rechtlicher Zusammenhang zwischen dem Fertighausvertrag und dem Grundstücksvertrag die Festlegung auf ein bestimmtes Grundstück voraussetzt.
  • OLG Dresden, 06.10.2004 - 12 U 1387/04

    Fertighausvertrag: Beurkundungsbedürftig?

    Darüber hinaus wurde im Verlauf der Vertragsverhandlungen der rechtliche Verknüpfungswille beider Parteien auch dadurch untermauert, dass sie übereinstimmend davon ausgegangen sind, dass der Erwerb eines passenden Baugrundstücks durch Vermittlung der Zeugin H#### gesichert war (vgl. OLG Köln, NJW-RR 1996, 1484 f.).

    Dies gilt zumindest, wenn sich der Fertighausverkäufer um den Erwerb des Grundstücks zu kümmern hat (OLG Köln, NJW-RR 1996, 1484 f.).

    Die Formnichtigkeit des Hauskaufvertrages schlägt auf den zugleich erteilten Planungsauftrag durch (OLG Köln, NJW-RR 1996, 1484).

  • LG Berlin, 25.11.2004 - 5 O 220/04

    Wann ist notarielle Beurkundung des Bauvertrages notwendig?

    Auch der Bauvertrag bedarf daher der notariellen Beurkundung gemäß § 311b Abs. 1 BGB n.F. (vgl. hierzu auch: BGHZ 78, 346; BGH IBR 1994, 225; OLG Köln NJW-RR 1996, 1484; OLG Hamm IBR 1995, 292).

    Auch der Bauvertrag bedarf daher der notariellen Beurkundung gemäß § 311b Abs. 1 BGB n.F. (vgl. hierzu auch: BGHZ 78, 346; BGH IBR 1994, 225; OLG Köln NJW-RR 1996, 1484; OLG Hamm IBR 1995, 292).

    Ein Bauvertrag, der kein Grundstücksgeschäft beinhaltet, ist dann notariell zu beurkunden, wenn er mit einem Grundstücksvertrag rechtlich zusammenhängt, wenn nämlich die Vereinbarungen nach dem Willen der Parteien derart voneinander abhängig sind, dass sie miteinander "stehen und fallen" sollen (BGHZ 78, 346, 349; OLG Köln NJW-RR 1996, 1484; OLG Hamm NJW-RR 1995, 1045).

  • OLG Frankfurt, 05.07.2005 - 20 W 217/03

    Notarkosten: Hebegebühren im Zusammenhang mit der Abwicklung eines

    Im übrigen dürfte eine Beurkundungsbedürftigkeit auch des Bauwerkvertrages vorliegen, weil er auf den Erwerb eines bestimmten Grundstücks bzw. Miteigentumsanteils abstellt (OLG Köln NJW-RR 1996, 1484; Palandt/Bassenge: BGB, 64. Aufl., § 311 b, Rdnr. 13; Brych/Pause NJW 1990, 545, 546).
  • OLG Köln, 10.06.1996 - 18 U 214/95

    Umfang der Beratungspflicht bei Baufinanzierung

    Dabei kann dahinstehen, ob der Vertrag vom 14.12.1992 ein einheitliches Rechtsgeschäft mit dem im Verfahren 18 U 213/95 für formnichtig erklärten Fertighausvertrag darstellt und deshalb nach § 13 a BGB nichtig ist, oder ob der Vertrag selbst nach § 125 BGB formnichtig ist, weil er der notariellen Beurkundung gemäß § 313 BGB bedurft hätte, oder ob gar der Vorwurf der Sittenwidrigkeit begründet wäre.
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