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   OLG Stuttgart, 01.03.1996 - 2 U 205/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,5226
OLG Stuttgart, 01.03.1996 - 2 U 205/95 (https://dejure.org/1996,5226)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 01.03.1996 - 2 U 205/95 (https://dejure.org/1996,5226)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 01. März 1996 - 2 U 205/95 (https://dejure.org/1996,5226)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Unterlassung unlauteren Wettbewerbs; Recht eines Plakatierunternehmens, Plakate des Konkurrenzunternehmens zu überkleben, wenn sie mehr als die Hälfte der öffentlich zur Verfügung gestellten Plakatierflächen bedecken

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 1515
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.06.2004 - I ZR 26/02

    Zur Zulässigkeit von Werbeblockern - Fernsehfee

    Dabei handelt es sich aber typischerweise um die Beeinträchtigung der Werbewirkung gegenüber einem mit der Werbung angesprochenen breiteren Publikum oder - etwa in den Fällen einer Erinnerungswerbung - gegenüber den Erwerbern eines bestimmten Produkts, ohne daß dies auf einer freien Entscheidung derer beruht, an die sich die Werbung richtet (vgl. BGH, Urt. v. 18.2.1972 - I ZR 82/70, GRUR 1972, 558, 559 - Teerspritzmaschinen; OLG Hamburg GRUR 1994, 316; OLG Stuttgart NJW-RR 1996, 1515).
  • OLG Karlsruhe, 30.11.2000 - 4 U 60/00

    "Wildes Plakatieren" - unzulässiger Wettbewerbsvorsprung durch Rechtsbruch

    Nach ganz herrschender Rechtsprechung ist das "wilde Plakatieren" unter dem Gesichtspunkt des Vorsprungs durch Rechtsbruch (vgl. Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 19. Aufl., § 1 UWG Rdnr. 647 ff.) gegenüber gesetzestreuen Mitbewerbern unlauter (KG NJW-RR 1995, 175; OLG Brandenburg NJW-RR 1996, 1514; LG Essen WRP 1996, 1076; vgl. auch OLG Stuttgart NJW-RR 1996, 1515 sowie OLG Frankfurt NJW-RR 1990, 1262).
  • OLG Hamm, 21.09.2006 - 4 U 145/06

    Kein Verstoss gegen § 3 UWG allein aufgrund der Verletzung fremder

    Rechtsprechung und Literatur haben vor der UWG-Reform 2004 überwiegend vertreten, dass das sog. "wilde Plakatieren" unter dem Gesichtspunkt des Vorsprungs durch Rechtsbruch gegen § 1 UWG verstößt, weil hierdurch ein unlauter erlangter Vorteil gegenüber dem sich rechtstreu verhaltenden Mitbewerber erzielt werde (so in den parallel zu dem hier vorliegenden Fall gelagerten Sachverhalten OLG Karlsruhe GRUR-RR 2001, 143; KG NJW-RR 1995, 175; Baumbach/Hefermehl, UWG, 20. Aufl. 2002, § 1 UWG Rn 647; ähnlich zur Fallgruppe Vorsprung durch Rechtsbruch auch für das Abstellen eines PKW mit Konkurrenzwerbung vor dem Geschäft des Mitbewerbers OLG Brandenburg, NJW-RR 1995, 175; für das Überkleben fremder Plakate OLG Stuttgart NJW-RR 1996, 1515; für die Aufgabe dieses Vorsprungsgedankens unter Geltung des neuen Rechts I. Scherer, WRP 2006, 401, 405).
  • LG Frankfurt/Main, 08.04.1999 - 3 O 97/99

    Vertrieb der "Fernsehfee" zulässig

    Dem Behinderungswettbewerb wohnt also ein finales Element inne, gerade durch Benachteiligung des Konkurrenten mit nicht leistungsbezogenen Mitteln den eigenen Wettbewerb zu fördern, etwa dadurch, daß die Plakate eines konkurrierenden Plakatierers überklebt werden und dessen Dienstleistung für das mit dem Plakat werbende Unternehmen zunichte gemacht wird (OLG Stuttgart, NJW-RR 1996, 1515).
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