Weitere Entscheidungen unten: BGH, 10.07.1996 | KG, 12.12.1995

Rechtsprechung
   BGH, 21.05.1996 - XI ZR 199/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,525
BGH, 21.05.1996 - XI ZR 199/95 (https://dejure.org/1996,525)
BGH, Entscheidung vom 21.05.1996 - XI ZR 199/95 (https://dejure.org/1996,525)
BGH, Entscheidung vom 21. Mai 1996 - XI ZR 199/95 (https://dejure.org/1996,525)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • opinioiuris.de

    Auskunftseinholung in verdeckter Stellvertretung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 286; BGB § 249; BGB § 676
    Keine Drittschadensliquidation bei Auskunft an verdeckten Stellvertreter

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 249, 676; ZPO § 286
    Rüge von Fehlern der erstinstanzlichen Beweisaufnahme in der Revision; Haftung für Fehler einer Auskunft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • BGHZ 133, 36
  • NJW 1996, 2734
  • NJW-RR 1996, 1523 (Ls.)
  • ZIP 1996, 1667
  • MDR 1996, 1140
  • NJ 1996, 613
  • VersR 1996, 1279
  • WM 1996, 1618
  • BB 1996, 2271
  • DB 1997, 325
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 26.09.1957 - II ZR 267/56

    Konnossement

    Auszug aus BGH, 21.05.1996 - XI ZR 199/95
    Nur in ganz besonders gelagerten Fällen hat die Rechtsprechung eine sogenannte Drittschadensliquidation zugelassen: Wenn das durch den Vertrag geschützte Interesse infolge besonderer Rechtsbeziehungen zwischen dem aus dem Vertrag berechtigten Gläubiger und dem Träger des Interesses dergestalt auf den Dritten verlagert ist, daß der Schaden ihn und nicht den Gläubiger trifft, soll letzterer berechtigt sein, den Drittschaden geltend zu machen (vgl. dazu BGHZ 25, 250, 258; 40, 91, 100; 51, 91, 93 m.w.Nachw.; v. Caemmerer ZHR 127 (1965), 241, 256 f.; Büdenbender JZ 1995, 920, 925).

    Von einer typischen Schadensverlagerung, wie sie die Rechtsprechung namentlich beim Kommissions- und Speditionsgeschäft bejaht hat (zu typischen Konstellationen vgl. z.B. RGZ 113, 250, 254; 115, 419, 425; BGHZ 25, 250, 258; Hagen aaO S. 3, 252 f.; Peters AcP 180 (1980), 329, 350 ff.), kann mithin keine Rede sein.

  • BGH, 16.10.1990 - XI ZR 165/88

    Zustandekommen eines stillschweigenden Auskunftsvertrages aufgrund Erkundigung

    Auszug aus BGH, 21.05.1996 - XI ZR 199/95
    Dabei ist zu berücksichtigten, daß die Bank bei falscher Auskunft, ungeachtet der Vorschrift des § 676 BGB, nicht nur dem anfragenden Kunden zum Schadensersatz verpflichtet ist, wenn für diesen die Auskunft erkennbar von erheblicher Bedeutung ist und er sie zur Grundlage wesentlicher Vermögensverfügungen machen will (vgl. z.B. Senatsurteile vom 27. Juni 1989 - XI ZR 52/88 = WM 1989, 1409, 1411 und vom 16. Oktober 1990 - XI ZR 165/88 = WM 1990, 1990, 1991 m.w.Nachw.), sondern daß darüber hinaus eine Haftung der Bank gegenüber dem auf die Auskunft Vertrauenden ausnahmsweise auch begründet sein kann, wenn die Auskunft einem Dritten erteilt worden ist.

    Bei dieser Sachlage ist es jedoch erforderlich, daß die Auskunft für jenen bestimmt und die auskunftgebende Bank sich bewußt war, daß sie für diesen in der erwähnten Weise bedeutsam und als Grundlage entscheidender Vermögensverfügungen dienen werde (vgl. Senatsurteil vom 16. Oktober 1990 aaO).

  • BGH, 10.07.1963 - VIII ZR 204/61

    Verteilung der richterlichen Geschäfte nach dem zeitlichen Eingang der Sachen bei

    Auszug aus BGH, 21.05.1996 - XI ZR 199/95
    Nur in ganz besonders gelagerten Fällen hat die Rechtsprechung eine sogenannte Drittschadensliquidation zugelassen: Wenn das durch den Vertrag geschützte Interesse infolge besonderer Rechtsbeziehungen zwischen dem aus dem Vertrag berechtigten Gläubiger und dem Träger des Interesses dergestalt auf den Dritten verlagert ist, daß der Schaden ihn und nicht den Gläubiger trifft, soll letzterer berechtigt sein, den Drittschaden geltend zu machen (vgl. dazu BGHZ 25, 250, 258; 40, 91, 100; 51, 91, 93 m.w.Nachw.; v. Caemmerer ZHR 127 (1965), 241, 256 f.; Büdenbender JZ 1995, 920, 925).

    So ist gewohnheitsrechtlich anerkannt, daß der Beauftragte den Schaden geltend machen kann, den sein Auftraggeber durch vertragswidriges Verhalten des Drittkontrahenten erlitten hat (vgl. BGHZ 40, 91, 100; Hagen, Die Drittschadensliquidation im Wandel der Rechtsdogmatik S. 253 m.w.Nachw.).

  • BGH, 02.02.1996 - V ZR 239/94

    Wissenszurechnung bei arbeitsteiliger Organisationsform

    Auszug aus BGH, 21.05.1996 - XI ZR 199/95
    Eine solche Wissenszurechnung kommt nur dann in Betracht, wenn das Wissen für denjenigen, für den die Zurechnung gelten soll, verfügbar war oder konkreter Anlaß bestand, sich dieses Wissen zu beschaffen (vgl. BGH, Urteil vom 2. Februar 1996 - V ZR 239/94 = WM 1996, 594, 597).
  • BGH, 29.01.1991 - XI ZR 76/90

    Erneute Vernehmung eines Zeugen in der Berufungsinstanz

    Auszug aus BGH, 21.05.1996 - XI ZR 199/95
    Eine solche Wiederholung war auch nicht ausnahmsweise deshalb von Amts wegen rechtlich geboten, weil das Berufungsgericht die Glaubwürdigkeit eines Zeugen anders beurteilen oder weil es die protokollierte Aussage eines Zeugen anders verstehen wollte als die Vorinstanz (vgl. Senatsurteil vom 29. Januar 1991 - XI ZR 76/90 = WM 1991, 693, 694 m.w.Nachw.).
  • BGH, 21.12.1992 - II ZR 276/91

    Abweichung von erstinstanzlicher Beweiswürdigung in der Berufungsinstanz

    Auszug aus BGH, 21.05.1996 - XI ZR 199/95
    Unter diesen Umständen und weil für die Bewertung der Zeugenaussagen keine Faktoren im Vordergrund standen, deren Beurteilung - wie z.B. die Urteilsfähigkeit der Zeugen, ihr Erinnerungsvermögen und ihre Wahrheitsliebe - wesentlich vom persönlichen Eindruck der Zeugen auf den Richter abhingen (BGH, Urteil vom 21. Dezember 1992 - II ZR 276/91 = NJW-RR 1993, 510; Urteil vom 3. Mai 1995 - VIII ZR 113/94 = WM 1995, 1563, 1564), war es nicht ermessensfehlerhaft, wenn das Berufungsgericht davon abgesehen hat, sich ein persönliches Bild von den Zeugen zu machen.
  • BGH, 20.10.1987 - X ZR 49/86

    Nutzungsausfallentschädigung; Berücksichtigung des Erhaltungszustands eines

    Auszug aus BGH, 21.05.1996 - XI ZR 199/95
    Allein der Umstand, daß die Glaubwürdigkeit von Zeugen, deren Aussagen einander widersprechen, für die Entscheidung nicht unerheblich ist, zwang das Berufungsgericht nicht zur erneuten Vernehmung (vgl. BGH, Urteil vom 20. Oktober 1987 - X ZR 49/86 = NJW 1988, 484, 485).
  • BGH, 02.02.1979 - V ZR 146/77

    Anforderungen an die Beweiswürdigung - Voraussetzungen für die ordnungsgemäße

    Auszug aus BGH, 21.05.1996 - XI ZR 199/95
    Selbst wenn die Voraussetzungen für eine Zeugenvernehmung durch einen beauftragten Richter nach § 375 ZPO nicht vorgelegen haben sollten, so wäre ein etwaiger Verstoß nach § 295 Abs. 1 ZPO geheilt worden; denn der Kläger hat es unterlassen, eine Rüge in der der Beweisaufnahme folgenden mündlichen Verhandlung vom 25. November 1993 zu erheben (vgl. BGH, Urteil vom 2. Februar 1979 - V ZR 146/77 = NJW 1979, 2518).
  • BGH, 03.05.1995 - VIII ZR 113/94

    Wiederholte Vernehmung eines Zeugen im Berufungsrechtszug

    Auszug aus BGH, 21.05.1996 - XI ZR 199/95
    Unter diesen Umständen und weil für die Bewertung der Zeugenaussagen keine Faktoren im Vordergrund standen, deren Beurteilung - wie z.B. die Urteilsfähigkeit der Zeugen, ihr Erinnerungsvermögen und ihre Wahrheitsliebe - wesentlich vom persönlichen Eindruck der Zeugen auf den Richter abhingen (BGH, Urteil vom 21. Dezember 1992 - II ZR 276/91 = NJW-RR 1993, 510; Urteil vom 3. Mai 1995 - VIII ZR 113/94 = WM 1995, 1563, 1564), war es nicht ermessensfehlerhaft, wenn das Berufungsgericht davon abgesehen hat, sich ein persönliches Bild von den Zeugen zu machen.
  • BGH, 26.11.1968 - VI ZR 212/66

    Hühnerpest - Beweislastgrundsätze bei der Produkthaftung

    Auszug aus BGH, 21.05.1996 - XI ZR 199/95
    Nur in ganz besonders gelagerten Fällen hat die Rechtsprechung eine sogenannte Drittschadensliquidation zugelassen: Wenn das durch den Vertrag geschützte Interesse infolge besonderer Rechtsbeziehungen zwischen dem aus dem Vertrag berechtigten Gläubiger und dem Träger des Interesses dergestalt auf den Dritten verlagert ist, daß der Schaden ihn und nicht den Gläubiger trifft, soll letzterer berechtigt sein, den Drittschaden geltend zu machen (vgl. dazu BGHZ 25, 250, 258; 40, 91, 100; 51, 91, 93 m.w.Nachw.; v. Caemmerer ZHR 127 (1965), 241, 256 f.; Büdenbender JZ 1995, 920, 925).
  • BGH, 19.04.1961 - IV ZR 217/60

    Ungerechtfertigte Bereicherung (§ 817 Satz 2 BGB)

  • BGH, 27.06.1989 - XI ZR 52/88

    Informationspflichten von Banken untereinander bei Ablösung eines notleidenden

  • RG, 15.01.1927 - I 171/26

    Niederlegung von Zollgut. Haftung des Reichs.

  • RG, 17.04.1926 - I 283/25

    Feuergefährliches Eisenbahnfrachtgut

  • BAG, 18.07.2006 - 1 AZR 578/05

    Kostenlast bei Lohnpfändungen

    Die Beklagte kann Kostenerstattungsansprüche gegen den Kläger auch nicht aus den - gewohnheitsrechtlich anerkannten (BGH 21. Mai 1996 - XI ZR 199/95 - NJW 1996, 2734, zu III 1 der Gründe mwN) - Grundsätzen der Drittschadensliquidation herleiten.
  • BGH, 16.01.2003 - IX ZR 171/00

    Formularmäßiger Ausschluß der Aufrechenbarkeit mit unbestrittenen

    Die Auskunft war keine bloße Gefälligkeit, weil sie für den Empfänger erkennbar von erheblicher Bedeutung war und dieser sie zur Grundlage wesentlicher Vermögensverfügungen machen wollte (vgl. BGHZ 74, 103, 106; 133, 36, 42 mit weiteren Nachweisen; BGH, Urt. v. 3. Dezember 1996 - XI ZR 255/95, NJW 1997, 730, 731).
  • BGH, 07.05.2009 - III ZR 277/08

    Kein Schadensersatzanspruch einer Entschädigungseinrichtung gegen ein

    Es greift deshalb ein, wenn das jeweils geschützte Interesse infolge besonderer Rechtsbeziehungen zwischen dem aus dem Vertrag berechtigten Gläubiger und dem Träger des Interesses dergestalt auf den Dritten verlagert ist, dass der Schaden - aus Sicht des Schädigers zufällig - ihn und nicht den Gläubiger trifft (z.B.: BGHZ 133, 36, 41 m.w.N.; BGH, Urteil vom 17. Januar 2008 aaO; BAG aaO Rn. 15 f; Büdenbender, Vorteilsausgleichung und Drittschadensliquidation bei obligatorischer Gefahrentlastung, 1996, S. 74 f; MünchKommBGB/Oetker aaO Rn. 277; Palandt/Heinrichs aaO Rn. 112; Staudinger/Schiemann aaO Rn. 62; Zugehör in Zugehör/Fischer/Sieg/Schlee, Handbuch der Anwaltshaftung, 2. Aufl., Rn. 1717 f).
  • BGH, 15.04.2016 - V ZR 42/15

    Pflicht des Gerichts zur Mitteilung seiner vorläufigen Beweiswürdigung

    Abgesehen davon setzt die Rüge einer Verletzung des § 286 ZPO durch das Übergehen erstinstanzlichen Vortrags in der Berufungsinstanz voraus, dass der Berufungskläger den erstinstanzlichen Streitstoff dem Berufungsgericht vorgetragen oder das erstinstanzliche Urteil in diesem Punkt wegen des Übergehens seines Vortrags angegriffen hat (vgl. BGH, Urteil vom 19. April 1961 - IV ZR 217/60, BGHZ 35, 103, 106; Urteil vom 21. Mai 1996 - XI ZR 199/95, BGHZ 133, 34, 39).
  • BGH, 17.01.2008 - IX ZR 172/06

    Umfang des Schadens bei schuldhafter Pflichtverletzung des steuerlichen Beraters;

    Abgesehen von dem Fall ihrer ausdrücklichen oder stillschweigenden Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien kommt eine solche nur in Betracht, wenn das durch den Vertrag geschützte Interesse infolge besonderer Rechtsbeziehungen zwischen dem aus dem Vertrag berechtigten Gläubiger und dem Träger des Interesses dergestalt auf den Dritten verlagert ist, dass der Schaden ihn und nicht den Gläubiger trifft (BGHZ 133, 36, 41 m.w.N.; BAG NJW 2007, 1302, 1303).
  • BGH, 15.04.1997 - XI ZR 105/96

    Sorgfaltspflichten der Bank bei Hereinnahme eines disparischen Schecks

    Als vorhanden anzusehen ist dabei das Wissen, das bei sachgerechter Organisation dokumentiert und verfügbar ist und zu dessen Nutzung unter Berücksichtigung der geschäftlichen Bedeutung des Vorgangs Anlaß bestand (vgl. BGHZ 132, 30, 38 [BGH 02.02.1996 - V ZR 239/94]; Senatsurteil vom 21. Mai 1996 - XI ZR 199/95, WM 1996, 1618, 1620 [BGH 21.05.1996 - XI ZR 199/95], zur Veröffentlichung in BGHZ 133, 36 ff. [BGH 21.05.1996 - XI ZR 199/95] vorgesehen).
  • BGH, 15.06.2000 - I ZR 55/98

    Darlegung der Schadenskausalität durch den Frachtführer

    Denn die Rüge, das Berufungsgericht habe durch Übernahme eines erstinstanzlichen Beweisergebnisses gegen § 286 ZPO verstoßen, weil es eine im ersten Rechtszug durchgeführte Beweisaufnahme nicht wiederholt habe, kann grundsätzlich nur dann erfolgreich erhoben werden, wenn diese Rüge bereits im Berufungsrechtszug erhoben wurde (vgl. BGHZ 133, 36, 39).

    Die Partei muß nämlich dem Berufungsgericht den Rechtsstreit so unterbreiten, daß dieses erkennen kann, aus welchen Gründen das erstinstanzliche Urteil angegriffen wird (vgl. BGHZ 35, 103, 106 f.; 133, 36, 39).

  • BAG, 23.02.2016 - 9 AZR 293/15

    Altersteilzeit - Insolvenzsicherung - Organhaftung

    Entgegen der Ansicht der Revision kann die Klägerin ihre Ansprüche gegen die Beklagten auch nicht aus den gewohnheitsrechtlich anerkannten (BGH 21. Mai 1996 - XI ZR 199/95 - zu III 1 der Gründe mwN, BGHZ 133, 36) Grundsätzen der Drittschadensliquidation herleiten.
  • OLG Stuttgart, 13.05.2008 - 12 U 132/07

    Beauftragung eines Wirtschaftsprüfers mit einer Sonderprüfung durch die BaFin:

    Die Drittschadensliquidation als Ausnahme von diesem Grundsatz ist nach der Rechtsprechung nur in ganz besonders gelagerten Fällen zuzulassen, in denen das durch den Vertrag geschützte Interesse infolge besonderer Rechtsbeziehungen zwischen dem aus dem Vertrag berechtigten Gläubiger und dem Träger des Interesses dergestalt auf den Dritten verlagert ist, dass der Schaden ihn und nicht den Gläubiger trifft (vgl. BGH NJW 1996, 2734 (2735) m.w.N.; BGH, Urt. v. 04.12.1997 - IX ZR 41/97 - Rn. 6, zitiert nach juris).
  • LG Potsdam, 29.02.2016 - 4 O 360/14

    Zustellungsvertretung im Zwangsversteigerungsverfahren: Schadensersatzanspruch

    So ist gewohnheitsrechtlich anerkannt, dass der Beauftragte einen Schaden geltend machen kann, den sein Auftraggeber durch vertragswidriges Verhalten des Drittkontrahenten erlitten hat (vergl. BGH, NJW 1996, 2734).
  • BGH, 05.12.2000 - XI ZR 340/99

    Umfang und Richtigkeit einer Bankauskunft

  • BGH, 11.01.2018 - V ZB 28/17

    Rücküberstellungshaft: Erforderlichkeit der erneuten Anhörung des Betroffenen

  • OLG Koblenz, 22.12.2016 - 2 U 1322/15

    Auftragnehmer in Verzug: Entgangene Einspeisevergütung ist zu ersetzen!

  • OLG Jena, 21.11.2002 - 1 U 24/00

    öffentlicher Weg aufgrund Widmungsfiktion

  • OLG Nürnberg, 10.07.2015 - 14 U 468/07

    Delkrederehaftung einer Bank für die Erfüllung des Ausführungsgeschäfts durch

  • OLG Düsseldorf, 07.02.2006 - 3 U 23/05

    Zur Haftung für Folgeschäden auf Grund einer sachlich fehlerhaften

  • OLG Köln, 06.03.2007 - 3 U 188/06

    Anspruch eines Arbeitgebers gegen den Schädiger eines Arbeitnehmers wegen dessen

  • OLG Frankfurt, 05.11.2007 - 1 U 124/07

    Kapitalanlage: Haftung des Abschlussprüfers gegenüber einem beitretenden Anleger

  • OLG München, 19.10.2006 - 1 U 2149/06

    Arzthaftung: Fehldiagnose bei einem Patienten, der unter bewegungsabhängigen

  • OLG München, 30.06.2011 - 9 U 1977/10

    Sicherung des Erwerbers im Bauträgervertrag: Wirksamkeit einer durch eine

  • OLG Düsseldorf, 09.07.2012 - 9 U 138/11

    Ansprüche des Grundstückseigentümers wegen Schäden durch die Errichtung einer

  • OLG Koblenz, 25.08.2003 - 12 U 705/02

    Kfz-Unfall: Rechtliche Bedeutung eines Schuldbekenntnisses am Unfallort

  • OLG Nürnberg, 23.07.2012 - 4 U 2315/11

    Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen: Anspruch des Beschuldigten als

  • OLG Köln, 31.10.2002 - 8 U 51/02

    Abschluss eines Beratungs- oder Auskunftsvertrages

  • OLG München, 23.01.2003 - U (K) 4284/01

    Schadensersatzansprüche eines Lotterieeinnehmers

  • OLG Frankfurt, 07.05.2009 - 6 U 185/07

    Drittschadensliquidation bei Vollziehungsschaden nach § 945 ZPO

  • OLG Hamm, 08.10.2010 - 12 U 172/09

    Umfang des Schadensersatzes wegen Mängeln eines Werks

  • OLG Köln, 29.02.2000 - 3 U 81/99

    Schotterung von Waldwegen: Welche Verjährung? Verzicht auf Einrede der Verjährung

  • KG, 07.05.2013 - 9 U 189/12

    Notarhaftung: Abwicklung eines Bauträgervertrags über ein Notaranderkonto;

  • OLG München, 30.03.2011 - 20 U 4108/10

    Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte: Einbeziehung des Versicherungsnehmers in

  • LAG Hessen, 29.01.2015 - 5 Sa 922/14

    Schadensersatzanspruch wegen der Belastung mit einer Verbindlichkeit i.R.d.

  • LAG Hessen, 29.01.2015 - 5 Sa 924/14

    Ansprüche einer Vermögensberatungsgesellschaft gegen einen angestellten Berater

  • LAG Hessen, 29.01.2015 - 5 Sa 926/14

    Ansprüche einer Vermögensberatungsgesellschaft gegen einen angestellten Berater

  • LAG Hessen, 29.01.2015 - 5 Sa 925/14

    Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wegen der Belastung mit einer

  • LAG Hessen, 29.01.2015 - 5 Sa 927/14

    Ansprüche einer Vermögensberatungsgesellschaft gegen einen angestellten Berater

  • LAG Hessen, 29.01.2015 - 5 Sa 923/14

    Geltendmachung von Schadenersatz auf Grundlage eines Vertrags auf

  • OLG München, 12.11.2008 - 20 U 2383/08

    Werkvertrag: Werklohnanspruch unter Berücksichtigung behaupteter aufrechenbarer

  • LG Duisburg, 28.07.2005 - 8 O 480/04

    Notwendigkeit eines Rechtsbindungswillens für das Zustandekommen eines Vertrags

  • LG Karlsruhe, 16.11.2004 - 8 O 504/03

    Pflichten des Auskunftsgebers beim sog. mittelbaren Auskunftskontakt

  • OLG München, 01.04.2014 - 8 U 5057/13

    Immobilienwertgutachter haftet nicht gegenüber Ehefrau des Auftraggebers!

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Rechtsprechung
   BGH, 10.07.1996 - VIII ZR 213/95   

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https://dejure.org/1996,404
BGH, 10.07.1996 - VIII ZR 213/95 (https://dejure.org/1996,404)
BGH, Entscheidung vom 10.07.1996 - VIII ZR 213/95 (https://dejure.org/1996,404)
BGH, Entscheidung vom 10. Juli 1996 - VIII ZR 213/95 (https://dejure.org/1996,404)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    VerbrKrG §§ 1, 7 Abs. 2
    Maßgeblicher Zeitpunkt für den Beginn der Widerrufsfrist bei Schuldbeitritt zu künftig abzuschließenden Kreditverträgen

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • BGHZ 133, 220
  • NJW 1996, 2865
  • NJW-RR 1996, 1523 (Ls.)
  • ZIP 1996, 1657
  • MDR 1996, 1106
  • ZMR 1996, 594
  • NJ 1997, 139
  • WM 1996, 1781
  • BB 1996, 2006
  • DB 1996, 2071
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.12.1958 - VIII ZR 80/56
    Auszug aus BGH, 10.07.1996 - VIII ZR 213/95
    Zudem ist derjenige, der einer künftigen Verbindlichkeit beitritt, in der Lage, die Risiken seiner Willenserklärung abzuschätzen, denn die Wirksamkeit des Schuldbeitritts zu einer künftigen Verbindlichkeit setzt voraus, daß diese genügend bestimmt bezeichnet ist (Senatsurteil vom 9. Dezember 1958 - VIII ZR 80/56 = WM 1959, 16 unter B III 4 b).
  • BGH, 05.06.1996 - VIII ZR 151/95

    Anwendbarkeit des VerbrKrG auf den Schuldbeitritt zu einem Kreditvertrag

    Auszug aus BGH, 10.07.1996 - VIII ZR 213/95
    In seiner nach dem Erlaß des Berufungsurteils ergangenen Entscheidung vom 5. Juni 1996 - VIII ZR 151/95 (zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt) hat der erkennende Senat sie in Übereinstimmung mit der herrschenden Meinung in der Literatur dahin beantwortet, daß maßgebend allein die Verbrauchereigenschaft des Beitretenden ist.
  • BGH, 06.12.1989 - VIII ZR 310/88

    Bestimmungen eines Gaststätten-Pachtvertrags zwischen einer Brauerei und einem

    Auszug aus BGH, 10.07.1996 - VIII ZR 213/95
    Daß diese Erklärung nicht unmittelbar an die Klägerin gerichtet, sondern in einem für das Gericht bestimmten Schriftsatz enthalten war, schadet nicht (vgl. Senat BGHZ 109, 314, 319 f; Palandt/Putzo, BGB, 55. Aufl., HausTWG § 2 Rdnr. 2).
  • BGH, 11.10.2016 - XI ZR 482/15

    Verbraucherdarlehensvertrag: Einzelbefugnis zur Ausübung des Widerrufsrechts bei

    Die entsprechende Geltung des § 351 BGB und damit auch seines Satzes 2 (zuvor: § 356 Satz 2 BGB a.F.) hätte dazu geführt, dass mit dem Wegfall des Widerrufsrechts für einen Verbraucher - dem Schutzzweck des Widerrufsrechts widersprechend - das Widerrufsrecht für sämtliche anderen entfallen wäre (dagegen noch unter Geltung des Verbraucherkreditgesetzes BGH, Urteil vom 10. Juli 1996 - VIII ZR 213/95, BGHZ 133, 220, 226).
  • BGH, 24.01.2006 - XI ZR 384/03

    Zur Schadensersatzfeststellungsklage von Dr. Kirch gegen die Deutsche Bank AG und

    Das Halten von GmbH-Anteilen ist keine gewerbliche Tätigkeit, sondern reine Vermögensverwaltung und die Geschäftsführung einer GmbH keine selbständige, sondern eine angestellte berufliche Tätigkeit (BGHZ 133, 71, 78; 133, 220, 223; Senatsurteile vom 27. Juni 2000 - XI ZR 322/98, WM 2000, 1799 und vom 8. November 2005 - XI ZR 34/05, ZIP 2006, 68, 69, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).
  • BGH, 08.11.2005 - XI ZR 34/05

    Anwendung des VerbrkrG auf die Mithaftungsübernahme des geschäftsführenden

    An der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 133, 71, 77, 78; 133, 220, 223; 144, 370, 380 und Senatsurteil vom 25. Februar 1997 - XI ZR 49/96, WM 1997, 710 jeweils m.w.Nachw.) zur entsprechenden Anwendung des Verbraucherkreditgesetzes auf die Mithaftungsübernahme des geschäftsführenden Allein- oder Mehrheitsgesellschafters einer GmbH wird festgehalten.

    Er ist aber nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 133, 71, 74 f.; 133, 220, 222 f.; 155, 240, 243; Senatsurteile vom 28. Januar 1997 - XI ZR 251/95, WM 1997, 663, 664 und vom 27. Juni 2000 - XI ZR 322/98, WM 2000, 1799 m.w.Nachw.) einem Kreditvertrag bei wertender Betrachtung gleichzustellen, wenn es sich bei dem Vertrag, zu dem der Beitritt erklärt wird, wie hier um einen Kreditvertrag handelt.

    Dies gilt nicht nur dann, wenn der Beitretende Mehrheitsgesellschafter und Alleingeschäftsführer (vgl. BGHZ 133, 71, 77, 78) oder Hauptgesellschafter und Mitgeschäftsführer der kreditnehmenden Hauptschuldnerin ist (vgl. BGHZ 133, 220, 223), sondern auch dann, wenn es sich bei ihm um den geschäftsführenden Alleingesellschafter handelt (vgl. BGHZ 144, 370, 380 und Senatsurteil vom 25. Februar 1997 - XI ZR 49/96, WM 1997, 710 jeweils m.w.Nachw.).

    Dies hat die Klägerin hier versäumt, obwohl ihr bei Hereinnahme der Schuldbeitrittserklärung vom 27. September 1997 bekannt sein musste, dass eine solche Erklärung eines geschäftsführenden GmbH-Gesellschafters nach Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 5. Juni 1996 (BGHZ 133, 71, 76 ff. = NJW 1996, 2156), vom 10. Juli 1996 (BGHZ 133, 220, 224 = NJW 1996, 2865) und vom 25. Februar 1997 (XI ZR 49/96, NJW 1997, 1443, 1444) dem § 4 Abs. 1 VerbrKrG unterliegt.

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Rechtsprechung
   KG, 12.12.1995 - 7 U 5280/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,2767
KG, 12.12.1995 - 7 U 5280/95 (https://dejure.org/1995,2767)
KG, Entscheidung vom 12.12.1995 - 7 U 5280/95 (https://dejure.org/1995,2767)
KG, Entscheidung vom 12. Dezember 1995 - 7 U 5280/95 (https://dejure.org/1995,2767)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Im Rahmen der Vertretungsmacht abgegebene Willenserklärung ; Abschluss eines Werkvertrages mit dem Hausverwalter; Anspruch auf Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB §§ 164 133 157
    Handeln des Hausverwalters in eigenem oder fremden Namen bei größeren Reparaturaufträgen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bauaufträge durch Hausverwaltung: Wer wird Vertragspartner des Unternehmers? (IBR 1997, 10)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 1523
  • MDR 1996, 582
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.01.2004 - VII ZR 12/03

    Vergabe von Bauleistungen durch den Hausverwalter

    a) Ob ein von einem Hausverwalter abgeschlossener Werkvertrag über Bauleistungen am verwalteten Objekt regelmäßig als im Namen des Eigentümers erteilt zu betrachten ist und ob dies vom Umfang des Auftrags abhängt, ist in der Rechtsprechung bisher nicht abschließend entschieden (vgl. KG, NJW-RR 1996, 1523; OLG Brandenburg, ZMR 1997, 598; OLG Düsseldorf, OLGR 2000, 1 sowie BauR 2000, 1210; jeweils m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 15.01.2009 - 5 U 170/06

    Ansprüche aus einem Energieversorgungsvertrag: Annahme eines konkludenten

    Zwar handelt der Hausverwalter bei der Vergabe gebäudebezogener Aufträge (zumal: größeren Umfangs) im Zweifelsfalle nicht im eigenen Namen, sondern als Vertreter des Eigentümers (s. BGH NJW-RR 2004, S. 1017; KG, NJW-RR 1996, S. 1523; Palandt/Heinrichs, BGB, 67. Aufl. 2008, § 164 Rdn. 5).
  • OLG Düsseldorf, 07.01.2003 - 24 U 75/02

    Zur Frage, ob ein Hausverwalter beim Abschluss eines Vertrages mit einem Dritten

    Insbesondere sind die Interessenlage sowie der Geschäftsbereich, dem der Erklärungsgegenstand zugehört und die typischen Verhaltensweisen in diesem Rahmen zu berücksichtigten (BGH NJW-RR 1988, 475/476; KG NJW-RR 1996, 1523; OLG Düsseldorf, 5. Zivilsenat, OLGR 2000, 151).
  • VerfGH Berlin, 18.07.2006 - VerfGH 3/02

    Keine Verletzung des Willkürverbots iSv Art 10 Abs 1 Verf BE und des Anspruchs

    Insoweit wurde in der Rechtsprechung die Auffassung vertreten, dass Aufträge über kleinere Reparaturen und Instandsetzungen, wie sie im Rahmen normaler Unterhaltung des Hauses anfallen, von dem Hausverwalter in eigenem Namen abgeschlossen werden (vgl. Kammergericht, NJW-RR 1996, 1523; OLG Düsseldorf, ZMR 2003, 351 (352 f. ); offen gelassen von: Leptien, in: Soergel, BGB, Bd. 2, 13. Aufl. 1999, § 164 Rn. 16; Schramm, in: Münchener Kommentar zum BGB, Bd. 1, 4. Aufl. 2001, § 164 Rn. 26; noch weiter gehend: OLG Düsseldorf, NJW-RR 1993, 885 f., wonach das Handeln des Hausverwalters im Namen des Eigentümers nach der Interessenlage - unabhängig vom Umfang des Auftrags - grundsätzlich in Frage zu stellen sei).
  • OLG Düsseldorf, 10.09.1999 - 22 U 35/99

    Handeln des Verwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft

    Das gilt jedenfalls dann, wenn die Aufträge über kleinere Reparaturen und Instandsetzungen, wie sie im Rahmen normaler Unterhaltung des Hauses anfallen, hinausgehen (KG, WM 1984, 254, 255; NJW-RR 1996, 1523; Schramm, MünchKomm, 2. Auflage, § 164 Rdnr. 24).
  • OLG Düsseldorf, 29.02.2000 - 5 U 121/99

    Handeln des Verwalters im Namen der Eigentümergemeinschaft)

    "Erteilt der Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft einen Auftrag zur Ausführung von Handwerksleistungen, so ist auch ohne ausdrückliche Benennung der Wohnungseigentümer davon auszugehen, daß der Verwalter den Auftrag den Umständen nach im Namen der Wohnungseigentümer erteilt (so auch KG, NJW-RR 1996, 1523 ; a.A. 22. Zivilsenat OLG Düsseldorf, NJW-RR 1993, 885).«.
  • OLG Brandenburg, 08.03.2001 - 12 U 107/00

    Zur Geltendmachung von Zahlungsansprüchen aus einer Bereitstellungsvereinbarung

    Soweit die Klägerin in diesem Zusammenhang auf eine Entscheidung des Kammergerichts (NJW-RR 1996, 1523) hinweist, so ist der dort entschiedene Fall mit der hier vorliegenden Fallkonstellation nicht vergleichbar.
  • KG, 15.07.2004 - 8 U 35/04

    Bestellung von Heizöl durch Hausverwalter

    Typischerweise handelt der Hausverwalter nicht im eigenen Namen, sondern im Namen des Eigentümers, auch wenn dessen Namen nicht genannt wird (KG, KGR 1996, 73; Brandenburgisches OLG, ZMR 1997, 598; BGH, Urteil vom 8. Januar 2004 - VII ZR 12/03).
  • KG, 24.05.2004 - 12 U 328/02

    Anzeige der Übernahme der Hausverwaltung mit Änderung des Rechnungsversands kein

    Auch bei einem durch die Hausverwaltung ohne ausdrückliche Benennung der Hauseigentümer (hier: Eigentümergemeinschaft) erteilten Werkauftrag ist typischerweise davon auszugehen, dass der Hausverwalter nicht im eigenen Namen, sondern im Namen der Hauseigentümer die Willenserklärung abgibt (BGH, Urteil vom 8. Januar 2004; VII ZR 12/03; OLG Düsseldorf, OLGR 2000, 151, Kammergericht, KGR 1996, 73).
  • KG, 11.01.2005 - 7 U 87/04

    Passivlegitimation bei Zahlungsklage des Heizöllieferanten: Verpflichtung der

    Bei einem durch die Hausverwaltung ohne ausdrückliche Benennung der Hauseigentümer erteilten Werkvertrag ist deshalb anerkannt, dass der Hausverwalter die Willenserklärung nicht im eigenen Namen, sondern im Namen der Hauseigentümer abgibt (KG MDR 1996, 582).
  • OLG Jena, 25.09.2001 - 8 U 361/01

    Vertreterhandeln eines Hausverwalters

  • OLG Koblenz, 14.09.1999 - 3 U 1918/98

    Wie muss die Sanierung einer Abdichtung von Dachterrassen geplant werden?

  • KG, 18.10.1999 - 20 U 9595/97
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