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   KG, 02.06.1995 - 7 U 300/95   

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https://dejure.org/1995,3894
KG, 02.06.1995 - 7 U 300/95 (https://dejure.org/1995,3894)
KG, Entscheidung vom 02.06.1995 - 7 U 300/95 (https://dejure.org/1995,3894)
KG, Entscheidung vom 02. Juni 1995 - 7 U 300/95 (https://dejure.org/1995,3894)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einordnung der Gesamtfahrleistung eines Kraftfahrzeugs als Eigenschaft; Bestimmung der Anforderungen an die Zusicherung einer Eigenschaft; Zusicherung der Gesamtlaufleistung beim privaten Gebrauchtwagenverkauf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Falsche Kilometerangabe im Zeitungsinserat - Auch ein Privatmann haftet für richtige Angaben zum Gebrauchtwagen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 459 Abs. 2
    Angabe des Kilometerstandes im Kaufvertrag als wesentliche Eigenschaft der Kaufsache

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 173
  • MDR 1995, 903
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 29.11.2006 - VIII ZR 92/06

    Begriff der Übernahme der Garantie für die Beschaffenheit einer Sache; Haftung

    Von der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie darf der Käufer unter diesen Umständen deshalb grundsätzlich auch dann nicht ausgehen, wenn der Verkäufer nicht zum Ausdruck gebracht hat, dass er für die angegebene Laufleistung nicht einstehen will (KG, NJW-RR 2005, 60, 61; zur Rechtslage vor Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes vgl. KG, KGR Berlin 2001, 10, 11; OLG Nürnberg, NJW-RR 1997, 1212, 1213; a.A.: OLG Braunschweig, OLGR Braunschweig 1997, 27, 29; KG, NJW-RR 1996, 173, 174).
  • BGH, 16.01.2007 - VIII ZR 82/06

    Nachweis der beurkundeten Erklärungen durch Vorlegen einer beglaubigten Abschrift

    Von der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie darf der Käufer unter diesen Umständen deshalb grundsätzlich auch dann nicht ausgehen, wenn der Verkäufer nicht zum Ausdruck gebracht hat, dass er für die angegebene Laufleistung nicht einstehen will (KG, NJW-RR 2005, 60, 61; zur Rechtslage vor Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes vgl. KG, KGR Berlin 2001, 10, 11; OLG Nürnberg, NJW-RR 1997, 1212, 1213; a.A.: OLG Braunschweig, OLGR Braunschweig 1997, 27, 29; KG, NJW-RR 1996, 173, 174).
  • KG, 26.08.2004 - 12 U 172/03

    Sachmängelhaftung beim Gebrauchtwagenkauf: Bedeutung von Angaben in einer

    So ist bspw. entschieden worden, dass schon die Angabe der Kilometerzahl in der zum Kaufvertrag führenden Anzeige eine Zusicherung darstellt (KG, 7. Zivilsenat, Urteil vom 2. Juni 1995, NJW-RR 1996, 173, 174), die, wenn sie nicht in den Vertragsverhandlungen oder dem Kaufvertrag zurückgenommen oder eingeschränkt wird, für den Verkäufer eine Einstandspflicht bedeutet.
  • OLG Nürnberg, 03.03.1997 - 5 U 3329/96

    Zusicherung einer Eigenschaft bei Verkauf eines Gebrauchtwagens - Laufleistung

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  • OLG Hamm, 11.12.2003 - 28 U 79/03

    Schadensersatzanspruch wegen Mangelhaftigkeit eines Kaufobjekts bzw. wegen

    Werden für eine Kaufentscheidung wesentlichen Angaben zum Zustand eines Fahrzeuges wie etwa seine Unfallfreiheit in Zeitungsanzeigen, Verkaufsschildern oder den Vertrag aufgenommen, stellen sie nach herrschender, auf eine schon sehr frühe Entscheidung des Bundesgerichtshofs (in NJW 1975, 1693) aufbauender Ansicht (vgl. KG NJW-RR 1996, 173; OLG Köln NJW-RR 1990, 758 f.; Senat in OLGR 1996, 53; OLG Braunschweig, OLGR 1995, 172 f.; OLG Köln in OLGR 1992, 289; in OLGR 1997, 108 f.; LG Saarbrücken NJW-RR 1999, 1065; OLG Brandenburg in NJW-RR 1997, 428 [429]; OLG Düsseldorf NJW-RR 2000, 505) grundsätzlich eine Zusicherung dar, falls nicht durch eine besondere Fassung klargestellt ist, dass nur fremdes Wissen weitergegeben wird oder eine reine Bezeichnung des Kaufgegenstandes erfolgen soll (vgl. insoweit OLG München NJW-RR 1986, 1181 ff.).
  • KG, 24.07.2000 - 10 U 2784/99

    Gebrauchtwagenkauf - Eigenschaftszusicherungen beim privaten Direktgeschäft nur

    Tachostand" (vgl. KG, NJW-RR 1996, 173/174; zur Zusicherung unter Wissensvorbehalt s. auch OLG Köln a.a.O. sowie BGH NJW 1997, 2318 und NJW 1998, 2207), bedarf es nicht, §§ 133, 157 BGB, wenn sich bereits aus den Umständen des Vertragsschlusses und der dargestellten Interessenlage ergibt, dass eine Zusicherung nicht vorliegt.
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