Rechtsprechung
| OLG Hamm, 29.06.1994 - 12 U 169/93 |
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 633
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Abzug neu für alt bei verzögerten Nachbesserungsarbeiten? (IBR 1996, 20)
Zeitschriftenfundstellen
- NJW-RR 1996, 272
- IBR 1996, 20
Wird zitiert von ... (11)
- OLG Saarbrücken, 11.12.2006 - 8 U 274/01
Bauvertrag - Nachbesserungspflicht umfasst nicht Schäden an anderen Bauteilen!
Sofern die in dem Schreiben vom 3.11.1997 enthaltene Frist als unzureichend anzusehen ist, wurde hierdurch jedenfalls eine angemessene - zwischenzeitlich verstrichene - Frist in Lauf gesetzt (vgl. hierzu auch OLG Hamm NJW-RR 1996, 272).Damit stellt sich eine Schadensvergrößerung letztlich als Folge der Untätigkeit oder gar des Verzuges des Schädigers dar (…vgl. BGH, a.a.O., S. 291; OLG Hamm NJW-RR 1996, 272/273), dessen Risiko es ist, dem Geschädigten überhaupt zum Ersatz verpflichtet zu sein, wie es umgekehrt zulasten des Geschädigten geht, wenn ein anfänglicher Streit über den Haftungsgrund später zu seinen Ungunsten geklärt wird.
- OLG Nürnberg, 27.06.2003 - 6 U 3219/01
Bauvertrag - Anspruch auf Vorschuss für Mangelbeseitigung
Daß sich die Klägerin für den Fall erfolglosen Fristablaufs im Schreiben ihres Architekten vom 8.7.1999 eine Selbstbeseitigung "vorbehalten" bzw. im eigenen Schreiben vom 14.9.1999 Geltendmachung eines Kostenvorschusses angekündigt hat, genügt dafür nicht (vgl. BGH BauR 87, 209; KG BauR 88, 724; OLG Köln BauR 96, 725; OLG Hamm NJW-RR 96, 272). - OLG Bamberg, 16.04.2007 - 4 U 198/05
Bauvertrag - „Kissenartige“ Aufwölbungen beim WDV: Nachbesserungsanspruch?
Er hätte es sonst in der Hand, durch Verzögerung der Mängelbeseitigung sich seiner Gewährleistungspflicht und der damit verbundenen Kostenbelastung ganz oder teilweise zu entziehen (vgl. BGHZ 91, 206, 213; OLG Hamm NJW-RR 1996, 272, 273).
- OLG Stuttgart, 29.03.2005 - 12 U 106/04
Bauvertrag - Folgen einer Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung abwendbar?
Dies widerspräche dem Gesetzeszweck der Gewährleistung im Werkvertragsrecht (BGHZ 91, 206; OLG Celle Urteil vom 27.09.2001, Az. 22 U 201/00; OLG Hamm NJW-RR 1996, 272; OLG Karlsruhe OLGRep 2001, 341; OLG Stuttgart Urteil vom 07.07.1998, Az. 10 U 192/97). - OLG Düsseldorf, 20.03.1998 - 22 U 159/97
Verzug mit der Mängelbeseitigung
Der Verzug des Werkunternehmers mit den Mängelbeseitigungsarbeiten entfällt durch den Annahmeverzug des Bestellers OLG Koblenz, NJW-RR 1996, 1299; OLG Hamm, NJW-RR 1996, 272; 1992, 667, 668. - OLG Düsseldorf, 07.03.1997 - 22 U 213/96
Vereinbarung von Ausführungsfristen, Mietausfall, zusätzliche …
1989 gesetzten Frist in Verzug gesetzt, wobei schon die Mängelbeseitigungsaufforderung als verzugsbegründende Mahnung genügte Vgl. OLG Hamm, NJW-RR 1996, 272. - KG, 27.04.2001 - 15 U 2630/00
Prospekthaftung: Einbeziehung einer selbständigen Vertriebsgesellschaft - …
Unwirksam ist der Haftungsausschluss ferner, wenn der Verwender in besonderer Weise Vertrauen in Anspruch genommen hat (BGH NJW-RR 1996, 272) oder kraft Rufes oder Stellung qualifiziertes Vertrauen in Anspruch genommen hat (OLG Celle, NJW 1986, 260). - OLG Oldenburg, 16.06.1999 - 2 U 56/99
Pflasterarbeiten, Mängelbeseitigungskosten, Schadensersatz, …
Es handelt sich dabei um eine unvermeidliche Nutzung, die gerade nicht den vertraglich geschuldeten, unbeeinträchtigten Gebrauch ermöglicht und deshalb keinen Abzug rechtfertigt (BGH BauR 1984, 510; OLG Hamm NJW-RR 1996, 272;… Palandt-Heinrichs, BGB, 58. Aufl., vor § 249 Rn. 146;… Heiermann/Riedl/Rusam B § 13.5 Rn. 135). - OLG Bamberg, 22.11.2004 - 4 U 50/02
Bauvertrag - Mangelschaden: Ersatz der Kosten einer vollständigen Neuherstellung
Er bräuchte umso weniger eigene Mittel einzusetzen, je länger er die Nachbesserung hinauszuzögern verstünde (vgl. dazu auch zu einem ähnlich gelagerten Fall - Sanierungskosten bei einem 11 Jahre alten Flachdach - OLG Hamm NJW-RR 1996, 272, 273). - OLG Jena, 14.07.2009 - 5 U 736/06
Bauvertrag - Abnahme durch Ingebrauchnahme: Spätestens nach 6 bis 8 Wochen!
Auch wenn sich die Türen seit nunmehr immerhin fast 15 Jahren in den Wohnungen befinden, ist den Klägern ein Vorteilsausausgleich vorliegend nicht zumutbar, da die Nachbesserungsarbeiten mit erheblicher Verspätung ausgeführt wurden (so auch BGH NJW 1984, 2457; OLG Hamm NJW-RR 1996, 272;… Palandt-Heinrichs, 67. Aufl., Rdn 146 vor § 249 BGB). - OLG Schleswig, 29.05.2009 - 14 U 137/08
Bauvertrag - Vorteilsausgleich bei Mängelbeseitigungskosten
