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   OLG Frankfurt, 09.02.1995 - 1 U 163/93   

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https://dejure.org/1995,5294
OLG Frankfurt, 09.02.1995 - 1 U 163/93 (https://dejure.org/1995,5294)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09.02.1995 - 1 U 163/93 (https://dejure.org/1995,5294)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09. Februar 1995 - 1 U 163/93 (https://dejure.org/1995,5294)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823
    Verkehrssicherungspflicht eines Tiefbauunternehmens hinsichtlich unterirdisch verlegter Versorgungsleitungen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Tiefbauarbeiten: Sicherung von Versorgungsleitungen vor Arbeitsaufnahme erforderlich! (IBR 1995, 423)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 276
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Hamm, 31.05.2000 - 13 U 2/00

    Verkehrssicherungspflicht eines Beklagten bei Betreiben eines Freizeit-Hallenbads

    Entsprechend diesen sich allgemein aus der Verkehrsöffnung ergebenden Sicherungspflichten sind die Eigentümer und Betreiber von Gastwirtschaften, Hotels, Sportanlagen u. ä. Betrieben dafür verantwortlich, dass die Gäste und Benutzer ohne Gefahr für Körper, Gesundheit und Eigentum die Räume und Nebenräume sowie die Zu- und Abgänge, insbesondere die zuführenden Wege sicher benutzen können (vgl. OLG Köln NJW-RR 1996, 276 ; OLGR Köln 1993, 337; OLG Düsseldorf VersR 1983, 925; Staudinger/Schäfer, BGB, 12. Aufl., § 823 Rn. 397 m. w. N.; RGRK-Steffen, 12. Auflage zu § 823, Rdnr. 227).
  • OLG Brandenburg, 22.01.2003 - 7 U 116/02

    Durchsetzung von Haftpflichtansprüchen des Versicherungsnehmers im

    Stützt er sich dabei auf Informationen, die ihm nicht unmittelbar vom örtlich zuständigen Versorgungsträger erteilt worden sind, so hat er sich zumindest dann, wenn Bedenken gegen die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen angezeigt sind, unmittelbar mit dem örtlichen Versorgungsunternehmen ins Benehmen zu setzen (OLG Frankfurt/Main, NJW-RR 1996, 276; Staudinger/Hager, a.a.O.; vgl. auch BGH VersR 1983, 152, 153; OLG Nürnberg, NJW-RR 1997, 19, 20).
  • OLG Hamm, 31.05.2000 - 16 U 2/00

    Verkehrssicherungspflicht; Freizeit-Hallenbad; Lichtverhältnisse; Treppenanlage;

    Entsprechend diesen sich allgemein aus der Verkehrsöffnung ergebenden Sicherungspflichten sind die Eigentümer und Betreiber von Gastwirtschaften, Hotels, Sportanlagen u. ä. Betrieben dafür verantwortlich, dass die Gäste und Benutzer ohne Gefahr für Körper, Gesundheit und Eigentum die Räume und Nebenräume sowie die Zu- und Abgänge, insbesondere die zuführenden Wege sicher benutzen können (vgl. OLG Köln NJW-RR 1996, 276 ; OLGR Köln 1993, 337; OLG Düsseldorf VersR 1983, 925; Staudinger/Schäfer, BGB, 12. Aufl., § 823 Rn. 397 m. w. N.; RGRK-Steffen, 12. Auflage zu § 823, Rdnr. 227).
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