Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 27.10.1995 - 22 U 53/95 |
Volltextveröffentlichungen
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Verfahrensgang
- LG Düsseldorf - 1 O 248/94
- OLG Düsseldorf, 27.10.1995 - 22 U 53/95
Zeitschriftenfundstellen
- NJW-RR 1996, 289
Wird zitiert von ... (9)
- BGH, 15.10.1996 - VI ZR 319/95
Pflichten des Geschäftsführers einer GmbH; Abführung der Arbeitnehmerbeiträge zur …
Dies ist insbesondere für das Entrichten von Steuern (BFH, Urteil vom 26. April 1984 …und Beschluß vom 4. März 1986 - jeweils aaO.) sowie das Abführen von Sozialversicherungsbeiträgen angenommen worden (Senatsurteil vom 29. Februar 1972 - VI ZR 199/70 - VersR 1972, 554, 556; OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 289; LSG Berlin DAng-Vers 1977, 258). - BGH, 11.12.2001 - VI ZR 350/00
Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich fehlender Zahlungsfähigkeit bei …
Dieser Umstand rechtfertigt es jedoch nicht, dem Beklagten das Risiko der Sachverhaltsaufklärung aufzuerlegen (vgl. OLG Hamm, ZIP 2000, 198, 199; OLG Frankfurt, ZIP 1995, 213, 216; Diller/Powietzka, EWiR § 266a StGB 1/2000, 455, 456; Wussow, WJ 1999, 121; Holzkämper, BB 1996, 2142, 2143 a.A.; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 289, 290; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1997, 1124; OLG Düsseldorf, VersR 1999, 372 f.; OLG Düsseldorf, OLGR 1998, 71, 73; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2000, 410, 411; OLG Düsseldorf, GmbHR 2000, 1261; OLG Naumburg, Urteil vom 17. Dezember 1998 - 7 U 76/98; OLG Naumburg, Urteil vom 8. Juni 1999 - 1 U 39/99; Pape/Voigt, WiB 1996, 829, 833). - OLG Düsseldorf, 07.11.1997 - 22 U 257/96
Darlegungslast der Einzugsstelle bei Vorenthaltung von Arbeitnehmeranteilen
Jedoch obliegen ihm dann Überwachungspflichten, die sich bei Anzeichen für eine Unzuverlässigkeit der beauftragten Personen oder im Falle einer wirtschaftlichen Krise des Unternehmens zu verstärkten Kontrollen und erhöhter Aufmerksamkeit verdichten (vgl. BGH NJW 1997, 130, 132; 133, 134; Senat NJW-RR 1996, 289 = GmbHR 1996, 368 ).Daß die spätere Gemeinschuldnerin ihren Arbeitnehmern für die Monate Dezember 1993 und Januar 1994 keine Löhne mehr ausgezahlt hat, ist für die Haftung der Beklagten nicht von Bedeutung weit bereits das Landgericht ausgeführt hat - unter den Begriff des Vorenthaltens im Sinne des § 266 a Abs. 1 StGB auch das Nichtabführen solcher Arbeitnehmerbeitragsanteile fällt, die auf nicht ausgezahlte Löhne oder Gehälter zurückzuführen sind (vgl. BGH NJW 1997, 1237 ; Senat NJW-RR 1996, 289).
Nach der Rspr. des Senats (GmbHR 1997, 900; OLG R Düsseldorf 1997, 258 = GmbHR 1997, 650 = NJW-RR 1997, 1124 ; NJW-RR 1996, 289) muß der Geschäftsführer einer GmbH, der sich auf die fehlende Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft beruft, die finanzielle Situation der Gesellschaft im Zeitpunkt der Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge im einzelnen nachvollziehbar darlegen und ggf. beweisen.
- OLG Düsseldorf, 21.03.1997 - 22 U 153/96
Begriff der Beitragsvorenthaltung bei Abschluß einer Ratenzahlungsvereinbarung …
Für die Beitragszeiträume bis einschließlich Oktober 1992 hat der Beklagte, der insoweit darlegungs- und beweispflichtig ist (vgl. Senat NJW-RR 1996, 289, 290 = OLGR Düsseldorf 1996, 57, 58), die Zahlungsunfähigkeit der W GmbH jedoch nicht ausreichend dargetan.Zwar kann nach der Rechtsprechung bei einer Zahlung zwischen Abschluß des Lohnzahlungszeitraumes und Fälligkeitstermin eine stillschweigende Tilgungsbestimmung zur Verrechnung des abgeführten Betrages nur auf die Arbeitnehmerbeiträge naheliegen, weil die Nichtabführung der Arbeitnehmeranteile unter Strafandrohung steht (vgl. BGH VersR 1982, 959; NJW 1991, 2917, 2918; vgl. auch OLG Düsseldorf NJW 1956, 802, 803, Senat NJW-RR 1996, 289 = OLGR Düsseldorf 1996, 57).
Fehlen solche Umstände, bleibt es bei der gesetzlichen Tilgungsreihenfolge entsprechend § 366 Abs. 2 BGB (vgl. auch Senat NJW-RR 1996, 289).
- OLG Düsseldorf, 30.06.2000 - 22 U 9/00
Voraussetzungen der Schadensersatzverpflichtung des GmbH-Geschäftsführers wegen …
Das Tatbestandsmerkmal "vorenthält" des § 266 a StGB wird dabei durch die schlichte Nichtzahlung zum Fälligkeitszeitpunkt erfüllt (Senatsurt. v. 27.10.95 - 22 U 53/95 = OLGR 1996, 57 = GmbHR 1996, 368 = NJW-RR 1996, 289).Der GmbH-Geschäftsführer, der sich auf diese Entlastungsmöglichkeit beruft, muß die finanzielle Situation der GmbH im Fälligkeitszeitpunkt im einzelnen nachvollziehbar darlegen (Senatsurt. v. 27.10.95 - 22 U 53/95 = OLGR 1996, 57 = GmbHR 1996, 368 = NJW-RR 1996, 289).
- OLG Düsseldorf, 18.07.1997 - 22 U 269/96
Pflicht des GmbH-Geschäftsführers zur Abführung der Arbeitnehmerbeiträge zur …
Jedoch obliegen ihm dann Überwachungspflichten, die sich bei Anzeichen für eine Unzuverlässigkeit der beauftragten Personen oder im Falle einer wirtschaftlichen Krise des Unternehmens zu verstärkten Kontrollen und erhöhter Aufmerksamkeit verdichten (vgl. BGH NJW 1997, 130, 132; 133, 134; Senat NJW-RR 1996, 289 = GmbHR 1996, 368 ).Daß es nach dem Gesagten an einer nachvollziehbaren Darlegung der Zahlungsunfähigkeit der Sch KG am 15.11.1994 fehlt, geht zu Lasten des Beklagten, weil er als Arbeitgeber hierfür darlegungs- und beweispflichtig ist (vgl. Senat NJW-RR 1996, 289, 290 = GmbHR 1996, 368 ).
- OLG Schleswig, 07.12.2001 - 14 U 122/01
Haftung des GmbH-Geschäftsführer für Nichtabführung von Arbeitgeberanteilen
Für eine entsprechende Zahlungsunfähigkeit ist ausnahmsweise allerdings der Schädiger darlegungs- und beweispflichtig, weil nur er über die Kenntnis der Tatsachen verfügt, die ihn insoweit entlasten könnten (vgl. hierzu OLG Naumburg, BB 1999, 1621; OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 289, 290).Der gegenteiligen Entscheidung des OLG Rostock (BB 1998, 54, 55; die Entscheidung des OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 289, 290 trifft nicht diesen Fall, denn dort geht es um die Frage der Beweislast für die behauptete Unmöglichkeit wegen fehlender finanzieller Mittel und damit um den objektiven Tatbestand) kann im Ergebnis nicht gefolgt werden.
- OLG Brandenburg, 21.11.2002 - 12 U 149/01
Schadensersatz wegen Nichtabführung von Arbeitnehmerbeiträgen zur …
Zwar fällt dem Geschäftsführer einer GmbH ein strafbares und damit ein haftungsrechtlich relevantes Unterlassen nicht zur Last, wenn ihm die Abführung der Sozialversicherungsbeiträge im Zeitpunkt der Fälligkeit wegen Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft unmöglich gewesen sein sollte, denn die Unmöglichkeit normgemäßen Handelns lässt die Tatbestandsmäßigkeit bei Unterlassungsdelikten entfallen (BGH VersR 2002, 319, 321, NJW 1997, 130, 132; NJW 1997, 133, 134; NJW 1997, 1237; OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 289, 290). - LG Frankfurt/Oder, 22.05.2003 - 14 O 20/03
Schadensersatz wegen Nichtabführens von Arbeitnehmeranteilen zur …
Gegen diese Rechtsprechung, die ein deutlich zivilrechtlich geprägtes Verständnis des Tatbestands des § 266a StGB zeigt, läßt sich anführen, dass es dem offensichtlichen - und damit auch für den Sozialversicherungsträger erkennbaren - Interesse des Arbeitgebers entspricht, den Eintritt der Strafbarkeit zu vermeiden (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 289; BayObLG NStZ-RR 1999, 142).
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