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Rechtsprechung
   OLG Köln, 14.07.1995 - 6 U 32/95   

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OLG Köln, 14.07.1995 - 6 U 32/95 (https://dejure.org/1995,3776)
OLG Köln, Entscheidung vom 14.07.1995 - 6 U 32/95 (https://dejure.org/1995,3776)
OLG Köln, Entscheidung vom 14. Juli 1995 - 6 U 32/95 (https://dejure.org/1995,3776)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 298
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 26.10.1989 - I ZR 13/88

    "Bonusring"; Rabattgewährung unter Mitwirkung eines Dritten

    Auszug aus OLG Köln, 14.07.1995 - 6 U 32/95
    Erweist es sich vielmehr, daß die Vergütung nur formal aus dem Vermögen des Dritten stammt und wirtschaftlich dem Verkäufer - hier den Antragsgegnern - zuzurechnen ist, ist ein Preisnachlaß im Sinne des Rabattgesetzes gegeben (BGH WRP 1990, 286, 287 - , Bonusring"; BGH GRUR 1960, 495, 498 - ,WIR-Rabatt"; BGH GRUR 1968, 266, 267 - ,BSW II").

    Wird durch die Einschaltung eines Dritten in die wirtschaftliche Abwicklung und Abrechnung dem Letztverbraucher eine Rückvergütung zugeführt, so kommt es für die rabattrechtliche Beurteilung darauf an, ob nach dem übereinstimmenden, nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise objektivierten Verständnis der Beteiligten die dem Letztverbraucher zugeflossene Vergütung vom Verkäufer als Nachlaß auf den Vertragspreis angekündigt und/oder gewährt wird (BGH WRP 1990, 286, 287 - ,Bonusring").

    Vor diesem Hintergrund ist es grundsätzlich für die rabattrechtliche Beurteilung des Zusammenwirkens eines Dritten mit dem Verkaufsunternehmen ohne Belang, ob der Dritte der ,Verkäuferseite" oder der ,Käuferseite" zuzurechnen ist; denn auch im letzten Fall kann ein gemeinsames Zusammenwirken der zwischengeschalteten Organisation mit dem Verkaufsunternehmen gegeben sein, das darauf ausgerichtet ist, dem Kunden einen Teil des Kaufpreises unmittelbar gutzubringen (BGH WRP 1990, 286, 287 - ,Bonusring" m.w.N.).

  • BGH, 29.09.1994 - I ZR 138/92

    Laienwerbung für Augenoptiker - Laienwerbung; Barzahlungsnachlaß

    Auszug aus OLG Köln, 14.07.1995 - 6 U 32/95
    Entsprechend dem Gesetzeszweck genügt es somit, wenn dem Wettbewerbsverein Industrie- und Handelskammern oder Handwerkskammern angehören, die nach § 13 Abs. 2 Ziff. 4 UWG selbst zur Verfolgung von Wettbewerbsverstößen der gegebenen Art prozeßführungsbefugt wären (BGH ZIP 1995, 152 ff).
  • BGH, 10.06.1960 - I ZR 86/58
    Auszug aus OLG Köln, 14.07.1995 - 6 U 32/95
    Erweist es sich vielmehr, daß die Vergütung nur formal aus dem Vermögen des Dritten stammt und wirtschaftlich dem Verkäufer - hier den Antragsgegnern - zuzurechnen ist, ist ein Preisnachlaß im Sinne des Rabattgesetzes gegeben (BGH WRP 1990, 286, 287 - , Bonusring"; BGH GRUR 1960, 495, 498 - ,WIR-Rabatt"; BGH GRUR 1968, 266, 267 - ,BSW II").
  • BGH, 20.12.1967 - Ib ZR 75/65

    Preisnachlass im Einzelhandel für einen bestimmbaren Personenkreis - Abführung

    Auszug aus OLG Köln, 14.07.1995 - 6 U 32/95
    Erweist es sich vielmehr, daß die Vergütung nur formal aus dem Vermögen des Dritten stammt und wirtschaftlich dem Verkäufer - hier den Antragsgegnern - zuzurechnen ist, ist ein Preisnachlaß im Sinne des Rabattgesetzes gegeben (BGH WRP 1990, 286, 287 - , Bonusring"; BGH GRUR 1960, 495, 498 - ,WIR-Rabatt"; BGH GRUR 1968, 266, 267 - ,BSW II").
  • BGH, 02.12.1966 - Ib ZR 147/64

    Vorliegen von Voraussetzungen für eine Vergünstigung bei Nichtidentität von

    Auszug aus OLG Köln, 14.07.1995 - 6 U 32/95
    In dieser Konzeption liegt der Unterschied zu der Entscheidung des Bundesgerichtshofes ,BSW" (GRUR 1967, 371 ff), auf die sich die Antragsgegner berufen.
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 25.01.1995 - 6 U 127/94   

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https://dejure.org/1995,11705
OLG Karlsruhe, 25.01.1995 - 6 U 127/94 (https://dejure.org/1995,11705)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25.01.1995 - 6 U 127/94 (https://dejure.org/1995,11705)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25. Januar 1995 - 6 U 127/94 (https://dejure.org/1995,11705)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 298
 
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Wird zitiert von ...

  • LG Münster, 21.04.2010 - 21 O 36/10

    Wettbewerbswidrigkeit der Übernahme eines Werbekonzepts

    Dies gilt nicht nur für verkörperte Werbemittel, wie z. B. Kataloge, Preislisten, Muster, Prospekte, sondern auch für Werbesprüche (Werbeslogans) und sonstige Werbeauftritte, z. B. Marketingkonzepte (vgl. hierzu: OLG Karlsruhe NJW-RR 1996, 298).
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