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   BGH, 18.09.1995 - NotZ 30/94   

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https://dejure.org/1995,3600
BGH, 18.09.1995 - NotZ 30/94 (https://dejure.org/1995,3600)
BGH, Entscheidung vom 18.09.1995 - NotZ 30/94 (https://dejure.org/1995,3600)
BGH, Entscheidung vom 18. September 1995 - NotZ 30/94 (https://dejure.org/1995,3600)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 1059 (Ls.)
  • NJW-RR 1996, 311
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.12.1993 - NotZ 40/92

    Amtsenthebung eines Anwaltsnotars wegen Herbeiführung seiner Bestellung durch

    Auszug aus BGH, 18.09.1995 - NotZ 30/94
    Die Feststellungslast trifft den Bewerber (vgl. BGH,BGHR BNotO § 50 Abs. 1 Nr. 2 - Täuschung 1; Bohrer, Das BerufsR der Notare, Rdnr. 250).
  • BGH, 23.07.2007 - NotZ 50/06

    Einrichtung von Notarstellen zur hauptberuflichen Amtsausübung im badischen

    Es handelt sich nicht einmal um - gegebenenfalls über eine entsprechende Anwendung von § 114 Satz 2 VwGO - nunmehr zuzulassende Ergänzungen, um ein bis dahin bestehendes Ermessens- oder Erwägungsdefizit auszugleichen (vgl. Kopp/Schenke, VwGO 14. Aufl. § 114 Rdn. 49 m.w.N.; zur Berücksichtigung nachgeschobener Gründe vor Inkrafttreten des § 114 Satz 2 VwGO vgl. Senatsbeschluss vom 18. September 1995 - NotZ 30/94 - NJW-RR 1996, 311 unter II 2 b).
  • BGH, 23.07.2007 - NotZ 51/06

    Einrichtung von Notarstellen zur hauptberuflichen Amtsausübung im badischen

    Es handelt sich nicht einmal um - gegebenenfalls über eine entsprechende Anwendung von § 114 Satz 2 VwGO - nunmehr zuzulassende Ergänzungen, um ein bis dahin bestehendes Ermessens- oder Erwägungsdefizit auszugleichen (vgl. Kopp/Schenke, VwGO 14. Aufl. § 114 Rdn. 49 m.w.N.; zur Berücksichtigung nachgeschobener Gründe vor Inkrafttreten des § 114 Satz 2 VwGO vgl. Senatsbeschluss vom 18. September 1995 - NotZ 30/94 - NJW-RR 1996, 311 unter II 2 b).
  • BGH, 23.07.2007 - NotZ 4/07

    Anforderungen an die Beurteilung der Eignung von Bewerbern auf ein

    Es handelt sich nicht einmal um - gegebenenfalls über eine entsprechende Anwendung von § 114 Satz 2 VwGO - nunmehr zuzulassende Ergänzungen, um ein bis dahin bestehendes Ermessens- oder Erwägungsdefizit auszugleichen (vgl. Kopp/Schenke, VwGO 14. Aufl. § 114 Rdn. 49 m.w.N.; zur Berücksichtigung nachgeschobener Gründe vor Inkrafttreten des § 114 Satz 2 VwGO vgl. Senatsbeschluss vom 18. September 1995 - NotZ 30/94 - NJW-RR 1996, 311 unter II 2 b).
  • BGH, 23.07.2007 - NotZ 52/06

    Berücksichtigung landesfremder Notare bei der Einrichtung hauptberuflicher

    Es handelt sich nicht einmal um - gegebenenfalls über eine entsprechende Anwendung von § 114 Satz 2 VwGO - nunmehr zuzulassende Ergänzungen, um ein bis dahin bestehendes Ermessens- oder Erwägungsdefizit auszugleichen (vgl. Kopp/Schenke, VwGO 14. Aufl. § 114 Rdn. 49 m.w.N.; zur Berücksichtigung nachgeschobener Gründe vor Inkrafttreten des § 114 Satz 2 VwGO vgl. Senatsbeschluss vom 18. September 1995 - NotZ 30/94 - NJW-RR 1996, 311 unter II 2 b).
  • BGH, 30.11.1998 - NotZ 24/98

    Beurteilung der persönlichen Eignung eines Bewerbers für das Amt des Notars;

    Das bedeutet zwar nicht, daß jeder vage Verdacht eines die Annahme persönlicher Eignung ausschließenden Fehlverhaltens die Bestellung des Bewerbers hindert (vgl. Senatsbeschluß vom 18. September 1995 - NotZ 30/94 - NJW-RR 1996, 311 f).

    aa) Es kann dahingestellt bleiben ob und inwieweit bei der Frage der persönlichen Eignung des Bewerbers für das Amt des Notars erst nach Erlaß des ablehnenden Bescheids der Justizverwaltung - im Laufe des gerichtlichen Verfahrens - eingetretene Umstände zugunsten des Bewerbers zu berücksichtigen sind (vom Senat in neueren Entscheidungen offengelassen; vgl. Beschlüsse vom 9. Mai 1988 - NotZ 1/88 - BGHR BNotO § 111 Zeitpunkt, maßgebender 1 und vom 18. September 1995 - NotZ 30/94 - NJW-RR 1996, 311; zu dem Erfordernis, daß die Eignungsvoraussetzungen - falls sie zum Zeitpunkt der Ablehnung durch die Justizverwaltung vorgelegen haben sollten - auch zum Zeitpunkt der Bestellung erfüllt sein müssen, Beschlüsse BGHZ 134, 137, 142 und vom 10. März 1997 - NotZ 19/96 - DNotZ 1997, 891 ff; zur Maßgeblichkeit des Ablaufs der Bewerbungsfrist für den Nachweis der fachlichen Eignung Beschlüsse BGHZ 126, 39 und vom 25. November 1996 - NotZ 1/96 - BGHR BNotO § 6 Eignung 7).

  • BGH, 23.07.2007 - NotZ 2/07

    Anforderungen an die Beurteilung der Eignung von Bewerbern auf ein

    Es handelt sich nicht einmal um - gegebenenfalls über eine entsprechende Anwendung von § 114 Satz 2 VwGO - nunmehr zuzulassende Ergänzungen, um ein bis dahin bestehendes Ermessens- oder Erwägungsdefizit auszugleichen (vgl. Kopp/Schenke, VwGO 14. Aufl. § 114 Rdn. 49 m.w.N.; zur Berücksichtigung nachgeschobener Gründe vor Inkrafttreten des § 114 Satz 2 VwGO vgl. Senatsbeschluss vom 18. September 1995 - NotZ 30/94 - NJW-RR 1996, 311 unter II 2 b).
  • BGH, 10.03.1997 - NotZ 19/96

    Persönliche Eignung für das Amt des Notars - Trunkenheit eines Rechtsanwalts im

    Wenn die Justizverwaltung bei der pflichtgemäßen Prüfung aller Umstände begründete Zweifel daran hat, ob der Bewerber diese Eigenschaften hat, darf sie ihn nicht oder noch nicht zum Notar bestellen (Beschlüsse vom 13. Dezember 1993 - NotZ 33/92 = NJW-RR 1994, 745 f; vom 13. Dezember 1993 - NotZ 40/92 = NJW-RR 1994, 753, 755 f; vom 18. September 1995 - NotZ 30/94 = NJW-RR 1996, 311 f [BGH 18.09.1995 - NotZ 30/94]; vom 5. Februar 1996 - NotZ 26/95, jeweils m.w. Nachw.).

    Laufende Straf- und Ermittlungsverfahren können insoweit Zweifel begründen, die bis zur Klärung der zugrundeliegenden strafrechtlichen Vorwürfe der positiven Feststellung der persönlichen Eignung des Bewerbers für das Amt des Notars entgegenstehen (Senatsbeschlüsse vom 13. Dezember 1993 - NotZ 40/92 und vom 18. September 1995 - NotZ 30/94 a.a.O.).

  • BGH, 03.11.2003 - NotZ 15/03

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Feststellung eines Amtsenthebungsgrundes; Begriff

    Eine Wesensveränderung des Ermittlungsstoffes (vgl. Senatsbeschl. v. 8. Juli 2002, NotZ 7/02 und 2/02; weiter Beschl. v. 18. September 1995, NotZ 30/94, DNotZ 1997, 171, 172) liegt nicht vor.
  • BGH, 12.07.2004 - NotZ 1/04

    Eignung eines Notarbewerbers bei zum Ablauf der Bewerbungsfrist noch nicht

    Verbleiben berechtigte Zweifel an der Eignung, hat die Bestellung zu unterbleiben (Beschl. v. 26. März 1973, NotZ 7/72, DNotZ 1974, 755, 756; v. 18. September 1995, NotZ 30/94, NJW-RR 1996, 311).
  • BGH, 23.07.2007 - NotZ 3/07

    Anforderungen an die Beurteilung der Eignung von Bewerbern auf ein

    Es handelt sich nicht einmal um - gegebenenfalls über eine entsprechende Anwendung von § 114 Satz 2 VwGO - nunmehr zuzulassende Ergänzungen, um ein bis dahin bestehendes Ermessens- oder Erwägungsdefizit auszugleichen (vgl. Kopp/Schenke, VwGO 14. Aufl. § 114 Rdn. 49 m.w.N.; zur Berücksichtigung nachgeschobener Gründe vor Inkrafttreten des § 114 Satz 2 VwGO vgl. Senatsbeschluss vom 18. September 1995 - NotZ 30/94 - NJW-RR 1996, 311 unter II 2 b).
  • BGH, 20.11.2000 - NotZ 22/00

    Eignung für Amt des Notars bei Trunkenheit im Verkehr und anschließender

  • BGH, 20.03.2000 - NotZ 22/99

    Eignung eines Notarbewerbers bei Anhängigkeit eines (Wirtschafts-)Strafverfahrens

  • BGH, 23.07.2007 - NotZ 1/07

    Anforderungen an die Beurteilung der Eignung von Bewerbern auf ein

  • BGH, 08.07.2002 - NotZ 7/02

    Amtsenthebung eines Notars wegen fehlender Berufshaftpflichtversicherung

  • BGH, 20.03.2000 - NotZ 21/99

    Zulassung zum Notar bei anhängigem Ermittlungsverfahren

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