Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 30.08.1995

Rechtsprechung
   BGH, 02.11.1995 - VII ZR 29/95   

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https://dejure.org/1995,1287
BGH, 02.11.1995 - VII ZR 29/95 (https://dejure.org/1995,1287)
BGH, Entscheidung vom 02.11.1995 - VII ZR 29/95 (https://dejure.org/1995,1287)
BGH, Entscheidung vom 02. November 1995 - VII ZR 29/95 (https://dejure.org/1995,1287)
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Mehrkosten nach Pauschalpreisangebot

§ 2 Nr. 7 Abs. 1 S. 2 VOB/B, keine prozentual starre Risikogrenze für die Vertragsanpassung (wenngleich die Praxis von 20% ausgeht), zur Berechnung der Mehrkosten bei Vereinbarung eines Pauschalpreises, der einen Nachlaß gegenüber dem ursprünglichen Angebotspreis beinhaltet

Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bauvertrag - Pauschalvergütung - Risikogrenze

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VOB/B § 2 Nr. 7 Abs. 1 S. 2
    Risikogrenze i. S. des § 2 Nr. 7 Abs. 1 VOB/B

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Pauschalvertrag: Änderung oder Wegfall der Geschäftsgrundlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    VOB-Pauschalpreisvertrag: Welche Risikogrenze bei Mehrmengen? (IBR 1996, 48)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 401
  • MDR 1996, 145
  • WM 1996, 462
  • BauR 1996, 250
  • ZfBR 1996, 82
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 30.06.2011 - VII ZR 13/10

    Auslegung eines VOB-Vertrages: Detaillierte Angaben im Leistungsverzeichnis als

    Es ist anerkannt, dass Geschäftsgrundlage einer Pauschalpreisvereinbarung bestimmte, vom Auftraggeber vorgegebene Mengen sein können (BGH, Urteil vom 11. September 2003 - VII ZR 116/02, BauR 2004, 78, 81 = NZBau 2004, 150 = ZfBR 2004, 44; vgl. auch Urteil vom 2. November 1995  VII ZR 29/95, BauR 1996, 250, 251 = ZfBR 1996, 82; Kapellmann/Schiffers, aaO, Rn. 1513).

    Der Senat hat bereits darauf hingewiesen, dass es keine starre, der Beurteilung gemäß § 2 Nr. 7 Abs. 1 VOB/B zugrunde zu legende Risikogrenze in Gestalt eines Prozentsatzes des vereinbarten Pauschalpreises gibt (vgl. dazu BGH, Urteil vom 2. November 1995  VII ZR 29/95, BauR 1996, 250, 251 = ZfBR 1996, 82).

  • BGH, 27.11.2003 - VII ZR 53/03

    Begriff der Allgemeinen Geschäftsbedingungen; Formularmäßiger Ausschluss von

    Es ist darauf hinzuweisen, daß der Senat es abgelehnt hat, insoweit eine starre Grenze von 20% zu entwickeln (BGH, Urteil vom 2. November 1995 - VII ZR 29/95, BauR 1996, 250, 251 = ZfBR 1996, 82).
  • OLG Brandenburg, 27.08.2014 - 11 U 63/12

    VOB-Bauvertrag: Voraussetzungen eines Kürzungsanspruchs des Bauherrn bei einem

    Eine solche Toleranzgrenze kann nicht nach starren Prozentsätzen oder Regeln festgelegt werden (vgl. BGH, Baurecht 1996, 250), weil es nicht entscheidend auf Mengenabweichungen bei einzelnen Positionen, sondern auf ein deutliches Missverhältnis zwischen der Gesamtbauleistung einerseits und dem Pauschalpreis andererseits ankommt.
  • OLG Schleswig, 17.08.2017 - 7 U 13/16

    VOB-Vertrag: Kombination mit einem Beratungsvertrag; Änderung des Pauschalpreises

    Denn selbst wenn die Summe der Zusatzaufträge die Schwelle von 20% gerade eben erreicht, ist für die Annahme einer Störung der Geschäftsgrundlage keine starre Beurteilung geboten (vgl. BGH, NJW-RR 1996, 401), sondern eine Risikogrenze unter Beurteilung aller Besonderheiten des Falls festzulegen.
  • OLG Saarbrücken, 18.12.2007 - 4 U 363/05

    Schätzung des auf erbrachte Teilleistungen entfallenden Werklohns durch das

    Nach anerkannten Rechtsgrundsätzen wird die Grenze der eine Vertragsanpassung rechtfertigenden Unzumutbarkeit erst dann überschritten, wenn die Veränderung 20% der Gesamtauftragssumme übersteigt (Ingenstau/Korbion, VOB, 16. Aufl., § 2 Nr. 7 Rdnr. 33; BGH, Urt. v. 2.11.1995 - VII ZR 29/95; OLG Stuttgart, IBR 2000, 593; OLG Düsseldorf, BauR 1995, 286; OLG München, NJW-RR 1987, 598).
  • LG Würzburg, 12.09.2018 - 64 O 627/17

    Werklohnforderung aus gekündigtem Bauvertrag

    Die Rechtsprechung nimmt vor dem Postulat, dass es keine starre Grenze für die Annahme der Unzumutbarkeit gibt, regelmäßig an, dass Kosten- bzw. Mengensteigerungen von bis zu 20 % des Gesamtpauschalpreises noch akzeptabel sind, vgl. BGH NJW-RR 1996, 401; OLG Düsseldorf BauR 1995, 286; OLG München NJW-RR 1987, 98; OLG Stuttgart IBR 2000, 593.
  • OLG Saarbrücken, 17.02.2009 - 4 U 182/08

    Anspruch auf Mehrvergütung bei Vereinbarung eines Pauschalfestpreises

    In der Regel wird eine bestimmte Toleranz- oder Zumutbarkeitsgrenze zu berücksichtigen sein, die zwar nicht nach starren Prozentsätzen oder Regeln festgelegt wird (BGH NJW-RR 1996, 401 ).
  • OLG Bamberg, 19.01.2005 - 3 U 53/04

    Pauschalpreisrisiko und Verwirkung

    Allgemein gültige Prozentsätze lassen sich nicht festlegen; vielmehr sind die Umstände und Besonderheiten des Einzelfalls maßgeblich (Ingenstau-Korbion a.a.O., BGH NJW-RR 96, 401).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 30.08.1995 - 22 U 11/95   

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https://dejure.org/1995,3433
OLG Düsseldorf, 30.08.1995 - 22 U 11/95 (https://dejure.org/1995,3433)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.08.1995 - 22 U 11/95 (https://dejure.org/1995,3433)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. August 1995 - 22 U 11/95 (https://dejure.org/1995,3433)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online

    Prüfungs- und Hinweispflicht des Auftragnehmers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    VOB/B § 4 Nr. 3, § 13 Nr. 3, 5
    Vertragsabwicklung; Prüfungs- und Hinweispflicht bei geltendgemachter Unzuverlässigkeit des Unternehmers

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Unzuverlässiger Unternehmer - auf Frist zur Nachbesserung darf verzichtet werden! (IBR 1996, 199)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 401
  • BauR 1996, 260
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • OLG Düsseldorf, 06.10.2017 - 22 U 41/17

    Wie weit gehen die Prüfungs- und Hinweispflichten des Auftragnehmers?

    (b) Soweit die Beklagte in erster Instanz vorgetragen hat, es sei ausführlich erörtert worden, ob unter irgendwelchen (insbesondere wasserrechtlichen) Umständen nicht besondere Anforderungen an die Bodenplatte zu stellen seien, reicht dies ebenfalls nicht aus, da ein Werkunternehmer nur dann von seinen Gewährleistungspflichten befreit ist bzw. wird, wenn er - inhaltlich klar, vollständig und erschöpfend die nachteiligen Folgen und die sich daraus ergebenden Gefahren der in Rede stehenden, zweifelhaften Ausführungsweise konkret darlegt, damit dem Auftraggeber die Tragweite der Nichtbefolgung hinreichend erkennbar wird (vgl. BGH, Urteil vom 10.02.2010, VII ZR 8/10, BauR 2011, 869; OLG Düsseldorf - Senat - , Urteil vom 30.08.1995, 22 U 11/95, BauR 1996, 260;; Kniffka/Koeble, a.a.O., 6. Teil, Rn 49/50 mwN).
  • OLG Jena, 09.01.2020 - 8 U 176/19

    Bauvertrag: Werklohnanspruch; widerklagend geltend gemachter

    Entscheidend ist, dass eine ausreichende Warnung erfolgt ist (OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.08.1995 - 22 U 11/95 -, juris).
  • OLG Stuttgart, 11.07.2019 - 13 U 230/18

    Bauvertrag: Schweigen auf eine Auftragsbestätigung; Geltendmachung von

    Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn sich der Auftragnehmer nach dem Gesamtbild der aufgetretenen Mängel als völlig unzuverlässig und zur Erstellung des Bauwerks ungeeignet erwiesen hat (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 401,; BauR 1996, 906) oder er trotz Vorhalts des Auftraggebers unnachgiebig nur ungeeignete Nachbesserungsleistungen anbietet (vgl. OLG Celle NJW-RR 1994, 1174 OLG Düsseldorf BauR 2001, 645).
  • OLG Karlsruhe, 28.10.2004 - 17 U 19/01

    Anspruch auf Kostenersatz für eine durchgeführte Mängelbeseitigung an einer

    Denn in Anbetracht der erheblichen Bedeutung der Belehrungsverpflichtung muss der Hinweis so eindeutig sein, dass dem Bauherrn die Tragweite einer Nichtbefolgung gewahr wird (BGH, NJW 1975, 1217, 1218.; OLG Hamm, NJW-RR 1996, 273 ; OLG Düsseldorf, BauR 1996, 260, 261).
  • OLG Köln, 27.08.1999 - 19 U 198/98

    Erstellung eines Schiedsgutachtens; Kostenvorschußanspruch des Werkunternehmers

    Darüber hinaus war nach Ansicht des Senats eine Mängelbeseitigungsaufforderung mit Fristsetzung für den Kläger vorliegend auch deshalb entbehrlich, weil sich die Beklagten als derart unzuverlässig erwiesen haben, dass es dem Kläger nicht zuzumuten war, darauf zu vertrauen, diese würden die Mängel ordnungsgemäß beheben lassen (BGH NJW 1967, 388; OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 401; OLG Stuttgart NJW-RR 1997, 149).
  • OLG Düsseldorf, 13.03.2003 - 5 U 71/01

    Voraussetzungen der Hinweispflicht des Werkunternehmers

    Die Tragweite einer Nichtbefolgung der Bedenken müssen aus der mündlichen Erläuterung unmissverständlich hervorgehen (BGH in BauR 1975, 278; OLG Düsseldorf in BauR 1996, 260, 261; OLG Celle in BauR 2002, 812).
  • OLG Jena, 28.11.2019 - 8 U 176/19

    Bauvertrag: Werklohnanspruch; widerklagend geltend gemachter

    Entscheidend ist, dass eine ausreichende Warnung erfolgt ist (OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.08.1995 - 22 U 11/95 -, juris).
  • OLG Bamberg, 20.12.2000 - 3 U 110/98

    Hinweispflichten des Bauunternehmers

    Angesichts der Deutlichkeit, inhaltlichen Klarheit und Vollständigkeit der mündlich geäußerten Bedenken ("Wir haben darauf hingewiesen, daß alle Positionen aus technischer Sicht notwendig sind. Das gilt auch für die Sauberkeitsschicht. Hierzu haben wir erklärt, daß beim Schwinden des Betons Schäden entstehen können, weil eine Verzahnung mit dem Untergrund eintritt") war ausnahmsweise eine (nochmalige) schriftliche Mitteilung entbehrlich (OLG Düsseldorf BauR 1996, 260; BGH BauR 1978, 54).
  • OLG Düsseldorf, 09.11.2004 - 21 U 229/03

    Verfahrensrecht - Bindung bei Streitverkündung

    Ein mündlicher Hinweis kann die Haftung des Unternehmers für Mängel zum Teil oder in Ausnahmefällen auch ganz ausschließen, wenn die Bedenken dem richtigen Adressaten und so eindeutig geltend gemacht werden, dass diesem die Tragweite einer Nichtbefolgung klar wird (vgl. Werner/Pastor, a.a.O., Rdz. 1524; BGH Baurecht 1978, 278 (279); OLG Düsseldorf Baurecht 1994, 245 (245); OLG Düsseldorf Baurecht 1996, 260).
  • OLG Koblenz, 10.04.2003 - 5 U 1687/01

    Fälligkeit der Vergütung trotz fehlender Abnahme; Beachtlichkeit des mündlichen

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass mündliche Hinweise nicht schlechthin unbeachtlich sind ( vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 16. Juni 1998, Az: 21 U 194/97 in OLGR Düsseldorf 1999, 76-78 = BauR 1999, 498-502; OLG Düsseldorf, Urteil vom 30. August 1995, Az: 22 U 11/95 in NJW-RR 1996, 401-402 = BauR 1996, 260-263 und OLG Frankfurt, Urteil vom 30. Juni 1978, Az: 10 U 110/77 in BauR 1979, 326-328 ).
  • OLG Düsseldorf, 28.10.2003 - 23 U 6/03

    Ersetzt Streitverkündung eine Fristsetzung zur Mängelbeseitigung?

  • LG Karlsruhe, 20.12.2019 - 10 O 365/17

    Keine Kündigung nach Abnahme!

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